Startseite Allgemeines Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V – Danicopan (Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie mit residualer hämolytischer Anämie, Zusatztherapie zu Ravulizumab oder Eculizumab)
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V – Danicopan (Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie mit residualer hämolytischer Anämie, Zusatztherapie zu Ravulizumab oder Eculizumab)

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und
Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V
Danicopan
(Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie mit residualer hämolytischer Anämie,
Zusatztherapie zu Ravulizumab oder Eculizumab)

Vom 22. November 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. November 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. August 2024 (BAnz AT 06.11.2024 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Danicopan wie folgt ergänzt:

Danicopan

Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 19. April 2024):

Voydeya wird angewendet als Zusatztherapie zu Ravulizumab oder Eculizumab zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine residuale hämolytische Anämie haben.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 22. November 2024):

Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise
Danicopan ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nummer 141/​2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 erster Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Der G-BA bestimmt gemäß dem 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.
Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine residuale hämolytische Anämie haben
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Danicopan als Zusatztherapie zu Ravulizumab oder Eculizumab:
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1
Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine residuale hämolytische Anämie haben
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Morbidität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Nebenwirkungen n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie ALPHA:

RCT der Phase III
Danicopan (+ Eculizumab oder Ravulizumab) vs. Placebo (+ Eculizumab oder Ravulizumab)
12-wöchige randomisiert kontrollierte Periode
Mortalität

Endpunkt Danicopan Placebo Intervention
versus Kontrolle
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
Es traten keine Todesfälle auf.
Morbidität

Endpunkt Danicopan Placebo Intervention
versus Kontrolle
Baseline Veränderung zu Woche 12 Baseline Veränderung zu Woche 12 LS mean difference [95 %-KI]
p-Wert
Hedges g [95 %-KI]
N MW (SD) LS mean (SE) N MW (SD) LS mean (SE)
Veränderung im Hämoglobinwert (g/​dl) bis Woche 12 gegenüber Baseline (primärer Studienendpunkt, ergänzend dargestellt)2
57 7,67 (0,95) 2,90 (0,18) 28 7,90 (1,11) 0,78 (0,25) 2,12
(1,50; 2,74)
< 0,0001
keine Angabe
Endpunkt Danicopan Placebo Intervention
versus Kontrolle
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Relatives Risiko
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
Transfusionsfreiheit von 12 Wochen (Woche 1 bis 12) (ergänzend dargestellt)
57 45 (78,9) 29 8 (27,6) keine Angabe
< 0,0001
AD = 51,3 %
FACIT Fatigue
Verbesserung um ≥ 15 % der Skalenspannweite
51 22 (38,6) 25 8 (27,6) 1,40
[0,74; 3,64]
0,35
Verschlechterung um ≥ 15 % der Skalenspannweite
51 0 (0) 25 3 (10,3) 0,00
[0,00; 0,76]
0,036
AD = 10,3 %
EQ-5D VAS – Allgemeiner Gesundheitszustand
Verbesserung um ≥ 15 % der Skalenspannweite
52 20 (35,1) 24 5 (17,2) 2,04
[0,90; 7,61]
0,13
Verschlechterung um ≥ 15 % der Skalenspannweite
52 0 24 3 (10,3) 0,00
[0,00; 0,76]
0,036
AD = 10,3 %
Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Endpunkt Danicopan Placebo Intervention
versus Kontrolle
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Relatives Risiko
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
EORTC QLQ-C30
Verbesserung um ≥ 15 % der Skalenspannweite
Globaler Gesundheitsstatus 52 26 (45,6) 24 11 (37,9) 1,20
[0,71; 2,32]
0,65
Körperliche Funktion 52 24 (42,1) 24 5 (17,2) 2,44
[1,01; 7,62]
0,029
AD = 24,9 %
Rollenfunktion 52 28 (49,1) 23 8 (27,6) 1,78
[0,95; 5,54]
0,07
Emotionale Funktion 52 13 (22,8) 24 6 (20,7) 1,10
[0,48; 3,42]
1,00
Kognitive Funktion 52 20 (35,1) 24 10 (34,5) 1,02
[0,55; 2,17]
1,00
Soziale Funktion 52 20 (35,1) 24 5 (17,2) 2,04
[0,90; 7,61]
0,13
Verschlechterung um ≥ 15 % der Skalenspannweite
Globaler Gesundheitsstatus 52 4 (7,0) 24 5 (17,2) 0,41
[0,10; 1,63]
0,16
Körperliche Funktion 52 0 24 5 (17,2) 0,00
[0,00; 0,40] 0,0034
AD = 17,2 %
Rollenfunktion 52 7 (12,3) 23 9 (31,0) 0,40
[0,15; 1,01]
0,044
AD = 18,7 %
Emotionale Funktion 52 1 (1,8) 24 4 (13,8) 0,13
[0,01; 0,90]
0,042
AD = 12,0 %
Kognitive Funktion 52 6 (10,5) 24 7 (24,1) 0,44
[0,15; 1,36]
0,12
Soziale Funktion 52 3 (5,3) 24 5 (17,2) 0,31
[0,04; 1,34]
0,11
Nebenwirkungen

