Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Cemiplimab (neues Anwendungsgebiet: Zervixkarzinom, vorbehandelt)

Published On: Mittwoch, 22.11.2023By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Cemiplimab
(neues Anwendungsgebiet: Zervixkarzinom, vorbehandelt)

Vom 19. Oktober 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 5. Oktober 2023 (BAnz AT 08.11.2023 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Cemiplimab in der Fassung des Beschlusses vom 20. Januar 2022 zu dem Anwendungsgebiet „für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Basalzellkarzinom (locally advanced basal cell carcinoma, laBCC, oder metastatic basal cell carcinoma, mBCC), bei denen eine Krankheitsprogression unter einem Hedgehog-Signalweg-Inhibitor (hedgehog pathway inhibitor, HHI) aufgetreten ist oder die eine Unverträglichkeit gegen einen HHI haben“ nach Nummer 4 folgende Angaben angefügt:

Cemiplimab

Neues Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 18. November 2022):

Libtayo ist indiziert als Monotherapie für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom und Krankheitsprogression während oder nach einer platinbasierten Chemotherapie.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 19. Oktober 2023):

Siehe neues Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

a)
Erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheits­progression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie in Frage kommt
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Therapie nach ärztlicher Maßgabe unter Auswahl einer Monotherapie mit:

Nab-Paclitaxel
Vinorelbin
Ifosfamid
Topotecan
Pemetrexed
Irinotecan
Pembrolizumab (für Patientinnen mit PD-L1-positivem Zervixkarzinom)
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Cemiplimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
b)
Erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheits­progression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie nicht in Frage kommt
Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Best-Supportive-Care
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Cemiplimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:*

a)
Erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheits­progression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie in Frage kommt
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität ↑↑ Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidität Vorteil in den Symptomskalen Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen und Appetitlosigkeit.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Vorteil in körperlicher Funktion, Rollenfunktion und sozialer Funktion.
Nebenwirkungen ↑↑ Vorteil im Endpunkt schwere unerwünschte Ereignisse (schwere UE). Im Detail Vorteile in spezifischen UE.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie EMPOWER-Cervical 1: Cemiplimab vs. Therapie nach ärztlicher Maßgabe unter Auswahl einer Monotherapie mit Gemcitabin, Irinotecan, Pemetrexed, Topotecan oder Vinorelbin (im Folgenden: Chemotherapie).
Relevante Teilpopulation: Patientinnen, für die vor der Randomisierung eine Behandlung mit Irinotecan, Pemetrexed, Topotecan oder Vinorelbin ausgewählt worden war, das heißt, Gemcitabin wurde aus der Analyse ausgeschlossen.
Studiendesign: offene RCT
Datenschnitt: 4. Januar 2021
Mortalität

Endpunkt Cemiplimab Chemotherapiea Cemiplimab vs.
Chemotherapiea
N Mediane Zeit bis
zum Ereignis in Monaten[95 %-KI] Patientinnen mit Ereignis
n (%)
N Mediane Zeit bis
zum Ereignis in Monaten[95 %-KI] Patientinnen mit Ereignis
n (%)
Hazard Ratio[95 %-KI] p-Wert
Absolute
Differenz (AD)b
Gesamtüberleben
196 12,7[8,9; 15,2] 119 (60,7) 183 8,0[7,0; 9,7] 131 (71,6) 0,68[0,53; 0,87] 0,003c
AD = + 4,7 Monate
Morbidität

