Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Remdesivir
(COVID-19, ≥ 12 Jahre, Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. September 2021 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 5. August 2021 (BAnz AT 11.10.2021 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Remdesivir wie folgt ergänzt:
Remdesivir
Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 3. Juli 2020):
Veklury wird angewendet zur Behandlung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) bei Erwachsenen und Jugendlichen (im Alter von mindestens zwölf Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg) mit einer Pneumonie, die eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr erfordert (Low- oder High-Flow Sauerstofftherapie oder eine andere nichtinvasive Beatmung zu Therapiebeginn)
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 16. September 2021):
siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung
- 1.
-
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
- a)
-
An COVID-19 erkrankte Erwachsene mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn Low-Flow-Sauerstoff erhaltenZweckmäßige Vergleichstherapie:Therapie nach ärztlicher MaßgabeAusmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Remdesivir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
- b)
-
An COVID-19 erkrankte Erwachsene mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn High-Flow-Sauerstoff bzw. eine nichtinvasive Beatmung erhaltenZweckmäßige Vergleichstherapie:Therapie nach ärztlicher MaßgabeAusmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Remdesivir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- c)
-
An COVID-19 erkrankte Jugendliche mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn Low- oder High-Flow-Sauerstoff bzw. eine nichtinvasive Beatmung erhaltenZweckmäßige Vergleichstherapie:Therapie nach ärztlicher MaßgabeAusmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Remdesivir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1
- a)
-
An COVID-19 erkrankte Erwachsene mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn Low-Flow-Sauerstoff erhalten
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor Morbidität ↑ Vorteil im Endpunkt Erholung Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Keine Daten zur Lebensqualität vorgelegt Nebenwirkungen n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor Erläuterungen:
↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar - b)
-
An COVID-19 erkrankte Erwachsene mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn High-Flow-Sauerstoff bzw. eine nichtinvasive Beatmung erhalten
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor Morbidität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Keine Daten zur Lebensqualität vorgelegt Nebenwirkungen n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor Erläuterungen:
↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar - c)
-
An COVID-19 erkrankte Jugendliche mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn Low- oder High-Flow-Sauerstoff bzw. eine nichtinvasive Beatmung erhalten
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie Effektrichtung/
VerzerrungspotentialZusammenfassung Mortalität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor Morbidität n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor Gesundheitsbezogene Lebensqualität ∅ Keine Daten zur Lebensqualität vorgelegt Nebenwirkungen n. b. Es liegen keine bewertbaren Daten vor Erläuterungen:
↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbaren Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar
