Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage II (Lifestyle Arzneimittel) – Setmelanotid
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. Februar 2023 (BAnz AT 11.04.2023 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage II der AM-RL wird wie folgt geändert:
In der Tabelle zu dem Abschnitt „Abmagerungsmittel (zentral wirkend)“ werden in der Zeile zum Wirkstoff „A 08 AA 12 Setmelanotide“ das Wort „Setmelanotide“ durch das Wort „Setmelanotid“ ersetzt sowie nach dem Wort „(LEPR)-Mangel“ ein Komma und folgende Wörter eingefügt „oder genetisch bestätigtem Bardet-Biedl-Syndrom“.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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