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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Glucocorticoide, oral, Gruppe 3, in Stufe 2

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Glucocorticoide, oral, Gruppe 3, in Stufe 2

Vom 18. Januar 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 1. Februar 2024 (BAnz AT 11.03.2024 B6) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die AM-RL wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage IX wird die Festbetragsgruppe „Glucocorticoide, oral, Gruppe 3“ in Stufe 2 wie folgt gefasst:

„Stufe: 2
Wirkstoffgruppe: Glucocorticoide, oral
Festbetragsgruppe Nr.: 3
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe und
Vergleichsgrößen:
Wirkstoffe Äquivalenzfaktor
Cortisonacetat  2,5
Hydrocortison  2
Gruppenbeschreibung: weitere Glucocorticoide, zur Substitutionstherapie geeignet, orale Darreichungsformen, normal freisetzend (> 5 mg Hydrocortison)
Darreichungsformen: Filmtabletten, Tabletten“
2.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
II.

Das Verfahren zur Aktualisierung der Festbetragsgruppe „Glucocorticoide, oral, Gruppe 3“ in Stufe 2 hinsichtlich der weiteren Glucocorticoide, zur Substitutionstherapie geeignet, orale Darreichungsformen, normal freisetzend ≤ 5 mg Hydrocortison wird von der in Abschnitt I vorgenommenen Änderung der Anlage IX der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) abgetrennt und vorerst, bis zum Inkrafttreten der Änderung der Verfahrensordnung aufgrund des § 35 Absatz 1a Satz 3 SGB V, ausgesetzt.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. Januar 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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