Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für ein QS-Verfahren
Entlassmanagement in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden
Qualitätssicherung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2023 beschlossen, die Anlage I der Geschäftsordnung in der Fassung vom 17. Juli 2008 (BAnz. S. 3256), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. März 2023 (BAnz AT 07.06.2023 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In der Tabelle wird nach Zeile „69. l)“ folgende Zeile „69. m)“ eingefügt:
„69. m) Verfahren 21: Entlassmanagement (QS ENTLASS) | DKG“ |
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Kommentar hinterlassen