Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Idebenon (Neubewertung nach Fristablauf: Lebersche hereditäre Optikusneuropathie) vom: 15.09.2022
Bundespolitik

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Idebenon (Neubewertung nach Fristablauf: Lebersche hereditäre Optikusneuropathie) vom: 15.09.2022

stux (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Idebenon
(Neubewertung nach Fristablauf: Lebersche hereditäre Optikusneuropathie)

Vom 15. September 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. September 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. September 2022 (BAnz AT 13.10.2022 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird wie folgt geändert:

1.
Die Angaben zu Idebenon in der Fassung des Beschlusses vom 13. März 2016 (BAnz AT 04.05.2016 B3), zuletzt geändert am 18. Januar 2018 und am 22. November 2019, werden aufgehoben.
2.
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Idebenon wie folgt ergänzt:
Idebenon
Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 8. September 2015):
Raxone wird zur Behandlung von Sehstörungen bei jugendlichen und erwachsenen Patienten mit Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON) angewendet.
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 15. September 2022):

Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise
Idebenon ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/​2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1. Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt gemäß 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 AM-NutzenV unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.
Jugendliche und Erwachsene mit Sehstörungen aufgrund von Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON)
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Idebenon:
Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1
Jugendliche und Erwachsene mit Sehstörungen aufgrund von Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON)

Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Es traten keine Todesfälle in der RHODOS-Studie auf. Aus den einarmigen Studien ergaben sich keine für die Nutzenbewertung relevanten Ereignisse.
Morbidität Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie RHODOS: Idebenon vs. Placebo; randomisierte, doppelblinde Phase-II-Studie, 24-Wochen-Daten

Mortalität

Studie RHODOS
Endpunkt
Idebenon Placebo Idebenon
vs. Placebo
Na Todesfälle n (%) Na Todesfälle n (%) Effektschätzer
Gesamtmortalität 55 0 (0,0) 30 0 (0,0) b

Morbidität

Studie RHODOS
Endpunkt
Idebenon Placebo Idebenon
vs. Placebo
Nc Baseline
MW (SD)
Geschätzte
Änderungn
Woche 24
zu Baseline
[95 %-KI]
Nc Baseline
MW (SD)
Geschätzte
Änderungn
Woche 24
zu Baseline
[95 %-KI]
Geschätzte
Differenzn
[95 %-KI];
p-Wertd
Sehschärfe (logMAR) – kontinuierlich
Beste Verbesserung der Sehschärfee 55 k. A.f –0,15
[–0,23; –0,07]
30 k. A.f –0,09
[–0,19; 0,02]
–0,06
[–0,18; 0,06];
0,34
Veränderung der besten Sehschärfe 55 k. A.f –0,04
[–0,13; 0,05]
30 k. A.f 0,06
[–0,06; 0,17]
–0,10
[–0,23; 0,03];
0,14
Veränderung der Sehschärfe im besten Auge 55 k. A.f –0,04
[–0,13; 0,06]
30 k. A.f 0,07
[–0,05; 0,19]
–0,11
[–0,24; 0,03];
0,12
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
RR [95 %-KI];
p-Wert
Sehschärfe (logMAR) – Responderanalysen
CRR 0,2g, h 53i 16 (30,2) 28i 2 (7,1) 4,23
[1,05; 17,08];
0,023j
„off-chart“ zu „on-chart“h 53i 7 (28,0) 28i 0 (0,0) 8,08
[0,50; 131,24];
0,07j
≥ 0,2 logMAR in „Beste Ver­besserung der Sehschärfe“ (entspricht ≥ 10 ETDRS-Buchstaben) 53k 20 (37,7) 29k 7 (24,1) 1,56
[0,75; 3,25];
0,23l
≥ 0,2 logMAR in „Beste Sehschärfe“ (entspricht ≥ 10 ETDRS-Buchstaben) 53k 14 (26,4) 29k 5 (17,2) 1,53
[0,61; 3,83];
0,42l
CRWm 53i 2 (3,8) 28i 2 (7,1) k. A.
Farbkontrastempfindlichkeit
Es liegen keine verwertbaren Daten vor.

Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Studie RHODOS
Endpunkt
Visual Function Index (VF-14) Es liegen keine verwertbaren Daten vor.

