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Startseite Allgemeines Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V – Durvalumab (neues Anwendungsgebiet: primär fortgeschrittenes oder rezidiviertes Endometriumkarzinom, Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel; Erhaltungstherapie, Kombination mit Olaparib)
Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V – Durvalumab (neues Anwendungsgebiet: primär fortgeschrittenes oder rezidiviertes Endometriumkarzinom, Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel; Erhaltungstherapie, Kombination mit Olaparib)

NoName_13 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
und
Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a SGB V
Durvalumab
(neues Anwendungsgebiet: primär fortgeschrittenes oder rezidiviertes Endometriumkarzinom,
Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel; Erhaltungstherapie, Kombination mit Olaparib)

Vom 20. Februar 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 26. Februar 2025 (BAnz AT 17.03.2025 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Durvalumab in der Fassung des Beschlusses vom 20. Februar 2024 zu dem Anwendungsgebiet „zur Erstlinienbehandlung des primär fortgeschrittenen oder rezidivierenden Endometriumkarzinoms bei Erwachsenen, die für eine systemische Therapie infrage kommen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Imfinzi als Monotherapie beim Endometriumkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR)“ nach Nummer 5 folgende Angaben angefügt:

Durvalumab

Neues Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 26. Juli 2024):

Imfinzi in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel ist angezeigt zur Erstlinienbehandlung des primär fortgeschrittenen oder rezidivierenden Endometriumkarzinoms bei Erwachsenen, die für eine systemische Therapie infrage kommen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Imfinzi in Kombination mit Olaparib beim Endometriumkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Profizienz (pMMR).

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 20. Februar 2025):

Siehe neues Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
Erwachsene Patientinnen mit primär fortgeschrittenem Endometriumkarzinom (Stadium III oder IV) oder rezidivierendem Endometriumkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Profizienz (pMMR), die zur Behandlung

der primär fortgeschrittenen Erkrankung bisher keine systemische Therapie als postoperative bzw. adjuvante Therapie erhalten haben,
des Rezidivs noch keine Chemotherapie erhalten haben
Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Carboplatin + Paclitaxel gefolgt von beobachtendem Abwarten
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Durvalumab in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Durvalumab in Kombination mit Olaparib gegenüber Carboplatin + Paclitaxel gefolgt von beobachtendem Abwarten:

a)
Patientinnen mit neu diagnostizierter Erkrankung:
Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
b)
Patientinnen mit rezidivierender Erkrankung:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1
Erwachsene Patientinnen mit primär fortgeschrittenem Endometriumkarzinom (Stadium III oder IV) oder rezidivierendem Endometriumkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Profizienz (pMMR), die zur Behandlung

der primär fortgeschrittenen Erkrankung bisher keine systemische Therapie als postoperative bzw. adjuvante Therapie erhalten haben,
des Rezidivs noch keine Chemotherapie erhalten haben
a)
Patientinnen mit neu diagnostizierter Erkrankung:
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität ↑↑ Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidität Nachteile bei Dyspnoe, Appetitverlust, Verstopfung und Geschmacksveränderung.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied vor.
Nebenwirkungen Es liegt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied vor. Im Detail Nachteil bei den spezifischen UE.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

b)
Patientinnen mit rezidivierender Erkrankung:
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Es liegt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied vor.
Morbidität Nachteile bei Dyspnoe, Übelkeit und Erbrechen, Appetitverlust, Verstopfung und Geschmacks­veränderung.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied vor.
Nebenwirkungen Es liegt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied vor. Im Detail Nachteil bei den spezifischen UE.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie DUO-E: noch laufende, 3-armige, randomisierte, doppelblinde Phase-III-Studie

Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von Placebo2 (Arm A) vs.
Durvalumab + Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Durvalumab + Placebo (Arm B) vs.
Durvalumab + Carboplatin + Paclitaxel, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Durvalumab + Olaparib (Arm C)
Relevante Teilpopulation: Patientinnen mit Mismatch-Reparatur-Profizienz (pMMR) (Arm A versus Arm C)
Mortalität

