Startseite Allgemeines Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V – Dabrafenib (malignes Gliom, BRAF-V600E-Mutation, ≥ 1 Jahr, niedriggradig/höhergradig nach mindestens 1 Vortherapie; Kombination mit Trametinib)
Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V – Dabrafenib (malignes Gliom, BRAF-V600E-Mutation, ≥ 1 Jahr, niedriggradig/höhergradig nach mindestens 1 Vortherapie; Kombination mit Trametinib)

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und
Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln
mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V
Dabrafenib
(malignes Gliom, BRAF-V600E-Mutation, ≥ 1 Jahr,
niedriggradig/​höhergradig nach mindestens 1 Vortherapie;
Kombination mit Trametinib)

Vom 17. Oktober 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. September 2024 (BAnz AT 08.11.2024 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Dabrafenib wie folgt ergänzt:

Dabrafenib

Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 15. November 2023):

Niedriggradig malignes Gliom

Finlee in Kombination mit Trametinib wird angewendet zur Behandlung von pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem niedriggradig malignen Gliom (low-grade glioma, LGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die eine systemische Therapie benötigen.

Hochgradig malignes Gliom

Finlee in Kombination mit Trametinib wird angewendet zur Behandlung von pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem hochgradig malignen Gliom (high-grade glioma, HGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die zuvor mindestens eine Strahlen- und/​oder Chemotherapie erhalten haben.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 17. Oktober 2024):

Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise
Dabrafenib ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/​2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 erster Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Der G-BA bestimmt gemäß dem 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 der Arzneimittelnutzenbewertungs-Verordnung unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.

a)
Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem niedriggradig malignen Gliom (low-grade glioma, LGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die eine systemische Therapie benötigen
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Dabrafenib in Kombination mit Trametinib:

a1)
Patientinnen und Patienten ohne vorherige Behandlung des LGG
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
a2)
Patientinnen und Patienten mit vorheriger Behandlung des LGG
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
b)
Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem hochgradig malignen Gliom (high-grade glioma, HGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die zuvor mindestens eine Strahlen- und/​oder Chemotherapie erhalten haben
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Dabrafenib in Kombination mit Trametinib:
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1

a)
Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem niedriggradig malignen Gliom (low-grade glioma, LGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die eine systemische Therapie benötigen

a1)
Patientinnen und Patienten ohne vorherige Behandlung des LGG
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen ↑↑ Vorteile in schweren UE und Therapieabbrüchen aufgrund von UE. Im Detail überwiegend Vorteile bei spezifischen UE.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie G2201: multizentrische Phase II-Studie mit 2 Kohorten

Relevante Kohorte: nicht vorbehandelte Patientinnen und Patienten mit LGG; randomisiert kontrolliert
Dabrafenib + Trametinib versus Carboplatin + Vincristin
Ergebnisse des finalen Datenschnitts vom 28. April 2023
Mortalität

Endpunkt Dabrafenib + Trametinib Carboplatin + Vincristin Intervention
versus Kontrolle
N Mediane
Überlebenszeit
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Mediane
Überlebenszeit
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
HR
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
Gesamtüberleben
73 n. e.
[n. b.; n. b.]
0
37 n. e.
[n. b.; n. b.]
1 (2,7)

0,13
Morbidität

Endpunkt Dabrafenib + Trametinib Carboplatin + Vincristin Intervention
versus Kontrolle
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
HR
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
Progressionsfreies Überleben2 (gemäß RANOb – radiologische Beurteilung durch zentrales unabhängiges Review)
73 24,9
[12,9; 31,6]
44 (60,3)
37 7,2
[2,8; 11,2]
26 (70,3)
0,36
[0,22; 0,59]
< 0,001
AD = + 17,7 Monate
Endpunkt Dabrafenib + Trametinib Carboplatin + Vincristin Intervention
versus Kontrolle
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
RR
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
Gesamtansprechratec (gemäß RANOb – radiologische Beurteilung durch zentrales unabhängiges Review)
Gesamtansprechrate (ORR) 73 40 (54,8) 37 6 (16,2) 3,38
[1,58; 7,24]
< 0,001
CR
PR
73 2 (2,7)
38 (52,1)
37 1 (2,7)
5 (13,5)
Endpunkt Dabrafenib + Trametinib Carboplatin + Vincristin Intervention
versus Kontrolle
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
PROMIS PGH 7+2 Keine bewertbaren Datend
Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Endpunkt Dabrafenib + Trametinib Carboplatin + Vincristin Intervention
versus Kontrolle
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
PROMIS PGH 7+2 Keine bewertbaren Datend
Nebenwirkungen

