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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage I (OTC-Übersicht) – Vitamin E bei Vitamin-E-Mangel-Ataxie

Pixaline (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage I (OTC-Übersicht) – Vitamin E bei Vitamin-E-Mangel-Ataxie

Vom 20. Januar 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2022 beschlossen, die Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009, die zuletzt durch die Bekannt­machung des Beschlusses vom 3. März 2022 (BAnz AT 29.03.2022 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage I der AM-RL wird wie folgt geändert:

Nach Nummer „42a“ wird folgende Nummer „42b“ eingefügt:

„42b.
Vitamin E (als Monopräparat) nur zur Behandlung von Vitamin-E-Mangel-Ataxie (AVED).“
II.

Die Änderung der AM-RL tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 20. Januar 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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