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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Somatrogon (Wachstusstörung durch Wachstumshormonmangel, ≥ 3 bis < 18 Jahre) vom: 15.09.2022

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Somatrogon
(Wachstumsstörung durch Wachstumshormonmangel, ≥ 3 bis < 18 Jahre)

Vom 15. September 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. September 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. September 2022 (BAnz AT 19.10.2022 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Somatrogon wie folgt ergänzt:

Somatrogon

Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 14. Februar 2022):

Ngenla wird für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 3 Jahren mit Wachstumsstörung durch unzureichende Ausschüttung von Wachstumshormon angewendet.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 15. September 2022):

siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise
Somatrogon ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/​2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1. Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt gemäß 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 AM-NutzenV unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren mit Wachstumsstörung durch unzureichende Ausschüttung von Wachstumshormon
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Somatrogon:
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren mit Wachstumsstörung durch unzureichende Ausschüttung von Wachstumshormon

Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Morbidität Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Nebenwirkungen Insgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie CP-4-006: offene RCT, Somatrogon vs. Genotropin, 12 Monate

Mortalität

Studie CP-4-006
Endpunkt
Somatrogon Genotropin Somatrogon
vs. Genotropin
N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)
Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert
Gesamtmortalität
Es traten keine Todesfälle auf.

Morbidität

Studie CP-4-006
Endpunkt
Somatrogon Genotropin Somatrogon
vs. Genotropin
N Baseline
MW (SD)
Monat 12
MW (SD)
LS Mean
[95%-KI]
N Baseline
MW (SD)
Monat 12
MW (SD)
LS Mean
[95%-KI]
LS-Mean-
Differenz
[95 %-KI];
p-Wert
Körpergröße (z-Score)
Veränderung zu Monat 12 109a −2,9 (1,3) –2,0 (1,1)
0,92
[0,82; 1,02]
115a −2,8 (1,3) –1,9 (1,1)
0,87
[0,78; 0,97]
0,05
[–0,06; 0,16];
0,388
Wachstumsgeschwindigkeit [cm/​Jahr]b (ergänzend dargestellt)
Veränderung zu Monat 12 109 k.A. 10,2 (2,4)
10,10
[9,58; 10,63]
115 k.A. 9,7 (2,5)
9,78
[9,29; 10,26]
0,33
[–0,24; 0,89];
0,259

Lebensqualität

Studie CP-4-006
Endpunkt
Somatrogon Genotropin Somatrogon
vs. Genotropin
N n/​N (%) N n/​N (%) RRc
[95 %-KI];
p-Wert
QoLISSYd, e
Verbesserung zu Monat 12
um ≥ 15 Punktef
54 17/​49 (34,7) 64 14/​59 (23,7) 1,43
[0,81; 2,50];
0,218