Endpunkt Durvalumab
+ Carboplatin + Paclitaxela
Carboplatin + Paclitaxelb Intervention vs.
Kontrolle
Nc Mediane Zeit bis zum
Ereignis in Monaten
[95 %-KI]
Nc Mediane Zeit bis zum
Ereignis in Monaten
[95 %-KI]
Hazard ratio
[95 %-KI]
p-Wertd
Absolute
Differenz (AD)e
Patientinnen mit Ereignis
n (%)
Patientinnen mit Ereignis
n (%)
Gesamtüberleben
191 n. e.
46 (24,1)
192 25,9
[25,1; n. b.]
64 (33,3)
0,68
[0,46; 0,99]
0,044
Effektmodifikation für das Merkmal Krankheitsstatus zu Baseline
rezidivierend 99 n. e.
25 (25,3)
101 n. e.
26 (25,7)
1,04
[0,60; 1,81]
0,883
neu diagnostiziert 92 n. e.
21 (22,8)
91 25,1
[17,4; n. b.]
38 (41,8)
0,45
[0,26; 0,77]
0,003
Interaktion: 0,033
Morbidität
Progressionsfreies Überleben (PFS)
191 15,0
[12,4; 18,0]
108 (56,5)
192 9,7
[9,2; 10,1]
148 (77,1)
0,57
[0,44; 0,73]
< 0,0001
AD: +5,3 Monate
Symptomatik (Zeit bis zur 1. Verschlechterung)
EORTC QLQ-C30f
Fatigue 163 1,3
[0,8; 1,4]
127 (66,5)
149 1,4
[1,3; 2,0]
122 (63,5)
0,98
[0,76; 1,26]
0,859
Übelkeit und Erbrechen 163 2,8
[2,2; 3,5]
110 (57,6)
149 6,0
[3,6; 9,6]
81 (42,2)
1,60
[1,20; 2,15]
0,002
AD: –3,2 Monate
Effektmodifikation für das Merkmal Krankheitsstatus zu Baseline
rezidivierend 99 2,8
[1,4; 4,1]
63 (63,6)
101 7,0
[3,6; n. b.]
39 (38,6)
2,16
[1,45; 3,25]
< 0,001
AD: –4,2 Monate
neu diagnostiziert 92 3,4
[2,7; 5,1]
47 (51,1)
91 5,2
[2,1; 9,6]
42 (46,2)
1,17
[0,77; 1,78]
0,473
Interaktion: 0,036
Schmerzen 163 3,5
[2,1; 6,0]
98 (51,3)
149 2,8
[2,1; 4,1]
100 (52,1)
0,81
[0,61; 1,08]
0,153
Dyspnoe 163 2,9
[2,1; 4,2]
103 (53,9)
149 4,2
[3,4; 8,7]
81 (42,2)
1,37
[1,02; 1,84]
0,037
AD: –1,3 Monate
Schlaflosigkeit 163 5,1
[3,4; 17,0]
78 (40,8)
149 9,0
[3,5; 15,1]
71 (37,0)
1,05
[0,76; 1,46]
0,744
Appetitverlust 163 3,4
[2,7; 4,2]
110 (57,6)
149 7,7
[4,1; 14,4]
73 (38,0)
1,74
[1,29; 2,35]
< 0,001
AD: –3,3 Monate
Verstopfung 163 3,5
[2,1; 6,0]
97 (50,8)
149 9,7
[3,5; n. b.]
68 (35,4)
1,52
[1,12; 2,09]
0,008
AD: –6,3 Monate
Diarrhö 163 6,1
[4,1; 12,5]
80 (41,9)
149 5,1
[3,5; 8,8]
79 (41,1)
0,93
[0,68; 1,28]
0,657
EORTC QLQ-EN24f
Lymphödem 156 2,0
[1,4; 2,2]
115 (60,2)
148 2,1
[1,5; 2,9]
101 (52,6)
1,33
[1,01; 1,74]
