Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Festlegung weiterer Leistungen oder Leistungsbereiche gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 110a Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Published On: Mittwoch, 10.08.2022By

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Festlegung weiterer Leistungen oder Leistungsbereiche
gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit
§ 110a Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Vom 21. Juli 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2022 beschlossen:

I.

Gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 110a Absatz 2 Satz 1 SGB V werden die folgenden vier weiteren Leistungen oder Leistungsbereiche, zu denen Qualitätsverträge nach § 110a SGB V mit Anreizen für die Einhaltung besonderer Qualitätsanforderungen erprobt werden sollen, festgelegt:

Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
Multimodale Schmerztherapie
Geburten/​Entbindung
Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit
II.

Der Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 21. Juli 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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