Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie:
Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf
(Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. September 2022 beschlossen, die Heilmittel-Richtlinie in der Fassung vom 19. Mai 2011 (BAnz. S. 2247), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. Februar 2022 (BAnz AT 07.04.2022 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Der Abschnitt Erkrankungen des Nervensystems wird wie folgt geändert
- a)
-
Nach der Überschrift Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems werden folgende Zeilen eingefügt:
„G60.0 Hereditäre sensomotorische Neuropathie WS/EX/PN SB2/EN3 SP3 G60.8 Sonstige hereditäre und idiopathische Neuropathien EX/CS/PN/SO4 SB1/SB2/EN3“ - b)
-
Nach Zeile G61.8 werden folgende Zeilen eingefügt:
„Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels G70.2 Angeborene oder entwicklungsbedingte Myasthenie PN/AT EN3/SB3 SC/SP6“ - c)
-
Nach Zeile G71.0 werden folgende Zeilen eingefügt:
„G71.1 Myotone Syndrome PN/AT EN3/SB3 SC/SP6 G71.2 Angeborene Myopathien WS/EX/PN/AT EN3/SB3 SC/SP6 G71.3 Mitochondriale Myopathie, anderenorts nicht klassifiziert ZN/PN EN1/EN3/SB3 SC/SP6 G73.6* Myopathie bei Stoffwechselkrankheiten PN EN3/SB3 SC/SP6“
- 2.
-
Nach dem Abschnitt Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem wird folgende Tabelle mit Überschrift eingefügt:
„Verlust von oberen und unteren Extremitäten
ICD-10 Diagnose Hinweis/Spezifikation
zur DiagnoseDiagnosegruppe Physiotherapie Ergotherapie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie Z89.3 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der oberen Extremitäten EX/WS/CS/LY SB2 Z89.7 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der unteren Extremitäten EX/WS/CS/LY SB2 Z89.8 Verlust von oberen und unteren Extremitäten [jede Höhe] EX/WS/CS/LY SB2“ - 3.
-
Der Abschnitt Chromosomenanomalien wird wie folgt geändert:
- a)
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Vor Zeile Q93.4 wird folgende Zeile eingefügt:
„Q93.3 Deletion des kurzen Armes des Chromosoms 4 (Wolf-Hirschhorn-Syndrom) EX/WS SB1/SB2 SP1“ - b)
-
Nach Zeile 93.4 wird folgende Zeile eingefügt:
„Q93.5 Sonstige Deletion eines Chromosomenteils (Angelmann-Syndrom) ZN/WS EN1/ SB1/SB2/ PS1 SP1“
Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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