Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Beträge nach § 57 Absatz 1 und 2 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. Januar 2023 und Änderung der Beträge für zahntechnische Leistungen sowie der Festzuschüsse bei Leistungen, bei denen die BEL-Nr. 002 3 neben den BEL-Nrn. 005 1, 005 2 und 005 3 hinterlegt ist
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Beträge nach § 57 Absatz 1 und 2 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. Januar 2023 und Änderung der Beträge für zahntechnische Leistungen sowie der Festzuschüsse bei Leistungen, bei denen die BEL-Nr. 002 3 neben den BEL-Nrn. 005 1, 005 2 und 005 3 hinterlegt ist

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie:
Anpassung der Beträge nach § 57 Absatz 1 und 2
in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5
sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zum 1. Januar 2023
und Änderung der Beträge für zahntechnische Leistungen sowie
der Festzuschüsse bei Leistungen, bei denen die BEL-Nr. 002 3
neben den BEL-Nrn. 005 1, 005 2 und 005 3 hinterlegt ist

Vom 15. Dezember 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 beschlossen, die Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL) in der Fassung vom 3. November 2004 (BAnz. S. 24 463), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 3. Dezember 2021 (BAnz AT 22.12.2021 B6) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Teil B. „Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2022)“ wird aufgehoben und durch die folgende Fassung ersetzt:

Anlage „Teil B.“* PDF
II.

Die Änderungen der Richtlinie treten mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. Dezember 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

*
Redaktioneller Hinweis:

Die Anlage ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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