Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Eptinezumab
(Migräne-Prophylaxe)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 2. Februar 2023 (BAnz AT 24.04.2023 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Eptinezumab wie folgt ergänzt:
Eptinezumab
Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 24. Januar 2022):
VYEPTI wird angewendet zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens vier Migränetagen pro Monat.
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 16. Februar 2023):
Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.
- 1.
-
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
- a)
-
Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die für eine konventionelle Migräneprophylaxe in Frage kommenZweckmäßige Vergleichstherapie für Eptinezumab zur Migräneprophylaxe:
- –
-
Metoprolol oder Propranolol oder Flunarizin oder Topiramat oder Amitriptylin oder Clostridium botulinum Toxin Typ A oder Erenumab
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Eptinezumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. - b)
-
Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die auf keine der medikamentösen Therapien/Wirkstoffklassen (Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A) ansprechen, für diese nicht geeignet sind oder diese nicht vertragenZweckmäßige Vergleichstherapie für Eptinezumab zur Migräneprophylaxe:
- –
-
Erenumab oder Fremanezumab oder Galcanezumab
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Eptinezumab gegenüber Fremanezumab:Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1- a)
-
Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die für eine konventionelle Migräneprophylaxe in Frage kommenEs liegen keine Daten vor.Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ∅ Es liegen keine Daten vor. Morbidität ∅ Es liegen keine Daten vor. Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Es liegen keine Daten vor. Nebenwirkungen ∅ Es liegen keine Daten vor. Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar - b)
-
Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die auf keine der medikamentösen Therapien/Wirkstoffklassen (Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A) ansprechen, für diese nicht geeignet sind oder diese nicht vertragenZusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ↔ keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede Morbidität ↔ keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede Gesundheitsbezogene Lebensqualität ↔ keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede Nebenwirkungen ↔ keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarIndirekter Vergleich: Eptinezumab (Studie DELIVER) vs. Fremanezumab (Studie FOCUS) über den Brückenkomparator Placebo.MortalitätEndpunkt
Vergleich
StudieEptinezumab bzw. Fremanezumab Placebo Gruppenunterschied N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)RR [95 %-KI]
p-WertGesamtüberleben/-mortalität Eptinezumab vs. Placebo
DELIVER
(bis Woche 24)284 0 (0) 287 0 (0) – Fremanezumab vs. Placebo
FOCUS
(bis Woche 12)388 0 (0) 195 0 (0) – Indirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab – MorbiditätEndpunkt
Vergleich
StudieEptinezumab bzw. Fremanezumab Placebo Gruppenunterschied N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)RR [95 %-KI]
p-WertSymptomatik: Migränetage/Monat Reduktion um ≥ 50 % Eptinezumab vs. Placebo
DELIVER
(bis Woche 12)284 123 (43,3) 287 38 (13,2) 3,27 [2,36; 4,53]
< 0,001bFremanezumab vs. Placebo
FOCUS
(bis Woche 12)388 144 (37,1c) 195 19 (9,7c) 3,82 [2,44; 5,97]
< 0,001dIndirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab –e Reduktion um ≥ 75 % Eptinezumab vs. Placebo
DELIVER
(Wochen 1-12)284 47 (16,5) 287 6 (2,1) 7,90 [3,44; 18,1]
< 0,001bFremanezumab vs. Placebo
FOCUS
(Wochen 1-12)388 46 (11,9c) 195 5 (2,6c) 4,64 [1,87; 11,48]
< 0,001dIndirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab –e Endpunkt
Vergleich
StudieEptinezumab bzw. Fremanezumab Placebo Gruppenunterschied Nh Werte
Studien-
beginn
MW (SD)Änderung
Woche 12
MW (SE/SD)iNh Werte
Studien-
beginn
MW (SD)Änderung
Woche 12
MW (SE/SD)iMD [95 %-KI]
p-WertSymptomatik: Kopfschmerztage/Monat jegliche Schwere (ergänzend dargestellt) Eptinezumab vs. Placebo
DELIVER284 14,5
(5,7)–4,6
(0,4)j287 14,5
