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Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – rADAMTS13 (ADAMTS13-Mangel bei kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP))

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
rADAMTS13
(ADAMTS13-Mangel bei kongenitaler
thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP))

Vom 20. Februar 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. Februar 2025 (BAnz AT 31.03.2025 B5) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff rADAMTS13 wie folgt ergänzt:

rADAMTS13

Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 1. August 2024):

Adzynma ist eine Enzymersatztherapie (EET) zur Behandlung eines ADAMTS13-Mangels bei Kindern und Erwachsenen mit kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP). Adzynma ist für alle Altersgruppen geeignet.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 20. Februar 2025):

Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise
rADAMTS13 ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/​2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1. Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Der G-BA bestimmt gemäß dem 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) AM-NutzenV unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.

a)
Erwachsene und Kinder mit kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP), die rADAMTS13 als prophylaktische Behandlung erhalten
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von rADAMTS13:
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
b)
Erwachsene und Kinder mit kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP), die rADAMTS13 zur Akutbehandlung erhalten
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von rADAMTS13:
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1

a)
Erwachsene und Kinder mit kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP), die rADAMTS13 als prophylaktische Behandlung erhalten
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Morbidität Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen Vorteil im Endpunkt SUE.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie 281102: multizentrische, randomisierte, kontrollierte, offene, zweiphasige Cross-over-Studie,

rADAMTS13 vs. Standard of Care (SoC) (beinhaltet FFP (Fresh Frozen Plasma) (i. v.), gepooltes S/​D (Solvent/​Detergent)-behandeltes Plasma (i. v.) oder Faktor VIII: von-Willebrand-Faktor-Konzentrate (i. v.))
Mortalität

Endpunkt rADAMTS13 SoC rADAMTS13 vs.
SoC
Nc Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Nc Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert
Absolute
Differenz (AD)a
Mortalität
Todesfälled Es liegen keine geeigneten Daten vor.

Morbidität

Endpunkt rADAMTS13 SoC rADAMTS13 vs.
SoC
Ne Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Ne Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
RR
[95 %-KI]g
p-Werth
Absolute
Differenz (AD)a
Symptomatik
Neurologische Symptome 45 4 (9) 45 7 (15) 0,86
[0,49; 1,51]
0,76
akute cTTP-Ereignisse (ergänzend dargestellt)b
45 1 (2) 45 1 (2) 1,00
[0,25; 4,00]
1,0
subakute cTTP-Ereignisse (ergänzend dargestellt)
45 1 (2) 45 6 (13) 0,17
[0,04; 0,67]
0,006
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungenf

Endpunkt
MedDRA-Systemorganklassen/​
Preferred Terms/​UE von besonderem Interesse
rADAMTS13 SoC rADAMTS13 vs.
SoC
Nc Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
Nc Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)
RR
[95 %-KI]g
p-Werth
Unerwünschte Ereignisse gesamt (ergänzend dargestellt) 49 42 (86) 49 44 (90)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) 49 1 (2) 49 8 (16) 0,13
[0,03; 0,50]
0,0005
Schwere unerwünschte Ereignisse 49 4 (8) 49 8 (16) 0,50
[0,25; 1,00]
0,08
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen 49 0 (0) 49 1 (2) n. a.
[n. a.; n. a.]
0,50
unerwünschte Ereignisse jeglichen Schweregrads nach MedDRA (mit einer Inzidenz ≥ 10 % unter rADAMTS13- und SoC-Behandlung; SOC und PT)
Infektionen und parasitäre Erkrankungen, SOC 49 25 (51) 49 22 (45) 1,14
[0,86; 1,50]
0,45
COVID-19, PT 49 5 (10) 49 3 (6) 1,67
[0,90; 3,10]
0,22
Nasopharyngitis, PT 49 7 (14) 49 6 (12) 1,17
[0,69; 1,97]
0,77
Infektion der oberen Atemwege, PT 49 6 (12) 49 3 (6) 2,00
[1,14; 3,52]
0,03
Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems, SOC 49 9 (18) 49 12 (24) 0,75
[0,47; 1,19]
0,31
Thrombozytopenie, PT 49 5 (10) 49 9 (18) 0,56
[0,30; 1,03]
0,10
Erkrankungen des Immunsystems, SOC 49 1 (2) 49 5 (10) 0,20
[0,05; 0,80]
0,02
Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen, SOC 49 6 (12) 49 4 (8) 1,50
[0,85; 2,64]
0,29
Erkrankungen des Nervensystems, SOC 49 18 (37) 49 14 (29) 1,29
[0,93; 1,78]
0,18
Kopfschmerzen, PT 49 13 (27) 49 11 (22) 1,18
[0,80; 1,74]
0,52
Migräne, PT 49 6 (12) 49 2 (4) 3,00
[1,35; 6,68]
0,008
Gefäßerkrankungen, SOC 49 7 (14) 49 4 (8) 1,75
[1,04; 2,95]
0,03
Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums, SOC 49 12 (24) 49 9 (18) 1,33
[0,89; 1,99]
0,24
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts, SOC 49 18 (37) 49 16 (33) 1,13
[0,81; 1,56]
0,60
Abdominalschmerz, PT 49 4 (8) 49 6 (12) 0,67
[0,33; 1,33]
0,39
Diarrhö, PT 49 7 (14) 49 2 (4) 3,50
[1,53; 8,01]
0,002
Übelkeit, PT 49 5 (10) 49 3 (6) 1,67
[0,90; 3,10]
0,22
Erbrechen, PT 49 5 (10) 49 6 (12) 0,83
[0,45; 1,55]
0,56
Erkrankungen der Haut und des Unterhautgewebes, SOC 49 7 (14) 49 12 (24) 0,58
[0,35; 0,98]
0,04
Pruritus, PT 49 2 (4) 49 5 (10) 0,40
[0,15; 1,07]
0,11
Urtikaria, PT 49 0 (0) 49 7 (14) n. a.
[n. a.; n. a.]
0,0002
Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochenerkrankungen, SOC 49 7 (14) 49 10 (20) 0,70
[0,41; 1,18]
0,26
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort, SOC 49 11 (22) 49 14 (29) 0,79
[0,52; 1,19]
0,34
Fatigue, PT 49 2 (4) 49 7 (14) 0,29
[0,11; 0,76]
0,01
Untersuchungen, SOC 49 5 (10) 49 6 (12) 0,83
[0,45; 1,55]
0,56
Verletzung, Vergiftung und durch Eingriffe bedingte Komplikationen, SOC 49 6 (12) 49 11 (22) 0,55
[0,31; 0,96]
0,03
a Angabe zur absoluten Differenz (AD) nur bei statistisch signifikantem Unterschied; eigene Berechnung
b primärer Endpunkt der Studie 281102
c Sicherheitspopulation: Anzahl der Patienten und Patientinnen bezieht sich auf den Studienzeitraum PK-I + Periode 1+2. Die Anzahl entspricht der Anzahl an Personen aus der Prophylaxe-Kohorte, Personen, die aus der On-Demand-Kohorte in die Prophylaxe-Kohorte gewechselt sind, sowie zusätzlichen Daten der On-Demand-Phase.
d Das vorliegende Studiendesign der Cross-over-Studie ist zur Erhebung von Todesfällen im Studienverlauf nicht geeignet.
e Anzahl randomisierter Personen in der Prophylaxe-Kohorte bezieht sich auf den Studienzeitraum der Periode 1+2
f Es wurden studieneigene Kriterien zur Schweregradeinteilung verwendet.
g Post hoc berechnet: Es liegen keine Angaben zur statistischen Auswertung vor. Nach Angaben des pU in der Stellungnahme wurde bei der Berechnung der 95 %-KI die Verbundenheit der Daten berücksichtigt.
h Post hoc berechnet: Nach Angaben des pU in der Stellungnahme mittels McNemar-Test (verbunden) berechnet. Es fehlen Angaben zur konkreten Spezifizierung des angewendeten Tests.
Verwendete Abkürzungen:

AD = Absolute Differenz; k. A. = keine Angabe; KI = Konfidenzintervall; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; MedDRA = Medical Dictionary for Regulatory Activities; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. b. = nicht berechenbar; n. a. = nicht anwendbar; PT = Prefered Terms; RR = Relatives Risiko; SoC = Standard of Care; SOC = Systemorganklasse; (S)UE = (schwerwiegendes) unerwünschtes Ereignis; vs. = versus

b)
Erwachsene und Kinder mit kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP), die rADAMTS13 zur Akutbehandlung erhalten
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Es liegen keine Daten vor.
Morbidität Es liegen keine Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen Es liegen keine Daten vor.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweie Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

a)
Erwachsene und Kinder mit kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP), die rADAMTS13 als prophylaktische Behandlung erhalten
und

b)
Erwachsene und Kinder mit kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP), die rADAMTS13 zur Akutbehandlung erhalten
circa 60 bis 90 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Adzynma (Wirkstoff: rADAMTS13) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 5. Dezember 2024):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​de/​documents/​product-information/​adzynma-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit rADAMTS13 muss durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit hämatologischen Erkrankungen erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen.
Gemäß der Vorgaben der EMA hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen zur Risikominimierung ist seitens des pharmazeutischen Unternehmers allen Patientinnen und Patienten sowie ärztlichem Fachpersonal, die rADAMTS13 anwenden bzw. verschreiben, geeignetes Schulungsmaterial auszuhändigen, welches im Wesentlichen die für die jeweiligen Adressaten geeigneten Informationen zum Umgang mit den unter rADAMTS13 möglicherweise auftretenden Überempfindlichkeitsreaktionen im häuslichen Gebrauch von rADAMTS13 umfasst.
Dieses Arzneimittel wurde unter „außergewöhnlichen Umständen“ zugelassen.
Die EMA wird alle neuen Informationen, die verfügbar werden, jährlich bewerten und, falls erforderlich, wird die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels aktualisiert werden.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:

a)
Erwachsene und Kinder mit kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP), die rADAMTS13 als prophylaktische Behandlung erhalten

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
rADAMTS13 56 809,26 € – 391 829,38 €

Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. Februar 2025)

b)
Erwachsene und Kinder mit kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP), die rADAMTS13 zur Akutbehandlung erhalten

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
rADAMTS13 15 236,20 € – 55 697,28 €

Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. Februar 2025)

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
5.
Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombina­tionstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können
Im Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:
Erwachsene und Kinder mit kongenitaler thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (cTTP)

Kein in Kombinationstherapie einsetzbares Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für das die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt sind.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 20. Februar 2025 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 20. Februar 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 2. Dezember 2024) und dem Amendment zur Dossierbewertung vom 30. Januar 2025, sofern nicht anders indiziert.

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