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Startseite Allgemeines Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Dupilumab (neues Anwendungsgebiet: COPD)
Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Dupilumab (neues Anwendungsgebiet: COPD)

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Dupilumab
(neues Anwendungsgebiet: COPD)

Vom 6. Februar 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Dezember 2024 (BAnz AT 21.02.2025 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Dupilumab gemäß dem Beschluss vom 5. Oktober 2023 nach Nummer 5 folgende Angaben angefügt:

Dupilumab

Neues Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 28. Juni 2024):

Dupixent ist angezeigt als Add-on-Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patienten mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), die trotz einer Kombinationstherapie aus einem inhalativen Corticosteroid (ICS), einem langwirksamen Beta-2-Agonisten (LABA) und einem langwirksamen Muskarinantagonisten (LAMA) oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 6. Februar 2025):

Siehe neues Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

a)
Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem Post-BD-FEV1 ≥ 50 % vom Soll
Zweckmäßige Vergleichstherapie:

LABA und LAMA und gegebenenfalls ICS
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Dupilumab als Add-on-Erhaltungstherapie gegenüber LABA und LAMA und gegebenenfalls ICS:
Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen
b)
Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem Post-BD-FEV1 < 50 % vom Soll
Zweckmäßige Vergleichstherapie:

LABA und LAMA und gegebenenfalls ICS und Roflumilast, sofern die für die Anwendung von Roflumilast notwendigen Kriterien erfüllt sind
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Dupilumab als Add-on-Erhaltungstherapie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
Studienergebnisse nach Endpunkten:1

a)
Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem Post-BD-FEV1 ≥ 50 % vom Soll
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied
Morbidität ↑↑ Vorteil bei Exazerbationen
Gesundheitsbezogene Lebensqualität ↑↑ Vorteil bei der krankheitsspezifischen Lebensqualität
Nebenwirkungen Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅ : Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studien BOREAS und NOTUS: Dupilumab versus Placebo
Studiendesign: randomisiert, doppelblind, zweiarmig
Relevante Teilpopulation: Populationen mit Post-BD-FEV1 (post Bronchodilatator forciertes exspiratorisches Volumen in 1 Sekunde) ≥ 50 %
Mortalität

Endpunkt Dupilumab Placebo Dupilumab vs.
Placebo
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
Relatives Risiko
[95 %-KI]
p-Werta
Gesamtmortalitätb
BOREAS 242 4
(1,7)
230 2
(0,9)
1,90
[0,35; 10,32]
0,456
NOTUS 217 4
(1,8)
236 3
(1,3)
1,45
[0,33; 6,43]
0,624
Gesamtc 1,64
[0,54; 4,97]
0,385
a RR, 95 %-KI und p-Wert aus logistischem Regressionsmodell mit Behandlung als Kovariate; für die IPD-Meta-Analyse jeweils zusätzlich die Studie als Kovariate
b Die Ergebnisse zur Gesamtmortalität beruhen auf den Angaben zu tödlich verlaufenen UEs.
c IPD-Metaanalyse
Morbidität