(5,9)–2,0
(0,4)j–2,7 [–3,4; –1,9]
< 0,001jFremanezumab vs. Placebo
FOCUS388 14,2
(5,8)–4,7
(4,6)195 14,2
(6,1)–1,3
(4,2)–3,47 [–4,32; –2,62]
< 0,001kIndirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab –e Gesundheitszustand (EQ-5D VAS)p Eptinezumab vs. Placebo
DELIVERk. A.m 76,0
(19,0)2,3
(1,5)nk. A.m 73,9
(20,6)–2,9
(1,5)n5,2 [2,20; 8,29]
< 0,001nFremanezumab vs. Placebo
FOCUS388 69,6
(21,2)6,3
(20,1)195 70,1
(20,1)1,7
(17,6)4,22 [1,28; 7,17]
0,005qIndirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab 0,98 [–3,26; 5,22]
0,650Gesundheitsbezogene LebensqualitätEndpunkt
Vergleich
StudieEptinezumab bzw. Fremanezumab Placebo Gruppenunterschied Nh Werte
Studien-
beginn
MW (SD)Änderung
Woche 12
MW (SE/SD)iNh Werte
Studien-
beginn
MW (SD)Änderung
Woche 12
MW (SE/SD)iMD [95 %-KI]
p-WertAllgemeine Beeinträchtigung durch Kopfschmerz (HIT-6)l jegliche Schwere Eptinezumab vs. Placebo
DELIVERk. A.m 66,6
(4,7)–7,1
(0,7)nk. A.x 66,3
(4,4)–3,2
(0,6)n–3,8 [–5,1; –2,6]
< 0,001nFremanezumab vs. Placebo
FOCUS388 64,2
(4,4)–6,4
(7,2)195 64,0
(5,2)–3,0
(6,2)–3,37 [–4,45; –2,30]
< 0,001oIndirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab –0,43 [–2,08; 1,22]
0,609MSQoLp Einschränkung der Rollenfunktion Eptinezumab vs. Placebo
DELIVERk. A.m 35,7
(17,6)25,3
(1,9)nk. A.m 35,0
(17,0)14,0
(1,8)n11,3 [7,87; 14,8]
< 0,001nFremanezumab vs. Placebo
FOCUS388 47,6
(17,4)18,3
(20,4)195 47,6
(19,0)9,7
(17,2)9,06 [5,77; 12,35]
< 0,001oIndirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab 2,24 [−2,54; 7,02]
0,358Verhinderung der Rollenfunktion Eptinezumab vs. Placebo
DELIVERk. A.m 50,2
(21,6)23,1
(1,7)nk. A.m 50,4
(22,0)11,8
(1,7)n11,3 [8,01; 14,5]
< 0,001nFremanezumab vs. Placebo
FOCUS388 63,2
(20,4)14,5
(18,5)195 64,2
(21,0)8,6
(17,4)5,81 [2,82; 8,80]
< 0,001oIndirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab 5,49 [1,08; 9,9]
0,015
SMD: 0,2
[0,04; 0,35]Emotionale Verfassung Eptinezumab vs. Placebo
DELIVERk. A.m 50,1
(24,5)21,2
(2,0)nk. A.m 48,6
(26,7)9,9
(1,9)n11,3 [7,63; 15,0]
< 0,001nFremanezumab vs. Placebo
FOCUS388 60,6
(23,9)16,6
(22,6)195 60,6
(25,3)8,1
(21,9)9,14 [5,52; 12,77]
< 0,001oIndirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab 2,16 [–3,01; 7,33] 0,413 NebenwirkungenEndpunkt
Vergleich
StudieEptinezumab bzw. Fremanezumab Placebo Gruppenunterschied N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)RR [95 %-KI]
p-WertUnerwünschte Ereignisse (UE) gesamt (ergänzend dargestellt) Eptinezumab vs. Placebo
DELIVER
(bis Woche 24)284 115 (40,5) 287 112 (39,0) – Fremanezumab vs. Placebo
FOCUS
(bis Woche 12)388 208 (53,6) 195 19 (51,8c) – Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) Eptinezumab vs. Placebo
DELIVER
(bis Woche 24)284 4 (1,4) 287 4 (1,4) 1,0 [0,3; 4,0]
0,987fFremanezumab vs. Placebo
FOCUS
(bis Woche 12)388 4 (1,0c) 195 3 (1,5c) 0,67 [0,15; 2,96]
0,625gIndirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab 1,49 [0,21; 10,76]
0,691Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen Eptinezumab vs. Placebo
DELIVER
(bis Woche 24)284 0 (0) 287 0 (0) 1,01 [0,06; 16,1]
0,994fFremanezumab vs. Placebo
FOCUS
(bis Woche 12)388 3 (0,8) 195 2 (1,0c) 0,75 [0,13; 4,47]
0,829gIndirekter Vergleich über Brückenkomparatorena: Eptinezumab vs. Fremanezumab 1,35 [0,05; 35,87]
0,858a indirekter Vergleich nach Bucher b RR und KI: Log-Binomial-Modell; adjustiert bezüglich monatlicher Migränetage zu Studienbeginn (≤ 14 Tage/> 14 Tage); p-Wert: Logistisches Modell; adjustiert bezüglich monatlicher Migränetage zu Studienbeginn (≤ 14 Tage/> 14 Tage) sowie Ausgangswert. Mittlere prozentuale Änderung der monatlichen Migränetage wurde über die 3–4-Wochenintervalle berechnet. In Abhängigkeit von der Anzahl fehlender Tagebucheinträge (< 14 Tage/≥ 14 Tage) und gegebenenfalls vom Abbruchgrund wurden diese ersetzt; in den 3–4-Wochenintervallen lagen in beiden Behandlungsgruppen für > 90 % der Patientinnen und Patienten Tagebucheinträge an ≥ 21 Tage vor. c Berechnung des IQWiG d RR, KI und p-Wert (unbedingter exakter Test, CSZ-Methode): unadjustiert; Patientinnen und Patienten mit fehlendem Ausgangswert wurden als Nicht-Ansprecher gewertet. Bei Tagebucheinträgen an ≥ 10 Tage/Monat wurde basierend auf den vorhandenen Daten eine Hochrechnung auf 28 Tage vorgenommen; bei Tagebucheinträgen an < 