Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage II (Lifestyle Arzneimittel) – Ergänzung und Aktualisierung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 23. Mai 2023 (BAnz AT 02.08.2023 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage II der AM-RL wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Abmagerungsmittel (zentral wirkend)“
- a)
-
wird in der Zeile „A 08 AA 07 Cathin“ in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ das Wort „ALVALIN“ gestrichen.
- b)
-
werden in der Zeile „A 08 AH 02 Fucus vesiculosus“ in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die Wörter „Refigura Fucus Tropfen“ eingefügt.
- 2.
-
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Sexuelle Dysfunktion“
- a)
-
wird in der Zeile „G 04 BE 01 Alprostadil“ in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ nach dem Wort „Vitaros“ das Wort „HEXAL“ gestrichen.
- b)
-
werden in der Zeile „G 04 BE 30 Kombinationen“ in der Spalte „Wirkstoff“ die Wörter „Aviptadil; Phentolaminmesilat“ und in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ das Wort „Invicorp“ eingefügt.
- 3.
-
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Nikotinabhängigkeit“
- a)
-
wird die Zeile
Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken „N 07 BA 01 Nicotin NIQUITIN Nicopass Nicorette Nicotinell Nikofrenon“ wie folgt gefasst:Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken „N 07 BA 01 Nicotin Nicopass Nicorette Nicotin AL Nicotin beta Nicotinell Nikofrenon NIQUITIN“
- 4.
-
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Verbesserung des Haarwuchses“
- a)
-
wird die Zeile
Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken „D 11 AX 01 Minoxidil ALOPEXY 5 % REGAINE Minoxidil BIO-H-TIN-Pharma Minoxicutan“ wie folgt gefasst:Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken „D 11 AX 01 Minoxidil ALOPEXY 5 % Minoxicutan Minoxidil BIO-H-TIN-Pharma MINOXIDIL DoppelherzPharma REGAINE“ - b)
-
wird in der Zeile „H 02 AB 01 Betamethasonacetat (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)“ in der Spalte „Wirkstoff“ nach der Angabe „areata)“ die Angabe „H 02 AB 51 (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)“ eingefügt und in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ das Wort „Celestan“ ersetzt durch die Wörter „Celestan Depot“.
- c)
-
wird in der Zeile „H 02 AB 08 Triamcinolon (Triamcinolonacetonid, Triamcinolonhexacetonid) (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)“ in der Spalte „Wirkstoff“ nach der Angabe „areata)“ die Angabe „H 02 AB 58 (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)“ eingefügt und in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken“ das Wort „Volon“ ersetzt durch die Angabe „Volon A“.
- d)
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wird nach der Zeile „H 02 AB 08 Triamcinolon (Triamcinolonacetonid, Triamcinolonhexacetonid) (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)“ folgende Zeile angefügt:
Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken „L 04 AA 37 Baricitinib (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata) Olumiant“
- 5.
-
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Verbesserung des Aussehens“
- a)
-
wird die Zeile
Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken „M 03 AX 21 Clostridium botulinum Toxin Typ A1 Azzalure Vistabel Bocouture Vial“ wie folgt gefasst:Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken „M 03 AX 21 Clostridium botulinum Toxin Typ A1 Alluzience Azzalure Bocouture Vial Letybo NUCEIVA Vistabel“
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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