Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage II (Lifestyle Arzneimittel) – Ergänzung und Aktualisierung

Published On: Donnerstag, 17.08.2023By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage II (Lifestyle Arzneimittel) – Ergänzung und Aktualisierung

Vom 15. Juni 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 23. Mai 2023 (BAnz AT 02.08.2023 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage II der AM-RL wird wie folgt geändert:

1.
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Abmagerungsmittel (zentral wirkend)“

a)
wird in der Zeile „A 08 AA 07 Cathin“ in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ das Wort „ALVALIN“ gestrichen.
b)
werden in der Zeile „A 08 AH 02 Fucus vesiculosus“ in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die Wörter „Refigura Fucus Tropfen“ eingefügt.
2.
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Sexuelle Dysfunktion“

a)
wird in der Zeile „G 04 BE 01 Alprostadil“ in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ nach dem Wort „Vitaros“ das Wort „HEXAL“ gestrichen.
b)
werden in der Zeile „G 04 BE 30 Kombinationen“ in der Spalte „Wirkstoff“ die Wörter „Aviptadil; Phentolaminmesilat“ und in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ das Wort „Invicorp“ eingefügt.
3.
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Nikotinabhängigkeit“

a)
wird die Zeile

Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
„N 07 BA 01 Nicotin NIQUITIN
Nicopass
Nicorette
Nicotinell
Nikofrenon“
wie folgt gefasst:

Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
„N 07 BA 01 Nicotin Nicopass
Nicorette
Nicotin AL
Nicotin beta
Nicotinell
Nikofrenon
NIQUITIN“
4.
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Verbesserung des Haarwuchses“

a)
wird die Zeile

Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
„D 11 AX 01 Minoxidil ALOPEXY 5 %
REGAINE
Minoxidil BIO-H-TIN-Pharma
Minoxicutan“
wie folgt gefasst:

Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
„D 11 AX 01 Minoxidil ALOPEXY 5 %
Minoxicutan
Minoxidil BIO-H-TIN-Pharma
MINOXIDIL DoppelherzPharma
REGAINE“
b)
wird in der Zeile „H 02 AB 01 Betamethasonacetat (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)“ in der Spalte „Wirkstoff“ nach der Angabe „areata)“ die Angabe „H 02 AB 51 (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)“ eingefügt und in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ das Wort „Celestan“ ersetzt durch die Wörter „Celestan Depot“.
c)
wird in der Zeile „H 02 AB 08 Triamcinolon (Triamcinolonacetonid, Triamcinolonhexacetonid) (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)“ in der Spalte „Wirkstoff“ nach der Angabe „areata)“ die Angabe „H 02 AB 58 (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)“ eingefügt und in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ das Wort „Volon“ ersetzt durch die Angabe „Volon A“.
d)
wird nach der Zeile „H 02 AB 08 Triamcinolon (Triamcinolonacetonid, Triamcinolonhexacetonid) (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)“ folgende Zeile angefügt:

Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
„L 04 AA 37 Baricitinib (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata) Olumiant“
5.
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Verbesserung des Aussehens“

a)
wird die Zeile

Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
„M 03 AX 21 Clostridium botulinum Toxin Typ A1 Azzalure
Vistabel
Bocouture Vial“
wie folgt gefasst:

Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
„M 03 AX 21 Clostridium botulinum Toxin Typ A1 Alluzience
Azzalure
Bocouture Vial
Letybo
NUCEIVA
Vistabel“
II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. Juni 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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