Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
COVID-19-Epidemie − Verlängerung
der bundesweiten Sonderregelung
zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. November 2022 beschlossen, die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in der Fassung vom 14. November 2013 (BAnz AT 27.01.2014 B4), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 4. August 2022 (BAnz AT 23.08.2022 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In § 8 Absatz 1a wird die Angabe „30. November 2022“ ersetzt durch die Angabe „31. März 2023“.
Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Kommentar hinterlassen