Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I
zur Bestimmung der Stimmrechte für ein QS-Verfahren
Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis
in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, die Anlage I der Geschäftsordnung in der Fassung vom 17. Juli 2008 (BAnz. S. 3256), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. Juli 2022 (BAnz AT 15.09.2022 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In der Tabelle wird nach Zeile „69. k)“ folgende Zeile „69. l)“ eingefügt:
„69. l) Verfahren 20: Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis (QS Sepsis) | DKG“ |
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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