Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) und
Anlage X (Vergleichsgrößenaktualisierung) –
Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1, in Stufe 2
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 2. Februar 2023 (BAnz AT 17.03.2023 B6) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die AM-RL wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Anlage IX wird folgende Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1“ in Stufe 2 eingefügt:
„Stufe: 2 Wirkstoffgruppe: Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer Festbetragsgruppe Nr.: 1 Status: verschreibungspflichtig Wirkstoffe
und Vergleichsgrößen:Wirkstoffe Vergleichsgröße Desvenlafaxin
Desvenlafaxin benzoat75 Milnacipran
Milnacipran hydrochlorid68,2 Venlafaxin
Venlafaxin hydrochlorid101,9 Gruppenbeschreibung: orale Darreichungsformen Darreichungsformen: Hartkapseln, Retardkapseln, Retardtabletten, Tabletten“ - 2.
-
In Anlage X wird in dem Abschnitt „Festbetragsgruppen mit Vergleichsgrößenermittlung nach § 2 der Anlage I zum 4. Kapitel der VerfO“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die Angabe „Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1“ eingefügt.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Mit Wirkung vom Inkrafttreten des Festbetragsfestsetzungsbeschlusses des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für von der Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1“ in Stufe 2 erfasste Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Venlafaxin tritt die bestehende Festbetragsgruppe „Venlafaxin, Gruppe 1“ in Stufe 1 außer Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Kommentar hinterlassen