0,051
urologische Symptome 156 7,0
[4,1; 14,2]
73 (38,2)
148 9,6
[6,0; n. b.]
66 (34,4)
1,13
[0,81; 1,58]
0,482
gastrointestinale Symptome 156 4,2
[2,8; 13,3]
78 (40,8)
148 9,6
[6,8; 18,2]
66 (34,4)
1,33
[0,95; 1,85]
0,094
sexuelle/​vaginale Probleme keine geeigneten Dateng
Rücken- und Beckenschmerzen 156 15,1
[7,8; n. b.]
63 (33,0)
148 10,5
[6,9; 17,9]
63 (32,8)
1,02
[0,71; 1,45]
0,929
Kribbeln/​
Taubheitsgefühl
156 1,4
[0,8; 1,4]
120 (62,8)
148 1,4
[0,9; 1,4]
117 (60,9)
0,94
[0,72; 1,22]
0,605
muskulärer Schmerz 156 2,1
[1,4; 2,8]
110 (57,6)
148 1,9
[1,4; 2,2]
109 (56,8)
0,86
[0,66; 1,13]
0,272
Haarausfall 156 0,7
[n. b.]
148 (77,5)
148 0,7
[n. b.]
141 (73,4)
1,03
[0,81; 1,30]
0,827
Geschmacksveränderung 156 1,4
[1,4; 2,2]
118 (61,8)
148 2,1
[1,4; 4,2]
87 (45,3)
1,55
[1,17; 2,06]
0,003
AD: –0,5 Monate
PGISh 156 4,1
[3,4; 9,7]
80 (41,9)
147 8,7
[4,2; 16,1]
69 (35,9)
1,19
[0,86; 1,65]
0,282
Gesundheitszustand (Zeit bis zur 1. Verschlechterung)
EQ-5D VASj 156 2,0
[1,4; 2,7]
101 (52,9)
147 2,8
[1,6; 4,2]
89 (46,4)
1,14
[0,86; 1,52]
0,398
PGIC keine geeigneten Dateni
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
EORTC QLQ-C30k, l
globaler Gesundheitsstatus 163 3,5
[2,7; 5,1]
96 (50,3)
149 3,4
[2,1; 4,2]
97 (50,5)
0,94
[0,71; 1,25]
0,707
körperliche Funktion 163 2,8
[2,2; 3,5]
103 (53,9)
149 2,9
[2,1; 3,6]
98 (51,0)
0,96
[0,73; 1,27]
0,812
Rollenfunktion 163 2,1
[1,4; 2,7]
116 (60,7)
149 1,6
[1,4; 2,1]
115 (59,9)
0,92
[0,71; 1,20]
0,557
emotionale Funktion 163 6,0
[3,5; 13,4]
77 (40,3)
149 15,2
[7,1; n. b.]
61 (31,8)
1,24
[0,89; 1,74]
0,209
kognitive Funktion 163 2,7
[2,1; 2,9]
111 (58,1)
149 3,4
[2,2; 4,3]
94 (49,0)
1,23
[0,93; 1,62]
0,153
soziale Funktion 163 2,2
[1,6; 2,9]
107 (56,0)
149 2,8
[2,1; 3,6]
92 (47,9)
1,17
[0,88; 1,55]
0,288
EORTC QLQ-EN24k
sexuelles Interessel 156 n. e.
36 (18,8)
148 n. e.
34 (17,7)
1,01
[0,63; 1,62]
0,983
sexuelle Aktivitätl 156 n. e.
25 (13,1)
148 n. e.
33 (17,2)
0,68
[0,40; 1,14]
0,147
sexueller Genussk keine geeigneten Dateng
negatives Körperbildf, m 156 1,4
[1,0; 1,5]
117 (61,3)
148 1,4
[1,4; 2,1]
100 (52,1)
1,27
[0,97; 1,67]
0,080
Nebenwirkungen