Nebenwirkungen

Studie CP-4-006
Endpunkt
Somatrogon Genotropin Somatrogon
vs. Genotropin
N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)
RRc
[95 %-KI];
p-Wert
Unerwünschte Ereignisse gesamt (ergänzend dargestellt)
109 95 (87,2) 115 97 (84,3)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)
109 3 (2,8) 115 2 (1,7) 1,99
[0,45; 8,72];
0,229
Schwere unerwünschte Ereignissef
109 9 (8,3) 115 6 (5,2) 1,91
[0,79; 4,58];
0,213
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen
109 1 (0,9) 115 0 (0) 6,00
[0,31; 116,61];
0,127
UE mit Inzidenz ≥ 10 % in einem der Studienarme sowie einer Differenz von ≥ 5 % zwischen den Behandlungsgruppen
MedDRA-Systemorganklassen
Preferred Terms
Allgemeine Erkrankungen
und Beschwerden am
Verabreichungsort
109 54 (49,5) 115 38 (33,0) 1,48
[1,10; 1,99];
0,004
Schmerzen an der Injektionsstelle 109 43 (39,4) 115 29 (25,2) 1,37
[1,02; 1,85];
0,021
Infektionen und parasitäre
Erkrankungen
109 59 (54,1) 115 56 (48,7) 1,17
[0,91; 1,50];
0,222
Verletzung, Vergiftung und
durch Eingriffe bedingte
Komplikationen
109 14 (12,8) 115 9 (7,8) 1,22
[0,63; 2,35];
0,231
Untersuchungen 109 8 (7,3) 115 22 (19,1) 0,48
[0,25; 0,91];
0,004
Kopfschmerzen 109 18 (16,5) 115 25 (21,7) 1,07
[0,71; 1,62];
0,392
Augenerkrankungen 109 10 (9,2) 115 1 (0,9) 2,97
[0,98; 9,05];
0,010
UE von besonderem Interesse (unabhängig vom Schweregrad
Reaktionen an der
Injektionsstelleg
109 47 (43,1) 115 29 (25,2) 1,43
[1,06; 1,93];
0,004
Immunogenitätg 109 20 (18,3) 115 9 (7,8) 1,78
[0,91; 3,51];
0,034
Beeinträchtigung des Glukose-stoffwechselsg 109 0 (0) 115 3 (2,6) 0,46
[0,09; 2,40];
0,162
Beeinträchtigung der
Schilddrüsenfunktiong
109 10 (9,2) 115 11 (9,6) 1,21
[0,64; 2,30];
0,983
Kortisolveränderungeng 109 0 (0) 115 1 (0,9) 0,33
[0,02; 7,45];
0,317
Pankreatitish 109 12 (11,0) 115 14 (12,2) 1,15
[0,61; 2,18];
0,608
Epiphysenerkrankungenh 109 0 (0) 115 0 (0) n. b.
a Ergebnisse für die Baseline-Werte liegen für 109 Personen im Somatrogon-Arm und 115 im Genotropin-Arm vor, für Monat 12 liegen für 108 Personen im Somatrogon-Arm und 113 im Genotropin-Arm Werte vor (FAS).
b Primärer Endpunkt der Studie CP-4-006
c Post hoc berechnet
d Der QoLISSY-Fragebogen wurde nur in den folgenden Ländern eingesetzt, für die eine validierte Übersetzung vorliegt: USA, Australien, Neuseeland, Belarus, Russland, Ukraine, Großbritannien, Spanien. Ergebnisse für die Baseline-Werte liegen für die selbstberichtete Kinderversion des QoLISSY für Studienteilnehmende ≥ 7 Jahre (N = 35 im Somatrogon-Arm, N = 35 im Genotropin-Arm) und den Eltern-Proxy-Fragebogen für Studienteilnehmende < 7 Jahre (N = 19 im Somatrogon-Arm, N = 28 im Genotropin-Arm) vor.
e Skala von 0 bis 100; höhere Werte bedeuten eine bessere Lebensqualität.
f Studienindividuelle Einteilung; Schwere UE: Starke Einschränkung der Aktivität, in der Regel ist etwas Hilfe erforderlich; medizinische Intervention/​Therapie erforderlich; Krankenhausaufenthalt möglich.
g Im Studienprotokoll als Sicherheitsendpunkte genannt; die Definition, welche Ereignisse zu welchen UE von besonderem Interesse zusammengefasst werden, erfolgte allerdings erst im Studienbericht und in Modul 4 des Nutzendossiers.
h Post hoc von den Zulassungsbehörden gefordert.
Abkürzungen:

FAS: Full Analysis Set; FCS: Fully Conditional Specification; k. A.: keine Angabe; KI: Konfidenzintervall; LS: Least Squares; MedDRA: MAR: Missing At Random; Medical Dictionary for Regulatory Activities; MW: Mittelwert; QoLISSY: Quality of Life in RR: Relatives Risiko; SD: Standardabweichung; Short Stature Youth; (S)UE: (Schwerwiegendes) Unerwünschtes Ereignis.

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren mit Wachstumsstörung durch unzureichende Ausschüttung von Wachstumshormon
ca. 5 710 bis 6 550 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Ngenla (Wirkstoff: Somatrogon) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 14. Juli 2022):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​en/​documents/​product-information/​ngenla-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Somatrogon sollte nur durch in der Therapie von Kindern und Jugendlichen mit Wachstumshormonmangel (GHD) erfahrene Arztinnen und Ärzte erfolgen.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:

Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 3 Jahren mit Wachstumsstörung durch unzureichende Ausschüttung von Wachstumshormon

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin beziehungsweise Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Somatrogon 13 899,84 € – 56 051,85 €

Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. August 2022)

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 15. September 2022 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. September 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 1. Juli 2022), sofern nicht anders indiziert.

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