Endpunkt
MedDRA-Systemorganklassen/​
Preferred Terms/​UE von besonderem Interesse
Dabrafenib + Trametinib Carboplatin + Vincristin Intervention
versus Kontrolle
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
N Mediane Zeit
bis zum Ereignis
in Monaten
[95 %-KI]
Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
HR
[95 %-KI]
p-Wert
Unerwünschte Ereignisse (UE) gesamt (ergänzend dargestellt) 73 0,3
[0,2; 0,4]
73 (100)
33 0,1
[0,1; 0,1]
33 (100)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) 73 43,5
[13,9; n. a.]
34 (46,6)
33 9,7
[3,1; n. a.]
14 (42,4)
0,68
[0,35; 1,30]
0,24
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 oder 4) 73 28,6
[10,1; n. a.]
39 (53,4)
33 1,0
[0,7; 1,7]
31 (93,9)
0,16
[0,09; 0,29]
< 0,001
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
4 (5,5)
33 n. a.
[11,3; n. a.]
8 (24,2)
0,13
[0,03; 0,50]
< 0,001
Schwere unerwünschte Ereignisse nach MedDRA (mit einer Inzidenz ≥ 5 % in einem Studienarm und statistisch signifikantem Unterschied zwischen den Behandlungsarmen; SOC und PT)
Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
7 (9,6)
33 n. a.
[1,9; n. a.]
15 (45,5)
0,13
[0,05; 0,33]
< 0,001
 Anämie 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
0 (0)
33 n. a.
[n. a.; n. a.]
8 (24,2)
n. a.
< 0,001
 Neutropenie 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
7 (9,6)
33 n. a.
[3,3; n. a.]
10 (30,3)
0,21
[0,08; 0,58]
0,001
 Thrombozytopenie 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
0 (0)
33 n. a.
[n. a.; n. a.]
4 (12,1)
n. a.
< 0,001
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
3 (4,1)
33 n. a.
[n. a.; n. a.]
4 (12,1)
0,16
[0,03; 0,80]
0,01
Infektionen und parasitäre Erkrankungen 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
10 (13,7)
33 n. a.
[n. a.; n. a.]
3 (9,1)
0,81
[0,21; 3,15]
0,76
Untersuchungen 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
17 (23,3)
33 3,3
[1,6; n. a.]
18 (54,5)
0,21
[0,10; 0,42]
< 0,001
Neutrophilenzahl erniedrigt 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
4 (5,5)
33 n. a.
[1,7; n. a.]
16 (48,5)
0,08
[0,03; 0,24]
< 0,001
Leukozytenzahl erniedrigt 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
0 (0)
33 n. a.
[n. a.; n. a.]
5 (15,2)
n. a.
< 0,001
SUEs nach MedDRA (mit einer Inzidenz ≥ 5 % in einem Studienarm und statistisch signifikantem Unterschied zwischen den Behandlungsarmen; SOC und PT)
Keine signifikanten Unterschiede
Unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse (mit statistisch signifikantem Unterschied zwischen den Behandlungsarmen)
Toxizität mit Bezug zur Haut
(UE unabhängig vom Schweregrad)
73 1,9
[1,0; 4,3]
58 (79,5)
33 12,6
[9,7; n. a.]
12 (36,4)
2,66
[1,42; 4,99]
0,002
Fieber (UE unabhängig vom Schweregrad) 73 3,3
[1,5; 9,7]
56 (76,7)
33 n. a.
[n. a.; n. a.]
7 (21,2)
3,72
[1,68; 8,23]
< 0,001
Neutropenie (UE unabhängig vom Schweregrad) 73 n. a.
[40,5; n. a.]
20 (27,4)
33 1,5
[0,9; 1,6]
27 (81,8)
0,13
[0,07; 0,25]
< 0,001
Neutropenie (schwere UE) 73 n. a.
[n. a.; n. a.]
10 (13,7)
33 1,9
[1,4; 2,1]
25 (75,8)
0,09
[0,04; 0,19]
< 0,001
a Angabe zur absoluten Differenz (AD) nur bei statistisch signifikantem Unterschied; eigene Berechnung
b Die Beurteilung der radiologischen Befunde erfolgte durch ein zentrales, unabhängiges Review-Komitee, die Bewertung des klinischen Zustands und der Teilkomponente Kortikoidsteroidverbrauch erfolgte nur durch die Prüfärztin beziehungsweise durch den Prüfarzt.
c Primärer Endpunkt der Studie G2201
d Nicht auswertbar aufgrund zu geringer Rücklaufquoten in einem Arm (< 70 %)
Verwendete Abkürzungen:

