Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Brolucizumab (neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration) (Therapiekosten)
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Brolucizumab (neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration) (Therapiekosten)

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Brolucizumab
(neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration)
(Therapiekosten)

Vom 9. Juli 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß dem 5. Kapitel § 20 Absatz 4 der Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 9. Juli 2024 beschlossen, die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 6. August 2024 (BAnz AT 10.09.2024 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Angaben zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Brolucizumab in der Fassung des Beschlusses vom 2. Mai 2024 (BAnz AT 06.06.2024 B3) werden in Nummer „4. Therapiekosten“ wie folgt geändert:

In der Tabelle Jahrestherapiekosten wird bei der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Faricimab die Zeile:

„Faricimab 1. Jahr: 5 788,62 € – 8 682,93 €
Folgejahre: 3 183,74 € – 6 271,01 €“

wie folgt ersetzt:

„Faricimab 1. Jahr: 5 494,80 € – 8 242,20 €
Folgejahre: 3 022,14 € – 5 952,70 €“

In der Tabelle Jahrestherapiekosten wird bei der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Faricimab die Zeile der Gesamttherapiekosten (inklusive intravitrealer Injektionen sowie postoperativer Behandlung):

„Gesamt 1. Jahr: 6 465,30 € – 10 721,52 €
Folgejahre: 3 555,92 € – 7 743,32 €“

wie folgt ersetzt:

„Gesamt 1. Jahr: 6 171,48 € – 10 280,79 €
Folgejahre: 3 394,32 € – 7 425,02 €“
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 11. Juli 2024 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 9. Juli 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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