Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Valoctocogen Roxaparvovec (schwere Hämophilie A)
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Valoctocogen Roxaparvovec (schwere Hämophilie A)

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Valoctocogen Roxaparvovec (schwere Hämophilie A)

Vom 16. März 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. März 2023 (BAnz AT 12.04.2023 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden den Angaben zur Beschränkung der Versorgungsbefugnis von Valoctocogen Roxaparvovec gemäß dem Beschluss vom 2. Februar 2023 nach den Ausführungen zur Beschränkung der Versorgungsbefugnis nach § 35a Absatz 3b Satz 2 SGB V folgende Angaben angefügt:

Valoctocogen Roxaparvovec

Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 24. August 2022):

ROCTAVIAN wird angewendet in der Behandlung von schwerer Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel) bei erwachsenen Patienten ohne Faktor-VIII-Inhibitoren in der Vorgeschichte und ohne nachweisbare Antikörper gegen Adeno-assoziiertes Virus Serotyp 5 (AAV5).

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 16. März 2023):

Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise
Valoctocogen Roxaparvovec ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/​2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 erster Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Der G-BA bestimmt gemäß dem 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.
Erwachsene mit schwerer Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel) ohne Faktor-VIII-Inhibitoren in der Vorgeschichte und ohne nachweisbare Antikörper gegen Adeno-assoziiertes Virus Serotyp 5 (AAV5)
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Valoctocogen Roxaparvovec:
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt
Studienergebnisse nach Endpunkten:1
Erwachsene mit schwerer Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel) ohne Faktor-VIII-Inhibitoren in der Vorgeschichte und ohne nachweisbare Antikörper gegen Adeno-assoziiertes Virus Serotyp 5 (AAV5)
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Morbidität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Nebenwirkungen n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie BMN 270-301(GENEr8-1): offene, einarmige Phase III-Interventionsstudie, Datenschnitt: 15. November 2021
Mortalität

Studie BMN 270-301
Endpunkt
Valoctocogen Roxaparvovec
Nb Patientinnen und Patienten mit Ereignis n (%)
Gesamtmortalitäta 134 1 (0,7)
Morbidität

Studie BMN 270-301
Endpunkt
Valoctocogen Roxaparvovec
Nc Patientinnen und Patienten mit Ereignis n (%)
Blutungsereignisse (gesamte Studienperiode)d, e
Keine Blutung (ergänzend dargestellt) 134 42 (31,3)
Keine Gelenkblutung 134 96 (71,6)
Keine Blutung im Zielgelenk 134 126 (94,0)
Keine behandelte Blutung 134 79 (59,0)
Studie BMN 270-301
Endpunkt
Valoctocogen Roxaparvovec
Nc Jährliche Blutungsrate (geschätzte ABR)f
[95 %-KI]
jährliche Blutungsrate (gesamte Studienperiode)d, e
alle Blutungen (ergänzend dargestellt) 134 1,45 [1,06; 1,98]
Gelenkblutungen 134 0,52 [0,31; 0,86]
Blutungen im Zielgelenk 134 0,07 [0,03; 0,16]
Blutungen, die keine Gelenkblutungen sind 134 0,94 [0,70; 1,24]
Spontanblutungen 134 0,45 [0,24; 0,83]
Blutungen bedingt durch Trauma 134 0,45 [0,30; 0,69]
Behandelte Blutungen 134 0,90 [0,57; 1,42]
Baseline Woche 104,
Veränderung gegenüber Baseline
Nb MW (SD) Nb MW
[95 %-KI];
p-Werth
EQ-5D-5L VASg
VAS 133 79,8 (15,8) 129 3,4 [1,3; 5,4];
0,002
Nb LS Mean
[95 %-KI]
Nb LS Mean-Differenz
[95 %-KI];
p-Werti
Haemophilia Activity List (HAL)g
Gesamtscore 133 78,59 [75,43; 81,74] 129 3,86 [1,81; 5,91];
0,0002
Nc Median (min; max)
MW (SD)
Mediane Faktor-VIII-Aktivität mittels Chromogener Analyse (IE/​dl) (ergänzend dargestellt)
Baseline (letzter gemessene Wert vor der Valoctocogen Roxaparvovec-Infusion) 134 3,2 (0; 178,0)
12,5 (22,7)
Woche 104 134 11,7 (0; 187,1)
22,7 (32,8)
Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Studie BMN 270-301
Endpunkt
Valoctocogen Roxaparvovec
Baseline Woche 104,
Veränderung gegenüber Baseline
Nb LS Mean
[95 %-KI]
Nb LS Mean-Differenz
[95 %-KI];
p-Werti
Haemo-QoL-Aj
Gesamtscore 131 75,98 [73,28; 78,69] 130 6,94 [5,34; 8,55];
< 0,0001
 Körperliche
Funktionsfähigkeit
134 70,26 [66,85; 73,67] 131 4,61 [2,42; 6,79];
< 0,0001
 Rollenfunktion 133 78,33 [75,58; 81,08] 131 7,50 [5,64; 9,37];
< 0,0001
 Sorgen 133 78,68 [75,09; 82,27] 131 7,16 [4,51; 9,81];
< 0,0001
 Konsequenzen von
Blutungen
134 73,78 [70,46; 77,11] 131 10,11 [7,87; 12,34];
< 0,0001
 Emotionale Auswirkungen 133 78,28 [75,22; 81,33] 131 3,15 [0,51; 5,78];
0,019
 Bedenken hinsichtlich der
Behandlung
131 76,68 [72,44; 80,93] 130 8,69 [5,85; 11,53];
< 0,0001
Nebenwirkungen