AD = Absolute Differenz; CR = complete response (vollständiges Ansprechen); CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); HR = Hazard Ratio; k. A. = keine Angaben; KI = Konfidenzintervall; MedDRA = Medical Dictionary for Regulatory Activities; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. a. = nicht anwendbar; n. b. = nicht berechenbar; n. e. = nicht erreicht; PD = progressive disease (Krankheitsprogression); PR = partial response (partielles Ansprechen); RR = relatives Risiko; SD = stable disease (stabile Erkrankung); vs. = versus

a2)
Patientinnen und Patienten mit vorheriger Behandlung des LGG
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Morbidität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie X2101: 4-teilige, offene, einarmige Phase I/​II-Studie

Relevante Teile C und D der Studie X2101; Patientinnen und Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem LGG
Finaler Datenschnitt vom 29. Dezember 2020
Mortalität

Endpunkt Dabrafenib + Trametinib
N Patientinnen und Patienten mit Ereignis n (%)
Gesamtmortalität
31a Es traten keine Todesfälle auf.
Morbidität

Endpunkt Dabrafenib + Trametinib
N Patientinnen und Patienten mit Ereignis n (%)
Progressionsfreies Überleben2 (gemäß RANOb – radiologische Beurteilung durch zentrales unabhängiges Review)
Patienten mit Ereignis 31a 7 (22,6)
Gesamtansprechrate2 (gemäß RANOb – radiologische Beurteilung durch zentrales unabhängiges Review) – ergänzend dargestellt
Gesamtansprechrate
(ORR), n (%)
[95 %-KI]
31a 8 (25,8)
[11,9; 44,6]
CR
PR
0 (0)
8 (25,8)
Lebensqualität
In der Studie X2101 wurden keine Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben.
Nebenwirkungen

Endpunkt
MedDRA-Systemorganklassen/​UE von
besonderem Interesse
Dabrafenib + Trametinib
N Patientinnen und Patienten mit Ereignis n (%)
Unerwünschte Ereignisse (UE) gesamt
(ergänzend dargestellt)
36c 36 (100)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) 36c 15 (41,7)
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 oder 4) 36c 22 (61,1)
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen 36c 8 (22,2)
Schwere unerwünschte Ereignisse nach MedDRA-Systemorganklasse (mit einer Inzidenz ≥ 10 %)
Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems 36c k. A.
 Neutropenie 36c 4 (11,1)
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 36c k. A.
 Fieber 36c 4 (11,1)
SUEs nach MedDRA-Systemorganklasse (mit einer Inzidenz ≥ 10 %)
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 36c k. A.
 Fieber 36c 7 (19,4)
UEs von besonderem Interesse (mit einer Inzidenz ≥ 10 %)
Fieber (schwere UE) 36c 4 (11,1)
Neutropenie (schwere UE) 36c 7 (19,4)
Kardiale Ereignisse (UE unabhängig vom Schweregrad) 36c 4 (11,1)
a N = 31 setzt sich zusammen aus 34 Personen mit LGG sowie aus 2 Personen mit HGG, wovon jedoch nur 31 Patientinnen und Patienten eine Dosierung weitestgehend gemäß Fachinformation erhalten haben.
b Die Beurteilung der radiologischen Befunde erfolgte durch ein zentrales, unabhängiges Review-Komitee, die Bewertung des klinischen Zustands und der Teilkomponente Kortikoidsteroidverbrauch erfolgte nur durch die Prüfärztin beziehungsweise durch den Prüfarzt.
c Es liegen keine Daten für N = 31 vor, wodurch die Ergebnisse für N = 36 abgebildet werden.
Verwendete Abkürzungen:

AD = Absolute Differenz; CR = complete response (vollständiges Ansprechen); CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); HR = Hazard Ratio; k. A. = keine Angaben; KI = Konfidenzintervall; MedDRA = Medical Dictionary for Regulatory Activities; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. a. = nicht anwendbar; n. b. = nicht berechenbar; n. e. = nicht erreicht; PD = progressive disease (Krankheitsprogression); PR = partial response (partielles Ansprechen); RR = relatives Risiko; SD = stable disease (stabile Erkrankung); vs. = versus

b)
Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem hochgradig malignen Gliom (high-grade glioma, HGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die zuvor mindestens eine Strahlen- und/​oder Chemotherapie erhalten haben
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Morbidität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie G2201: multizentrische Phase II-Studie mit 2 Kohorten

