Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung
zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. September 2021 beschlossen, die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in der Fassung vom 14. November 2013 (BAnz AT 27.01.2014 B4), die durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. Juni 2021 (BAnz AT 15.07.2021 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Richtlinie wird wie folgt geändert:
In § 8 Absatz 1a wird die Angabe „30. September 2021“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2021“.
Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 16. September 2021
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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