Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Luspatercept
(Neubewertung eines Orphan Drugs nach Überschreitung der 30-Mio.-Euro-Grenze:
Myelodysplastische Syndrome mit transfusionsabhängiger Anämie, vorbehandelt)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 2. November 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. August 2023 (BAnz AT 10.11.2023 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Die Angaben zu Luspatercept in der Fassung des Beschlusses vom 21. Januar 2021 zum Anwendungsgebiet Myelodysplastische Syndrome (BAnz AT 02.03.2021 B3) werden aufgehoben.
- 2.
-
In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Luspatercept gemäß dem Beschluss vom 2. November 2023 nach Nummer 5 folgende Angaben angefügt:LuspaterceptAnwendungsgebiet (laut Zulassung vom 25. Juni 2020):Reblozyl wird angewendet für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sind.Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 2. November 2023):Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.
- 1.
-
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen VergleichstherapieErwachsene mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sindZweckmäßige Vergleichstherapie für Luspatercept:
- –
-
eine bedarfsgerechte Transfusionstherapie mit Erythrozytenkonzentraten in Kombination mit einer Chelattherapie gemäß der Zulassung
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Luspatercept gegenüber der zweckmäßigen VergleichstherapieEin Zusatznutzen ist nicht belegt.Studienergebnisse nach Endpunkten1:Erwachsene mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sindZusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer EndpunkteEndpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ↔ Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied. Morbidität ↔ Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied; Vorteil in der Verschlechterung des Endpunktes Schlaflosigkeit, Nachteil in der Verschlechterung des Endpunktes Fatigue. Gesundheitsbezogene Lebensqualität ↔ Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied; Nachteil in der Verschlechterung der körperlichen Funktion. Nebenwirkungen ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Im Detail Nachteil in den UE (CTCAE-Grad ≥ 3) der Systemorganklasse „Erkrankungen des Nervensystems“.
Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarStudie MEDALIST: Luspatercept + BSC vs. Placebo + BSC
Datenschnitt: 26. November 2020 (finaler Datenschnitt)MortalitätEndpunkt Luspatercept + BSC Placebo + BSC Intervention
vs. KontrolleN Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Hazard Ratio
[95 %-KI];
p-WertaGesamtüberlebenb 153 46,0 [42,0; n. b.]
45 (29,4)76 n. e. [43,1, n. b.]
24 (31,6)0,99 [0,59; 1,64];
0,958MorbiditätEndpunkt Luspatercept + BSC Placebo + BSC Intervention
vs. KontrolleN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Relatives Risiko
[95 %-KI];
p-WertcTransfusionsvermeidung ≥ 24 Wochend 153 20 (13,1) 76 1 (1,3) 9,84 [1,36; 71,31];
0,024Symptomatik (EORTC QLQ-C30 Symptomskalen) Verbesserung um ≥ 10 Punkte (Studienbeginn im Vergleich zu Woche 25)e Fatigue 109 32 (29,4) 54 24 (44,4) 0,67 [0,44; 1,01];
0,056Übelkeit und Erbrechen 110 17 (15,5) 54 5 (9,3) 1,71 [0,67; 4,38];
0,263Schmerzen 109 25 (22,9) 54 14 (25,9) 0,86 [0,49; 1,50];
0,591Dyspnoe 106 24 (22,6) 54 16 (29,6) 0,77 [0,45; 1,31];
0,335Schlaflosigkeit 108 27 (25,0) 54 18 (33,3) 0,77 [0,47; 1,25];
0,290Appetitverlust 109 22 (20,2) 53 9 (17,0) 1,21 [0,59; 2,46];
0,602Verstopfung 110 31 (28,2) 53 13 (24,5) 1,16 [0,67; 2,01];
0,601Diarrhö 110 11 (10,0) 53 6 (11,3) 0,84 [0,33; 2,15];
0,718Verschlechterung um ≥ 10 Punkte (Studienbeginn im Vergleich zu Woche 25)f Fatigue 109 50 (45,9) 54 14 (25,9) 1,76 [1,07; 2,89];
0,026Übelkeit und Erbrechen 110 17 (15,5) 54 7 (13,0) 1,19 [0,51; 2,74];
0,690Schmerzen 109 27 (24,8) 54 14 (25,9) 0,99 [0,56; 1,73];
0,962Dyspnoe 106 30 (28,3) 54 10 (18,5) 1,56 [0,81; 3,01];
0,186Schlaflosigkeit 108 19 (17,6) 54 18 (33,3) 0,53 [0,30; 0,93];
0,028Appetitverlust 109 22 (20,2) 53 10 (18,9) 1,06 [0,53; 2,14];
0,860Verstopfung 110 15 (13,6) 53 5 (9,4) 1,42 [0,54; 3,76];
0,477Diarrhö 110 16 (14,5) 53 5 (9,4) 1,59 [0,57; 4,40];
0,376Hospitalisierung (bis einschließlich Woche 24) Aufgrund jeglicher Ursache 153 34 (22,2) 76 17 (22,4) 0,99 [0,60; 1,64];
0,977Gesundheitsbezogene LebensqualitätEndpunkt Luspatercept + BSC Placebo + BSC Intervention
vs. KontrolleN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Relatives Risiko
[95 %-KI];
