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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Richtlinie zur Versorgung von Post-COVID

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte
für die Richtlinie zur Versorgung von Post-COVID

Vom 16. März 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen, die Anlage I der Geschäftsordnung in der Fassung vom 17. Juli 2008 (BAnz. S. 3256), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. Oktober 2022 (BAnz AT 25.11.2022 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Der Tabelle wird folgende Zeile „83.“ angefügt:

„83. Richtlinie zur Versorgung von Post-COVID
(Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung von Post-COVID, postCOV-RL)
DKG/​KBV“
II.

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 16. März 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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