Nebenwirkungen

Studie RHODOS
Endpunkt
Idebenon Placebo Idebenon
vs. Placebo
Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
RR [95 %-KI];
p-Werth
Unerwünschte Ereignisse (ergänzend dargestellt)
55 49 (89,1) 30 26 (86,7) 1,26
[0,33; 4,85];
0,737j
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)
55 1 (1,8) 30 1 (3,3) 0,55
[0,04; 8,41];
1,00j
Schwere unerwünschte Ereignisse
55 2 (3,6) 30 0 (0,0) 2,77
[0,14; 55,84];
0,54j
Unerwünschte Ereignisse mit Therapieabbruch
55 1 (1,8) 30 0 (0,0) 1,66
[0,07; 39,55];
1,00j
a Die Sicherheitspopulation umfasst alle randomisierten Patientinnen und Patienten.
b Keine Einschätzung aufgrund fehlender Ereignisse möglich.
c Analyse auf Basis aller randomisierten Personen. Zu Woche 24 lagen Werte im Idebenon-Arm von n = 52 und im Placebo-Arm von n = 27 vor.
d MMRM mit Baseline-Werten als Kovariate und Behandlungsgruppe, Krankheitsgeschichte, Mutationstyp, Visite sowie der Interaktion aus Visite und Behandlungsgruppe als feste Faktoren.
e Primärer Endpunkt.
f Angabe lediglich verfügbar für ITT-Population mit Ausschluss von drei Patientinnen und Patienten mit fehlerhaften oder fehlenden Werten.
g Verbesserung der Sehschärfe von off-chart zu on-chart (mindestens 1,6 logMAR) oder mit Verbesserung um mindestens 0,2 logMAR (innerhalb von on-chart). Es ist unklar, ob dabei als Komponenten die Verbesserung um mindestens 0,2 logMAR in „Beste Verbesserung der Sehschärfe“ oder in „Beste Sehschärfe“ verwendet wurde.
h Post hoc berechnet.
i Auswertung lediglich verfügbar für mITT-Population, die im Vergleich zur ITT-Population eine weitere Person aus dem Placebo-Arm mit Spontanheilung ausschließt.
j Exakter Test nach Fisher.
k Auswertung auf Basis der ITT-Population (Ausschluss dreier Personen aufgrund von unzureichenden Sehschärfedaten zu Baseline oder Woche 24).
l Exakter Test nach Fisher. A priori vorgesehen war ein stratifizierter Cochran–Mantel–Haenszel-Test.
m Verschlechterung um ≥ 10 Buchstaben oder zu off-chart.
n Analyse gemäß MMRM (Observed cases: zu Woche 24 wurden zur jeweiligen Population für 6 Patienten Daten imputiert).
Verwendete Abkürzungen:

CRR: klinisch relevante Verbesserung; CRW: klinisch relevante Verschlechterung; k. A.: keine Angabe; KI: Konfidenzintervall; logMAR: Logarithmus des minimalen Auflösungswinkels; (m)ITT: (modified) Intention to treat; MMRM: gemischtes Modell mit wiederholten Messungen; MW: Mittelwert; RR: Relatives Risiko; SD: Standardabweichung; (S)UE: (Schwerwiegendes) Unerwünschtes Ereignis.

Studie LEROS: Idebenon; prospektiv, nicht-kontrolliert, Interventionsstudie

Mortalität

Studie LEROS
Endpunkt
Idebenon
N Todesfälle n (%)
Gesamtmortalität 196 1 (0,5)

