Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Upadacitinib (neues Anwendungsgebiet: atopische Dermatitis, ≥ 12 Jahre)

Published On: Dienstag, 22.03.2022By

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Upadacitinib
(neues Anwendungsgebiet: atopische Dermatitis, ≥ 12 Jahre)

Vom 17. Februar 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. Januar 2022 (BAnz AT 14.03.2022 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Upadacitinib gemäß dem Beschluss vom 15. Juli 2021 nach Nummer 4 folgende Angaben angefügt:

Upadacitinib

Neues Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 20. August 2021):

Rinvoq wird angewendet zur Behandlung der mittelschweren bis schweren atopischen Dermatitis bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die für eine systemische Therapie in Frage kommen.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 17. Februar 2022):

siehe neues Anwendungsgebiet laut Zulassung

1.
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit mittelschwerer bis schwerer atopischer Dermatitis, die für eine kontinuierliche systemische Therapie in Frage kommen
Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Upadacitinib zur Behandlung von mittelschwerer bis schwerer atopischer Dermatitis bei Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren, die für eine kontinuierliche systemische Therapie in Betracht kommen, ist

Dupilumab (ggf. in Kombination mit TCS und/​oder TCI)

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Upadacitinib gegenüber Dupilumab (ggf. in Kombination mit TCS und/​oder TCI):

a)
Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer atopischer Dermatitis, die für eine kontinuierliche systemische Therapie in Frage kommen, für die 30 mg Upadacitinib die geeignete Dosis darstellt
Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen
b)
Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer atopischer Dermatitis, die für eine kontinuierliche systemische Therapie in Frage kommen, für die 15 mg Upadacitinib die geeignete Dosis darstellt
Zusatznutzen ist nicht belegt
c)
Jugendliche von 12 Jahren bis < 18 Jahren mit mittelschwerer bis schwerer atopischer Dermatitis, die für eine kontinuierliche systemische Therapie in Frage kommen
Zusatznutzen ist nicht belegt

Studienergebnisse nach Endpunkten:1

a)
Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer atopischer Dermatitis, die für eine kontinuierliche systemische Therapie in Frage kommen, für die 30 mg Upadacitinib die geeignete Dosis darstellt

Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede
Morbidität ↑↑ Vorteile bei Remission, EASI 90, Juckreiz und patientenberichteter Symptomatik
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen Nachteil bei der Gesamtrate schwerer UEs
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie Heads-Up: RCT, direkter Vergleich von Upadacitinib 30 mg gegenüber Dupilumab bei Erwachsenen über 24 Wochen

Mortalität

Endpunkt Upadacitinib Dupilumab Upadacitinib vs.
Dupilumab
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
RR [95 %-KI] p-Werta
Gesamtüberlebenb
348 1 (0,3) 344 0 (0) 2,97 [0,12; 72,55] 0,505

Morbidität

Endpunkt Upadacitinib Dupilumab Upadacitinib vs.
Dupilumab
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
RR [95 %-KI] p-Werta
Symptomatik
EASI 100
(Remission)
348 100 (28,7) 344 48 (14,0) 2,05 [1,50; 2,79] < 0,001
EASI 90 348 277 (65,3) 344 197 (57,3) 1,14 [1,01; 1,28] 0,034
EASI 75 348 277 (79,6) 344 263 (76,4) 1,04 [0,96; 1,13] 0,303
Juckreiz
(WP-NRS 0)
348 92 (26,4) 344 29 (8,4) 3,14 [2,12; 4,63] < 0,001
Juckreiz
(WP-NRS, Verbesserung
um ≥ 4 Punkte)
348 212 (60,8) 344 178 (51,7) 1,18 [1,03; 1,34] 0,017
Patientenberichtete
Symptomatik
(HN-PGIS 0)
348 99 (28,5) 344 58 (16,9) 1,69 [1,27; 2,26] < 0,001
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
nicht erhoben