Endpunkt Durvalumab
+ Carboplatin + Paclitaxela
Carboplatin + Paclitaxelb Intervention vs.
Kontrolle
Nc Mediane Zeit bis zum
Ereignis in Monaten
[95 %-KI]
Nc Mediane Zeit bis zum
Ereignis in Monaten
[95 %-KI]
Hazard ratio
[95 %-KI]
p-Wertd
Absolute
Differenz (AD)e
Patientinnen mit Ereignis
n (%)
Patientinnen mit Ereignis
n (%)
Unerwünschte Ereignisse gesamt (ergänzend dargestellt)n
191 0,1
[0,1; 0,1]
190 (99,5)
190 0,1
[0,1; 0,1]
190 (100)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)
191 24,7
[24,7; n. b.]
69 (36,1)
190 n. e.
58 (30,5)
1,14
[0,80; 1,62]
0,470
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 oder 4)
191 3,4
[2,3; 6,2]
129 (67,5)
190 5,3
[3,1; 12,2]
104 (54,7)
1,28
[0,99; 1,66]
0,063
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen
191 n. e.
47 (24,6)
190 n. e.
37 (19,5)
1,19
[0,78; 1,85]
0,418
Spezifische unerwünschte Ereignisse
PRO-CTCAE keine geeigneten Dateni
Immunvermittelte UEs
(ergänzend dargestellt)
keine geeigneten Dateni
Immunvermittelte SUEs keine geeigneten Dateni
Immunvermittelte schwere UEso keine geeigneten Dateni
MDS/​AML (SUEs)o 191 n. e.
0 (0)
190 n. e.
0 (0)
Pneumonitis
(schwere UEso)p
191 n. e.
3 (1,6)
190 n. e.
0 (0)
n. b.
0,112
Anämie
(PT, schwere UEso)
191 n. e.
46 (24,1)
190 n. e.
24 (12,6)
1,96
[1,21; 3,26]
0,007
a gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Durvalumab + Olaparib
b gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Placebo
c Für die Endpunkte zur Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität: Die vom pU vorgelegten Angaben zu den in die Ereigniszeitauswertungen eingehenden Patientinnen sind im Abgleich mit den MMRM-Auswertungen nicht plausibel. Es wurde die Anzahl von Patientinnen angegeben, die in die MMRM-Auswertungen zur Änderung gegenüber Studienbeginn zu mindestens einem Zeitpunkt eingehen. Nur diese Patientinnen können Daten zur Ereigniszeitauswertung beitragen.
d HR und KI: Cox-Modell mit proportionalen Hazards; p-Wert: log-Rang-Test; bei allen Auswertungen außer für die Operationalisierungen zu Nebenwirkungen erfolgten die Berechnungen stratifiziert, und zwar nach Krankheitsstatus (neu diagnostiziert vs. rezidivierend) und Region (Asien vs. Rest der Welt).
e Angabe zur absoluten Differenz (AD) nur bei statistisch signifikantem Unterschied; eigene Berechnung
f Eine Zunahme um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevante Verschlechterung angesehen (Wertebereich der Skala: 0 bis 100).
g Keine geeigneten Daten vorhanden, da maximal 29 vs. 25 Patientinnen (15 % vs. 13 %) einen Baselinewert und einen weiteren Wert im Studienverlauf hatten.
h Eine Zunahme um ≥ 1 Punkt im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevante Verschlechterung angesehen (Wertebereich von „keine Symptome“ bis „sehr schwer“; die Skala wurde vom pU für die Analysen in Zahlenwerte von 1 [„keine Symptome“] bis 6 [„sehr schwer“] umgewandelt).
i keine geeigneten Daten vorhanden; zur Begründung siehe Abschnitt I 4.1 der vorliegenden Dossierbewertung
j Eine Abnahme um ≥ 15 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevante Verschlechterung angesehen (Wertebereich der Skala: 0 bis 100).
k Zeit bis zur 1. Verschlechterung
l Eine Abnahme um ≥ 10 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn wird als klinisch relevante Verschlechterung angesehen (Wertebereich der Skala: 0 bis 100).
m Diese Skala wird abweichend vom pU nicht der Symptomatik, sondern der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zugeordnet.
n Ereignisse, die dem Progress der Grunderkrankung zuzuordnen sind, wurden gemäß Studienprotokoll nicht als UE erfasst.
o operationalisiert als CTCAE-Grad ≥ 3
p betrachtet wird die Operationalisierung der in der Studie erhobenen UE von speziellem Interesse; Erläuterungen siehe Abschnitt I 4.1 der vorliegenden Dossierbewertung
Verwendete Abkürzungen:
AD = Absolute Differenz; AML = akute myeloische Leukämie; CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); EORTC = European Organisation for Research and Treatment of Cancer; HR = Hazard Ratio; KI = Konfidenzintervall; MDS = myelodysplastisches Syndrom; MMRM = gemischtes Modell für wiederholte Messungen; N = Anzahl Patientinnen, die Daten zur Analyse beitragen; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. b. = nicht berechenbar; n. e. = nicht erreicht; PGIC = Patient Global Impression of Change; PGIS = Patient Global Impression of Severity; pMMR = Mismatch-Reparatur-Profizienz; PRO-CTCAE = Patient-Reported Outcomes Version of the Common Terminology Criteria for Adverse Events; PT = bevorzugter Begriff; pU = pharmazeutischer Unternehmer; QLQ-C30 = Quality of Life Questionnaire-Core 30; QLQ-EN24 = Quality of Life Questionnaire − Endometrial Cancer Module 24; RCT = randomisierte kontrollierte Studie; SUE = schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE = unerwünschtes Ereignis; VAS = visuelle Analogskala; vs. = versus
2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Erwachsene Patientinnen mit primär fortgeschrittenem Endometriumkarzinom (Stadium III oder IV) oder rezidivierendem Endometriumkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Profizienz (pMMR), die zur Behandlung

