Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Idebenon
(Neubewertung nach Fristablauf: Lebersche hereditäre Optikusneuropathie)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. September 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. September 2022 (BAnz AT 13.10.2022 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Die Angaben zu Idebenon in der Fassung des Beschlusses vom 13. März 2016 (BAnz AT 04.05.2016 B3), zuletzt geändert am 18. Januar 2018 und am 22. November 2019, werden aufgehoben.
- 2.
-
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Idebenon wie folgt ergänzt:IdebenonAnwendungsgebiet (laut Zulassung vom 8. September 2015):Raxone wird zur Behandlung von Sehstörungen bei jugendlichen und erwachsenen Patienten mit Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON) angewendet.Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 15. September 2022):
Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.
- 1.
-
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der NachweiseIdebenon ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1. Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt gemäß 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 AM-NutzenV unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.Jugendliche und Erwachsene mit Sehstörungen aufgrund von Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON)Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Idebenon:Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.Studienergebnisse nach Endpunkten:1Jugendliche und Erwachsene mit Sehstörungen aufgrund von Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON)
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ↔ Es traten keine Todesfälle in der RHODOS-Studie auf. Aus den einarmigen Studien ergaben sich keine für die Nutzenbewertung relevanten Ereignisse. Morbidität ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Gesundheitsbezogene Lebensqualität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor. Nebenwirkungen ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarStudie RHODOS: Idebenon vs. Placebo; randomisierte, doppelblinde Phase-II-Studie, 24-Wochen-Daten
Mortalität
Studie RHODOS
EndpunktIdebenon Placebo Idebenon
vs. PlaceboNa Todesfälle n (%) Na Todesfälle n (%) Effektschätzer Gesamtmortalität 55 0 (0,0) 30 0 (0,0) –b Morbidität
Studie RHODOS
EndpunktIdebenon Placebo Idebenon
vs. PlaceboNc Baseline
MW (SD)Geschätzte
Änderungn
Woche 24
zu Baseline
[95 %-KI]Nc Baseline
MW (SD)Geschätzte
Änderungn
Woche 24
zu Baseline
[95 %-KI]Geschätzte
Differenzn
[95 %-KI];
p-WertdSehschärfe (logMAR) – kontinuierlich Beste Verbesserung der Sehschärfee 55 k. A.f –0,15
[–0,23; –0,07]30 k. A.f –0,09
[–0,19; 0,02]–0,06
[–0,18; 0,06];
0,34Veränderung der besten Sehschärfe 55 k. A.f –0,04
[–0,13; 0,05]30 k. A.f 0,06
[–0,06; 0,17]–0,10
[–0,23; 0,03];
0,14Veränderung der Sehschärfe im besten Auge 55 k. A.f –0,04
[–0,13; 0,06]30 k. A.f 0,07
[–0,05; 0,19]–0,11
[–0,24; 0,03];
0,12N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-WertSehschärfe (logMAR) – Responderanalysen CRR 0,2g, h 53i 16 (30,2) 28i 2 (7,1) 4,23
[1,05; 17,08];
0,023j„off-chart“ zu „on-chart“h 53i 7 (28,0) 28i 0 (0,0) 8,08
[0,50; 131,24];
0,07j≥ 0,2 logMAR in „Beste Verbesserung der Sehschärfe“ (entspricht ≥ 10 ETDRS-Buchstaben) 53k 20 (37,7) 29k 7 (24,1) 1,56
[0,75; 3,25];
0,23l≥ 0,2 logMAR in „Beste Sehschärfe“ (entspricht ≥ 10 ETDRS-Buchstaben) 53k 14 (26,4) 29k 5 (17,2) 1,53
[0,61; 3,83];
0,42lCRWm 53i 2 (3,8) 28i 2 (7,1) k. A. Farbkontrastempfindlichkeit Es liegen keine verwertbaren Daten vor. Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Studie RHODOS
EndpunktVisual Function Index (VF-14) Es liegen keine verwertbaren Daten vor. Nebenwirkungen
