Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Casirivimab/Imdevimab
(Postexpositionsprophylaxe einer COVID-19 Infektion, ≥ 12 Jahre)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. September 2022 (BAnz AT 19.10.2022 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Casirivimab/Imdevimab wie folgt ergänzt:
Casirivimab/Imdevimab
Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 12. November 2021):
Ronapreve wird angewendet zur Prophylaxe von COVID-19 bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht.
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 6. Oktober 2022):
Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung
- 1.
-
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
- a)
-
Erwachsene und Jugendliche mit einem Mindestkörpergewicht von 40 kg zur Post-Expositions-Prophylaxe von COVID-19 nach Exposition gegenüber Virusvarianten, für die Casirivimab/Imdevimab keine ausreichende Wirksamkeit aufweist.Zweckmäßige Vergleichstherapie zur Post-Expositions-Prophylaxe:Beobachtendes AbwartenAusmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Casirivimab/Imdevimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- b)
-
Erwachsene und Jugendliche mit einem Mindestkörpergewicht von 40 kg und ohne vollständige Immunisierung zur Post-Expositions-Prophylaxe von COVID-19 nach Exposition gegenüber Virusvarianten, für die Casirivimab/Imdevimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweist.Zweckmäßige Vergleichstherapie zur Post-Expositions-Prophylaxe:Beobachtendes AbwartenAusmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Casirivimab/Imdevimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
- c)
-
Erwachsene und Jugendliche mit einem Mindestkörpergewicht von 40 kg und vollständiger Immunisierung zur Post-Expositions-Prophylaxe von COVID-19 nach Exposition gegenüber Virusvarianten, für die Casirivimab/Imdevimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweist.Zweckmäßige Vergleichstherapie zur Post-Expositions-Prophylaxe:Beobachtendes AbwartenAusmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Casirivimab/Imdevimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1- a)
-
Erwachsene und Jugendliche mit einem Mindestkörpergewicht von 40 kg zur Post-Expositions-Prophylaxe von COVID-19 nach Exposition gegenüber Virusvarianten, für die Casirivimab/Imdevimab keine ausreichende Wirksamkeit aufweist.Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ∅ Es liegen keine Daten vor. Morbidität ∅ Es liegen keine Daten vor. Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Es liegen keine Daten vor. Nebenwirkungen ∅ Es liegen keine Daten vor. Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarEs wurden keine geeigneten Daten vorgelegt. - b)
-
Erwachsene und Jugendliche mit einem Mindestkörpergewicht von 40 kg und ohne vollständige Immunisierung zur Post-Expositions-Prophylaxe von COVID-19 nach Exposition gegenüber Virusvarianten, für die Casirivimab/Imdevimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweist.Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Morbidität ↑ Vorteile bei der Hospitalisierung aufgrund von COVID-19 (Kohorte B) und bei symptomatischen SARS-CoV-2-Infektionen. Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Es liegen keine Daten vor. Nebenwirkungen ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarStudie COV-2069: randomisierte, doppelblinde Phase-III-Studie zum Vergleich von Casirivimab/Imdevimab vs. PlaceboKohorte A: SARS-CoV-2 negativ zu Studienbeginn, ≥ 12 Jahre;Kohorte B: SARS-CoV-2 positiv zu Studienbeginn, ≥ 12 JahreMortalitätStudie COV-2069
EndpunktCasirivimab/
ImdevimabPlacebo Casirivimab/
Imdevimab
vs.
PlaceboN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Effektschätzer
[95 %-KI]
p-WertaGesamtmortalität (bis Tag 225) Kohorte A
(negativer SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)1 174 3 (0,3) 1 143 1 (0,1) 2,92
[0,30; 28,04];
0,530Kohorte B
(positiver SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)165 0 (0) 171 0 (0) – MorbiditätStudie COV-2069
EndpunktCasirivimab/
ImdevimabPlacebo Casirivimab/
Imdevimab
vs.
PlaceboN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Werta
absolute Differenz (AD)2Symptomatische SARS-CoV-2-Infektion (breite Definition) Kohorte A
(negativer SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)1 174 15 (1,3) 1 143 78 (6,8) 0,19 [0,11; 0,32];
< 0,001
AD: 5,5 %Kohorte B
(positiver SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)165 35 (21,2) 171 59 (34,5) 0,61 [0,43; 0,88];
0,007
AD: 13,3 %Symptomatische SARS-CoV-2-Infektion (CDC Definition; ergänzend dargestellt) Kohorte A
(negativer SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)1 174 9 (0,8) 1 143 61 (5,3) 0,14 [0,07; 0,29];
< 0,001
AD: 4,5 %Kohorte B
(positiver SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)165 32 (19,4) 171 55 (32,2) 0,60 [0,41; 0,88];
0,009
AD: 12,8 %Positiver SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test unabhängig von Symptomen (ergänzend dargestellt) Kohorte A
(negativer SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)1 174 56 (4,8) 1 143 145 (12,7) 0,38 [0,28; 0,51];
< 0,001
AD: 7,9 %Kohorte B
(positiver SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)nicht zutreffend Hospitalisierung aufgrund von COVID-19 (bis Tag 29) Kohorte A
(negativer SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)1 174 0 (0) 1 143 1 (0,1) 0,32 [0,01; 7,96]b;
0,369Kohorte B
(positiver SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)165 0 (0) 171 4 (2,3) –c;
0,049
AD: 2,3 %Gesundheitsbezogene LebensqualitätEs wurden keine Endpunkte der Kategorie Lebensqualität erhoben.NebenwirkungenStudie COV-2069
EndpunktCasirivimab/
ImdevimabPlacebo Casirivimab/
Imdevimab
vs.