Studie BMN 270-301
Endpunkt
Valoctocogen Roxaparvovec
Nc Patientinnen und Patienten mit Ereignis n (%)
Unerwünschte Ereignisse (UE, ergänzend dargestellt) 134 134 (100)
Unerwünschte Ereignisse CTCAE-Grad≥ 3 134 42 (31,3)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)k 134 24 (17,9)
UE mit Inzidenz ≥ 10 % oder mehr als 10 Patienten und ≥ 1 % nach MedDRA-Systemorganklasse
Preferred Term
Untersuchungen 134 121 (90,3)
 ALT erhöht 134 119 (88,8)
 AST erhöht 134 47 (35,1)
 Gewicht erhöht 134 22 (16,4)
 Kreatinphosphokinase im
Blut erhöht
134 17 (12,7)
Infektionen und parasitäre Erkrankungen 134 109 (81,3)
 Erkrankungen der oberen
Atemwege
134 33 (24,6)
 Nasopharyngitis 134 29 (21,6)
 Rhinitis 134 12 (9,0)
 Follikulitis 134 11 (8,2)
 Pustulöser Ausschlag 134 11 (8,2)
Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochen­erkrankungen 134 94 (70,1)
 Arthralgie 134 53 (39,6)
 Rückenschmerzen 134 25 (18,7)
 Myalgie 134 17 (12,7)
 Schmerzen in den
Extremitäten
134 16 (11,9)
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 134 89 (66,4)
 Übelkeit 134 51 (38,1)
 Diarrhö 134 28 (20,9)
 Erbrechen 134 21 (15,7)
 Dyspepsie 134 11 (8,2)
 Unwohlsein im Unterleib 134 10 (7,5)
 Schmerzen im Oberbauch 134 10 (7,5)
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 134 73 (54,5)
 Fatigue 134 40 (29,9)
 Fieber 134 31 (23,1)
 Schmerzen 134 10 (7,5)
Erkrankungen der Haut und des Unterhautgewebes 134 73 (54,5)
 Akne 134 36 (26,9)
 Ausschlag 134 11 (8,2)
Erkrankungen des Nervensystems 134 72 (53,7)
 Kopfschmerzen 134 55 (41,0)
Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums 134 58 (43,3)
 Husten 134 24 (17,9)
 Oropharyngeale
Schmerzen
134 24 (17,9)
Verletzung, Vergiftung und durch Eingriffe bedingte Komplikationen 134 57 (42,5)
 Muskelzerrung 134 13 (9,7)
Psychiatrische Erkrankungen 134 53 (39,6)
 Insomnie 134 27 (20,1)
 Ängste 134 11 (8,2)
Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen 134 33 (24,6)
Augenerkrankungen 134 20 (14,9)
Endokrine Erkrankungen 134 19 (14,2)
 Cushing-Syndrom 134 16 (11,9)
Gefäßerkrankungen 134 19 (14,2)
 Bluthochdruck 134 16 (11,9)
Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems 134 14 (10,4)
Erkrankungen der Nieren und Harnwege 134 14 (10,4)
Herzerkrankungen 134 10 (7,5)
a Todesfälle werden in der Studie BMN 270-301 im Rahmen der Sicherheitserhebung erfasst.
b Personen mit verfügbaren Werten.
c Anzahl aller mit Valoctocogen Roxaparvovec behandelten Patienten.
d Die Nachbeobachtungszeit für die „Gesamte Studienperiode“ reicht von der Verabreichung von Valoctocogen Roxaparvovec bis zum Abschluss der Studie, bis zum Erreichen des letzten Besuchs zum Datenschnittpunkt für die Analyse oder bis zum Ausscheiden aus der Studie (je nachdem, was zuerst eintritt). Die mediane Nachbeobachtungsdauer nach der Valoctocogen Roxaparvovec-Infusion betrug 110,9 Wochen.
e In den nachgereichten Unterlagen konnte das Datum des Datenschnitts für die dargestellten Ergebnisse nicht identifiziert werden. Es wird davon ausgegangen, dass es sich dabei um den 15. November 2021 handelt.
f Die geschätzten AR der Blutungsereignisse sowie die 95 %-KI basieren auf einer negativen Binomialregression, welche die Anzahl der behandelten Blutungen im korrespondierenden Analysezeitraum (hier Valoctocogen Roxaparvovec Infusion bis Ende Post-FVIII-Prophylaxe) mit der Dauer des Analysezeitraums im Offset modelliert (wiederholt within subject).
g Skala 0 und 100; höhere Werte zeigen einen besseren Gesundheitszustand (EQ-5D-5L VAS) bzw. weniger funktionelle Beeinträchtigungen (HAL) an.
h P-Wert basierend auf einem zweiseitigen t-Test gegen 0.
i Stratifizierte Analyse mittels MMRM mit Visite (Woche 4, 12, 26, 52, 76, 104) als unabhängige Variable.
j Skala 0 und 100; höhere Werte zeigen eine höhere gesundheitsbezogene Lebensqualität bzw. weniger Beeinträchtigungen.
k Die Schweregradierung erfolgt anhand der CTCAE (v4.03). Für UE, welche keine entsprechende CTCAE-Bezeichnung aufweisen, wurden studieneigene Kriterien zur Schweregradeinteilung verwendet (siehe Nummer 2.3.4 der Nutzenbewertung). UE des Grades 4 oder 5 sollten gemäß dieser Gradierung immer als SUE berichtet werden.
Abkürzungen:

