Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Luspatercept (Neubewertung eines Orphan Drugs nach Überschreitung der 30-Mio.-Euro-Grenze: Myelodysplastische Syndrome mit transfusionsabhängiger Anämie, vorbehandelt)

Published On: Donnerstag, 30.11.2023By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Luspatercept
(Neubewertung eines Orphan Drugs nach Überschreitung der 30-Mio.-Euro-Grenze:
Myelodysplastische Syndrome mit transfusionsabhängiger Anämie, vorbehandelt)

Vom 2. November 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 2. November 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. August 2023 (BAnz AT 10.11.2023 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird wie folgt geändert:

1.
Die Angaben zu Luspatercept in der Fassung des Beschlusses vom 21. Januar 2021 zum Anwendungsgebiet Myelodysplastische Syndrome (BAnz AT 02.03.2021 B3) werden aufgehoben.
2.
In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Luspatercept gemäß dem Beschluss vom 2. November 2023 nach Nummer 5 folgende Angaben angefügt:
Luspatercept
Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 25. Juni 2020):
Reblozyl wird angewendet für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sind.
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 2. November 2023):
Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
Erwachsene mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sind
Zweckmäßige Vergleichstherapie für Luspatercept:

eine bedarfsgerechte Transfusionstherapie mit Erythrozytenkonzentraten in Kombination mit einer Chelat­therapie gemäß der Zulassung
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Luspatercept gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Studienergebnisse nach Endpunkten1:
Erwachsene mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sind
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied; Vorteil in der Verschlechterung des Endpunktes Schlaflosigkeit, Nachteil in der Verschlechterung des Endpunktes Fatigue.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied; Nachteil in der Verschlechterung der körperlichen Funktion.
Nebenwirkungen Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.

Im Detail Nachteil in den UE (CTCAE-Grad ≥ 3) der Systemorganklasse „Erkrankungen des Nervensystems“.

Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie MEDALIST: Luspatercept + BSC vs. Placebo + BSC

Datenschnitt: 26. November 2020 (finaler Datenschnitt)
Mortalität

Endpunkt Luspatercept + BSC Placebo + BSC Intervention
vs. Kontrolle
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten[95 %-KI] Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten[95 %-KI] Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Hazard Ratio[95 %-KI];
p-Werta
Gesamtüberlebenb
153 46,0 [42,0; n. b.] 45 (29,4) 76 n. e. [43,1, n. b.] 24 (31,6) 0,99 [0,59; 1,64];
0,958
Morbidität

Endpunkt Luspatercept + BSC Placebo + BSC Intervention
vs. Kontrolle
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Relatives Risiko[95 %-KI];
p-Wertc
Transfusionsvermeidung ≥ 24 Wochend
153 20 (13,1) 76 1 (1,3) 9,84 [1,36; 71,31];
0,024
Symptomatik (EORTC QLQ-C30 Symptomskalen)
Verbesserung um ≥ 10 Punkte (Studienbeginn im Vergleich zu Woche 25)e
Fatigue 109 32 (29,4) 54 24 (44,4) 0,67 [0,44; 1,01];
0,056
Übelkeit und Erbrechen 110 17 (15,5) 54 5 (9,3) 1,71 [0,67; 4,38];
0,263
Schmerzen 109 25 (22,9) 54 14 (25,9) 0,86 [0,49; 1,50];
0,591
Dyspnoe 106 24 (22,6) 54 16 (29,6) 0,77 [0,45; 1,31];
0,335
Schlaflosigkeit 108 27 (25,0) 54 18 (33,3) 0,77 [0,47; 1,25];
0,290
Appetitverlust 109 22 (20,2) 53 9 (17,0) 1,21 [0,59; 2,46];
0,602
Verstopfung 110 31 (28,2) 53 13 (24,5) 1,16 [0,67; 2,01];
0,601
Diarrhö 110 11 (10,0) 53 6 (11,3) 0,84 [0,33; 2,15];
0,718
Verschlechterung um ≥ 10 Punkte (Studienbeginn im Vergleich zu Woche 25)f
Fatigue 109 50 (45,9) 54 14 (25,9) 1,76 [1,07; 2,89];
0,026
Übelkeit und Erbrechen 110 17 (15,5) 54 7 (13,0) 1,19 [0,51; 2,74];
0,690
Schmerzen 109 27 (24,8) 54 14 (25,9) 0,99 [0,56; 1,73];
0,962
Dyspnoe 106 30 (28,3) 54 10 (18,5) 1,56 [0,81; 3,01];
0,186
Schlaflosigkeit 108 19 (17,6) 54 18 (33,3) 0,53 [0,30; 0,93];
0,028
Appetitverlust 109 22 (20,2) 53 10 (18,9) 1,06 [0,53; 2,14];
0,860
Verstopfung 110 15 (13,6) 53 5 (9,4) 1,42 [0,54; 3,76];
0,477
Diarrhö 110 16 (14,5) 53 5 (9,4) 1,59 [0,57; 4,40];
0,376
Hospitalisierung (bis einschließlich Woche 24)
Aufgrund jeglicher Ursache 153 34 (22,2) 76 17 (22,4) 0,99 [0,60; 1,64];
0,977
Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Endpunkt Luspatercept + BSC Placebo + BSC Intervention
vs. Kontrolle
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Relatives Risiko[95 %-KI];
p-Wertc
EORTC QLQ-C30
Verbesserung um ≥ 10 Punkte (Studienbeginn im Vergleich zu Woche 25)g
globaler Gesundheitsstatus 110 31 (28,2) 53 12 (22,6) 1,24 [0,69; 2,25];
0,476
körperliche Funktion 110 25 (22,7) 54 18 (33,3) 0,70 [0,42; 1,16];
0,163
Rollenfunktion 110 30 (27,3) 54 18 (33,3) 0,82 [0,50; 1,34];
0,425
emotionale Funktion 110 18 (16,4) 53 11 (20,8) 0,81 [0,41; 1,59];
0,542
kognitive Funktion 110 29 (26,4) 53 14 (26,4) 1,01 [0,58; 1,76];
0,968
soziale Funktion 110 26 (23,6) 53 16 (30,2) 0,76 [0,45; 1,30];
0,322
Verschlechterung um ≥ 10 Punkte (Studienbeginn im Vergleich zu Woche 25)h
globaler Gesundheitsstatus 110 33 (30,0) 53 11 (20,8) 1,47 [0,80; 2,67];
0,213
körperliche Funktion 110 34 (30,9) 54 7 (13,0) 2,33 [1,12; 4,87];
0,024
Rollenfunktion 110 35 (31,8) 54 19 (35,2) 0,90 [0,58; 1,41];
0,652
emotionale Funktion 110 28 (25,5) 53 14 (26,4) 0,99 [0,57; 1,72];
0,973
kognitive Funktion 110 29 (26,4) 53 17 (32,1) 0,83 [0,50; 1,36];
0,458
soziale Funktion 110 36 (32,7) 53 16 (30,2) 1,10 [0,68; 1,79];
0,687
Nebenwirkungend