Endpunkt Cemiplimab Chemotherapiea Cemiplimab vs.
Chemotherapiea
N Mediane Zeit bis
zum Ereignis in Monaten[95 %-KI] Patientinnen mit Ereignis
n (%)
N Mediane Zeit bis
zum Ereignis in Monaten[95 %-KI] Patientinnen mit Ereignis
n (%)
Hazard Ratio[95 %-KI] p-Wert
Absolute
Differenz (AD)b
Progressionsfreies Überleben (PFS)d
196 2,8[2,3; 3,9] 160 (81,6) 183 2,9[2,7; 3,7] 165 (90,2) 0,77[0,62; 0,97] 0,0245
AD = – 0,1 Monate
Symptomatik (EORTC QLQ-C30) Zeit bis zur 1. Verschlechterunge
Fatigue 196 2,8[1,7; 3,2] 111 (56,6) 183 2,0[1,7; 2,9] 97 (53,0) 0,82[0,62; 1,09] 0,160f
Schmerzen 196 4,3[2,9; 5,8] 85 (43,4) 183 2,8[1,8; 2,9] 91 (49,7) 0,63[0,47; 0,86] 0,003f
AD = + 1,5 Monate
Übelkeit und Erbrechen 196 7,8[6,3; 12,0] 70 (35,7) 183 3,0[1,8; 5,2] 82 (44,8) 0,44[0,31; 0,61] < 0,001f
AD = + 4,8 Monate
Dyspnoe 196 7,6[5,7; 19,3] 69 (35,2) 183 5,9[4,4; 9,9] 62 (33,9) 0,75[0,52; 1,07] 0,107f
Schlaflosigkeit 196 4,4[3,2; 8,0] 78 (39,8) 183 4,3[2,9; 7,0] 70 (38,3) 0,81[0,58; 1,12] 0,195f
Appetitlosigkeit 196 5,7[4,2; 8,4] 80 (40,8) 183 3,1[2,6; 4,4] 84 (45,9) 0,58[0,42; 0,80] < 0,001f
AD = + 2,6 Monate
Verstopfung 196 8,2[5,7; 10,1] 74 (37,8) 183 4,4[3,1; 7,0] 65 (35,5) 0,72[0,51; 1,01] 0,055f
Diarrhö 196 8,4[7,1; 18,0] 58 (29,6) 183 8,8[5,6; n. b.] 48 (26,2) 0,82[0,56; 1,22] 0,323f
Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Endpunkt Cemiplimab Chemotherapiea Cemiplimab vs.
Chemotherapiea
N Mediane Zeit bis
zum Ereignis in Monaten[95 %-KI] Patientinnen mit Ereignis
n (%)
N Mediane Zeit bis
zum Ereignis in Monaten[95 %-KI] Patientinnen mit Ereignis
n (%)
Hazard Ratio[95 %-KI] p-Wert
Absolute
Differenz (AD)b
Symptomatik (EORTC QLQ-C30) Zeit bis zur 1. Verschlechterungg
Globaler Gesundheitsstatus 196 5,8[4,4; 7,1] 87 (44,4) 183 3,5[2,8; 4,4] 84 (45,9) 0,75[0,55; 1,03] 0,071f
körperliche Funktion 196 6,2[5,3; 10,5] 89 (45,4) 183 4,1[2,9; 4,8] 83 (45,4) 0,62[0,45; 0,85] 0,003f
AD = + 2,1 Monate
Rollenfunktion 196 4,3[2,8; 8,3] 91 (46,4) 183 2,8[1,8; 3,5] 89 (48,6) 0,62[0,46; 0,85] 0,002f
AD = + 1,5 Monate
emotionale Funktion 196 7,3[5,6; 13,8] 68 (34,7) 183 5,3[3,5; 7,1] 64 (35,0) 0,72[0,50; 1,02] 0,062f
kognitive Funktion 196 5,6[3,1; 7,2] 90 (45,9) 183 3,2[2,9; 5,2] 72 (39,3) 0,85[0,62; 1,16] 0,285f
soziale Funktion 196 5,8[4,4; 11,3] 76 (38,8) 183 4,2[2,9; 5,7] 78 (42,6) 0,65[0,47; 0,91] 0,009f
AD = + 1,6 Monate
Nebenwirkungen