10 Tage/Monat wurden die fehlenden Werte anhand LOCF fortgeschrieben. Der Umfang vorgenommener Ersetzungen ist unklar. e Da die Anforderung an die Ergebnissicherheit zur Durchführung eines adjustierten indirekten Vergleichs nicht erfüllt ist, wird kein indirekter Vergleich für die Nutzenbewertung herangezogen. f RR und KI: Log-Binomial-Modell; p-Wert: CMH-Test; jeweils adjustiert bezüglich monatlicher Kopfschmerztagen zu Studienbeginn (≤ 14 Tage/> 14 Tage). Im Falle einer Nullzelle wurde in der entsprechenden Vierfeldertafel auf jeden Zelleintrag der Korrekturwert 0,5 addiert; für die Berechnung des RR sowie die Durchführung des Tests wurde die Korrektur je Stratum vorgenommen, das heißt nur Strata mit Nullzellen wurden angepasst. g RR, KI und p-Wert (unbedingter exakter Test, CSZ-Methode): unadjustiert h Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in der Auswertung zur Berechnung der Effektschätzung berücksichtigt wurden, die Werte bei Studienbeginn können auf anderen Patientenzahlen basieren. i Für die Studie DELIVER werden Angaben zum SE, für die Studie FOCUS zur SD gemacht. j MW und SE (mittlere Änderung pro Behandlungsgruppe) sowie MD, KI und p-Wert (Gruppenvergleich): MMRM. In Abhängigkeit von der Anzahl fehlender Tagebucheinträge (< 14 Tage/≥ 14 Tage) und gegebenenfalls vom Abbruchgrund wurden diese ersetzt; in den 3–4-Wochenintervallen lagen in beiden Behandlungsgruppen für > 90 % der Patientinnen und Patienten Tagebucheinträge an ≥ 21 Tage vor. Effekt stellt den Unterschied in den mittleren Änderungen (im Vergleich zu Studienbeginn) zwischen den Behandlungsgruppen in den ersten zwölf Wochen des Studienverlaufs dar. k MD, KI und p-Wert (Gruppenvergleich); gemäß Studienunterlagen: MMRM. Patientinnen und Patienten mit fehlendem Ausgangswert wurden von der Analyse ausgeschlossen. Bei Tagebucheinträgen an ≥ 10 Tage/Monat wurde basierend auf den vorhandenen Daten eine Hochrechnung auf 28 Tage vorgenommen; bei Tagebucheinträgen an < 10 Tage/Monat wurden die fehlenden Werte anhand LOCF fortgeschrieben. Der Umfang vorgenommener Ersetzungen ist unklar. Effekt stellt den Unterschied in den mittleren Änderungen (im Vergleich zu Studienbeginn) zwischen den Behandlungsgruppen in den zwölf Wochen des Studienverlaufs dar. l Niedrigere Werte bedeuten eine geringere allgemeine Beeinträchtigung durch den Kopfschmerz (Skalenspannweite 36 bis 78), im direkten Vergleich bedeutet ein negativer Gruppenunterschied ein Vorteil für Eptinezumab bzw. Fremanezumab. Im indirekten Vergleich bedeuten negative Effekte einen Vorteil für Eptinezumab. m Es ist unklar, wie viele Patientinnen und Patienten in die Auswertung eingegangen sind; es liegen lediglich Angaben zur Anzahl von Patientinnen und Patienten mit Erhebung zu verschiedenen Zeitpunkten vor. Demnach müssen jedoch mehr als 90 % der Patientinnen und Patienten beider Behandlungsgruppen eingegangen sein. n MW und SE (mittlere Änderung pro Behandlungsgruppe) sowie MD, KI und p-Wert (Gruppenvergleich): MMRM. Effekt stellt den Unterschied in den Änderungen (im Vergleich zu Studienbeginn) zwischen den Behandlungsgruppen zu Woche zwölf dar. o MD, KI und p-Wert (Gruppenvergleich); gemäß Studienunterlagen: MMRM. Effekt stellt den Unterschied in den Änderungen (im Vergleich zu Studienbeginn) zwischen den Behandlungsgruppen zu Woche zwölf dar. p Höhere Werte bedeuten einen besseren Gesundheitszustand (Skalenspannweite 0 bis 100) bzw. eine bessere gesundheitsbezogene Lebensqualität (Skalenspannweite Einschränkung der Rollenfunktion 7 bis 42, Verhinderung der Rollenfunktion 4 bis 24, Emotionale Funktion 3 bis 18), im direkten Vergleich bedeutet ein positiver Gruppenunterschied ein Vorteil für Eptinezumab bzw. Fremanezumab. Im indirekten Vergleich bedeuten positive Effekte einen Vorteil für Eptinezumab. q MD, KI und p-Wert (Gruppenvergleich); gemäß Studienunterlagen: ANCOVA. Effekt stellt den Unterschied in den Änderungen (im Vergleich zu Studienbeginn) zwischen den Behandlungsgruppen zu Woche zwölf dar. Verwendete Abkürzungen: ANCOVA = Kovarianzanalyse; HIT-6 = Headache Impact Test-6; KI = Konfidenzintervall; LOCF = Last Observation Carried Forward; MD = Mittelwertdifferenz; MMRM = Gemischtes Modell mit Messwiederholungen; MSQoL = Migraine-Specific Quality of Life; MW = Mittelwert; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; RR = relatives Risiko; SD = Standardabweichung; SE = Standardfehler; SMD = Standardmittelwertdifferenz; VAS = visuelle Analogskala; vs. = versus
