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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Datenerhebung durch Krankenkassen bei den die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Leistungserbringern zur Prüfung der Erforderlichkeit einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
Datenerhebung durch Krankenkassen
bei den die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ausstellenden Leistungserbringern zur Prüfung der Erforderlichkeit
einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Vom 7. Dezember 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen, die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in der Fassung vom 14. November 2013 (BAnz AT 27.01.2014 B4), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 7. Dezember 2023 (BAnz AT 27.12.2023 B5) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

§ 4 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Soweit erforderlich dürfen dabei folgende Angaben erhoben werden:

1.
die die Arbeitsunfähigkeit auslösenden Diagnosen, insbesondere durch Nennung der ICD-10-Codes,
2.
Art und Umfang der Berufstätigkeit, die bis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wurde,
3.
bei Empfängern von Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch der zeitliche Umfang, für den die oder der Versicherte unter Berücksichtigung der Regelung nach § 2 Absatz 3 zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und
4.
die weiteren diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen, die in Bezug auf die die Arbeitsunfähigkeit auslösenden Diagnosen vorgesehen oder bereits eingeleitet sind; hierzu zählt auch die Angabe, ob eine Überweisung zur fachärztlichen Mitbehandlung ausgestellt wurde und wenn ja, zu welcher Fachrichtung.“
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 7. Dezember 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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