Relevante Kohorte: vorbehandelte Patientinnen und Patienten mit HGG; einarmig
Ergebnisse des finalen Datenschnitts vom 28. April 2023
Mortalität

Endpunkt Dabrafenib + Trametinib
N Patientinnen und Patienten mit Ereignis n (%)
Gesamtmortalität
Todesfälle 41 17 (41,5)
Überlebensrate (%) [95 %-KI]
 6-Monate-Überlebensrate 87,4 [72,4; 94,6]
 12-Monate-Überlebensrate 77,0 [60,4; 87,3]
 24-Monate-Überlebensrate 61,0 [43,8; 74,4]
 30-Monate-Überlebensrate 58,4 [41,3; 72,1]
Morbidität

Endpunkt Dabrafenib + Trametinib
N Patientinnen und Patienten mit Ereignis n (%)
Progressionsfreies Überleben2 (gemäß RANOa – radiologische Beurteilung durch zentrales unabhängiges Review)
Patienten mit Ereignis 41 26 (65,9)
Gesamtansprechenb (gemäß RANOa – radiologische Beurteilung durch zentrales unabhängiges Review)
Gesamtansprechrate
(ORR), n (%)
[95 %-KI]
41 23 (56,1)
[39,7; 71,5]
 CR
PR
14 (34,1)
9 (22,0)
Lebensqualität
In der HGG-Kohorte der Studie G2201 wurden keine Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben.
Nebenwirkungen

Endpunkt
MedDRA-Systemorganklassen/​UE von
besonderem Interesse
Dabrafenib + Trametinib
N Patientinnen und Patienten mit Ereignis n (%)
Unerwünschte Ereignisse gesamt
(ergänzend dargestellt)
41 41 (100)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) 41 30 (73,2)
Schwere unerwünschte Ereignisse
(CTCAE-Grad 3 oder 4)
41 28 (68,3)
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen 41 2 (4,9)
Schwere unerwünschte Ereignisse nach MedDRA-Systemorganklasse (mit einer Inzidenz ≥ 10 %)
Erkrankungen des Nervensystems 41 13 (31,7)
Untersuchungen 41 7 (17,1)
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 41 6 (14,6)
Infektionen und parasitäre Erkrankungen 41 5 (12,2)
SUEs nach MedDRA-Systemorganklasse (mit einer Inzidenz ≥ 10 %)
Erkrankungen des Nervensystems 41 17 (41,5)
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort 41 6 (14,6)
Infektionen und parasitäre Erkrankungen 41 6 (14,6)
UEs von besonderem Interesse (mit einer Inzidenz ≥ 10 %)
Toxizität mit Bezug zur Haut (UE unabhängig vom Schweregrad) 41 35 (85,4)
Fieber (UE unabhängig vom Schweregrad) 41 22 (53,7)
Blutungsereignisse (UE unabhängig vom Schweregrad) 41 15 (36,6)
Neutropenie (UE unabhängig vom Schweregrad) 41 13 (31,7)
Überempfindlichkeitsreaktion (UE unabhängig vom Schweregrad) 41 8 (19,5)
Okuläre Ereignisse (UE unabhängig vom Schweregrad) 41 7 (17,1)
a Die Beurteilung der radiologischen Befunde erfolgte durch ein zentrales, unabhängiges Review-Komitee, die Bewertung des klinischen Zustands und der Teilkomponente Kortikoidsteroidverbrauch erfolgte nur durch die Prüfärztin beziehungsweise durch den Prüfarzt.
b Primärer Endpunkt der Studie G2201
Verwendete Abkürzungen:

AD = Absolute Differenz; CR = complete response (vollständiges Ansprechen); CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); HR = Hazard Ratio; k. A. = keine Angaben; KI = Konfidenzintervall; MedDRA = Medical Dictionary for Regulatory Activities; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. a. = nicht anwendbar; n. b. = nicht berechenbar; n. e. = nicht erreicht; PR = partial response (partielles Ansprechen); RR = relatives Risiko; SD = stable disease (stabile Erkrankung); PD = progressive disease (Krankheitsprogression)