Endpunkt Cemiplimab Chemotherapie Cemiplimab vs.
Chemotherapie
N Mediane Zeit bis
zum Ereignis in Monaten[95 %-KI] Patientinnen mit Ereignis
n (%)
N Mediane Zeit bis
zum Ereignis in Monaten[95 %-KI] Patientinnen mit Ereignis
n (%)
Effektschätzer[95 %-KI] p-Wert
Absolute
Differenz (AD)b
Unerwünschte Ereignisse gesamt (ergänzend dargestellt)h
195 0,6[0,4; 0,7] 173 (88,7) 172 0,2[0,1; 0,3] 152 (88,4)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)h
195 n. e.[13,6; n. b.] 56 (28,7) 172 n. e.[7,8; n. b.] 52 (30,2) 0,77[0,53; 1,14] 0,189i
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)h
195 7,2[4,8; 13,8] 94 (48,2) 172 3,6[1,9; 11,6] 87 (50,6) 0,69[0,52; 0,94] 0,017i
AD = + 3,6 Monate
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen
195 n. e.

20 (10,3)

172 n. e.

8 (4,7)

1,59[0,69; 3,68] 0,275i
Spezifische unerwünschte Ereignisse
immunvermittelte SUE
keine Daten
immunvermittelte schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3)
keine geeigneten Daten
weitere spezifische UE
Übelkeit (PT, UEs) 195 n. e.

42 (21,5)

172 7,8[5,3; n. b.] 66 (38,4) 0,43[0,29; 0,64] < 0,001i
Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems
(SOC, SUEs)
195 n. e.

2 (1,0)

172 n. e.

17 (9,9)

0,09[0,02; 0,40] < 0,001i
Leber- und Gallen­erkrankungen
(SOC, schwere UEs; CTCAE-Grad ≥ 3)
195 n. e.

10 (5,1)

172 n. e.

1 (0,6)

7,52[0,96; 58,87] 0,024i
a Als Chemotherapie wurde in der Studie EMPOWER-Cervical 1 Pemetrexed, Topotecan, Irinotecan, Gemcitabin oder Vinorelbin als Monotherapie eingesetzt. Patientinnen, für die vor der Randomisierung eine Behandlung mit Gemcitabin ausgewählt wurde, flossen nicht in die Analysen ein.
b Angabe zur absoluten Differenz (AD) nur bei statistisch signifikantem Unterschied; eigene Berechnung.
c HR und KI: Cox Proportional Hazards Modell; p-Wert: Log-Rank-Test. Jeweils stratifiziert nach dem Histologie-Status (Plattenepithelkarzinom versus Adenokarzinom/​adenosquamöses Karzinom) und der geografischen Region (Nordamerika versus Asien versus Rest der Welt).
d Daten aus Dossier des pharmazeutischen Unternehmers (Modul 4D) vom 18. April 2023.
e Zeit bis zur erstmaligen Verschlechterung. Eine Zunahme des Scores um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevante Verschlechterung angesehen (Skalenspannweite 0 bis 100).
f HR und KI: Cox Proportional Hazards Modell; p-Wert: Log-Rank-Test. Jeweils stratifiziert nach dem Histologie-Status (Plattenepithelkarzinom versus Adenokarzinom/​adenosquamöses Karzinom). Diskrepante Angaben zwischen Methodikteil und Ergebnistabellen dazu, ob auch nach der geografischen Region (Nordamerika versus Asien versus Rest der Welt) stratifiziert wurde.
g Zeit bis zur erstmaligen Verschlechterung. Eine Abnahme des Scores um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevante Verschlechterung angesehen (Skalenspannweite 0 bis 100).
h Progressionsereignisse der zugrunde liegenden Erkrankung wurden nicht als UE erfasst.
i HR und KI: unstratifiziertes Cox Proportional Hazards Modell; p-Wert: unstratifizierter Log-Rank-Test.
Verwendete Abkürzungen:
AD = Absolute Differenz; CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); EORTC QLQ-C30 = European Organization for Research and Treatment of Cancer Quality of Life Questionnaire – Core 30; HR = Hazard Ratio; KI = Konfidenzintervall; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen; n = Anzahl Patientinnen mit (mindestens einem) Ereignis; n. b. = nicht berechenbar; n. e. = nicht erreicht; PT = bevorzugter Begriff; RCT = randomisierte kontrollierte Studie; SOC = Systemorganklasse; SUE = schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE = unerwünschtes Ereignis; vs. = versus
b)
Erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheits­progression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie nicht in Frage kommt
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Es liegen keine Daten vor.
Morbidität Es liegen keine Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen Es liegen keine Daten vor.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung in Frage kommenden Patientengruppen