Endpunkt Luspatercept + BSC Placebo + BSC Intervention
vs. Kontrolle
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Effektschätzer[95 %-KI];
p-Wert
Unerwünschte Ereignisse gesamti (ergänzend dargestellt)
153 145 (94,8) 76 70 (92,1)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)i
153 40 (26,1) 76 16 (21,1) 1,25 [0,75; 2,08];
0,395
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)i, j
153 55 (35,9) 76 27 (35,5) 1,01 [0,70; 1,45];
0,978
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignisseni
153 12 (7,8) 76 4 (5,3) 1,54 [0,50; 4,79];
0,454
Erkrankungen des Nervensystems (SOC, schwere UEsj, k)
153 8 (5,2) 76 0 (0) 8,50 [0,50; 145,34];
0,044l, m
a HR und KI: Cox-Regressionsmodell, p-Wert: Log Rank Test, jeweils stratifiziert nach IPSS-R-Risikogruppe zu Baseline (sehr niedrig oder niedrig vs. intermediär) und durchschnittlicher Transfusionslast zu Baseline (≥ 6 Erythrozytenkonzentrat-Einheiten/​8 Wochen vs. < 6 Erythrozytenkonzentrat-Einheiten/​8 Wochen).
b Auswertung bezieht sich auf den Zeitraum von der 1. Dosis der Studienmedikation (Tag 1, Zyklus 1) bis zum finalen Datenschnitt (26.11.2020).
c RR, KI und p-Wert mittels CMH-Methode, stratifiziert nach IPSS-R-Risikogruppe zu Baseline (sehr niedrig oder niedrig vs. intermediär) und durchschnittlicher Transfusionslast zu Baseline (≥ 6 Erythrozytenkonzentrat-Einheiten/​8 Wochen vs. < 6 Erythrozytenkonzentrat-Einheiten/​8 Wochen).
d Auswertung bezieht sich auf den Zeitraum von der 1. Dosis der Studienmedikation (Tag 1, Zyklus 1) bis einschließlich Woche 24.
e Anteil der Patientinnen und Patienten mit einer Abnahme des Scores um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn zu Woche 25 bei einer Skalenspannweite von 0 bis 100. Niedrigere (abnehmende) Werte bedeuten eine Verbesserung der Symptomatik.
f Anteil der Patientinnen und Patienten mit einer Zunahme des Scores um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn zu Woche 25 bei einer Skalenspannweite von 0 bis 100. Höhere (zunehmende) Werte bedeuten eine Verschlechterung der Symptomatik.
g Anteil der Patientinnen und Patienten mit einer Zunahme des Scores um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn zu Woche 25 bei einer Skalenspannweite von 0 bis 100. Höhere (zunehmende) Werte bedeuten eine Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität.
h Anteil der Patientinnen und Patienten mit einer Abnahme des Scores um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn zu Woche 25 bei einer Skalenspannweite von 0 bis 100. Niedrigere (abnehmende) Werte bedeuten eine Verschlechterung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität.
i Enthält Ereignisse der Grunderkrankung.
j Operationalisiert als CTCAE-Grad ≥ 3; die Einteilung des Schweregrads von UEs, für die keine CTCAE-Kriterien definiert sind, erfolgte durch die Prüfärztin/​den Prüfarzt mittels einer 5-Punkte-Skala (Grad 1: mild; Grad 2: moderat; Grad 3: schwer; Grad 4: lebensbedrohlich; Grad 5: tödlich).
k Umfasst überwiegend die folgenden Ereignisse (codiert nach MedDRA): Synkope (PT) und Präsynkope (PT).
l Berechnung des IQWiG von RR, KI (asymptotisch) und p-Wert (unbedingter exakter Test, CSZ-Methode nach Martín Andrés A und Silva Mato A); im Fall von 0 Ereignissen in einem Studienarm wurde bei der Berechnung von Effekt und KI der Korrekturfaktor 0,5 in beiden Studienarmen verwendet.
m Diskrepanz zwischen p-Wert (exakt) und KI (asymptotisch) aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden.
Verwendete Abkürzungen:

CMH = Cochran-Mantel-Haenszel; CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologie­kriterien für unerwünschte Ereignisse); EORTC = European Organisation for Research and Treatment of Cancer; HR = Hazard Ratio; IPSS-R = Revised International Prognostic Scoring System; KI = Konfidenzintervall; MedDRA = Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. b. = nicht berechenbar; PT = bevorzugter Begriff; QLQ-C30 = Quality of Life Questionnaire – Core 30; RR = relatives Risiko; SOC = Systemorganklasse; SUE = schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE = unerwünschtes Ereignis; vs. = versus

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Erwachsene mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sind
ca. 790 bis 1 860 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Reblozyl (Wirkstoff: Luspatercept) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 29. August 2023):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​en/​documents/​product-information/​reblozyl-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Luspatercept soll nur durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit Myelodysplastischen Syndromen mit transfusionsabhängiger Anämie erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen.
Gemäß den Vorgaben der EMA hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen zur Risikominimierung ist seitens des pharmazeutischen Unternehmers allen medizinischen Fachpersonen, die Luspatercept voraussichtlich anwenden werden, ein Informationspaket zur Verfügung zu stellen. Das Informationspaket enthält Informationen dazu, woher die aktuelle Fachinformation zu beziehen ist, sowie eine Checkliste für medizinisches Fachpersonal, die vor Beginn jeder Behandlung, bei jeder Verabreichung und dann in regelmäßigen Abständen bei den Nachuntersuchungen einzusetzen ist. Weiterhin enthält das Informationspaket eine Patientenkarte, die das medizinische Fachpersonal Frauen im gebärfähigen Alter zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns aushändigen muss. Eine Behandlung mit Luspatercept darf nicht begonnen werden, wenn eine Frau schwanger ist. Luspatercept ist während der Schwangerschaft kontraindiziert. Die Patientinnen müssen während der Behandlung mit Luspatercept hochwirksame Verhütungsmittel anwenden. Wenn eine Patientin schwanger wird, ist Luspatercept abzusetzen. Die Behandlung mit Luspatercept ist abzubrechen, wenn Patientinnen und Patienten nach neun Wochen Behandlung (drei Dosen) mit der höchsten Dosis keine Reduktion der Transfusionslast verzeichnen, sofern keine anderen Erklärungen für das fehlende Ansprechen gefunden werden (z. B. Blutungen, Operation, andere Begleiterkrankungen), oder immer, wenn eine inakzeptable Toxizität auftritt.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
Erwachsene mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sind

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Luspatercept 62 446,51 € – 124 893,02 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Bedarfsgerechte Transfusionstherapie mit Erythrozytenkonzentraten in Kombination mit einer Chelattherapie gemäß der Zulassung patientenindividuell unterschiedlich

Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. Oktober 2023)

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung
der Therapie
Art der Leistung Kosten/​
Einheit
Anzahl/​
Zyklus
Anzahl/​
Patientin bzw.
Patient/​Jahr
Kosten/​
Patientin bzw.
Patient/​Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Luspatercept Zuschlag für die Herstellung einer Reblozyl-haltigen
parenteralen Lösung
81 € 1 17,4 1 409,40 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Bedarfsgerechte Transfusionstherapie mit Erythrozyten­konzentraten patientenindividuell unterschiedlich
Chelattherapie
Deferoxamin Zuschlag für die Herstellung einer sonstigen parenteralen Lösung 54 € patientenindividuell unterschiedlich
5.
Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombinationstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können
Im Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:
Erwachsene mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund von myelodysplastischen Syndromen (MDS) mit Ringsideroblasten, mit sehr niedrigem, niedrigem oder intermediärem Risiko, die auf eine Erythropoetin-basierte Therapie nicht zufriedenstellend angesprochen haben oder dafür nicht geeignet sind

Kein in Kombinationstherapie einsetzbarer Wirkstoff, der die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. November 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 2. November 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A23-44), sofern nicht anders indiziert.

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