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

a)
Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem niedriggradig malignen Gliom (low-grade glioma, LGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die eine systemische Therapie benötigen
circa 6 bis 91 Patientinnen und Patienten
b)
Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem hochgradig malignen Gliom (high-grade glioma, HGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die zuvor mindestens eine Strahlen- und/​oder Chemotherapie erhalten haben
circa 1 bis 24 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Finlee (Wirkstoff: Dabrafenib) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 2. Oktober 2024):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​de/​documents/​product-information/​finlee-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Dabrafenib soll nur durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit Gliomen erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie oder pädiatrische Hämatologie und Onkologie erfolgen.
Vor der Einnahme von Dabrafenib in Kombination mit Trametinib muss bei Patientinnen und Patienten die BRAF-V600E-Mutation durch einen validierten Test nachgewiesen worden sein.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:

a)
Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem niedriggradig malignen Gliom (low-grade glioma, LGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die eine systemische Therapie benötigen
und
b)
Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem hochgradig malignen Gliom (high-grade glioma, HGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die zuvor mindestens eine Strahlen- und/​oder Chemotherapie erhalten haben

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin beziehungsweise Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Dabrafenib 14 437,80 € – 108 283,51 €
Trametinib 13 198,48 € – 87 989,85 €
Gesamt 27 636,28 € – 196 273,36 €

Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. September 2024)

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
5.
Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombina­tionstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können
Im Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:

a)
Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem niedriggradig malignen Gliom (low-grade glioma, LGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die eine systemische Therapie benötigen

a1)
Patientinnen und Patienten ohne vorherige Behandlung des LGG
Folgende Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in einer Kombinationstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel im Anwendungsgebiet des vorliegenden Beschlusses eingesetzt werden können, werden von der Benennung ausgenommen, da im vorliegenden Beschluss ein mindestens beträchtlicher Zusatznutzen für die Kombination mit dem bewerteten Arzneimittel vom G-BA festgestellt wird:
Trametinib (Spexotras)
a2)
Patientinnen und Patienten mit vorheriger Behandlung des LGG
Folgende Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in einer Kombinationstherapie mit Dabrafenib im Anwendungsgebiet des Beschlusses eingesetzt werden können, werden gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V benannt (Wirkstoffe und Handelsnamen):
Trametinib (Spexotras)
b)
Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem hochgradig malignen Gliom (high-grade glioma, HGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die zuvor mindestens eine Strahlen- und/​oder Chemotherapie erhalten haben
Folgende Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in einer Kombinationstherapie mit Dabrafenib im Anwendungsgebiet des Beschlusses eingesetzt werden können, werden gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V benannt (Wirkstoffe und Handelsnamen):
Trametinib (Spexotras)
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
II.

In die Anlage XIIa der AM-RL werden folgende Angaben in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

„Wirkstoff des bewerteten Arzneimittels

Dabrafenib

Beschluss gemäß § 35a Absatz 3 SGB V vom

17. Oktober 2024

Anwendungsgebiete des Beschlusses

Niedriggradig malignes Gliom: Dabrafenib (Finlee) in Kombination mit Trametinib wird angewendet zur Behandlung von pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem niedriggradig malignen Gliom (low-grade glioma, LGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die eine systemische Therapie benötigen.

Hochgradig malignes Gliom: Dabrafenib (Finlee) in Kombination mit Trametinib wird angewendet zur Behandlung von pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem hochgradig malignen Gliom (high-grade glioma, HGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die zuvor mindestens eine Strahlen- und/​oder Chemotherapie erhalten haben.

Patientengruppe a2

Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem niedriggradig malignen Gliom (low-grade glioma, LGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die eine systemische Therapie benötigen; Patientinnen und Patienten mit vorheriger Behandlung des LGG

Benennung der Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V (Wirkstoffe und Handelsnamen2)

Trametinib (Spexotras)

Geltungsdauer der Benennung

Seit 17. Oktober 2024

Patientengruppe b

Pädiatrische Patienten ab einem Alter von 1 Jahr mit einem hochgradig malignen Gliom (high-grade glioma, HGG) mit einer BRAF-V600E-Mutation, die zuvor mindestens eine Strahlen- und/​oder Chemotherapie erhalten haben

Benennung der Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V (Wirkstoffe und Handelsnamen2)

Trametinib (Spexotras)

Geltungsdauer der Benennung

Seit 17. Oktober 2024

Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.“

III.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 17. Oktober 2024 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. Oktober 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 1. August 2024) und dem Amendment zur Dossierbewertung vom 26. September 2024, sofern nicht anders indiziert.
2
Daten aus Modul 4 des pharmazeutischen Unternehmers zu Dabrafenib vom 25. April 2024 zum finalen Datenschnitt.

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