Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Voxelotor
(Hämolytische Anämie bei Sichelzellkrankheit,
Monotherapie oder Kombination mit Hydroxycarbamid, ≥ 12 Jahre)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 3. November 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. Oktober 2022 (BAnz AT 02.12.2022 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Voxelotor wie folgt ergänzt:
Voxelotor
Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 14. Februar 2022):
Oxbryta wird angewendet bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen ab dem Alter von 12 Jahren zur Behandlung von hämolytischer Anämie infolge Sichelzellkrankheit als Monotherapie oder in Kombination mit Hydroxycarbamid.
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 3. November 2022):
- –
-
Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.
- 1.
-
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der NachweiseVoxelotor ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 erster Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt gemäß dem 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patientinnen bzw. Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit hämolytischer Anämie infolge SichelzellkrankheitAusmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Voxelotor (mit oder ohne Hydroxycarbamid):Anhaltspunkt für einen nichtquantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.Studienergebnisse nach Endpunkten:*Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit hämolytischer Anämie infolge SichelzellkrankheitZusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ↔ Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied. Morbidität ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Es liegen keine Daten vor. Nebenwirkungen ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarStudie HOPE: Voxelotor (gegebenenfalls mit Hydroxycarbamid) vs. Placebo (gegebenenfalls mit Hydroxycarbamid)
Mortalität (Sicherheitspopulation)Endpunkt Voxelotor (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Placebo (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Intervention vs.
KontrolleN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)aGesamtüberleben 88 2 (2) 91 2 (2) – Morbidität (ITT-Population)Endpunkt Voxelotor (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Placebo (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Intervention vs.
KontrolleN Ereignisrate N Ereignisrate Rate Ratio
[95 %-KI]
p-WertAkutes Thoraxsyndrom (ATS) oder Pneumonie – Jährliche Ereignisrateb 90 0,19c 92 0,14c 1,34
[0,64; 2,84]
0,441Vasookklusive Krise (VOC) – Jährliche Ereignisrateb 90 2,41c 92 2,80c 0,86
[0,61; 1,22]
0,404Endpunkt Voxelotor (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Placebo (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Intervention vs.
KontrolleN Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Wochen
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Wochen
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Hazard Ratio
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)aZeit bis zum 1. ATS oder zur 1. Pneumonie (ergänzend dargestellt) 90 n. e.
[n. b.; n. b.]
15 (17)92 n. e.
[n. b.; n. b.]
14 (15)1,13
[0,54; 2,33]
0,750Zeit bis zur 1. VOC (ergänzend dargestellt) 90 12,4
[9,3; 20,1]
63 (70)92 11,6
[8,0; 18,4]
71 (77)0,86
[0,62; 1,21]
0,402Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Es wurden keine Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben.Nebenwirkungen (Sicherheitspopulation)Endpunkt Voxelotor (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Placebo (+ gegebenenfalls Hydroxycarbamid) Intervention vs.
KontrolleN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Relatives Risiko
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)aUnerwünschte Ereignisse gesamt (ergänzend dargestellt)d 88 85 (97) 91 82 (90) – Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)d 88 25 (28) 91 23 (25) 1,14
[0,69; 1,88]
0,6052Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)d 88 29 (33) 91 34 (37) 0,90
[0,59; 1,38]
0,6276Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissend 88 9 (10) 91 6 (7) 1,42
[0,53; 3,76]
0,4826SUE (Inzidenz ≥ 5 %)d
SOCErkrankungen des Blutes und des Lymphsystems 88 2 (2) 91 5 (6) 0,41
[0,08; 2,08]
0,2836Infektionen und parasitäre Erkrankungen 88 6 (7) 91 8 (9) 0,75
[0,27; 2,10]
0,5850Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums 88 6 (7) 91 2 (2) 3,10
[0,64; 14,96]
0,1584Schwere UE (Inzidenz ≥ 5 %)d
SOCErkrankungen des Blutes und des Lymphsystems 88 5 (6) 91 7 (8) 0,74
[0,24; 2,24]
0,5926Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 88 3 (3) 91 5 (6) 0,62
[0,15; 2,52]
0,5043Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 88 2 (2) 91 11 (12) 0,19
[0,04; 0,82]
0,0267Infektionen und parasitäre Erkrankungen 88 4 (5) 91 11 (12) 0,38
[0,12; 1,14]
0,0831a Angabe zur absoluten Differenz (AD) nur bei statistisch signifikantem Unterschied; eigene Berechnung b Die Ereignisrate berechnet sich aus der Gesamtzahl der Ereignisse geteilt durch die Gesamtzahl der Personenjahre. Die Gesamtzahl der Ereignisse bezieht sich auf die Zeit von Randomisierung bis Studienende, Einleitung einer HU-Therapie (bei Personen ohne eine HU-Therapie zu Baseline) oder Rückzug der Einwilligungserklärung. Die Personenjahre entsprechen der Summe der Zeit in der Studie aller in die Analyse eingegangener Personen. c negativ-Binomialmodell, adjustiert nach den drei Stratifizierungsfaktoren bei der Randomisierung („HU-Therapie zu Baseline“ (ja, nein), „Region“ (Nordamerika, Europa, andere) und „Alter“ (Jugendliche [12 bis < 18 Jahre], Erwachsene [18 bis 65 Jahre]) d Es werden die Gesamtraten der UE ohne Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Grunderkrankung stehen („Sichelzellanämie mit Krise“ (PT), „Akutes Thoraxsyndrom“ (PT), „Pneumonie“ (einschließlich „Pneumonie durch Mykoplasmen“ (PT)), „Priapismus“ (PT) sowie „Osteonekrose“ (PT)), dargestellt. Verwendete Abkürzungen: AD = Absolute Differenz; CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); k. A. = keine Angabe; KI = Konfidenzintervall; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. b. = nicht berechenbar; n. e. = nicht erreicht; vs. = versus
- 2.
-
Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden PatientengruppenPatientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit hämolytischer Anämie infolge Sichelzellkrankheitca. 1 580 bis 2 580 Patientinnen und Patienten
- 3.
-
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte AnwendungDie Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Oxbryta (Wirkstoff: Voxelotor) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 28. September 2022):https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/oxbryta-epar-product-information_de.pdfDie Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Voxelotor soll durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit Sichelzellkrankheit erfahrene Ärzte erfolgen.
- 4.
-
TherapiekostenJahrestherapiekosten:Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit hämolytischer Anämie infolge Sichelzellkrankheit
Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/Patientin bzw. Patient Zu bewertendes Arzneimittel: Voxelotor 100 278,28 € gegebenenfalls zzgl. Hydroxycarbamid 3 914,26 € – 11 935,50 € Gesamt: 100 278,28 € – 112 213,78 € Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. Oktober 2022)
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
- *
- Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 15. August 2022) und dem Amendment zur Dossierbewertung des G-BA, sofern nicht anders indiziert.
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