Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Zonisamid,
Gruppe 1, in Stufe 1
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. August 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. August 2023 (BAnz AT 19.09.2023 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In Anlage IX der AM-RL wird die Festbetragsgruppe „Zonisamid, Gruppe 1“ in Stufe 1 wie folgt geändert:
„Stufe: | 1 |
Wirkstoff: | Zonisamid |
Festbetragsgruppe Nr.: | 1 |
Status: | verschreibungspflichtig |
Gruppenbeschreibung: | orale Darreichungsformen |
Darreichungsformen: | Hartkapseln, Suspension zum Einnehmen, Tabletten“ |
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Kommentar hinterlassen