CTCAE: Common Terminology Criteria for Adverse Events; EQ-5D-5L-VAS: Visuelle Analogskala des European Quality of Life 5-Dimension5-Level;Haemo-QoL-A: Hemophila-specific Quality of Life Questionnaire for Adults; IE: Internationale Einheit; KI: Konfidenzintervall; LS: Least squares; MMRM: Gemischtes Modell für wiederholte Messungen; MW: Mittelwert; SD: Standardabweichung; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis.

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Erwachsene mit schwerer Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel) ohne Faktor-VIII-Inhibitoren in der Vorgeschichte und ohne nachweisbare Antikörper gegen Adeno-assoziiertes Virus Serotyp 5 (AAV5)
ca. 690 bis 800 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Roctavian (Wirkstoff: Valoctocogen Roxaparvovec) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 3. Februar 2023):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​en/​documents/​product-information/​roctavian-epar-product-information_​de.pdf
Mit Beschluss vom 16. Juni 2022 wurde die Erforderlichkeit eines Beschlusses nach § 136a Absatz 5 SGB V gemäß 9. Kapitel § 5 Satz 2 VerfO für die Anwendung des ATMP Valoctocogen Roxaparvovec im Anwendungsgebiet „Behandlung der Hämophilie A“ festgestellt. Sobald entsprechende Regelungen zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie in Kraft treten, sind diese außerdem zu beachten.
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Valoctocogen Roxaparvovec soll durch in der Therapie der Hämophilie und/​oder Blutungsstörungen erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
Gemäß den Vorgaben der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen zur Risikominimierung ist seitens des pharmazeutischen Unternehmers Informationsmaterial für medizinisches Fachpersonal und für Patientinnen und Patienten sowie eine Patientenkarte zur Verfügung zu stellen. Das Informationsmaterial sowie die Patientenkarte enthalten insbesondere Anweisungen bezüglich des unter Valoctocogen Roxaparvovec erhöhten Risikos der Lebertoxizität, horizontalen Übertragung und Keimbahnübertragung, Entwicklung von Faktor-VIII-Inhibitoren, Malignität in Verbindung mit einer Integration des Vektorgenoms sowie Thromboembolie.
Dieses Arzneimittel wurde unter „Besonderen Bedingungen“ zugelassen. Das bedeutet, dass weitere Nachweise für den Nutzen des Arzneimittels erwartet werden. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) wird neue Informationen zu diesem Arzneimittel mindestens jährlich bewerten und die Fachinformation, falls erforderlich, aktualisieren.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
Erwachsene mit schwerer Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel) ohne Faktor-VIII-Inhibitoren in der Vorgeschichte und ohne nachweisbare Antikörper gegen Adeno-assoziiertes Virus Serotyp 5 (AAV5)

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Valoctocogen Roxaparvovec2 2 143 958,40 €
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen nicht bezifferbar
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. März 2023)
5.
Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombinationstherapie mit Valoctocogen Roxaparvovec eingesetzt werden können
Als Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden Arzneimittel mit folgenden neuen Wirkstoffen benannt, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in einer Kombinationstherapie mit Valoctocogen Roxaparvovec zur Behandlung der schweren Hämophilie A bei Erwachsenen eingesetzt werden können:
Erwachsene mit schwerer Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel) ohne Faktor-VIII-Inhibitoren in der Vorgeschichte und ohne nachweisbare Antikörper gegen Adeno-assoziiertes Virus Serotyp 5 (AAV5)

Kein in Kombinationstherapie einsetzbarer Wirkstoff, der die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlages nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. März 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 16. März 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 15. Dezember 2022) und dem Amendment zur Dossierbewertung vom 7. Februar 2023, sofern nicht anders indiziert.
2
Valoctocogen Roxaparvovec wird einmalig angewendet.

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