p-WertcEORTC QLQ-C30 Verbesserung um ≥ 10 Punkte (Studienbeginn im Vergleich zu Woche 25)g globaler Gesundheitsstatus 110 31 (28,2) 53 12 (22,6) 1,24 [0,69; 2,25];
0,476körperliche Funktion 110 25 (22,7) 54 18 (33,3) 0,70 [0,42; 1,16];
0,163Rollenfunktion 110 30 (27,3) 54 18 (33,3) 0,82 [0,50; 1,34];
0,425emotionale Funktion 110 18 (16,4) 53 11 (20,8) 0,81 [0,41; 1,59];
0,542kognitive Funktion 110 29 (26,4) 53 14 (26,4) 1,01 [0,58; 1,76];
0,968soziale Funktion 110 26 (23,6) 53 16 (30,2) 0,76 [0,45; 1,30];
0,322Verschlechterung um ≥ 10 Punkte (Studienbeginn im Vergleich zu Woche 25)h globaler Gesundheitsstatus 110 33 (30,0) 53 11 (20,8) 1,47 [0,80; 2,67];
0,213körperliche Funktion 110 34 (30,9) 54 7 (13,0) 2,33 [1,12; 4,87];
0,024Rollenfunktion 110 35 (31,8) 54 19 (35,2) 0,90 [0,58; 1,41];
0,652emotionale Funktion 110 28 (25,5) 53 14 (26,4) 0,99 [0,57; 1,72];
0,973kognitive Funktion 110 29 (26,4) 53 17 (32,1) 0,83 [0,50; 1,36];
0,458soziale Funktion 110 36 (32,7) 53 16 (30,2) 1,10 [0,68; 1,79];
0,687NebenwirkungendEndpunkt Luspatercept + BSC Placebo + BSC Intervention
vs. KontrolleN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)Effektschätzer
[95 %-KI];
p-WertUnerwünschte Ereignisse gesamti (ergänzend dargestellt) 153 145 (94,8) 76 70 (92,1) – Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)i 153 40 (26,1) 76 16 (21,1) 1,25 [0,75; 2,08];
0,395Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)i, j 153 55 (35,9) 76 27 (35,5) 1,01 [0,70; 1,45];
0,978Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignisseni 153 12 (7,8) 76 4 (5,3) 1,54 [0,50; 4,79];
0,454Erkrankungen des Nervensystems (SOC, schwere UEsj, k) 153 8 (5,2) 76 0 (0) 8,50 [0,50; 145,34];
0,044l, ma HR und KI: Cox-Regressionsmodell, p-Wert: Log Rank Test, jeweils stratifiziert nach IPSS-R-Risikogruppe zu Baseline (sehr niedrig oder niedrig vs. intermediär) und durchschnittlicher Transfusionslast zu Baseline (≥ 6 Erythrozytenkonzentrat-Einheiten/8 Wochen vs. < 6 Erythrozytenkonzentrat-Einheiten/8 Wochen). b Auswertung bezieht sich auf den Zeitraum von der 1. Dosis der Studienmedikation (Tag 1, Zyklus 1) bis zum finalen Datenschnitt (26.11.2020). c RR, KI und p-Wert mittels CMH-Methode, stratifiziert nach IPSS-R-Risikogruppe zu Baseline (sehr niedrig oder niedrig vs. intermediär) und durchschnittlicher Transfusionslast zu Baseline (≥ 6 Erythrozytenkonzentrat-Einheiten/8 Wochen vs. < 6 Erythrozytenkonzentrat-Einheiten/8 Wochen). d Auswertung bezieht sich auf den Zeitraum von der 1. Dosis der Studienmedikation (Tag 1, Zyklus 1) bis einschließlich Woche 24. e Anteil der Patientinnen und Patienten mit einer Abnahme des Scores um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn zu Woche 25 bei einer Skalenspannweite von 0 bis 100. Niedrigere (abnehmende) Werte bedeuten eine Verbesserung der Symptomatik. f Anteil der Patientinnen und Patienten mit einer Zunahme des Scores um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn zu Woche 25 bei einer Skalenspannweite von 0 bis 100. Höhere (zunehmende) Werte bedeuten eine Verschlechterung der Symptomatik. g Anteil der Patientinnen und Patienten mit einer Zunahme des Scores um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn zu Woche 25 bei einer Skalenspannweite von 0 bis 100. Höhere (zunehmende) Werte bedeuten eine Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität. h Anteil der Patientinnen und Patienten mit einer Abnahme des Scores um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn zu Woche 25 bei einer Skalenspannweite von 0 bis 100. Niedrigere (abnehmende) Werte bedeuten eine Verschlechterung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität. i Enthält Ereignisse der Grunderkrankung. j Operationalisiert als CTCAE-Grad ≥ 3; die Einteilung des Schweregrads von UEs, für die keine CTCAE-Kriterien definiert sind, erfolgte durch die Prüfärztin/den Prüfarzt mittels einer 5-Punkte-Skala (Grad 1: mild; Grad 2: moderat; Grad 3: schwer; Grad 4: lebensbedrohlich; Grad 5: tödlich). k Umfasst überwiegend die folgenden Ereignisse (codiert nach MedDRA): Synkope (PT) und Präsynkope (PT). l Berechnung des IQWiG von RR, KI (asymptotisch) und p-Wert (unbedingter exakter Test, CSZ-Methode nach Martín Andrés A und Silva Mato A); im Fall von 0 Ereignissen in einem Studienarm wurde bei der Berechnung von Effekt und KI der Korrekturfaktor 0,5 in beiden Studienarmen verwendet. m Diskrepanz zwischen p-Wert (exakt) und KI (asymptotisch) aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden. Verwendete Abkürzungen: CMH = Cochran-Mantel-Haenszel; CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); EORTC = European Organisation for Research and Treatment of Cancer; HR = Hazard Ratio; IPSS-R = Revised International Prognostic Scoring System; KI = Konfidenzintervall; MedDRA = Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. b. = nicht berechenbar; PT = bevorzugter Begriff; QLQ-C30 = Quality of Life Questionnaire – Core 30; RR = relatives Risiko; SOC = Systemorganklasse; SUE = schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE = unerwünschtes Ereignis; vs. = versus
