Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Sotrovimab
(COVID-19, ≥ 12 Jahre)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 3. November 2022 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. November 2022 (BAnz AT 11.01.2023 B5) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Sotrovimab wie folgt ergänzt:
Sotrovimab
Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 17. Dezember 2021):
Xevudy ist zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg) mit einer Coronavirus-Krankheit-2019 (coronavirus disease 2019, COVID-19) indiziert, die keine Sauerstoff-Supplementierung benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 haben.
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 3. November 2022):
Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.
- 1.
-
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
- a)
-
Erwachsene mit einer COVID-19-Erkrankung, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht, bei einer Infektion mit einer Virusvariante, gegenüber der Sotrovimab eine deutlich reduzierte oder keine ausreichende Wirksamkeit aufweistZweckmäßige Vergleichstherapie:Therapie nach ärztlicher MaßgabeAusmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Sotrovimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- b)
-
Erwachsene mit einer COVID-19-Erkrankung, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht, bei einer Infektion mit einer Virusvariante, gegenüber der Sotrovimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweistZweckmäßige Vergleichstherapie:Therapie nach ärztlicher MaßgabeAusmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Sotrovimab gegenüber einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe:Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
- c)
-
Jugendliche ab 12 bis < 18 Jahre mit mindestens 40 kg Körpergewicht mit einer COVID-19-Erkrankung, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 bestehtZweckmäßige Vergleichstherapie:Therapie nach ärztlicher MaßgabeAusmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Sotrovimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1- a)
-
Erwachsene mit einer COVID-19-Erkrankung, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht, bei einer Infektion mit einer Virusvariante, gegenüber der Sotrovimab eine deutlich reduzierte oder keine ausreichende Wirksamkeit aufweistZusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ∅ Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor. Morbidität ∅ Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor. Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor. Nebenwirkungen ∅ Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor. Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarEs wurden keine geeigneten Daten vorgelegt. - b)
-
Erwachsene mit einer COVID-19-Erkrankung, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht, bei einer Infektion mit einer Virusvariante, gegenüber der Sotrovimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweistZusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ↑ Vorteil in der Gesamtmortalität Morbidität ↑ Vorteile bei der Krankheitsprogression, Aufnahmen auf die Intensivstation und Hospitalisierung aufgrund jeglicher Ursache Gesundheitsbezogene Lebensqualität n. b. Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor. Nebenwirkungen ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarStudie COMET-ICE: placebokontrollierte, doppelblinde, randomisierte Phase-I/II/III-Studie; direkter Vergleich: Sotrovimab vs. PlaceboMortalitätStudie COMET-ICE
Endpunkt
ZeitpunktSotrovimab Placebo Sotrovimab vs. Placebo Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR
[95 %-KI]
p-WertGesamtmortalitätb Tag 90 528 0 (0c) 529 4 (0,8c) −d; 0,047e MorbiditätStudie COMET-ICE
Endpunkt
ZeitpunktSotrovimab Placebo Sotrovimab vs. Placebo Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR
[95 %-KI]
p-WertEntwicklung einer schweren und/oder kritischen respiratorischen COVID-19f, g Tag 29 528 7 (1,3c) 529 26 (4,9c) 0,27 [0,12; 0,62]c;
< 0,001eKategorie 2h 528 7 (1,3c) 529 12 (2,3c) – Kategorie 3i 528 0 (0c) 529 10 (1,9c) – Kategorie 4j 528 0 (0c) 529 4 (0,8c) – Hospitalisierung beliebiger Dauer aufgrund nicht respiratorischer Komplikationen von COVID-19f, g Tag 29 528 4 (0,8c) 529 4 (0,8c) 1,00 [0,25; 3,99]c;
> 0,999eHospitalisierung > 24 h aufgrund jeglicher Ursacheg Tag 29 528 6 (1,2c) 529 29 (5,5c) 0,21 [0,09; 0,50]c;
< 0,001eHospitalisierung beliebiger Dauer aufgrund jeglicher Ursache (ergänzend dargestellt)g Tag 29 528 7 (1,3c) 529 29 (5,5c) 0,24 [0,11; 0,55]c;
< 0,001eTag 90 528 11 (2,1c) 529 31 (6,0c) 0,36 [0,18; 0,70]c;
0,002eAufnahme auf eine Intensivstation aufgrund jeglicher Ursacheg Tag 29 528 0 (0c) 529 9 (1,7c) 0,05 [< 0,01;0,90]c;
0,003eGesundheitsbezogene LebensqualitätStudie COMET-ICE
Endpunkt
ZeitpunktSotrovimab Placebo Sotrovimab vs. Placebo Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR
[95 %-KI]
p-WertSF-12 keine verwertbaren Daten NebenwirkungenStudie COMET-ICE
Endpunkt
ZeitpunktSotrovimab Placebo Sotrovimab vs. Placebo Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Na Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR
[95 %-KI]
p-WertUEs (ergänzend dargestellt)k 523 128 (24,5) 526 121 (23,0) – SUEsk 523 9 (1,7) 526 18 (3,4) 0,50 [0,23; 1,11];
0,084eschwere UEsk, l 523 21 (4,0) 526 28 (5,3) 0,75 [0,43; 1,31];
0,331eAbbruch wegen UEsm 523 0 (0) 526 0 (0) – infusionsbedingte Reaktionen (UEs) 523 7 (1,3) 526 6 (1,1) 1,17 [0,40; 3,47];
