Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Rezafungin
(invasive Candidainfektionen)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 1. August 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. Mai 2024 (BAnz AT 16.08.2024 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Rezafungin wie folgt ergänzt:
Rezafungin
Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 22. Dezember 2023):
Rezzayo wird angewendet zur Behandlung der invasiven Candidainfektion bei Erwachsenen.
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 1. August 2024):
siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.
- 1.
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Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der NachweiseRezafungin ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nummer 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 erster Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.Der G-BA bestimmt gemäß dem 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 der Arzneimittelnutzenbewertungs-Verordnung unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Rezafungin:Erwachsene mit invasiven CandidainfektionenAnhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte1
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar Morbidität ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Es liegen keine Daten vor Nebenwirkungen ↔ Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede Erläuterungen: ↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbarStudie ReSTORE: doppelblinde pivotale RCT der Phase III, Rezafungin vs. Caspofungin, Behandlungsphase: ≥ 14 Tage bis ≤ 28 Tage, Nachbeobachtung (letzte Visite) Tag 52 bis 59Studie STRIVE: doppelblinde explorative RCT der Phase II in 2 Teilen, Rezafungin vs. Caspofungin, Behandlungsphase: ≥ 14 bis ≤ 21 Tage bei Candidämie und ≥ 14 bis ≤ 28 Tage bei invasiver Candidiasis, Nachbeobachtung (letzte Visite): Tag 45 bis 52 bei Candidämie und Tag 52 bis 59 bei invasiver Candidiasis, relevante Teilpopulation: gepoolte Analyse der PatientInnen mit fachinformationskonformer Dosierung aus den 2 StudienteilenMortalitätEndpunkt
StudieRezafungin Caspofungin Rezafungin versus
CaspofunginN Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)HR
[95 %-KI];
p-WertGesamtmortalität (ergänzend dargestellt) ReSTORE 93 25
(26,9)94 24
(25,5)a1,15 [0,65; 2,04];
0,64STRIVE 46 5
(10,9)61 12
(19,7)0,56 [0,19; 1,64];
0,29Gepoolte Population 139 30
(21,6)155 34
(21,9)0,97 [0,59; 1,59];
0,90MorbiditätEndpunkt
StudieRezafungin Caspofungin Rezafungin versus Caspofungin N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)RR
[95 %-KI];
p-WertbGlobale Heilung an Tag 14 (primärer Endpunkt, ergänzend dargestellt) ReSTORE 93 55
(59,1)94 57
(60,6)0,98 [0,77; 1,23];
0,88Gesamtansprechen an Tag 14 (primärer Endpunkt, ergänzend dargestellt) STRIVE 46 35
(76,1)61 41
(67,2)1,13 [0,89; 1,44];
0,39Teilkomponenten der primären Endpunkte Globale Heilung und Gesamtansprechen: Mykologische Eradikation finaler Follow-Up (ergänzend dargestellt) ReSTORE 93 48
(51,6)94 49
(52,1)k. A. STRIVE 46 k. A. 61 k. A. k. A. Gepoolte Population 139 n. a. 155 n. a. n. a. Klinisches Ansprechen finaler Follow-Up (ergänzend dargestellt) ReSTORE 93 46
(49,5)94 44
(46,8)1,06 [0,79; 1,42];
0,77STRIVE 46 32
(69,6)61 38
(62,3)1,12 [0,85; 1,47];
0,54Gepoolte Population 139 78
(56,1)155 82
(52,9)1,06 [0,86; 1,31];
0,64N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)dN Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)dRR
[95 %-KI]e;
p-WertfAbklingen der systemischen Anzeichen u. Symptome an Tag 14c (ergänzend dargestellt) ReSTORE 93 68
(73,1)94 66
(70,2)1,04 [0,87; 1,25];
0,75STRIVE 46 33
(71,7)61 44
(72,1)1,0 [0,78; 1,26];
0,97Gepoolte Population 139 101
(72,7)155 110
(71,0)1,02 [0,89; 1,18];
0,78Abklingen der systemischen Anzeichen u. Symptome finaler Follow-Up (ergänzend dargestellt) ReSTORE 93 53
(57,0)94 52
(55,3)1,03 [0,80; 1,33];
0,88STRIVE 46 37
(80,4)61 48
(78,7)1,02 [0,84; 1,24];
0,84Gepoolte Population 139 90
(64,8)155 100
(64,5)1,0 [0,85; 1,89];
1,0N Mittlere
Aufenthaltslänge
in Tagen (SD)N Mittlere
Aufenthaltslänge
in Tagen (SD)Mittelwertdifferenz
[95 %-KI];
p-WertgGesamtzahl der Tage im Krankenhaus über alle Einweisungen hinweg ReSTORE 93 25,8
(19,44)94 27,1
(17,61)–1,24 [–7,32; 4,84];
0,69STRIVE 46 25,4
(16,65)61 31,2
(18,29)–5,73 [–13,3; 1,57];
0,12Gesamtzahl der Tage auf der Intensivstation über alle Einweisungen hinweg ReSTORE 93 13,9
(18,3)94 23,1
(19,9)–9,13 [–21,12; 2,86];
0,13STRIVE 46 17,7
(14,6)61 22,8
(19,5)–5,12 [–16,13; 5,89];
0,35Gesundheitsbezogene LebensqualitätEs wurden keine Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben.NebenwirkungenEndpunkt
Studie
MedDRA-Systemorganklassen;
Preferred TermsRezafungin Caspofungin Rezafungin versus
CaspofunginN Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-WertbUE (ergänzend dargestellt) Studie ReSTORE 98 89
(90,8)98 83
(84,7)– Studie STRIVE 53 49
(92,5)68 55
(80,9)– Gepoolte Population 151 138
(91,4)166 138
(83,1)– Schwere UEh Studie ReSTORE 98 57
(58,2)98 59
(60,2)0,97 [0,77; 1,22];
0,89Studie STRIVE 53 17
(32,1)68 26
