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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Aufhebung der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form und ihres Anhangs (Auftragsformular)

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Aufhebung der Allgemeinen Bedingungen
für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
in maschinenverwertbarer Form und ihres Anhangs (Auftragsformular)

Vom 17. November 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. November 2022 beschlossen,

I.

die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser im XML-Format in der Fassung vom 19. Juni 2008 (BAnz. S. 2808), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 17. September 2009 (BAnz. S. 3702) geändert worden sind, und

II.

die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form (ANB) in der Fassung vom 18. August 2011 (BAnz. S. 3465), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 22. Januar 2015 (BAnz AT 25.02.2015 B3) geändert worden sind, aufzuheben.

III.

Die Aufhebung gemäß Kapitel I und II tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. November 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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