Endpunkt Dupilumab Placebo Dupilumab vs.
Placebo
N Jährliche
Exazerbationsrate
[95 %-KI]b
N Jährliche
Exazerbationsrate
[95 %-KI]b
Ratenverhältnis
[95 %-KI]
p-Wertb
Absolute Differenz
(AD)a
jährliche Exazerbationsrate (52 Wochen) – mittelschwere oder schwere Exazerbationenc, d
BOREAS 241 0,54
[0,39; 0,73]
231 0,78
[0,59; 1,03]
0,69
[0,51; 0,93]
0,014
0,24
NOTUSe 217 0,82
[0,56; 1,21]
236 1,35
[0,91; 2,02]
0,61
[0,43; 0,85]
0,004
0,53
Gesamtf 0,66 [0,53; 0,82] < 0,001
jährliche Exazerbationsrate (52 Wochen) – schwere Exazerbationenc, g
BOREAS 241 0,16
[0,09; 0,29]
231 0,17
[0,10; 0,30]
0,93
[0,57; 1,50]
0,754
NOTUSe 217 0,04
[0,01; 0,12]
236 0,12
[0,05; 0,32]
0,34
[0,12; 0,97]
0,045
0,08
Gesamtf 0,44 [0,20; 0,99] 0,047
Endpunkt Dupilumab Placebo Dupilumab vs.
Placebo
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
Relatives Risiko
[95 %-KI]
p-Wert
Exazerbationen (ergänzend dargestellt, 52 Wochen) – mittelschwere oder schwere Exazerbationenc, d
BOREAS 241 80
(33,2)
231 91
(39,4)
0,84
[0,66; 1,07]
0,167h
NOTUSe 217 61
(28,1)
236 84
(35,6)
0,79
[0,60; 1,04]
0,094h
Gesamt 0,82
[0,68; 0,98]
0,029i
Exazerbationen (ergänzend dargestellt, 52 Wochen) – schwere Exazerbationenc, g
BOREAS 241 5
(2,1)
231 10
(4,3)
0,48
[0,17; 1,38]
0,180h
NOTUSe 217 4
(1,8)
236 11
(4,7)
0,40
[0,13; 1,22]
0,097h
Gesamt 0,44
[0,20; 0,94]
0,035i
a Angabe zur absoluten Differenz (AD) nur bei statistisch signifikantem Unterschied; eigene Berechnung
b negativ binomiales Regressionsmodell mit Behandlungsgruppe, Region, ICS-Dosis zu Baseline, Rauchstatus zum Screening, Schweregrad der Erkrankung zu Baseline und Anzahl der mittelschweren oder schweren Exazerbationen innerhalb eines Jahres vor Studieneintritt als Kovariate und log-transformierte Beobachtungsdauer als Offset-Variable; für IPD-Metaanalyse zusätzlich die Studie als Kovariate; Behandlungseffekt ermittelt anhand Delta-Methode
c Exazerbationen wurden von einem unabhängigen Komitee adjudiziert. Demnach war eine Exazerbation wie folgt definiert: akutes Ereignis einer Verschlechterung der respiratorischen Symptome über die normale Tages-Variation hinaus, die zu einer Veränderung der Medikation führt. Dies beinhaltet üblicherweise eine akute Veränderung in einem oder mehreren der folgenden kardinalen Symptome: i) Zunahme des Hustens (Häufigkeit und Schweregrad), ii) Zunahme der Sputumproduktion im Volumen und/​oder Veränderung in der Art des Sputums und iii) Zunahme der Dyspnoe
d Exazerbationen, die eine Behandlung entweder mit systemischen Kortikosteroiden (intramuskulär, intravenös oder oral) und/​oder Antibiotika erforderten (mittelschwer) oder die eine Hospitalisierung oder Überwachung für 24 Stunden auf einer Intensivstation erforderten oder zum Tode führten (schwer)
e In der Studie NOTUS haben zum Zeitpunkt der Interimsanalyse noch nicht alle Patientinnen und Patienten die 52-wöchige Behandlungsphase abgeschlossen (in der Gesamtpopulation 20 % der Patientinnen und Patienten in beiden Studienarmen, Angaben für die Teilpopulation liegen nicht vor).
f IPD-Metaanalyse
g Exazerbationen, die eine Hospitalisierung oder Überwachung für 24 Stunden auf einer Intensivstation erforderten oder zum Tode führten
h Berechnung des IQWiG: RR, KI (asymptotisch) und p-Wert (unbedingter exakter Test, CSZ-Methode nach Martín Andrés & Silva Mato, 1994)
i Berechnung des IQWiG: Metaanalyse mit festem Effekt (Verfahren nach Mantel und Haenszel)
Endpunkt Dupilumab Placebo Dupilumab vs.
Placebo
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
Relatives Risiko
[95 %-KI]
p-Werta
respiratorische Symptome (E-RS:COPD, Verbesserung zu Woche 52b), Gesamtscore
BOREAS 241 44
(18,3)
231 26
(11,3)
1,53
[0,98; 2,38]
0,061
NOTUSc 166 28
