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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Delgocitinib (mittelschweres bis schweres chronisches Handekzem)

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Delgocitinib (mittelschweres bis schweres chronisches Handekzem)

Vom 3. April 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 3. April 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. Februar 2025 (BAnz AT 10.04.2025 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Delgocitinib wie folgt ergänzt:

Delgocitinib

Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 19. September 2024):

Anzupgo wird angewendet zur Behandlung von mittelschwerem bis schwerem chronischem Handekzem (CHE) bei Erwachsenen, bei denen topische Kortikosteroide nicht ausreichen oder nicht geeignet sind.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 3. April 2025):

Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem chronischem Handekzem, bei denen topische Kortikosteroide nicht ausreichen oder nicht geeignet sind
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Individualisierte Therapie aus topischer und systemischer Therapie

a)
Erwachsene mit schwerem chronischem Handekzem, für die Alitretinoin als Monotherapie die patientenindividuell geeignete Therapieoption darstellt
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Delgocitinib gegenüber Alitretinoin:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
b)
Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem chronischem Handekzem, für die Alitretinoin als Monotherapie nicht die patientenindividuell geeignete Therapieoption darstellt
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Delgocitinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1
Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem chronischem Handekzem, bei denen topische Kortikosteroide nicht ausreichen oder nicht geeignet sind

a)
Erwachsene mit schwerem chronischem Handekzem, für die Alitretinoin als Monotherapie die patientenindividuell geeignete Therapieoption darstellt
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Es traten keine Todesfälle auf.
Morbidität Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Nebenwirkungen Vorteil im Endpunkt Abbruch wegen UEs.
Im Detail Vorteile in den Endpunkten Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts und Kopfschmerzen.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie DELTA FORCE: Delgocitinib versus Alitretinoin
Mortalität

Endpunkt Delgocitinib Alitretinoin Delgocitinib vs.
Alitretinoin
N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)
RR
[95 %-KI]
p-Werta
Gesamtmortalitätb
253 0 (0) 247 0 (0)
Morbiditätc
Endpunkt Delgocitinib Alitretinoin Delgocitinib vs.
Alitretinoin
N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)
RR
[95 %-KI]
p-Werta
Symptomatik (HECSI-90d)
249 109 (43,7) 250 115 (46,2) 0,9
[0,61; 1,34]
0,613
Symptomatik (HESD)
Verbesserung um ≥ 4 Punkte zu Woche 24e 188 93 (49,4) 192 110 (57,6) 0,9
[0,70; 1,06]
0,146
Juckreiz (ergänzend dargestellt) 188 93 (49,4) 192 110 (57,6)
Schmerz (ergänzend dargestellt) 175 105 (59,9) 180 107 (59,5)
Gesundheitszustand (EQ-5D-VAS)
Verbesserung um ≥ 15 Punkte zu Woche 24f 201 97 (48,4) 197 99 (50,2) 1,0
[0,78; 1,19]
0,736
Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Endpunkt Delgocitinib Alitretinoin Delgocitinib vs.
Alitretinoin
Ng Werte
Studien-
beginn
MW (SD)
Änderung
zu
Woche 24
MWh (SE)
Ng Werte
Studien-
beginn
MW (SD)
Änderung
zu
Woche 24
MWh (SE)
Effekti
[95 %-KI]
p-Werta
Gesundheitsbezogene Lebensqualität (HEISj)
231 k. A. –1,51
(0,06)
237 k. A. –1,49
(0,06)
–0,02
[–0,19; 0,14]
0,789
Nebenwirkungen