Studie RHODOS
EndpunktIdebenon Placebo Idebenon
vs. PlaceboNa Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-WerthUnerwünschte Ereignisse (ergänzend dargestellt) 55 49 (89,1) 30 26 (86,7) 1,26
[0,33; 4,85];
0,737jSchwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) 55 1 (1,8) 30 1 (3,3) 0,55
[0,04; 8,41];
1,00jSchwere unerwünschte Ereignisse 55 2 (3,6) 30 0 (0,0) 2,77
[0,14; 55,84];
0,54jUnerwünschte Ereignisse mit Therapieabbruch 55 1 (1,8) 30 0 (0,0) 1,66
[0,07; 39,55];
1,00ja Die Sicherheitspopulation umfasst alle randomisierten Patientinnen und Patienten. b Keine Einschätzung aufgrund fehlender Ereignisse möglich. c Analyse auf Basis aller randomisierten Personen. Zu Woche 24 lagen Werte im Idebenon-Arm von n = 52 und im Placebo-Arm von n = 27 vor. d MMRM mit Baseline-Werten als Kovariate und Behandlungsgruppe, Krankheitsgeschichte, Mutationstyp, Visite sowie der Interaktion aus Visite und Behandlungsgruppe als feste Faktoren. e Primärer Endpunkt. f Angabe lediglich verfügbar für ITT-Population mit Ausschluss von drei Patientinnen und Patienten mit fehlerhaften oder fehlenden Werten. g Verbesserung der Sehschärfe von off-chart zu on-chart (mindestens 1,6 logMAR) oder mit Verbesserung um mindestens 0,2 logMAR (innerhalb von on-chart). Es ist unklar, ob dabei als Komponenten die Verbesserung um mindestens 0,2 logMAR in „Beste Verbesserung der Sehschärfe“ oder in „Beste Sehschärfe“ verwendet wurde. h Post hoc berechnet. i Auswertung lediglich verfügbar für mITT-Population, die im Vergleich zur ITT-Population eine weitere Person aus dem Placebo-Arm mit Spontanheilung ausschließt. j Exakter Test nach Fisher. k Auswertung auf Basis der ITT-Population (Ausschluss dreier Personen aufgrund von unzureichenden Sehschärfedaten zu Baseline oder Woche 24). l Exakter Test nach Fisher. A priori vorgesehen war ein stratifizierter Cochran–Mantel–Haenszel-Test. m Verschlechterung um ≥ 10 Buchstaben oder zu off-chart. n Analyse gemäß MMRM (Observed cases: zu Woche 24 wurden zur jeweiligen Population für 6 Patienten Daten imputiert). Verwendete Abkürzungen: CRR: klinisch relevante Verbesserung; CRW: klinisch relevante Verschlechterung; k. A.: keine Angabe; KI: Konfidenzintervall; logMAR: Logarithmus des minimalen Auflösungswinkels; (m)ITT: (modified) Intention to treat; MMRM: gemischtes Modell mit wiederholten Messungen; MW: Mittelwert; RR: Relatives Risiko; SD: Standardabweichung; (S)UE: (Schwerwiegendes) Unerwünschtes Ereignis.
Studie LEROS: Idebenon; prospektiv, nicht-kontrolliert, InterventionsstudieMortalität
Studie LEROS
EndpunktIdebenon N Todesfälle n (%) Gesamtmortalität 196 1 (0,5) Morbidität
Studie LEROS
EndpunktIdebenon Baseline Monat 6 Monat 12 Monat 18 Monat 24 n (%)
MW (SD)
Median (min; max)Veränderung der besten Sehschärfea (Sicherheitspopulation, N = 198c) Sehschärfe im besten Auge (logMAR) 196 (98,9)
1,15 (0,60)
1,32 (–0,14;
1,80)171 (86,4)
1,17 (0,62)
1,38 (–0,20;
1,80)151 (76,2)
1,11 (0,61)
1,28 (–0,20;
1,80)141 (71,2)
1,05 (0,62)
1,22 (–0,16;
1,80)125 (63,1)
–b
–bVeränderung zu Baseline (logMAR) / 71 (86,4)
0,00 (0,42)
0,00 (–1,20;
1,70)151 (76,2)
–0,06 (0,52)
–0,06 (–1,74;
1,90)141 (71,2)
–0,12 (0,51)
–0,08 (–1,78;
1,84)–b Veränderung innerhalb des besten Baseline-Augesa (mITT-Population, N = 181d) Sehschärfe im besten Auge (logMAR) Keine Angabe 166 (91,7)
1,26 (0,54)
1,41 (–0,12;
1,80)147 (81,2)
1,27 (0,52)
1,42 (–0,12;
1,80)k. A. 122 (67,4)
–b
–bBaseline Monat 6 Monat 12 Monat 18 Monat 24 n (%)
MW (SD)
Median (min; max)n (%)
LS Mean
[95 %-KI]e
(Veränderung
in Buchstaben)
p-Werten (%)
LS Mean
[95 %-KI]e
(Veränderung
in Buchstaben)
p-Werten (%)
MW (SD)
Median
(min; max)n (%)
MW (SD)
Median