der primär fortgeschrittenen Erkrankung bisher keine systemische Therapie als postoperative bzw. adjuvante Therapie erhalten haben,
des Rezidivs noch keine Chemotherapie erhalten haben
circa 990 bis 1 810 Patientinnen
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Imfinzi (Wirkstoff: Durvalumab) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 5. November 2024):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​de/​documents/​product-information/​imfinzi-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Durvalumab soll nur durch in der Therapie von Patientinnen mit Endometriumkarzinom erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
Erwachsene Patientinnen mit primär fortgeschrittenem Endometriumkarzinom (Stadium III oder IV) oder rezidivierendem Endometriumkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Profizienz (pMMR), die zur Behandlung

der primär fortgeschrittenen Erkrankung bisher keine systemische Therapie als postoperative bzw. adjuvante Therapie erhalten haben,
des Rezidivs noch keine Chemotherapie erhalten haben
Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Durvalumab in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel
Durvalumab 17 845,36 € – 26 768,04 €
Carboplatin 1 268,44 € – 2 370,00 €
Paclitaxel 3 573,72 € – 5 360,58 €
Erhaltungstherapie mit Durvalumab und Olaparib
Durvalumab 50 655,24 € – 59 594,40 €
Olaparib 38 349,68 € – 45 088,96 €
 Gesamt  123 503,54 € – 127 370,88 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Carboplatin + Paclitaxel
Carboplatin 6 873,00 €
Paclitaxel 15 545,68 €
 Gesamt  22 418,68 €
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. Februar 2025)
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung
der Therapie
Art der Leistung Kosten/​
Einheit
Anzahl/​
Zyklus
Anzahl/​
Patientin bzw.
Patient/​Jahr
Kosten/​
Patientin bzw.
Patient/​Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel:
Durvalumab in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel
Durvalumab Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern 100 € 1 4 – 6 400 € – 600 €
Paclitaxel Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 4 – 6 400 € – 600 €
Carboplatin Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 4 – 6 400 € – 600 €
Erhaltungstherapie mit Durvalumab und Olaparib
Durvalumab Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung mit monoklonalen Antikörpern 100 € 1 8,5 – 10,0 850 € – 1 000 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Carboplatin + Paclitaxel
Paclitaxel Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 17,4 1 740 €
Carboplatin Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung 100 € 1 17,4 1 740 €
5.
Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombinationstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können
Im Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:
Erwachsene Patientinnen mit primär fortgeschrittenem Endometriumkarzinom (Stadium III oder IV) oder rezidivierendem Endometriumkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Profizienz (pMMR), die zur Behandlung

der primär fortgeschrittenen Erkrankung bisher keine systemische Therapie als postoperative bzw. adjuvante Therapie erhalten haben,
des Rezidivs noch keine Chemotherapie erhalten haben
Folgende Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in einer Kombinationstherapie mit Durvalumab im Anwendungsgebiet des Beschlusses eingesetzt werden können, werden gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V benannt (Wirkstoffe und Handelsnamen):

Olaparib (Lynparza)
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
II.

In die Anlage XIIa der AM-RL werden folgende Angaben in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

„Wirkstoff des bewerteten Arzneimittels

Durvalumab

Beschluss gemäß § 35a Absatz 3 SGB V vom

20. Februar 2025

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Imfinzi in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel ist angezeigt zur Erstlinienbehandlung des primär fortgeschrittenen oder rezidivierenden Endometriumkarzinoms bei Erwachsenen, die für eine systemische Therapie infrage kommen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Imfinzi in Kombination mit Olaparib beim Endometriumkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Profizienz (pMMR).

Patientengruppe

Erwachsene Patientinnen mit primär fortgeschrittenem Endometriumkarzinom (Stadium III oder IV) oder rezidivierendem Endometriumkarzinom mit Mismatch-Reparatur-Profizienz (pMMR), die zur Behandlung

der primär fortgeschrittenen Erkrankung bisher keine systemische Therapie als postoperative bzw. adjuvante Therapie erhalten haben,
des Rezidivs noch keine Chemotherapie erhalten haben

Benennung der Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V (Wirkstoffe und Handelsnamen2)

Olaparib (Lynparza)

Geltungsdauer der Benennung (seit… bzw. von… bis)

Seit 20. Februar 2025

Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlages nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.“

III.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 20. Februar 2025 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 20. Februar 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A24-86), sofern nicht anders indiziert.
2
Der in der Erhaltungstherapie im Arm A durchgeführte Placebo-Vergleich in der Studie DUO-E entspricht hinreichend einer Umsetzung des Beobachtenden Abwartens in der zweckmäßigen Vergleichstherapie.

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