Metaanalytische Zusammenfassung der Studien ACTT-1, CAP-2 und GS5774-A aufgeteilt in die für die Bewertung relevanten Teilpopulationen der erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Low-Flow-Sauerstoff (LFO) zu Therapiebeginn und erwachsenen Patientinnen und Patienten mit High-Flow-Sauerstoff (HFO) bzw. einer nichtinvasiven Beatmung (NIV) zu Therapiebeginn
- a)
-
An COVID-19 erkrankte Erwachsene mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn Low-Flow-Sauerstoff erhalten
Mortalität
Endpunkt
Teilpopulation
StudieRemdesivir +
StandardtherapiePlaceboa +
StandardtherapieRemdesivir +
Standardtherapie
vs. Placeboa +
StandardtherapieN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-WertbGesamtmortalität (Studienende) Patientinnen und Patienten mit LFO zu Therapiebeginn Studien mit hoher Ergebnissicherheit ACTT-1 232 9 (3,9) 203 25 (12,3) 0,32 [0,15; 0,66];
0,001GS5774-Ac 52 0 (0) 36 4 (11,1) 0,08 [< 0,01; 1,40];
0,016Gesamtd 0,28 [0,14; 0,56];
< 0,001+ Studie mit mäßiger Ergebnissicherheitg CAP-2 158 22 (13,9) 78 10 (12,8) 1,09 [0,54; 2,18];
0,870Gesamt
(alle 3 Studien)Bedeutsame Heterogenität: p = 0,021 Morbidität
Endpunkt
Teilpopulation
StudieRemdesivir +
StandardtherapiePlaceboa +
StandardtherapieRemdesivir +
Standardtherapie
vs. Placeboa +
StandardtherapieN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-WertbErholung zu Tag 14/15 Patientinnen und Patienten mit LFO zu Therapiebeginn Studien mit hoher Ergebnissicherheit ACTT-1 232 166 (71,6e) 203 124 (61,1e) 1,17 [1,02; 1,34];
0,021GS5774-Ac 52 46 (88,5c) 36 22 (61,1) 1,45 [1,10; 1,91];
0,003Gesamtd 1,22 [1,08; 1,38];
0,002+ Studie mit mäßiger Ergebnissicherheitg CAP-2 153 60 (39,2) 78 28 (35,9) 1,09 [0,77; 1,56];
0,652Gesamt Qualitative
ZusammenfassungErholung zum Studienende Patientinnen und Patienten mit LFO zu Therapiebeginn Studien mit hoher Ergebnissicherheit ACTT-1 232 206 (88,8e) 203 156 (76,8e) 1,16 [1,06; 1,26];
< 0,001GS5774-Ac 52 51 (98,1c) 36 27 (75,0) 1,31 [1,08; 1,59];
< 0,001Gesamtd 1,18 [1,09; 1,28];
< 0,001+ Studie mit mäßiger Ergebnissicherheitg CAP-2 150 106 (70,7) 77 49 (63,6) 1,11 [0,91; 1,35];
0,322Gesamt Qualitative
Zusammenfassung - b)
-
An COVID-19 erkrankte Erwachsene mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn High-Flow-Sauerstoff bzw. eine nichtinvasive Beatmung erhalten
Mortalität
Endpunkt
Teilpopulation
StudieRemdesivir +
StandardtherapiePlaceboa +
StandardtherapieRemdesivir +
Standardtherapie
vs. Placeboa +
StandardtherapieN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-WertbGesamtmortalität (Studienende) Patientinnen und Patienten mit HFO/NIV zu Therapiebeginn Studien mit hoher Ergebnissicherheit ACTT-1 95 19 (20,0) 98 20 (20,4) 0,98 [0,56; 1,72];
0,997GS5774-Ac 3 0 (0) 2 0 (0) – Gesamt 0,98 [0,56; 1,72];
0,997Morbidität
Endpunkt
Teilpopulation
StudieRemdesivir +
StandardtherapiePlaceboa +
StandardtherapieRemdesivir +
Standardtherapie
vs. Placeboa +
StandardtherapieN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-WertbErholung zu Tag 14/15 Patientinnen und Patienten mit HFO/NIV zu Therapiebeginn Studien mit hoher Ergebnissicherheit ACTT-1 95 40 (42,1e) 98 33 (33,7e) 1,25 [0,87; 1,80];
0,246GS5774-Ac 3 0 (0) 2 1 (50,0) 0,25 [0,01; 4,23];
0,375Gesamtd 1,20 [0,84; 1,72];
0,319Erholung zum Studienende Patientinnen und Patienten mit HFO/NIV zu Therapiebeginn Studien mit hoher Ergebnissicherheit ACTT-1 95 57 (60,0e) 98 61 (62,2e) 0,96 [0,77; 1,21];
0,808GS5774-Ac 3 1 (33,3c) 2 2 (100) 0,45 [0,12; 1,76];
0,250Gesamtd 0,94 [0,75; 1,17];
0,588
- a)
-
An COVID-19 erkrankte Erwachsene mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn Low-Flow-Sauerstoff erhaltenund
- b)
-
An COVID-19 erkrankte Erwachsene mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn High-Flow-Sauerstoff bzw. eine nichtinvasive Beatmung erhaltenGesundheitsbezogene LebensqualitätEndpunkte aus dieser Kategorie wurden nicht erhoben.