Nebenwirkungenc

Endpunkt Upadacitinib Dupilumab Upadacitinib vs.
Dupilumab
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
RR [95 %-KI] p-Werta
UEs
(ergänzend dargestellt)d
348 269 (77,3) 344 227 (66,0)
SUEsd 348 13 (3,7) 344 7 (2,0) 1,84 [0,74; 4,55] 0,189e
Schwere UEs
(CTCAE-Grad ≥ 3)d
348 29 (8,3) 344 13 (3,8) 2,21 [1,17; 4,17] 0,015
weiblich 165 18 (10,9) 150 2 (1,3) 8,18 [1,93; 34,67] 0,004
männlich 183 13 (7,1) 194 13 (6,7) 1,06 [0,50; 2,23] 0,877
Interaktion 0,004
Abbruch wegen UEs 348 11 (3,2) 344 4 (1,2) 2,72 [0,87; 8,45] 0,084
Infektionen
(SOC, UE)f
348 161 (46,3) 344 133 (38,7) 1,20 [1,00; 1,43] 0,044
Schwerwiegende
Infektionen
(SOC, SUE)f
348 4 (1,1) 344 2 (0,6) 1,98 [0,36; 10,72] 0,533g
Konjunktivitis
(PT, UE)
348 5 (1,4) 344 35 (10,2) 0,14 [0,06; 0,36] < 0,001
Augenerkrankungen
(SOC, UE)
348 26 (7,5) 344 49 (14,2) 0,52 [0,33; 0,82] 0,005
Akne
(PT, UE)
348 64 (18,4) 344 11 (3,2) 5,75 [3,09; 10,71] < 0,001
a Wenn nicht anders angegeben: GLM (Log-Link), Behandlung und vIGA-AD als Kovariablen
b Todesfälle wurden im Rahmen der UEs erhoben
c GLM mit Behandlung als Kovariable
d ohne das PT atopische Dermatitis
e Normalverteilungsapproximation, Wald-Test
f zur Erhebung von Infektionen werden alle UEs der MedDRA SOC „Infektionen und parasitäre Erkrankungen“ herangezogen, zur Erhebung der schwerwiegenden Infektionen alle SUEs
g Berechnung des IQWiG, RR [95 %-KI] (asymptotisch) und p-Wert (unbedingter exakter Test, CSZ-Methode)
Verwendete Abkürzungen:

CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); EASI = Eczema Area and Severity Index; GLM = generalisiertes lineares Modell; HN-PGIS = Head and Neck-Patient Global Impression of Severity; KI = Konfidenzintervall; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; PT = bevorzugter Begriff; RCT = randomisierte kontrollierte Studie; RR = relatives Risiko; SOC = Systemorganklasse; SUE = schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE = unerwünschtes Ereignis; vIGA-AD = Validated Investigator Global Assessment for Atopic Dermatitis; WP-NRS = Worst Pruritus Numerical Rating Scale; vs. = versus

b)
Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer atopischer Dermatitis, die für eine kontinuierliche systemische Therapie in Frage kommen, für die 15 mg Upadacitinib die geeignete Dosis darstellt

Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
Morbidität Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Es wurden keine geeigneten Daten vorgelegt.
c)
Jugendliche von 12 Jahren bis < 18 Jahren mit mittelschwerer bis schwerer atopischer Dermatitis, die für eine kontinuierliche systemische Therapie in Frage kommen

Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
Morbidität Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Es wurden keine geeigneten Daten vorgelegt.
2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung in Frage kommenden Patientengruppen
Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit mittelschwerer bis schwerer atopischer Dermatitis, die für eine kontinuierliche systemische Therapie in Frage kommen
ca. 57 300 bis 62 600 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Rinvoq (Wirkstoff: Upadacitinib) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 3. Februar 2022):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​en/​documents/​product-information/​rinvoq-epar-product-information_​de.pdf
Die Behandlung mit Upadacitinib sollte von einem Arzt oder einer Ärztin eingeleitet und überwacht werden, der bzw. die über Erfahrung in der Diagnose und Behandlung von Erkrankungen verfügt, für die Upadacitinib indiziert ist.
Bei Patientinnen und Patienten, die nach 12 Behandlungswochen keine Anzeichen für einen therapeutischen Nutzen zeigen, ist ein Absetzen von Upadacitinib in Erwägung zu ziehen.
Gemäß den Vorgaben der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen zur Risikominimierung ist seitens des pharmazeutischen Unternehmers Schulungsmaterial, welches Informationen für medizinisches Fachpersonal und für Patientinnen und Patienten enthält, zur Verfügung zu stellen. Das Schulungsmaterial enthält u. a. Anweisungen zum Umgang mit den durch Upadacitinib bedingten möglichen Nebenwirkungen, insbesondere zu schweren und opportunistischen Infektionen einschließlich Tuberkulose sowie zu Herpes Zoster. Ferner wird auf die Notwendigkeit einer wirksamen Verhütungsmethode hingewiesen.
4.
Therapiekosten

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Upadacitinib
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
15 057,14 € – 29 887,82 €
180,64 €
Gesamt: 15 237,78 € – 30 068,46 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Dupilumab 17 796,15 €
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. Februar 2022)
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 17. Februar 2022 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. Februar 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A21-116), sofern nicht anders indiziert.

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