Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) und Anlage X (Vergleichsgrößenaktualisierung) – Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1, in Stufe 3

Published On: Freitag, 13.09.2024By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung)
und
Anlage X (Vergleichsgrößenaktualisierung)
– Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern
und Diuretika, Gruppe 1, in Stufe 3

Vom 18. Juli 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. Juni 2024 (BAnz AT 30.08.2024 B5) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die AM-RL wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage IX wird folgende Festbetragsgruppe „Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1“ in Stufe 3 eingefügt:

„Stufe: 3
Wirkstoffgruppe: Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe
und Vergleichsgrößen:
Wirkstoffe Vergleichsgrößen
Perindopril + Amlodipin + Indapamid
Amlodipin besilat
Perindopril arginin
4,75 5 2,5
Ramipril + Amlodipin + Hydrochlorothiazid
Amlodipin besilat
7,23 6,5 19,42
Gruppenbeschreibung: orale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Filmtabletten, Hartkapseln“
2.
In Anlage X wird in dem Abschnitt „Festbetragsgruppen mit Vergleichsgrößenermittlung nach § 5 der Anlage I zum 4. Kapitel der Verfahrensordnung des G-BA“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die Angabe „Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1“ eingefügt.
II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. Juli 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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