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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Triazole, Gruppe 1, in Stufe 2

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Triazole, Gruppe 1, in Stufe 2

Vom 15. August 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. August 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Juli 2024 (BAnz AT 13.09.2024 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage IX der AM-RL wird die Festbetragsgruppe „Triazole, Gruppe 1“ in Stufe 2 wie folgt gefasst:

„Stufe: 2
Wirkstoffgruppe: Triazole
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe
und Vergleichsgrößen:
Wirkstoffe Vergleichsgröße
Fluconazol 1367
Itraconazol 2383
Gruppenbeschreibung: abgeteilte orale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Filmtabletten, Hartkapseln, Kapseln, Tabletten“
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. August 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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