(16,9)
189 32
(16,9)
1,03
[0,66; 1,61]
0,882
Gesamtd 1,21
[0,89; 1,64]
0,215
respiratorische Symptome (E-RS:COPD, Verbesserung zu Woche 52b), Atemlosigkeit
BOREAS 241 56
(23,2)
231 31
(13,4)
1,58
[1,06; 2,36]
NOTUSc 166 35
(21,1)
189 39
(20,6)
1,04
[0,69; 1,55]
Gesamtd 1,29
[0,98; 1,68]
respiratorische Symptome (E-RS:COPD, Verbesserung zu Woche 52b), Husten und Auswurf
BOREAS 241 41
(17,0)
231 34
(14,7)
1,09
[0,72; 1,64]
NOTUSc 166 32
(19,3)
189 37
(19,6)
0,84
[0,56; 1,27]
Gesamte 0,95
[0,71; 1,27]
respiratorische Symptome (E-RS:COPD, Verbesserung zu Woche 52b), Brustsymptome
BOREAS 241 43
(17,8)
231 31
(13,4)
1,17
[0,77; 1,78]
NOTUSc 166 28
(16,9)
189 34
(18,0)
0,92
[0,59; 1,43]
Gesamtd 0,99
[0,74; 1,34]
Gesundheitszustand (EQ 5D VAS, Verbesserung zu Woche 52f)
BOREAS Endpunkt nur zu Randomisierung erhoben
NOTUSc 166 50
(30,1)
189 35
(18,5)
1,32
[0,90; 1,95]
0,155
a RR, 95 %-KI und p-Wert aus logistischem Regressionsmodell mit Behandlung, Region, ICS-Dosis zu Baseline, Raucherstatus zum Screening sowie die korrespondierenden Baseline-Werte als Kovariaten; für die IPD-Meta-Analyse jeweils zusätzlich die Studie als Kovariate
b Eine Abnahme des Scores um ≥ 6 Punkte (Gesamtscore), ≥ 2,55 Punkte (Atemlosigkeit), ≥ 1,65 (Husten und Auswurf), ≥ 1,8 Punkte (Brustsymptome) im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevante Verbesserung angesehen (Wertebereich Gesamtscore: 0 bis 40, Atemlosigkeit: 0 bis 17, Husten und Auswurf: 0 bis 11, Brustsymptome: 0 bis 12). Patientinnen und Patienten mit fehlenden Werten zu Woche 52 wurden als Non-Responder gewertet.
c Es wurden nur Patientinnen und Patienten berücksichtigt, die die 52 Wochen Behandlungsphase abgeschlossen haben oder diese abgeschlossen hätten, wenn sie die Behandlung nicht vorher abgebrochen hätten.
d In der vorliegenden Datensituation wird trotz statistisch signifikanter Heterogenität im Gesamtscore des E-RS:COPD (p = 0,049) sowie den Subskalen Atemlosigkeit (p = 0,006) und Brustsymptome (p = 0,046) der gemeinsame Effektschätzer dargestellt.
e IPD-Metaanalyse
f Eine Zunahme des Scores um ≥ 15 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevante Verbesserung angesehen (Wertebereich der beiden Skalen: 0 bis 100). Patientinnen und Patienten mit fehlenden Werten zu Woche 52 wurden als Non-Responder gewertet.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Endpunkt Dupilumab Placebo Dupilumab vs.
Placebo
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
Relatives Risiko
[95 %-KI]
p-Wertb
Absolute Differenz
(AD)a
SGRQ (Gesamtscorec, Verbesserung zu Woche 52d)
BOREAS 241 77
(32,0)
231 55
(23,8)
1,36
[1,03; 1,80]
0,029
22
NOTUSe 166 52
(31,3)
189 42
(22,2)
1,30
[0,93; 1,80]
0,120
Gesamtf 1,34
[1,09; 1,65]
0,005
a Angabe zur absoluten Differenz (AD) nur bei statistisch signifikantem Unterschied; eigene Berechnung
b RR, 95 %-KI und p-Wert aus logistischem Regressionsmodell mit Behandlung, Region, ICS-Dosis zu Baseline, Raucherstatus zum Screening sowie die korrespondierenden Baseline-Werte als Kovariaten; für die IPD-Meta-Analyse jeweils zusätzlich die Studie als Kovariate
c Für die Subskalen Symptome, Aktivität, psychosoziale Auswirkung liegen keine geeigneten Responderanalysen vor.
d Eine Abnahme des Scores um ≥ 15 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevante Verbesserung angesehen (Wertebereich der beiden Skalen: 0 bis 100). Patientinnen und Patienten mit fehlenden Werten zu Woche 52 wurden als Non-Responder gewertet.
e Es wurden nur Patientinnen und Patienten berücksichtigt, die die 52 Wochen Behandlungsphase abgeschlossen haben oder diese abgeschlossen hätten, wenn sie die Behandlung nicht vorher abgebrochen hätten.
f IPD-Metaanalyse
Nebenwirkungen