a)
Erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheits­progression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie in Frage kommt
und
b)
Erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheits­progression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie nicht in Frage kommt
zusammen ca. 380 bis 1 450 Patientinnen
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Libtayo (Wirkstoff: Cemiplimab) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 10. Oktober 2023):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​documents/​product-information/​libtayo-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Cemiplimab soll nur durch in der Therapie von Patientinnen mit Zervixkarzinom erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen.
Gemäß den Vorgaben der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen zur Risikominimierung ist seitens des pharmazeutischen Unternehmers Schulungsmaterial, welches Informationen für medizinisches Fachpersonal und für Patientinnen (inkl. Patientenausweis) enthält, zur Verfügung zu stellen.
Das Schulungsmaterial enthält insbesondere Informationen und Warnhinweise zu immunvermittelten Nebenwirkungen sowie zu infusionsbedingten Reaktionen.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
Für die Kostendarstellung im Beschluss werden die Kosten für das erste Behandlungsjahr dargestellt.

a)
Erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheits­progression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie in Frage kommt

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin
Zu bewertendes Arzneimittel:
Cemiplimab 80 879,55 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ifosfamid
Ifosfamid 10 528,74 € – 14 604,69 € (21-Tage-Zyklus)
oder
7 866,30 € – 10 911,55 € (28-Tage-Zyklus)
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
Mesna
1 345,30 € – 2 017,95 € (21-Tage-Zyklus)
oder
1 005,11 € – 1 507,66 € (28-Tage-Zyklus)
Irinotecan 26 088,55 €
Nab-Paclitaxel 63 817,63 €
Pembrolizumab 93 515,26 €
Pemetrexed 17 088,19 €
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 118,49 € – 156,20 €
Topotecan 18 538,83 €
Vinorelbin 5 686,60 €
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. Oktober 2023)
Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung
der Therapie
Art der Leistung Kosten/​
Einheit
Anzahl/​
Zyklus
Anzahl/​
Patientin/​
Jahr
Kosten/​
Patientin/​
Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Cemiplimab Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern 100 € 1 17,4 1 740 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ifosfamid Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 5 65,0
oder
87,0
6 500 €
oder
8 700 €
Irinotecan Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 52,1 5 210 €
Nab-Paclitaxel Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 3 52,2 5 220 €
Pembrolizumab Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern 100 € 1 17,4 1 740 €
Pemetrexed Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 17,4 1 740 €
Topotecan Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 5 87,0 8 700 €
Vinorelbin Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 2 34,8 3 480 €
b)
Erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheits­progression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie nicht in Frage kommt

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin
Zu bewertendes Arzneimittel:
Cemiplimab 80 879,55 €
Best-Supportive-Care Patientenindividuell unterschiedlich
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Best-Supportive-Care Patientenindividuell unterschiedlich
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. Oktober 2023)
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung
der Therapie
Art der Leistung Kosten/​
Einheit
Anzahl/​
Zyklus
Anzahl/​
Patientin/​
Jahr
Kosten/​
Patientin/​
Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Cemiplimab Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern 100 € 1 17,4 1 740 €
5.
Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombina­tionstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können
Im Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:

a)
Erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheits­progression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie in Frage kommt

Keine Benennung von in Kombinationstherapie einsetzbaren Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, da es sich bei dem zu bewertenden Wirkstoff um einen in Monotherapie zugelassenen Wirkstoff handelt.
b)
Erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheits­progression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie nicht in Frage kommt

Keine Benennung von in Kombinationstherapie einsetzbaren Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, da es sich bei dem zu bewertenden Wirkstoff um einen in Monotherapie zugelassenen Wirkstoff handelt.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 19. Oktober 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 19. Oktober 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

*
Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A23-36), sofern nicht anders indiziert.

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