Morbidität

Studie LEROS
Endpunkt
Idebenon
Baseline Monat 6 Monat 12 Monat 18 Monat 24
n (%)
MW (SD)
Median (min; max)
Veränderung der besten Sehschärfea (Sicherheitspopulation, N = 198c)
Sehschärfe im besten Auge (logMAR) 196 (98,9)
1,15 (0,60)
1,32 (–0,14;
1,80)
171 (86,4)
1,17 (0,62)
1,38 (–0,20;
1,80)
151 (76,2)
1,11 (0,61)
1,28 (–0,20;
1,80)
141 (71,2)
1,05 (0,62)
1,22 (–0,16;
1,80)
125 (63,1)
b
b
Veränderung zu Baseline (logMAR) /​ 71 (86,4)
0,00 (0,42)
0,00 (–1,20;
1,70)
151 (76,2)
–0,06 (0,52)
–0,06 (–1,74;
1,90)
141 (71,2)
–0,12 (0,51)
–0,08 (–1,78;
1,84)
b
Veränderung innerhalb des besten Baseline-Augesa (mITT-Population, N = 181d)
Sehschärfe im besten Auge (logMAR) Keine Angabe 166 (91,7)
1,26 (0,54)
1,41 (–0,12;
1,80)
147 (81,2)
1,27 (0,52)
1,42 (–0,12;
1,80)
k. A. 122 (67,4)
b
b
Baseline Monat 6 Monat 12 Monat 18 Monat 24
n (%)
MW (SD)
Median (min; max)
n (%)
LS Mean
[95 %-KI]e
(Veränderung
in Buchstaben)
p-Werte
n (%)
LS Mean
[95 %-KI]e
(Veränderung
in Buchstaben)
p-Werte
n (%)
MW (SD)
Median
(min; max)
n (%)
MW (SD)
Median
(min; max)
Veränderung zu Baseline (logMAR) /​ 166 (91,7)
–0,07 [–0,13;
–0,01]
(+3 Buch­staben)
0,0287
147 (81,2)
–0,17 [–0,25;
–0,09]
(+8 Buch­staben)
< 0,0001
k. A. b
Studie LEROS
Endpunkt
Idebenon
N Patientinnen und Patienten mit Ereignis
n (%)
Sehschärfe (logMAR) – Responderanalysenf
Monat 6
CRR 0,2g 166i 41 (20,9)
CRR 0,3g 166i 29 (14,8)
Verbesserung ≥ 0,2 logMAR
(entspricht ≥ 10 ETDRS-Buchstaben)
166i 37 (18,9)
Off-chart zu on-chart 166i 14 (7,1)
CRWh 128j 33 (16,8)
Monat 12
CRR 0,2g 147i 58 (29,6)
CRR 0,3g 147i 45 (23,0)
Off-chart zu on-chart 147i 18 (9,2)
CRWh 118j 26 (13,3)
Monat 18
Off-chart zu on-chart 141i 20 (10,2)

Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Studie LEROS
Endpunkt
Gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde nicht erhoben.

Nebenwirkungen

Studie LEROS
Endpunkt
Idebenon
Nc Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Unerwünschte Ereignisse (ergänzend dargestellt) 198 154 (77,8)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)k 198 27 (13,6)
Schwere unerwünschte Ereignisse 198 13 (6,6)
Unerwünschte Ereignisse mit Therapieabbruch 198 10 (5,1)
Unerwünschte Ereignisse mit Inzidenz ≥ 10 % nach MedDRA-Systemorganklasse
Preferred Term
Infektionen und parasitäre Erkrankungen 198 72 (36,4)
Nasopharyngitis 198 33 (16,7)
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 198 65 (32,8)
Erkrankungen des Nervensystems 198 53 (26,8)
Kopfschmerzen 198 37 (18,7)
Untersuchungen 198 53 (26,8)
Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums 198 32 (16,2)
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 198 29 (14,6)
Psychiatrische Erkrankungen 198 29 (14,6)
Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochenerkrankungen 198 25 (12,6)
Verletzung, Vergiftung und durch Eingriffe bedingte Komplikationen 198 20 (10,1)
a Post hoc ausgewertet.
b Anteil vorhandener Werte zu gering im Vergleich zu ITT.
c Alle eingeschlossenen Studienteilnehmenden, die mindestens eine Dosis des Studienmedikaments erhielten.
d Alle eingeschlossenen Studienteilnehmenden mit Mutationstyp (G11778A, G3460A und T14484C), die mindestens eine Dosis des Studienmedikaments erhielten und mit mindestens einer Messung der Sehschärfe nach Baseline.
e Angaben zum MMRM (mit Behandlungsgruppe, Geschlecht, Sehschärfe zu Studienbeginn und Mutation als Faktoren) aus dem Modul 4. Dort wurde die Mittelwertdifferenz im Vergleich zur historischen Kontrolle geschätzt.
f Nur vorhandene Angaben dargestellt.
g Verbesserung der Sehschärfe von off-chart zu on-chart (mindestens 1,6 logMAR) oder mit Verbesserung um mindestens 0,2 logMAR beziehungsweise 0,3 logMAR (innerhalb von on-chart).
h Verschlechterung um ≥ 10 Buchstaben oder zu off-chart.
i Auswertung in der mITT-Population (N = 181).
j Der höhere Anteil fehlender Werte im Vergleich zu CRR könnte durch den Ausschluss von Personen, die zu Baseline bereits off-chart lagen und damit keine Möglichkeit zur Verschlechterung hatten, begründet sein. Angaben dazu konnten jedoch nicht identifiziert werden.
k Diese Angabe aus dem Studienbericht umfasst keine Todesfälle. Dies entspricht nicht der a priori festgelegten Operationalisierung. Im Verlauf der Studie LEROS trat ein Todesfall auf. Im Modul 4 sind die Angaben für schwere UE und SUE im Vergleich zu den hier präsentierten Angaben (aus dem Studienbericht) vertauscht: dort werden schwere UE für n = 27 und SUE für n = 13 berichtet.
Verwendete Abkürzungen:

CRR: klinisch relevante Verbesserung; CRW: klinisch relevante Verschlechterung; (m)ITT: (modified) Intention to treat; k. A.: keine Angabe; KI: Konfidenzintervall; logMAR: Logarithmus des minimalen Auflösungswinkels; LS: Least Squares; MMRM: gemischtes Modell mit wiederholten Messungen; MW: Mittelwert; SD: Standardabweichung

Studie PAROS: Idebenon; prospektiv, nicht-kontrolliert, registerbasierte Unbedenklichkeitsstudie (PASS-Studie)

Mortalität

Studie PAROS
Endpunkt
Idebenon
N Todesfälle n (%)
Gesamtmortalität 224 1 (0,4)

Morbidität

Studie PAROS
Endpunkt
Idebenon
Sehschärfe Es liegen keine verwertbaren Daten vor.
Gesichtsfeldbestimmung Es liegen keine verwertbaren Daten vor.
Farbkontrastempfindlichkeit Es liegen keine verwertbaren Daten vor.

Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Studie PAROS
Endpunkt
Gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde nicht erhoben.

Nebenwirkungen

Studie PAROS
Endpunkt
Idebenon
Na Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Unerwünschte Ereignisse (ergänzend dargestellt) 224 130 (58,0)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)b 224 26 (11,6)
Schwere unerwünschte Ereignisseb 224 12 (5,4)
Unerwünschte Ereignisse mit Therapieabbruch 224 34 (15,2)
Unerwünschte Ereignisse mit Inzidenz ≥ 10 % nach MedDRA-Systemorganklasse
Preferred Term
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 224 34 (15,2)
Arzneimittel unwirksam 224 27 (12,1)
Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen 224 36 (16,1)
Untersuchungen 224 29 (12,9)
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 224 24 (10,7)
a Alle eingeschlossenen Studienteilnehmenden, die mindestens eine Dosis des Studienmedikaments erhielten.
b Angaben aus Modul 4. Die Angaben im Studienbericht umfassen keine Todesfälle. Dies entspricht nicht der a priori festgelegten Operationalisierung (siehe Kapitel 2.3.4 Sicherheit). Im Verlauf der Studie PAROS trat ein Todesfall auf (siehe Kapitel 2.3.1 Mortalität), sodass die Angaben aus Modul 4 eine Person mehr umfassen als die Angaben aus dem Studienbericht.
Verwendete Abkürzungen:

MedDRA: Medical Dictionary for Regulatory Activities

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Jugendliche und Erwachsene mit Sehstörungen aufgrund von Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON)
circa 1 400 bis 3 000 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Raxone (Wirkstoff: Idebenon) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 15. August 2022):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​en/​documents/​product-information/​raxone-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung sollte durch in der Behandlung von Leberscher here­ditärer Optikusneuropathie (LHON) erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
Dieses Arzneimittel wurde unter „außergewöhnlichen Umständen“ zugelassen. Das bedeutet, dass es aufgrund der Seltenheit der Erkrankung nicht möglich war, vollständige Informationen zu diesem Arzneimittel zu erhalten.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur wird alle neuen Informationen, die verfügbar werden, jährlich bewerten, und falls erforderlich, wird die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels aktualisiert werden.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:

Jugendliche und Erwachsene mit Sehstörungen aufgrund von Leberscher hereditärer Optikusneuropathie (LHON)

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin beziehungsweise Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Idebenon 55 261,85 €

Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. August 2022)

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 15. September 2022 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. September 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 1. Juli 2022), sofern nicht anders indiziert.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...