Endpunkt Dupilumab Placebo Dupilumab vs.
Placebo
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und
Patienten
mit Ereignis n (%)
Relatives Risiko
[95 %-KI]
p-Werta
Unerwünschte Ereignisse gesamt (ergänzend dargestellt)b
BOREAS 242 185
(76,4)
230 177
(77,0)
NOTUS 217 144
(66,4)
236 154
(65,3)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)c
BOREAS 242 22
(9,1)
230 26
(11,3)
0,80
[0,47; 1,38]
0,428
NOTUS 217 18
(8,3)
236 26
(11,0)
0,75
[0,42; 1,34]
0,331
Gesamtd 0,78
[0,53; 1,15]
0,213
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen
BOREAS 242 8
(3,3)
230 7
(3,0)
1,09
[0,40; 2,95]
0,871
NOTUS 217 10
(4,6)
236 7
(3,0)
1,55
[0,60; 4,02]
0,363
Gesamtd 1,31
[0,66; 2,61]
0,436
Spezifische unerwünschte Ereignisse
Augenerkrankungen (SOC, UEs) keine Angaben für die relevante Teilpopulatione
Konjunktivitis (broad CMQf, UEs, ergänzend) keine Angaben für die relevante Teilpopulationg
Pneumonie (PT, UEs) keine Angaben für die relevante Teilpopulationh
kardiovaskuläre Ereignisse (MACEi)
BOREAS 242 3
(1,2)
230 5
(2,2)
0,57
[0,14; 2,37]
0,439
NOTUS 217 1
(0,5)
236 3
(1,3)
0,36
[0,04; 3,48]
0,378
Gesamtd 0,50
[0,15; 1,64]
0,251
a RR, 95 %-KI und p-Wert aus logistischem Regressionsmodell mit Behandlung als Kovariate; für die IPD-Meta-Analyse jeweils zusätzlich die Studie als Kovariate
b Analyse unter Ausschluss der erkrankungsspezifischen PTs „COPD“, „chronische Bronchitis“ und unter Ausschluss von Exazerbationen (mit Ausnahme von Exazerbationen, die gleichzeitig als SUE eingestuft wurden)
c Analyse unter Ausschluss der erkrankungsspezifischen PTs „COPD“, „chronische Bronchitis“; Exazerbationen, die gleichzeitig als SUE eingestuft wurden, wurden nicht ausgeschlossen.
d IPD-Metaanalyse
e < 10 Patientinnen und Patienten in beiden Studienarmen. In der Gesamtpopulation hatten in der Studie BOREAS 8 (1,7 %) vs. 9 (1,9 %) und in der Studie NOTUS 10 (2,1 %) vs. 5 (1,1 %) der Patientinnen und Patienten mindestens 1 Ereignis.
f präspezifizierte Operationalisierung zu Konjunktivitis mit 16 PTs
g < 10 Patientinnen und Patienten in beiden Studienarmen. In der Gesamtpopulation hatten in der Studie BOREAS 5 (1,1 %) vs. 9 (1,9 %) und in der Studie NOTUS 10 (2,1 %) vs. 4 (0,9 %) der Patientinnen und Patienten mindestens 1 Ereignis.
h < 10 Patientinnen und Patienten in beiden Studienarmen. In der Gesamtpopulation hatten in der Studie BOREAS 13 (2,8 %) vs. 19 (4,0 %) und in der Studie NOTUS 8 (1,7 %) vs. 6 (1,3 %) der Patientinnen und Patienten mindestens 1 Ereignis.
i adjudiziert; umfasst kardiovaskulären Tod, nicht tödlichen Herzinfarkt und nicht tödlichen Schlaganfall. Es liegen keine Angaben für die Einzelkomponenten vor.
Verwendete Abkürzungen:

AD: Absolute Differenz; CMQ: Customized MedDRA Query; COPD: chronisch obstruktive Lungenerkrankung; CRF: Case Report Form; E-RS: COPD: Evaluating Respiratory Symptoms in COPD; FEV1: forciertes exspiratorisches Volumen in 1 Sekunde; ICS: inhalatives Kortikosteroid; IPD: individuelle Patientendaten; KI: Konfidenzintervall; MACE: Major Adverse Cardiovascular Event; n: Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens 1) Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; Post-BD-FEV1: post Bronchodilatator forciertes exspiratorisches Volumen in 1 Sekunde; PT: bevorzugter Begriff; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; SGRQ: St. George’s Respiratory Questionnaire; SOC: Systemorganklasse; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis; VAS: visuelle Analogskala

b)
Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem Post-BD-FEV1 < 50 % vom Soll
Es liegen keine Daten vor.

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Es liegen keine Daten vor.
Morbidität Es liegen keine Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen Es liegen keine Daten vor.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

a)
Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem Post-BD-FEV1 ≥ 50 % vom Soll
circa 6 650 Patientinnen und Patienten
b)
Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem Post-BD-FEV1 < 50 % vom Soll
circa 2 720 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Dupixent (Wirkstoff: Dupilumab) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 16. Oktober 2024):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​de/​documents/​product-information/​dupixent-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Dupilumab sollte durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit COPD erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
a)
Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem Post-BD-FEV1 ≥ 50 % vom Soll

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Dupilumab 16 036,14 €
Langwirkende Anticholinergika (LAMA)
Tiotropium 752,43 €
Langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (LABA)
Formoterol2 309,24 €
Inhalative Corticosteroide (ICS)
Fluticason2 248,44 €
LAMA + LABA Fixkombination
Umeclidinium I Vilanterol 589,76 €
LAMA + LABA + ICS Fixkombination
Beclometason I Formoterol I Glycopyrronium 511,57 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
LABA und LAMA und gegebenenfalls ICS
Langwirkende Anticholinergika (LAMA)
Tiotropium 752,43 €
Langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (LABA)
Formoterol2 309,24 €
Inhalative Corticosteroide (ICS)
Fluticason2 248,44 €
LAMA + LABA Fixkombination
Umeclidinium I Vilanterol 589,76 €
LAMA + LABA + ICS Fixkombination
Beclometason I Formoterol I Glycopyrronium 511,57 €
Langwirkende Anticholinergika (LAMA)
Tiotropium 752,43 €
Langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (LABA)
Formoterol2 309,24 €
Inhalative Corticosteroide (ICS)
Fluticason2 248,44 €
LAMA + LABA Fixkombination
Umeclidinium I Vilanterol 589,76 €
LAMA + LABA + ICS Fixkombination
Beclometason I Formoterol I Glycopyrronium 511,57 €
b)
Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem Post-BD-FEV1 < 50 % vom Soll

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Dupilumab 16 036,14 €
Langwirkende Anticholinergika (LAMA)
Tiotropium 752,43 €
Langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (LABA)
Formoterol2 309,24 €
Inhalative Corticosteroide (ICS)
Fluticason2 248,44 €
LAMA + LABA Fixkombination
Umeclidinium I Vilanterol 589,76 €
LAMA + LABA + ICS Fixkombination
Beclometason I Formoterol I Glycopyrronium 511,57 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
LABA und LAMA und gegebenenfalls ICS und Roflumilast
Langwirkende Anticholinergika (LAMA)
Tiotropium 752,43 €
Langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (LABA)
Formoterol2 309,24 €
Inhalative Corticosteroide (ICS)
Fluticason2 248,44 €
LAMA + LABA Fixkombination
Umeclidinium I Vilanterol 589,76 €
LAMA + LABA + ICS Fixkombination
Beclometason I Formoterol I Glycopyrronium 511,57 €
Roflumilast
Roflumilast2 474,54 €
Langwirkende Anticholinergika (LAMA)
Tiotropium 752,43 €
Langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (LABA)
Formoterol2 309,24 €
Inhalative Corticosteroide (ICS)
Fluticason2 248,44 €
LAMA + LABA Fixkombination
Umeclidinium I Vilanterol 589,76 €
LAMA + LABA + ICS Fixkombination
Beclometason I Formoterol I Glycopyrronium 511,57 €
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. Januar 2025)
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
5.
Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombinationstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können
Im Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:

a)
Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem Post-BD-FEV1 ≥ 50 % vom Soll

Kein in Kombinationstherapie einsetzbares Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für das die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt sind.
b)
Erwachsene mit durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichneter COPD, die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA oder, falls ICS nicht angebracht ist, einer Kombinationstherapie aus LABA und LAMA unzureichend kontrolliert ist, mit einem Post-BD-FEV1 < 50 % vom Soll

Kein in Kombinationstherapie einsetzbares Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für das die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt sind.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 6. Februar 2025 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 6. Februar 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A24-79) und dem Addendum (A24-118), sofern nicht anders indiziert.
2
Festbetrag

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