Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Aufhebung
der Richtlinie zur Erprobung der pulsierenden elektromagnetischen Felder
bei Knochenheilungsstörungen der langen Röhrenknochen
und die Einstellung des Erprobungsverfahrens
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. November 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Das Verfahren der Erprobung der „Pulsierenden elektromagnetischen Felder zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Knochenheilungsstörungen der langen Röhrenknochen“ wird eingestellt.
Die Richtlinie des G-BA zur Erprobung der „Pulsierenden elektromagnetischen Felder zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Knochenheilungsstörungen der langen Röhrenknochen“ in der Fassung vom 5. September 2019 (BAnz AT 06.12.2019 B1) wird aufgehoben.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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