Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Impfung gegen COVID-19
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2023 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. November 2023 (BAnz AT 12.01.2024 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Tabelle in Anlage 2 wird im Abschnitt „COVID-19 mit Impfstoff“ wie folgt geändert:
- 1.
-
Nach der Zeile „Spikevax XBB.1.5“ wird folgende Zeile eingefügt:
„Nuvaxovid XBB.1.5 88344 A 88344 B 88344 R2“ - 2.
-
Nach der Zeile „Spikevax XBB.1.5 (berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3)“ wird folgende Zeile eingefügt:
„Nuvaxovid XBB.1.5 (berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3) 88344 V 88344 W 88344 X“ - 3.
-
Die Zeilen „Valneva“ und „Valneva (berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3)“ werden gestrichen.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 21. Dezember 2023
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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