(min; max)Veränderung zu Baseline (logMAR) / 166 (91,7)
–0,07 [–0,13;
–0,01]
(+3 Buchstaben)
0,0287147 (81,2)
–0,17 [–0,25;
–0,09]
(+8 Buchstaben)
< 0,0001k. A. –b Studie LEROS
EndpunktIdebenon N Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)Sehschärfe (logMAR) – Responderanalysenf Monat 6 CRR 0,2g 166i 41 (20,9) CRR 0,3g 166i 29 (14,8) Verbesserung ≥ 0,2 logMAR
(entspricht ≥ 10 ETDRS-Buchstaben)166i 37 (18,9) Off-chart zu on-chart 166i 14 (7,1) CRWh 128j 33 (16,8) Monat 12 CRR 0,2g 147i 58 (29,6) CRR 0,3g 147i 45 (23,0) Off-chart zu on-chart 147i 18 (9,2) CRWh 118j 26 (13,3) Monat 18 Off-chart zu on-chart 141i 20 (10,2) Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Studie LEROS
EndpunktGesundheitsbezogene Lebensqualität wurde nicht erhoben. Nebenwirkungen
Studie LEROS
EndpunktIdebenon Nc Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)Unerwünschte Ereignisse (ergänzend dargestellt) 198 154 (77,8) Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)k 198 27 (13,6) Schwere unerwünschte Ereignisse 198 13 (6,6) Unerwünschte Ereignisse mit Therapieabbruch 198 10 (5,1) Unerwünschte Ereignisse mit Inzidenz ≥ 10 % nach MedDRA-Systemorganklasse
Preferred TermInfektionen und parasitäre Erkrankungen 198 72 (36,4) Nasopharyngitis 198 33 (16,7) Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 198 65 (32,8) Erkrankungen des Nervensystems 198 53 (26,8) Kopfschmerzen 198 37 (18,7) Untersuchungen 198 53 (26,8) Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums 198 32 (16,2) Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 198 29 (14,6) Psychiatrische Erkrankungen 198 29 (14,6) Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochenerkrankungen 198 25 (12,6) Verletzung, Vergiftung und durch Eingriffe bedingte Komplikationen 198 20 (10,1) a Post hoc ausgewertet. b Anteil vorhandener Werte zu gering im Vergleich zu ITT. c Alle eingeschlossenen Studienteilnehmenden, die mindestens eine Dosis des Studienmedikaments erhielten. d Alle eingeschlossenen Studienteilnehmenden mit Mutationstyp (G11778A, G3460A und T14484C), die mindestens eine Dosis des Studienmedikaments erhielten und mit mindestens einer Messung der Sehschärfe nach Baseline. e Angaben zum MMRM (mit Behandlungsgruppe, Geschlecht, Sehschärfe zu Studienbeginn und Mutation als Faktoren) aus dem Modul 4. Dort wurde die Mittelwertdifferenz im Vergleich zur historischen Kontrolle geschätzt. f Nur vorhandene Angaben dargestellt. g Verbesserung der Sehschärfe von off-chart zu on-chart (mindestens 1,6 logMAR) oder mit Verbesserung um mindestens 0,2 logMAR beziehungsweise 0,3 logMAR (innerhalb von on-chart). h Verschlechterung um ≥ 10 Buchstaben oder zu off-chart. i Auswertung in der mITT-Population (N = 181). j Der höhere Anteil fehlender Werte im Vergleich zu CRR könnte durch den Ausschluss von Personen, die zu Baseline bereits off-chart lagen und damit keine Möglichkeit zur Verschlechterung hatten, begründet sein. Angaben dazu konnten jedoch nicht identifiziert werden. k Diese Angabe aus dem Studienbericht umfasst keine Todesfälle. Dies entspricht nicht der a priori festgelegten Operationalisierung. Im Verlauf der Studie LEROS trat ein Todesfall auf. Im Modul 4 sind die Angaben für schwere UE und SUE im Vergleich zu den hier präsentierten Angaben (aus dem Studienbericht) vertauscht: dort werden schwere UE für n = 27 und SUE für n = 13 berichtet. Verwendete Abkürzungen: CRR: klinisch relevante Verbesserung; CRW: klinisch relevante Verschlechterung; (m)ITT: (modified) Intention to treat; k. A.: keine Angabe; KI: Konfidenzintervall; logMAR: Logarithmus des minimalen Auflösungswinkels; LS: Least Squares; MMRM: gemischtes Modell mit wiederholten Messungen; MW: Mittelwert; SD: Standardabweichung
