Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Voxelotor (Hämolytische Anämie bei Sichelzellkrankheit, Monotherapie oder Kombination mit Hydroxycarbamid, ≥ 12 Jahre)
Bundespolitik

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Voxelotor (Hämolytische Anämie bei Sichelzellkrankheit, Monotherapie oder Kombination mit Hydroxycarbamid, ≥ 12 Jahre)

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Voxelotor
(Hämolytische Anämie bei Sichelzellkrankheit,
Monotherapie oder Kombination mit Hydroxycarbamid, ≥ 12 Jahre)

Vom 3. November 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 3. November 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. Oktober 2022 (BAnz AT 02.12.2022 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Voxelotor wie folgt ergänzt:

Voxelotor

Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 14. Februar 2022):

Oxbryta wird angewendet bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen ab dem Alter von 12 Jahren zur Behandlung von hämolytischer Anämie infolge Sichelzellkrankheit als Monotherapie oder in Kombination mit Hydroxycarbamid.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 3. November 2022):

Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.
1.
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise
Voxelotor ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/​2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 erster Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt gemäß dem 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patien­tinnen bzw. Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.
Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit hämolytischer Anämie infolge Sichelzellkrankheit
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Voxelotor (mit oder ohne Hydroxycarbamid):
Anhaltspunkt für einen nichtquantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:*
Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit hämolytischer Anämie infolge Sichelzellkrankheit
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie HOPE: Voxelotor (gegebenenfalls mit Hydroxycarbamid) vs. Placebo (gegebenenfalls mit Hydroxycarbamid)

Mortalität (Sicherheitspopulation)

Endpunkt Voxelotor (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Placebo (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Intervention vs.
Kontrolle
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
Gesamtüberleben
88 2 (2) 91 2 (2)
Morbidität (ITT-Population)

Endpunkt Voxelotor (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Placebo (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Intervention vs.
Kontrolle
N Ereignisrate N Ereignisrate Rate Ratio
[95 %-KI]
p-Wert
Akutes Thoraxsyndrom (ATS) oder Pneumonie – Jährliche Ereignisrateb
90 0,19c 92 0,14c 1,34
[0,64; 2,84]
0,441
Vasookklusive Krise (VOC) – Jährliche Ereignisrateb
90 2,41c 92 2,80c 0,86
[0,61; 1,22]
0,404
Endpunkt Voxelotor (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Placebo (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Intervention vs.
Kontrolle
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Wochen
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Wochen
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Hazard Ratio
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
Zeit bis zum 1. ATS oder zur 1. Pneumonie (ergänzend dargestellt)
90 n. e.
[n. b.; n. b.]
15 (17)
92 n. e.
[n. b.; n. b.]
14 (15)
1,13
[0,54; 2,33]
0,750
Zeit bis zur 1. VOC (ergänzend dargestellt)
90 12,4
[9,3; 20,1]
63 (70)
92 11,6
[8,0; 18,4]
71 (77)
0,86
[0,62; 1,21]
0,402

Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Es wurden keine Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben.
Nebenwirkungen (Sicherheitspopulation)

Endpunkt Voxelotor (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Placebo (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Intervention vs.
Kontrolle
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Relatives Risiko
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
Unerwünschte Ereignisse gesamt (ergänzend dargestellt)d
88 85 (97) 91 82 (90)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)d
88 25 (28) 91 23 (25) 1,14
[0,69; 1,88]
0,6052
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)d
88 29 (33) 91 34 (37) 0,90
[0,59; 1,38]
0,6276
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissend
88 9 (10) 91 6 (7) 1,42
[0,53; 3,76]
0,4826
SUE (Inzidenz ≥ 5 %)d
SOC
Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems 88 2 (2) 91 5 (6) 0,41
[0,08; 2,08]
0,2836
Infektionen und parasitäre Erkrankungen 88 6 (7) 91 8 (9) 0,75
[0,27; 2,10]
0,5850
Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums 88 6 (7) 91 2 (2) 3,10
[0,64; 14,96]
0,1584
Schwere UE (Inzidenz ≥ 5 %)d
SOC
Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems 88 5 (6) 91 7 (8) 0,74
[0,24; 2,24]
0,5926
Erkrankungen des Gastro­intestinaltrakts 88 3 (3) 91 5 (6) 0,62
[0,15; 2,52]
0,5043
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 88 2 (2) 91 11 (12) 0,19
[0,04; 0,82]
0,0267
Infektionen und parasitäre Erkrankungen 88 4 (5) 91 11 (12) 0,38
[0,12; 1,14]
0,0831
a Angabe zur absoluten Differenz (AD) nur bei statistisch signifikantem Unterschied; eigene Berechnung
b Die Ereignisrate berechnet sich aus der Gesamtzahl der Ereignisse geteilt durch die Gesamtzahl der Personenjahre. Die Gesamtzahl der Ereignisse bezieht sich auf die Zeit von Randomisierung bis Studienende, Einleitung einer HU-Therapie (bei Personen ohne eine HU-Therapie zu Baseline) oder Rückzug der Einwilligungserklärung. Die Personenjahre entsprechen der Summe der Zeit in der Studie aller in die Analyse eingegangener Personen.
c negativ-Binomialmodell, adjustiert nach den drei Stratifizierungsfaktoren bei der Randomisierung („HU-Therapie zu Baseline“ (ja, nein), „Region“ (Nordamerika, Europa, andere) und „Alter“ (Jugendliche [12 bis < 18 Jahre], Erwachsene [18 bis 65 Jahre])
d Es werden die Gesamtraten der UE ohne Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Grunderkrankung stehen („Sichelzellanämie mit Krise“ (PT), „Akutes Thoraxsyndrom“ (PT), „Pneumonie“ (einschließlich „Pneumonie durch Mykoplasmen“ (PT)), „Priapismus“ (PT) sowie „Osteonekrose“ (PT)), dargestellt.
Verwendete Abkürzungen:

AD = Absolute Differenz; CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); k. A. = keine Angabe; KI = Konfidenzintervall; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. b. = nicht berechenbar; n. e. = nicht erreicht; vs. = versus

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit hämolytischer Anämie infolge Sichelzellkrankheit
ca. 1 580 bis 2 580 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Oxbryta (Wirkstoff: Voxelotor) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 28. September 2022):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​en/​documents/​product-information/​oxbryta-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Voxelotor soll durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit Sichelzellkrankheit erfahrene Ärzte erfolgen.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit hämolytischer Anämie infolge Sichelzellkrankheit

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Voxelotor 100 278,28 €
gegebenenfalls zzgl.
Hydroxycarbamid 3 914,26 € – 11 935,50 €
Gesamt: 100 278,28 € – 112 213,78 €

Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. Oktober 2022)

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 3. November 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

*
Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 15. August 2022) und dem Amendment zur Dossierbewertung des G-BA, sofern nicht anders indiziert.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...