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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Colecalciferol, Gruppe 1B, in Stufe 1

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Colecalciferol, Gruppe 1B, in Stufe 1

Vom 17. November 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. November 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 8. November 2022 (BAnz AT 02.01.2023 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage IX der AM-RL wird die Festbetragsgruppe „Colecalciferol, Gruppe 1B“ in Stufe 1 wie folgt gefasst:

„Stufe: 1
Wirkstoff: Colecalciferol
Festbetragsgruppe Nr.: 1B
Status: nicht verschreibungspflichtig
Gruppenbeschreibung: feste orale Darreichungsformen (400 I.E. – 1.000 I.E.)
Darreichungsformen: Tabletten, überzogene Tabletten, Weichkapseln“
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. November 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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