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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2024

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Mindestmengenregelungen:
Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2024

Vom 6. Dezember 2023

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 6. Dezember 2023 gemäß dem 8. Kapitel 2. Abschnitt § 21 Absatz 4 der Verfahrensordnung beschlossen, die Anlage (Mindestmengenkatalog) der Mindestmengenregelungen (Mm-R) in der Fassung vom 21. März 2006 (BAnz. S. 5389), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. November 2023 (BAnz AT 14.12.2023 B9) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In den Tabellen wird jeweils die Angabe „OPS Version 2023“ durch die Angabe „OPS Version 2024“ und in den Tabellen zu den Nummern 9 und 10 wird jeweils die Angabe „ICD-10-GM-Version 2023“ durch die Angabe „ICD-10-GM Version 2024“ ersetzt.

II.

Nummer 10 „Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen“ wird wie folgt geändert:

1.
In den OPS-Kodes 5-323.** werden jeweils die Wörter „Segmentresektion und Bisegmentresektion der Lunge“ durch die Wörter „Segmentresektion der Lunge“ ersetzt.
2.
In den OPS-Kodes 5-323.4* werden jeweils die Wörter „Segmentresektion, offen chirurgisch“ durch die Angabe „1 Segment, offen chirurgisch“ ersetzt.
3.
In den OPS-Kodes 5-323.5* werden jeweils die Wörter „Segmentresektion, thorakoskopisch“ durch die Angabe „1 Segment, thorakoskopisch“ ersetzt.
4.
In den OPS-Kodes 5-323.6* werden jeweils die Wörter „Bisegmentresektion, offen chirurgisch“ durch die Angabe „2 Segmente, offen chirurgisch“ ersetzt.
5.
In den OPS-Kodes 5-323.7* werden jeweils die Wörter „Bisegmentresektion, thorakoskopisch“ durch die Angabe „2 Segmente, thorakoskopisch“ ersetzt.
6.
Nach dem OPS-Kode 5-323.73 werden die folgenden OPS-Kodes eingefügt:

5-323.81 Segmentresektion der Lunge * 3 Segmente, offen chirurgisch * Ohne Lymphadenektomie
5-323.82 Segmentresektion der Lunge * 3 Segmente, offen chirurgisch * Mit Entfernung einzelner Lymphknoten
5-323.83 Segmentresektion der Lunge * 3 Segmente, offen chirurgisch * Mit radikaler Lymphadenektomie
5-323.91 Segmentresektion der Lunge * 3 Segmente, thorakoskopisch * Ohne Lymphadenektomie
5-323.92 Segmentresektion der Lunge * 3 Segmente, thorakoskopisch * Mit Entfernung einzelner Lymphknoten
5-323.93 Segmentresektion der Lunge * 3 Segmente, thorakoskopisch * Mit radikaler Lymphadenektomie
5-323.a1 Segmentresektion der Lunge * 4 Segmente, offen chirurgisch * Ohne Lymphadenektomie
5-323.a2 Segmentresektion der Lunge * 4 Segmente, offen chirurgisch * Mit Entfernung einzelner Lymphknoten
5-323.a3 Segmentresektion der Lunge * 4 Segmente, offen chirurgisch * Mit radikaler Lymphadenektomie
5-323.b1 Segmentresektion der Lunge * 4 Segmente, thorakoskopisch * Ohne Lymphadenektomie
5-323.b2 Segmentresektion der Lunge * 4 Segmente, thorakoskopisch * Mit Entfernung einzelner Lymphknoten
5-323.b3 Segmentresektion der Lunge * 4 Segmente, thorakoskopisch * Mit radikaler Lymphadenektomie
7.
Nach dem OPS-Kode 5-324.71 werden die folgenden OPS-Kodes eingefügt:

5-324.72 Einfache Lobektomie und Bilobektomie der Lunge * Lobektomie, einseitig mit radikaler Lymphadenektomie, thorakoskopisch * Mit bronchoplastischer Erweiterung
5-324.73 Einfache Lobektomie und Bilobektomie der Lunge * Lobektomie, einseitig mit radikaler Lymphadenektomie, thorakoskopisch * Mit angioplastischer Erweiterung
5-324.74 Einfache Lobektomie und Bilobektomie der Lunge * Lobektomie, einseitig mit radikaler Lymphadenektomie, thorakoskopisch * Mit bronchoplastischer und angioplastischer Erweiterung
III.

Die Änderung der Regelungen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 6. Dezember 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
Unterausschuss Qualitätssicherung
gemäß § 91 SGB V

Die Vorsitzende
Maag

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