(38,2)0,84 [0,51; 1,38];
0,57Gepoolte Population 151 74
(49,0)166 85
(51,2)0,96 [0,77; 1,19];
0,74Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)i Studie ReSTORE 98 55
(56,1)98 52
(53,1)1,06 [0,82; 1,37];
0,77Studie STRIVE 53 28
(52,8)68 29
(42,6)1,24 [0,85; 1,80];
0,28Gepoolte Population 151 83
(55,0)166 81
(48,8)1,13 [0,91; 1,39];
0,31Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen Studie ReSTORE 98 13
(13,3)98 11
(11,2)1,18 [0,56; 2,51];
0,83Studie STRIVE 53 1
(1,9)68 4
(5,9)0,32 [0,04; 2,79];
0,38Gepoolte Population 151 14
(9,3)166 15
(9,0)1,03 [0,51; 2,05];
1,00a. Im Dossier und im Studienbericht betrug die Anzahl der verstorbenen Personen in diesem Studienarm 22 und die Anzahl der zensierten Personen 72. Es ist unklar, warum in den nachgereichten Unterlagen 24 verstorbene Personen verzeichnet sind. b. Der p-Wert wurde mittels Fisher’s Exact Test erhoben. c. Daten aus Modul 4. d. Anteil der Personen mit Abklingen der systemischen Anzeichen und Symptome bezogen auf die mITT Population. e. Nicht für Randomisierungs-Strata adjustiert. Eigene Berechnung des RR und zweiseitigen 95 %-KI (asymptotisch) unter Nutzung des R Pakets Epitools (R package version 0.5-10.1). f. Eigene Berechnung des p-Werts mittels unbedingtem exakten Test (z-pooled), Validierung des p-Werts unter Nutzung von Berger RL. Exact unconditional homogeneity/independence tests for 2X2 tables [online]. 2005. [Zugriff: 16.07.2024]. URL: https://www4.stat.ncsu.edu/~boos/exact/. g. p-Wert zur Differenz der Mittelwerte, geschätzt durch lineare Regression. h. In der Studie ReSTORE erfolgte die Einteilung des UE-Schweregrads anhand der CTCAE-Klassifizierung, mit schweren UE ab einem CTCAE-Grad ≥ 3. In der Studie STRIVE erfolgte die Schweregrad-Einordnung prüfärztlich anhand der prädefinierten Kategorien „mild“, „moderat“ oder „schwer“. Für die gepoolte Population wurden schwere UE ab einem CTCAE-Grad ≥ 3 (Studie ReSTORE) und „schwere“ UE (Studie STRIVE) ausgewertet. i. SUE waren definiert als: UE, die fatal waren, eine Hospitalisierung erforderten oder verlängerten, zu einer anhaltenden/erheblichen Behinderung oder Unfähigkeit führten, auf eine angeborene Anomalie/einen Geburtsfehler zurückgeführt werden konnten oder als ein medizinisch bedeutsames Ereignis, das nach medizinischer Bewertung eine Gefährdung dargestellt oder einen chirurgischen Eingriff erforderlich gemacht haben könnte, um eines der zuvor genannten Ereignisse zu verhindern. Verwendete Abkürzungen: HR = Hazard Ratio; k. A. = keine Angabe; KI = Konfidenzintervall; MedDRA = Medical Dictionary for Regulatory Activities; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. a. = nicht anwendbar; n. b. = nicht berechenbar; SD = Standardabweichung; UE = Unerwünschtes Ereignis; SUE = Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; vs. = versus - 2.
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Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden PatientengruppenErwachsene mit invasiven Candidainfektionencirca 31 800 bis 34 600 Patientinnen und Patienten
- 3.
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Anforderungen an eine qualitätsgesicherte AnwendungDie Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Rezzayo (Wirkstoff: Rezafungin) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 19. Juli 2024):https://www.ema.europa.eu/de/documents/product-information/rezzayo-epar-product-information_de.pdfDie Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Rezafungin sollte durch in der Therapie invasiver Pilzinfektionen erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
- 4.
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TherapiekostenJahrestherapiekosten:Erwachsene mit invasiven Candidainfektionen
Bezeichnung der Therapie Therapiekosten/Patientin beziehungsweise Patient/Infektion Zu bewertendes Arzneimittel: Rezafungin 8 616,30 € – 14 360,50 € Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. Juli 2024)Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfälltSonstige GKV-Leistungen:Bezeichnung
der TherapieArt der Leistung Kosten/
EinheitAnzahl/
InfektionKosten/
Patientin
beziehungsweise Patient/InfektionRezafungin Herstellung sonstiger parenteraler Lösungen 54 € 2 – 4 108 € – 216 € - 5.
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Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombinationstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden könnenIm Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:Erwachsene mit invasiven Candidainfektionen
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Kein in Kombinationstherapie einsetzbares Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für das die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt sind.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 1. August 2024 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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- Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 2. Mai 2024) und dem Amendment zur Dossierbewertung vom 26. Juni 2024, sofern nicht anders indiziert.
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