Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung der Nutzenbewertung nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Melphalanflufenamid (neues Anwendungsgebiet: Multiples Myelom, refraktär, nach 2 Vortherapien, in Kombination mit Dexamethason)
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung der Nutzenbewertung nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Melphalanflufenamid (neues Anwendungsgebiet: Multiples Myelom, refraktär, nach 2 Vortherapien, in Kombination mit Dexamethason)

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Einstellung der Nutzenbewertung
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Melphalanflufenamid
(neues Anwendungsgebiet:
Multiples Myelom, refraktär, nach 2 Vortherapien,
in Kombination mit Dexamethason)

Vom 4. April 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 4. April 2024 Folgendes beschlossen:

I.

Das zum 15. Januar 2024 begonnene Nutzenbewertungsverfahren zu Melphalanflufenamid nach § 35a Absatz 1 SGB V für ein neues Anwendungsgebiet (Multiples Myelom, refraktär, nach 2 Vortherapien, Kombination mit Dexamethason) wird eingestellt.

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 4. April 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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