- 2.
-
Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden PatientengruppenErwachsene mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sindca. 790 bis 1 860 Patientinnen und Patienten
- 3.
-
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte AnwendungDie Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Reblozyl (Wirkstoff: Luspatercept) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 29. August 2023):https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/reblozyl-epar-product-information_de.pdfDie Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Luspatercept soll nur durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit Myelodysplastischen Syndromen mit transfusionsabhängiger Anämie erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen.Gemäß den Vorgaben der EMA hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen zur Risikominimierung ist seitens des pharmazeutischen Unternehmers allen medizinischen Fachpersonen, die Luspatercept voraussichtlich anwenden werden, ein Informationspaket zur Verfügung zu stellen. Das Informationspaket enthält Informationen dazu, woher die aktuelle Fachinformation zu beziehen ist, sowie eine Checkliste für medizinisches Fachpersonal, die vor Beginn jeder Behandlung, bei jeder Verabreichung und dann in regelmäßigen Abständen bei den Nachuntersuchungen einzusetzen ist. Weiterhin enthält das Informationspaket eine Patientenkarte, die das medizinische Fachpersonal Frauen im gebärfähigen Alter zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns aushändigen muss. Eine Behandlung mit Luspatercept darf nicht begonnen werden, wenn eine Frau schwanger ist. Luspatercept ist während der Schwangerschaft kontraindiziert. Die Patientinnen müssen während der Behandlung mit Luspatercept hochwirksame Verhütungsmittel anwenden. Wenn eine Patientin schwanger wird, ist Luspatercept abzusetzen. Die Behandlung mit Luspatercept ist abzubrechen, wenn Patientinnen und Patienten nach neun Wochen Behandlung (drei Dosen) mit der höchsten Dosis keine Reduktion der Transfusionslast verzeichnen, sofern keine anderen Erklärungen für das fehlende Ansprechen gefunden werden (z. B. Blutungen, Operation, andere Begleiterkrankungen), oder immer, wenn eine inakzeptable Toxizität auftritt.
- 4.
-
TherapiekostenJahrestherapiekosten:Erwachsene mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sind
Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/Patientin bzw. Patient Zu bewertendes Arzneimittel: Luspatercept 62 446,51 € – 124 893,02 € Zweckmäßige Vergleichstherapie: Bedarfsgerechte Transfusionstherapie mit Erythrozytenkonzentraten in Kombination mit einer Chelattherapie gemäß der Zulassung patientenindividuell unterschiedlich Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. Oktober 2023)
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfälltSonstige GKV-Leistungen:Bezeichnung
der TherapieArt der Leistung Kosten/
EinheitAnzahl/
ZyklusAnzahl/
Patientin bzw.
Patient/JahrKosten/
Patientin bzw.
Patient/JahrZu bewertendes Arzneimittel Luspatercept Zuschlag für die Herstellung einer Reblozyl-haltigen
parenteralen Lösung81 € 1 17,4 1 409,40 € Zweckmäßige Vergleichstherapie Bedarfsgerechte Transfusionstherapie mit Erythrozytenkonzentraten patientenindividuell unterschiedlich Chelattherapie Deferoxamin Zuschlag für die Herstellung einer sonstigen parenteralen Lösung 54 € patientenindividuell unterschiedlich - 5.
-
Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombinationstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden könnenIm Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:Erwachsene mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sind
- –
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Kein in Kombinationstherapie einsetzbarer Wirkstoff, der die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. November 2023 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
- 1
- Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A23-44), sofern nicht anders indiziert.
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