Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) und
Anlage X (Vergleichsgrößenaktualisierung) –
DPP-4-Inhibitoren, Gruppe 1, in Stufe 2
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 1. Februar 2024 (BAnz AT 19.03.2024 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die AM-RL wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Anlage IX wird folgende Festbetragsgruppe „DPP-4-Inhibitoren, Gruppe 1“ in Stufe 2 eingefügt:
„Stufe: 2 Wirkstoffgruppe: DPP-4-Inhibitoren Festbetragsgruppe Nr.: 1 Status: verschreibungspflichtig Wirkstoffe und
Vergleichsgrößen:Wirkstoffe Vergleichsgröße Saxagliptin
Saxagliptin hydrochlorid4,5 Sitagliptin
Sitagliptin fumarat
Sitagliptin hydrochlorid
Sitagliptin hydrochlorid-x-Wasser
Sitagliptin L-malat
Sitagliptin phosphat-x-Wasser
Sitagliptin tartrat-x-Wasser73,3 Vildagliptin 75 Gruppenbeschreibung: orale Darreichungsformen Darreichungsformen: Filmtabletten, Tabletten“ - 2.
-
In Anlage X wird in dem Abschnitt „Festbetragsgruppen mit Vergleichsgrößenermittlung nach § 2 der Anlage I zum 4. Kapitel der VerfO“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die Angabe „DPP-4-Inhibitoren, Gruppe 1“ eingefügt.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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