0,846einfusionsbedingte Reaktionen (SUEs) 523 0 (0) 526 0 (0) – a Anzahl randomisierter Patientinnen und Patienten. Werte, die auf anderen Patientenzahlen basieren, werden in der entsprechenden Zeile gekennzeichnet, wenn Abweichung relevant b Im Kontrollarm wurde ein weiterer Todesfall im Studienverlauf nach 90 Tagen als fatales SUE erfasst. Als Grund wurde vollzogener Suizid angegeben. c Berechnung des IQWiG d Diskrepanz zwischen p-Wert (exakt) und KI (asymptotisch) aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden; keine Darstellung von Effektschätzung und KI, da nicht informativ e Berechnung des IQWiG, unbedingter exakter Test (CSZ-Methode) f Der pharmazeutische Unternehmer (pU) legt in Modul 4 A Auswertungen vor, in denen 2 Patientinnen und Patienten im Placeboarm, die vor Tag 29 verstarben, als Ereignis gezählt wurden. Aus den Studienunterlagen geht nicht hervor, ob für diese Patientinnen oder Patienten das entsprechende Ereignis vor dem Tod eingetreten war. Die Patientinnen und Patienten wurden für die vorliegende Nutzenbewertung daher nicht als Ereignis gezählt. g Der pU legt in Modul 4 A Auswertungen vor, für die bei fehlenden Werten die entsprechenden Patientinnen und Patienten als mit Ereignis gewertet wurden. Für die vorliegende Nutzenbewertung wurden vom IQWiG eigene Berechnungen ohne Ersetzung fehlender Werte durchgeführt. h Nasenkanüle/Gesichtsmaske mit niedrigem Durchfluss i Maske ohne Wiederbeatmung oder Hochfluss-Nasenkanüle/nicht invasive Beatmung (einschließlich kontinuierlicher positiver Atemwegsdruckunterstützung) j mechanische Beatmung/ECMO k Gesamtrate ohne Ereignisse, die vom pU als erkrankungsbezogen eingestuft wurden l operationalisiert als DAIDS-Grad ≥ 3 m Dargestellt sind Abbrüche der Therapie wegen UEs; In Modul 4 A legt der pU Ergebnisse zu Abbrüchen der Studie wegen UEs vor. Im Placeboarm der Studie haben 5 Patientinnen und Patienten die Studie wegen UEs abgebrochen, wobei der pU die UEs für 2 Patientinnen und Patienten als erkrankungsbezogen eingestuft hat. Verwendete Abkürzungen: DAIDS: Division of Acquired Immunodeficiency Syndrome; ECMO: extrakorporale Membranoxygenierung; KI: Konfidenzintervall; n: Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens 1) Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; RR: relatives Risiko; SF-12: Short Form-12 Health Survey; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis
- c)
-
Jugendliche ab 12 bis < 18 Jahre mit mindestens 40 kg Körpergewicht mit einer COVID-19-Erkrankung, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 bestehtZusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ∅ Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor. Morbidität ∅ Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor. Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor. Nebenwirkungen ∅ Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor. Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarEs wurden keine geeigneten Daten vorgelegt.
- 2.
-
Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden PatientengruppenErwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht mit einer COVID-19-Erkrankung, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht, bei einer Infektion mit einer Virusvariante, gegenüber der Sotrovimab eine deutlich reduzierte oder keine ausreichende Wirksamkeit aufweist0 Patientinnen und Patienten2Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht mit einer COVID-19-Erkrankung, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht, bei einer Infektion mit einer Virusvariante, gegenüber der Sotrovimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweist0 Patientinnen und Patienten
- 3.
-
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte AnwendungDie Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Xevudy (Wirkstoff: Sotrovimab) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 25. Oktober 2022):https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/xevudy-epar-product-information_de.pdfFür Sotrovimab konnte gegenüber den zum Stand der Beschlussfassung in Deutschland alleinig zirkulierenden Omikron-Virusvarianten3 eine deutlich reduzierte Wirksamkeit anhand von in vitro Neutralisationstests nachgewiesen werden. Diese Variante wurde in der zulassungsbegründenden Studie COMET-ICE nicht untersucht. Die Mehrheit der untersuchten Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer waren mit dem Wildtypvirus infiziert und weitere festgestellte Virusvarianten waren unter anderem die Alpha-Variante und die Epsilon-Variante.
- 4.
-
TherapiekostenJahrestherapiekosten:Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit COVID-19, die keine Sauerstoff-Supplementierung benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 haben
Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/Patientin bzw. Patient Zu bewertendes Arzneimittel: Sotrovimab 2 990,17 € Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 360,00 € Gesamt: 3 350,17 € Zweckmäßige Vergleichstherapie: Therapie nach ärztlicher Maßgabe Patientenindividuell unterschiedlich Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Angaben des pharmazeutischen Unternehmers)
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. November 2022 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
- 1
- Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A22-56), sofern nicht anders indiziert.
- 2
- Bei Patientinnen und Patienten mit relevanter Immunsuppression und/oder prolongierter Virusausscheidung kann im Einzelfall der Einsatz von Sotrovimab als Kombinationstherapie mit Virustatika erwogen werden.
- 3
- Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) (20.10.2022)
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