Studie PAROS: Idebenon; prospektiv, nicht-kontrolliert, registerbasierte Unbedenklichkeitsstudie (PASS-Studie)
Mortalität
Studie PAROS
EndpunktIdebenon N Todesfälle n (%) Gesamtmortalität 224 1 (0,4) Morbidität
Studie PAROS
EndpunktIdebenon Sehschärfe Es liegen keine verwertbaren Daten vor. Gesichtsfeldbestimmung Es liegen keine verwertbaren Daten vor. Farbkontrastempfindlichkeit Es liegen keine verwertbaren Daten vor. Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Studie PAROS
EndpunktGesundheitsbezogene Lebensqualität wurde nicht erhoben. Nebenwirkungen
Studie PAROS
EndpunktIdebenon Na Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)Unerwünschte Ereignisse (ergänzend dargestellt) 224 130 (58,0) Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)b 224 26 (11,6) Schwere unerwünschte Ereignisseb 224 12 (5,4) Unerwünschte Ereignisse mit Therapieabbruch 224 34 (15,2) Unerwünschte Ereignisse mit Inzidenz ≥ 10 % nach MedDRA-Systemorganklasse
Preferred TermAllgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 224 34 (15,2) Arzneimittel unwirksam 224 27 (12,1) Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen 224 36 (16,1) Untersuchungen 224 29 (12,9) Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 224 24 (10,7) a Alle eingeschlossenen Studienteilnehmenden, die mindestens eine Dosis des Studienmedikaments erhielten. b Angaben aus Modul 4. Die Angaben im Studienbericht umfassen keine Todesfälle. Dies entspricht nicht der a priori festgelegten Operationalisierung (siehe Kapitel 2.3.4 Sicherheit). Im Verlauf der Studie PAROS trat ein Todesfall auf (siehe Kapitel 2.3.1 Mortalität), sodass die Angaben aus Modul 4 eine Person mehr umfassen als die Angaben aus dem Studienbericht. Verwendete Abkürzungen: MedDRA: Medical Dictionary for Regulatory Activities
- 2.
-
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden PatientengruppenJugendliche und Erwachsene mit Sehstörungen aufgrund von Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON)circa 1 400 bis 3 000 Patientinnen und Patienten
- 3.
-
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte AnwendungDie Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Raxone (Wirkstoff: Idebenon) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 15. August 2022):https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/raxone-epar-product-information_de.pdfDie Einleitung und Überwachung der Behandlung sollte durch in der Behandlung von Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON) erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.Dieses Arzneimittel wurde unter „außergewöhnlichen Umständen“ zugelassen. Das bedeutet, dass es aufgrund der Seltenheit der Erkrankung nicht möglich war, vollständige Informationen zu diesem Arzneimittel zu erhalten.Die Europäische Arzneimittel-Agentur wird alle neuen Informationen, die verfügbar werden, jährlich bewerten, und falls erforderlich, wird die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels aktualisiert werden.
- 4.
-
TherapiekostenJahrestherapiekosten:
Jugendliche und Erwachsene mit Sehstörungen aufgrund von Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON)
Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/Patientin beziehungsweise Patient Zu bewertendes Arzneimittel: Idebenon 55 261,85 € Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. August 2022)
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 15. September 2022 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 15. September 2022
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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- Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 1. Juli 2022), sofern nicht anders indiziert.
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