Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I der Geschäftsordnung zur Bestimmung der Stimmrechte
für die Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 beschlossen, die Anlage I der Geschäftsordnung in der Fassung vom 17. Juli 2008 (BAnz. S. 3256), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. Dezember 2023 (BAnz AT 01.02.2024 B7) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In der Tabelle wird Zeile „82.“ wie folgt gefasst:
„82. Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz (Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz gemäß § 136a Absatz 6 SGB V, QbT-RL) |
KBV/KZBV“ |
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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