Endpunkt Delgocitinib Alitretinoin Delgocitinib vs.
Alitretinoin
N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen
und Patienten
mit Ereignis n (%)
RR
[95 %-KI]
p-Werta
Unerwünschte Ereignisse (ergänzend dargestellt)k
253 125 (49,4) 247 188 (76,1)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)k
253 5 (2,0) 247 12 (4,9) 0,42
[0,15; 1,19]
0,091
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen
253 3 (1,2) 247 25 (10,1) 0,12
[0,04; 0,38]
< 0,001
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts (SOC, UE)
253 9 (3,6) 247 50 (20,2) 0,18
[0,09; 0,35]
< 0,001
Kopfschmerzen (PT, UE)
253 10 (4,0) 247 80 (32,4) 0,12
[0,07; 0,23]
< 0,001
a Cochran-Mantel-Haenszel Methode stratifiziert nach CHE-Subtyp (hyperkeratotisch/​nicht hyperkeratotisch).
b Die Ergebnisse zur Gesamtmortalität beruhen auf den Angaben zu tödlich verlaufenen UEs.
c Treatment Policy Strategy: Berücksichtigung aller beobachteten Werte auch nach Initiierung einer Rescue-Therapie oder dem dauerhaften Absetzen der Studienmedikation und Ersetzung fehlender Werte mittels multipler Imputation unter der Annahme, dass diese zufällig fehlen (Missing at Random).
d definiert als eine Abnahme des Skalenwerts um ≥ 90 % im Vergleich zum Studienbeginn bei einer Skalenspannweite von 0 bis 360. Niedrigere (abnehmende) Werte bedeuten eine Verbesserung der Symptomatik. In die Auswertung gingen Patientinnen und Patienten mit einem Baseline-Wert ein.
e Eine Verbesserung ist definiert als eine Abnahme um ≥ 4 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn bei einer Skalenspannweite von 0 bis 10. Niedrigere (abnehmende) Werte bedeuten eine Verbesserung der Symptomatik. In die Auswertung gingen Patientinnen und Patienten mit einem Ausgangswert ≥ 4 Punkte ein.
f Eine Verbesserung ist definiert als eine Zunahme um ≥ 15 Punkte im Vergleich zum Studienbeginn bei einer Skalenspannweite von 0 bis 100. Höhere (zunehmende) Werte bedeuten eine Verbesserung des Gesundheitszustands. In die Auswertung gingen gemäß den Angaben des pharmazeutischen Unternehmers Patientinnen und Patienten mit einem Ausgangswert ≥ 1,5 Punkte ein. Dieser Grenzwert ist nicht nachvollziehbar. Es wird davon ausgegangen, dass in die Analyse Patientinnen und Patienten eingehen, die eine Verbesserung erreichen können, folglich mit einem Ausgangswert ≤ 85.
g Anzahl der Patientinnen und Patienten, die bei der Effektschätzung berücksichtigt wurden. Die Werte zu Woche 24 können auf anderen Patientenzahlen basieren.
h ANCOVA der Änderungen von Studienbeginn zu Woche 24, adjustiert bezüglich Behandlungsarm, CHE-Subtyp (hyperkeratotisch/​nicht hyperkeratotisch) und Baselinewert.
i Hedges’ g der ANCOVA-Änderungen normalisiert mit Varianzschätzungen der jeweiligen Differenzen
j Niedrigere (abnehmende) Werte bedeuten eine bessere gesundheitsbezogene Lebensqualität; negative Effekte (Intervention minus Kontrolle) bedeuten einen Vorteil für die Intervention (Skalenspannweite 0 bis 4).
k Gesamtrate UEs inklusive erkrankungsbezogener Ereignisse.
Verwendete Abkürzungen:

HEIS: Hand Eczema Impact Scale; HESD: Hand Eczema Symptom Diary; HECSI-90: Hand Eczema Severity Index-90; k. A.: keine Angabe; KI: Konfidenzintervall; MW: Mittelwert; n: Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n: Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; PT: bevorzugter Begriff; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; RR: relatives Risiko; SD: Standardabweichung; SE: Standardfehler; SOC: Systemorganklasse; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis; vs.: versus

b)
Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem chronischem Handekzem, für die Alitretinoin als Monotherapie nicht die patientenindividuell geeignete Therapieoption darstellt
Es liegen keine Daten vor.
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität Es liegen keine Daten vor.
Morbidität Es liegen keine Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen Es liegen keine Daten vor.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem chronischem Handekzem, bei denen topische Kortikosteroide nicht ausreichen oder nicht geeignet sind
circa 160 000 bis 200 000 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Anzupgo (Wirkstoff: Delgocitinib) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 3. Februar 2025):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​de/​documents/​product-information/​anzupgo-epar-product-information_​de.pdf
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Delgocitinib sollte durch in der Therapie des chronischen Handekzems erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem chronischem Handekzem, bei denen topische Kortikosteroide nicht ausreichen oder nicht geeignet sind

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Delgocitinib patientenindividuell unterschiedlich
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Hydrocortisonbutyrat2 patientenindividuell unterschiedlich
Methylprednisolonaceponat3 patientenindividuell unterschiedlich
Clobetasolpropionat4 patientenindividuell unterschiedlich
Tacrolimus patientenindividuell unterschiedlich
Pimecrolimus patientenindividuell unterschiedlich
Alitretinoin 1 459,05 € – 3 282,18 €
Dupilumab 16 037,15 €
Methylprednisolon5 patientenindividuell unterschiedlich
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. März 2025)
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
5.
Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombina­tionstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können
Im Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:
Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem chronischem Handekzem, bei denen topische Kortikosteroide nicht ausreichen oder nicht geeignet sind

Kein in Kombinationstherapie einsetzbares Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für das die Voraussetzungen des § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V erfüllt sind.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 3. April 2025 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 3. April 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A24-107) und dem Addendum (A25-73), sofern nicht anders indiziert.
2
Hydrocortisonbutyrat wird beispielhaft für die topischen Glukokortikoide der Klasse II dargestellt.
3
Methylprednisolonaceponat wird beispielhaft für die topischen Glukokortikoide der Klasse III dargestellt.
4
Clobetasolpropionat wird beispielhaft für die topischen Glukokortikoide der Klasse IV dargestellt.
5
Methylprednisolon wird beispielhaft für die systemischen Glukokortikoide dargestellt.

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