Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Pegunigalsidase alfa (Morbus Fabry)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 7. März 2024 (BAnz AT 17.04.2024 B6) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff wie folgt ergänzt:
Pegunigalsidase alfa
Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 4. Mai 2023):
Elfabrio wird angewendet für eine langfristige Enzymersatztherapie bei erwachsenen Patienten mit bestätigter Morbus-Fabry-Diagnose (Mangel an α-Galaktosidase).
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 21. März 2024):
Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.
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Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen VergleichstherapieErwachsene mit bestätigter Morbus-Fabry-Diagnose (α-Galaktosidase-A-Mangel)Zweckmäßige Vergleichstherapie:Agalsidase alfa oder Agalsidase beta oder Migalastat (nur für Patientinnen und Patienten mit einer auf die Behandlung ansprechenden Mutation)Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Pegunigalsidase alfa gegenüber Agalsidase beta:Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.Studienergebnisse nach Endpunkten:1Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität ↔ Es traten keine Todesfälle auf. Morbidität ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Es liegen keine Daten vor. Nebenwirkungen ↔ Insgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Im Detail Vorteile bei Brustkorbschmerz und bei Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums.Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarStudie BALANCE: Pegunigalsidase alfa vs. Agalsidase betaMortalitätEndpunkt Pegunigalsidase alfa Agalsidase beta Pegunigalsidase alfa
vs. Agalsidase betaN Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-WertGesamtmortalität 52 0 25 0 – MorbiditätEndpunkt Pegunigalsidase alfa Agalsidase beta Pegunigalsidase alfa
vs. Agalsidase betaN Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-Wertbstärkster Schmerz
(BPI-SF Item 3)a45 12 (26,7) 22 3 (13,6) 1,96 [0,61; 6,22];
0,300bSchmerzintensität
(BPI-SF Items 3 – 6 Verbesserung zu Woche 104)a
(ergänzend dargestellt)45 5 (11,1) 22 1 (4,5) 2,44 [0,30; 19,68];
0,433bBeeinträchtigung durch Schmerz (BPI-SF Item 9a – g Verbesserung zu Woche 104)a 45 5 (11,1) 22 2 (9,1) 1,22 [0,26; 5,81];
0,800bEndpunkt zur klinischen Morbidität/Symptomatik des Morbus Fabry keine geeigneten Daten Gesundheitszustand
(EQ-5D VAS, Verbesserung zu Woche 104)c34 5 (15) 18 3 (17) 0,87 [0,21; 3,69];
0,855Gesundheitsbezogene LebensqualitätEs liegen keine Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität vor.NebenwirkungenEndpunkt Pegunigalsidase alfa Agalsidase beta Pegunigalsidase alfa
vs. Agalsidase betaN Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-WertbUEs (ergänzend dargestellt) 52 47 (90,4) 25 24 (96,0) – schwere UEsd 52 8 (15,4) 25 6 (24,0) 0,64 [0,25; 1,65];
0,413bSUEs 52 15 (28,9) 25 7 (28,0) 1,03 [0,48; 2,20];
0,987bAbbruch wegen UEs 52 2 (3,8) 25 0 (0,0) 2,45 [0,12; 49,26]e;
0,403binfusionsbedingte Reaktionen keine geeigneten Daten Brustkorbschmerz (PT, SUEs) 52 0 (0,0) 25 2 (8,0) 0,10 [0,00; 1,97]e;
0,042b, fErkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums
(SOC, schwere UEs)g52 0 (0,0) 25 3 (12,0) 0,07 [0,00; 1,31]e;
0,011b, fa Eine Abnahme um ≥ 15 % im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevante Verbesserung angesehen (Skalenspannweite 0 bis 10). Laut Angabe des pharmazeutischen Unternehmers entsprechen 15 % einem Punktwert von 1,5 Punkten, für die Analyse konnten jedoch nur ganzzahlige Veränderungen des Punktwertes (≥ 2 Punkte) ausgewählt und berücksichtigt werden. b Berechnung des IQWiG, unbedingter exakter Test (CSZ-Methode nach Martín Andrés & Silva Mato, 1994). c Eine Zunahme um ≥ 15 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevant angesehen (Skalenspannweite 0 bis 100). d operationalisiert als CTCAE-Grad ≥ 3 e Im Fall von 0 Ereignissen in einem Studienarm wurde bei der Berechnung von Effekt und KI der Korrekturfaktor 0,5 in beiden Studienarmen verwendet. f Diskrepanz zwischen p-Wert (exakt) und KI (asymptotisch) aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden. g umfasst je 1 Ereignis der PTs akute respiratorische Insuffizienz, chronisch-obstruktive Lungenerkrankung und Lungenembolie Verwendete Abkürzungen: BPI-SF: Brief Pain Inventory – Short Form; EQ-5D: European Quality of Life 5 Dimensions; KI: Konfidenzintervall; n: Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens 1) Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; PT: bevorzugter Begriff; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; RR: relatives Risiko; SOC: Systemorganklasse; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis; VAS: visuelle Analogskala - 2.
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Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden PatientengruppenErwachsene mit bestätigter Morbus-Fabry-Diagnose (α-Galaktosidase-A-Mangel)ca. 60 bis 1 260 Patientinnen und Patienten
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Anforderungen an eine qualitätsgesicherte AnwendungDie Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Elfabrio (Wirkstoff: Pegunigalsidase alfa) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 22. November 2023):https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/elfabrio-epar-product-information_de.pdfDie Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Pegunigalsidase alfa muss durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit Morbus Fabry erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
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TherapiekostenJahrestherapiekosten:
Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/Patientin bzw. Patient Zu bewertendes Arzneimittel: Pegunigalsidase alfa 357 190,82 € Zweckmäßige Vergleichstherapie: Agalsidase alfa 351 764,45 € Agalsidase beta 320 304,68 € Migalastat 244 639,69 € Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. März 2024)Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt - 5.
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Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombinationstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden könnenIm Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:Erwachsene mit bestätigter Morbus-Fabry-Diagnose (α-Galaktosidase-A-Mangel)
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Kein in Kombinationstherapie einsetzbares Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für das die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt sind.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 21. März 2024 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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- Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A23-95), sofern nicht anders indiziert.
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