PlaceboN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Effektschätzer
[95 %-KI]
p-WertaUEs (ergänzend dargestellt) keine verwertbaren Datend SUEs keine verwertbaren Datend Schwere UEse keine verwertbaren Datend Abbruch wegen UEs Kohorte A
(negativer SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)1 439 0 1 428 0 – Kohorte B
(positiver SARS-CoV-2 RT-qPCR-Test zu Studienbeginn)165 0 170 0 – a: eigene Berechnung des IQWIG, unbedingter exakter Test (CSZ-Methode nach Martin Andrés et al., 1994) b: eigene Berechnung des IQWIG, asymptotisch c: Diskrepanz zwischen p-Wert (exakt) und KI (asymptotisch) aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden; keine Darstellung von Effektschätzung und KI, da nicht informativ d: Der pharmazeutische Unternehmer legt keine Angaben dazu vor, welche Ereignisse er als erkrankungsbezogen einstuft. e: Schwere UEs sind operationalisiert als CTCAE-Grad ≥ 3. Verwendete Abkürzungen: CTCAE: Common Terminology Criteria for Adverse Events; KI: Konfidenzintervall; n: Anzahl Personen mit (mindestens 1) Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Personen; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; RR: relatives Risiko; RT-qPCR: quantitative Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion; SARS-CoV-2: Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus Type 2; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis; vs.: versus
- c)
-
Erwachsene und Jugendliche mit einem Mindestkörpergewicht von 40 kg und vollständiger Immunisierung zur Post-Expositions-Prophylaxe von COVID-19 nach Exposition gegenüber Virusvarianten, für die Casirivimab/Imdevimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweist.Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ∅ Es liegen keine Daten vor. Morbidität ∅ Es liegen keine Daten vor. Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Es liegen keine Daten vor. Nebenwirkungen ∅ Es liegen keine Daten vor. Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarEs wurden keine geeigneten Daten vorgelegt.
- 2.
-
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden PatientengruppenErwachsene und Jugendliche mit einem Mindestkörpergewicht von 40 kg zur Post-Expositions-Prophylaxe von COVID-19 nach Exposition gegenüber Virusvarianten, für die Casirivimab/Imdevimab keine ausreichende Wirksamkeit aufweist. (Patientenpopulation a)0 Patientinnen und PatientenErwachsene und Jugendliche mit einem Mindestkörpergewicht von 40 kg zur Post-Expositions-Prophylaxe von COVID-19 nach Exposition gegenüber Virusvarianten, für die Casirivimab/Imdevimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweist. (Patientenpopulationen b + c)0 Patientinnen und Patienten
- 3.
-
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte AnwendungDie Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Ronapreve (Wirkstoffkombination: Casirivimab/Imdevimab) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 2. September 2022):https://www.ema.europa.eu/documents/product-information/ronapreve-epar-product-information_de.pdfBei der Entscheidung über den Einsatz von Casirivimab/Imdevimab zur Behandlung sind die Erkenntnisse über die Eigenschaften der zirkulierenden SARS-CoV-2-Viren, einschließlich regionaler oder geografischer Unterschiede, sowie die verfügbaren Informationen über deren Empfindlichkeitsmuster gegenüber Casirivimab/Imdevimab zu berücksichtigen.Für Casirivimab/Imdevimab konnte gegenüber den zum Stand der Beschlussfassung in Deutschland alleinig zirkulierenden Omikron-Virusvarianten3 keine ausreichende Wirksamkeit anhand von in vitro Neutralisationstests nachgewiesen werden.
- 4.
-
TherapiekostenJahrestherapiekosten:Erwachsene und Jugendliche mit einem Mindestkörpergewicht von 40 kg zur Post-Expositions-Prophylaxe von COVID-19. (Patientenpopulation a – c)
Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/Patientin bzw. Patient Zu bewertendes Arzneimittel: Casirivimab/Imdevimab nicht bezifferbar Zweckmäßige Vergleichstherapie: Beobachtendes Abwarten nicht bezifferbar
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 6. Oktober 2022 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
- 1
- Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A22-47), sofern nicht anders indiziert.
- 2
- Nur bei statistisch signifikanten Ergebnissen.
- 3
- Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) (15. September 2022)
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