Nebenwirkungen
Endpunkt Remdesivir +
StandardtherapiePlaceboa +
StandardtherapieRemdesivir +
Standardtherapie
vs. Placeboa +
StandardtherapieN Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)N Patientinnen und
Patienten mit
Ereignis n (%)RR [95 %-KI];
p-WertbNebenwirkungen UEs (ergänzend dargestellt) keine verwertbaren Datenf SUEs keine verwertbaren Datenf Abbruch wegen UEs keine verwertbaren Datenf a In der Studie GS5774-A wurde kein Placebo verabreicht b Berechnung des IQWiG, unbedingter exakter Test (CSZ-Methode) c Gemeinsame Betrachtung der Arme zur Remdesivir Gabe über 5 und 10 Tage d berechnet aus Metaanalyse mit festem Effekt, Methode nach Mantel-Haenszel e Berechnung des IQWiG f hoher Anteil an erkrankungsbezogenen Ereignissen (z. B. respiratorische Insuffizienz) g Für die Studie CAP-2 liegen keine getrennten Auswertungen nach Beatmungsstatus vor. Da jedoch 83 % aller Patientinnen und Patienten zu Studienbeginn LFO erhielten, wird die gesamte Studienpopulation zur Bewertung der Teilpopulation LFO eingeschlossen. Aufgrund der somit zu 17 % falsch eingeschlossenen Patientinnen und Patienten wird die Ergebnissicherheit als mäßig bewertet. Verwendete Abkürzungen: HFO: High-Flow-Sauerstoff; LFO: Low-Flow-Sauerstoff; k. A.: keine Angabe; KI: Konfidenzintervall; n: Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens 1) Ereignis; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; NIV: nichtinvasive Beatmung; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; RR: relatives Risiko; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis
- c)
-
An COVID-19 erkrankte Jugendliche mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn Low- oder High-Flow-Sauerstoff bzw. eine nichtinvasive Beatmung erhaltenEs liegen keine Daten für Jugendliche vor.
- 2.
-
Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden PatientengruppenAn COVID-19 erkrankte Erwachsene und Jugendliche mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn Low- oder High-Flow-Sauerstoff bzw. eine nichtinvasive Beatmung erhaltenca. 45 000 bis 79 000 Patientinnen und Patienten
- 3.
-
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte AnwendungDie Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Veklury (Wirkstoff: Remdesivir) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 8. September 2021):https://www.ema.europa.eu/documents/product-information/veklury-epar-product-information_de.pdfDieses Arzneimittel wurde unter „Besonderen Bedingungen“ zugelassen. Das bedeutet, dass weitere Nachweise für den Nutzen des Arzneimittels erwartet werden. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) wird neue Informationen zu diesem Arzneimittel mindestens jährlich bewerten und die Fachinformation, falls erforderlich, aktualisieren.Remdesivir darf nur in klinischen Einrichtungen angewendet werden, in denen die Patientinnen und Patienten engmaschig überwacht werden können.
- 4.
-
TherapiekostenJahrestherapiekosten:
An COVID-19 erkrankte Erwachsene und Jugendliche mit einer Pneumonie mit Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffversorgung, die zu Therapiebeginn Low- oder High-Flow-Sauerstoff bzw. eine nichtinvasive Beatmung erhalten
Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/Patient Zu bewertendes Arzneimittel: Remdesivira 3 284,40 € − 6 021,40 € Therapie nach ärztlicher Maßgabe Patientenindividuell unterschiedlich Zweckmäßige Vergleichstherapie: Therapie nach ärztlicher Maßgabe Patientenindividuell unterschiedlich a Remdesivir wird derzeit nur als Klinikpackung abgegeben. Der Wirkstoff unterliegt demnach derzeit nicht der Arzneimittelpreisverordnung und es fallen keine Rabatte nach § 130 bzw. § 130a SGB V an. Der Berechnung wird der Einkaufspreis der Klinikpackung (Angaben des pharmazeutischen Unternehmers) zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu Grunde gelegt. Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
Der Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. September 2021 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 16. September 2021
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
- 1
- Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A21-38) sofern nicht anders indiziert.
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