- 2.
-
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung in Frage kommenden Patientengruppen
- a)
-
Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die für eine konventionelle Migräneprophylaxe in Frage kommenca. 1 598 600 bis 1 628 400 Patientinnen und Patienten
- b)
-
Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die auf keine der medikamentösen Therapien/Wirkstoffklassen (Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A) ansprechen, für diese nicht geeignet sind oder diese nicht vertragenca. 15 700 bis 16 800 Patientinnen und Patienten
- 3.
-
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte AnwendungDie Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Vyepti (Wirkstoff: Eptinezumab) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 11. Januar 2023):https://www.ema.europa.eu/documents/product-information/vyepti-epar-product-information_de.pdfDie Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Eptinezumab sollte durch in der Therapie der Migräne erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
- 4.
-
TherapiekostenJahrestherapiekosten:
- a)
-
Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die für eine konventionelle Migräneprophylaxe in Frage kommen
Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/Patientin bzw. Patient Zu bewertendes Arzneimittel: Eptinezumab 5 416,02 € – 16 248,07 € Zweckmäßige Vergleichstherapie: Amitriptylin 58,33 € – 95,78 € Flunarizin 48,84 € – 76,97 €2 Metoprolol 43,25 € – 61,39 € Propranolol 122,71 € – 184,07 € Topiramat 277,07 € Clostridium botulinum Toxin Typ A3 3 372,03 € Erenumab 3 794,31 € Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. Februar 2023)Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfälltSonstige GKV-Leistungen: entfällt - b)
-
Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die auf keine der medikamentösen Therapien/Wirkstoffklassen (Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A) ansprechen, für diese nicht geeignet sind oder diese nicht vertragen
Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/Patientin bzw. Patient Zu bewertendes Arzneimittel: Eptinezumab 5 416,02 € – 16 248,07 € Zweckmäßige Vergleichstherapie: Erenumab 3 794,31 € Fremanezumab 5 035,20 € Galcanezumab 5 301,32 € Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. Februar 2023)Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfälltSonstige GKV-Leistungen: entfällt
- 5.
-
Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombinationstherapie mit Eptinezumab eingesetzt werden könnenAls Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden Arzneimittel mit folgenden neuen Wirkstoffen benannt, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in einer Kombinationstherapie mit Eptinezumab für die Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens vier Migränetagen pro Monat eingesetzt werden können:
- a)
-
Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die für eine konventionelle Migräneprophylaxe in Frage kommen
- –
-
Kein in Kombinationstherapie einsetzbarer Wirkstoff, der die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt.
- b)
-
Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die auf keine der medikamentösen Therapien/Wirkstoffklassen (Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A) ansprechen, für diese nicht geeignet sind oder diese nicht vertragen
- –
-
Kein in Kombinationstherapie einsetzbarer Wirkstoff, der die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt.
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Februar 2023 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
- 1
- Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A22-95), sofern nicht anders indiziert.
- 2
- Entsprechend den Angaben der Fachinformation wird für Flunarizin eine begrenzte Behandlungsdauer von sechs Monaten zugrunde gelegt. Ungeachtet dessen können die Kosten höher ausfallen, sofern zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Behandlung mit Flunarizin aufgenommen wird.
- 3
- Entsprechend der Zulassung nur für die chronische Migräne.
Kommentar hinterlassen