Endpunkt
MedDRA-Systemorganklassen/​
Preferred Terms/​UE von besonderem Interesse
Danicopan Placebo Intervention
versus Kontrolle
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Relatives Risiko
[95 %-KI]
p-Wert
Unerwünschte Ereignisse gesamt (ergänzend dargestellt) 57 43 (75,4) 29 18 (62,1)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) 57 3 (5,3) 29 2 (6,9) 0,76
[0,13; 7,61]
1,00
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3) 57 10 (17,5) 29 4 (13,8) 1,27
[0,45; 7,56]
0,77
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen 57 3 (5,3) 29 1 (3,4) 1,53
[0,16; 39,19]
1,00
Schwere unerwünschte Ereignisse nach MedDRA (mit einer Inzidenz ≥ 5 % in einem Studienarm und statistisch signifikantem Unterschied zwischen den Behandlungsarmen; SOC und PT)
Keine signifikanten Unterschiede
SUE nach MedDRA (mit einer Inzidenz ≥ 5 % in einem Studienarm und statistisch signifikantem Unterschied zwischen den Behandlungsarmen; SOC und PT)
Keine SUE ≥ 5 % aufgetreten
Unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse (mit statistisch signifikantem Unterschied zwischen den Behandlungsarmen)
Keine signifikanten Unterschiede
a Angabe zur absoluten Differenz (AD) nur bei statistisch signifikantem Unterschied.
Verwendete Abkürzungen:

AD = Absolute Differenz; CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); EORTC QLQ-C30 = European Organization for Research and Treatment of Cancer – Quality of Life Questionnaire-Core 30; EQ-5D = European Quality of Life-Five Domain Scale; FACIT = Functional Assessment of Chronic Illness Therapy; k. A. = keine Angabe; KI = Konfidenzintervall; MedDRA = Medical Dictionary for Regulatory Activities; LS = Least square; MW= Mittelwert; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; SD = Standardabweichung; SE = Standardfehler; VAS = Visuelle Analogskala; vs. = versus

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine residuale hämolytische Anämie haben
circa 70 bis 350 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Voydeya (Wirkstoff: Danicopan) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 17. Oktober 2024):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​de/​documents/​product-information/​voydeya-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Danicopan soll nur durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit hämatologischen Erkrankungen erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine residuale hämolytische Anämie haben

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin beziehungsweise Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Danicopan als Zusatztherapie zu Eculizumab
Danicopan 95 831,12 € – 127 740,63 €
Eculizumab 360 213,55 € – 480 284,74 €
Gesamt 456 044,67 € – 608 025,37 €
Danicopan als Zusatztherapie zu Ravulizumab
Danicopan 95 831,12 € – 127 740,63 €
Ravulizumab 313 334,58 €
Gesamt 409 165,70 € – 441 075,21 €

Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. November 2024)

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung
der Therapie
Art der Leistung Kosten/​
Einheit
Anzahl/​
Zyklus
Anzahl/​Patientin
beziehungsweise Patient/​Jahr
Kosten/​Patientin
beziehungsweise
Patient/​Jahr
Eculizumab Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern 100 € 1 22,8 – 30,4 2 280 € – 3 040 €
Ravulizumab Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern 100 € 1 6,5 650 €
5.
Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombina­tionstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können
Im Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:
Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine residuale hämolytische Anämie haben
Folgende Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in einer Kombinationstherapie mit Danicopan im Anwendungsgebiet des Beschlusses eingesetzt werden können, werden gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V benannt (Wirkstoffe und Handelsnamen):
Ravulizumab (Ultomiris)
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
II.

In die Anlage XIIa der AM-RL werden folgende Angaben in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

„Wirkstoff des bewerteten Arzneimittels

Danicopan

Beschluss gemäß § 35a Absatz 3 SGB V vom

22. November 2024

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Voydeya wird angewendet als Zusatztherapie zu Ravulizumab oder Eculizumab zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine residuale hämolytische Anämie haben.

Patientengruppe

Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine residuale hämolytische Anämie haben

Benennung der Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V (Wirkstoffe und Handelsnamen2)

Ravulizumab (Ultomiris)

Geltungsdauer der Benennung (seit … beziehungsweise von … bis)

Seit 22. November 2024

Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.“

III.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 22. November 2024 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 22. November 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 2. September 2024) und dem Amendment zur Dossierbewertung vom 29. Oktober 2024, sofern nicht anders indiziert.
2
Daten aus der Stellungnahme des pharmazeutischen Unternehmers vom 23. September 2024.

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