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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie: Aktualisierung und weitere Änderungen der Richtlinie

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie:
Aktualisierung und weitere Änderungen der Richtlinie

Vom 20. April 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen, die Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) in der Fassung vom 17. Dezember 2015 (BAnz AT 15.11.2016 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. September 2020 (BAnz AT 08.12.2020 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Teil B wird wie folgt geändert:

1.
In Abschnitt II § 1 Satz 1 werden die Wörter „Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sowie Medizinische Versorgungszentren“ durch die Wörter „an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer“ ersetzt.
2.
Abschnitt III § 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Bei der Ausrichtung aller Praxisabläufe sind insbesondere die folgenden gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen zu beachten:

Allgemeine Behandlungsrichtlinien,
IP-Richtlinien,
FU-Richtlinien,
ZE-Richtlinien,
Festzuschuss-Richtlinien,
KFO-Richtlinien,
PAR-Richtlinien,
Bundesmantelvertrag BMV-Z,
Strahlenschutzgesetz bzw. Strahlenschutzverordnung,
Vorgaben zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen für Zahnarztpraxen.“
II.

Anlage 1 Abschnitt I wird wie folgt gefasst:

„I.
Fragen zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung

A.
In unserer Praxis/​Einrichtung (bitte ankreuzen, sofern zutreffend)

scrollen
führen wir operative Eingriffe unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung durch.
beschäftigen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
haben wir persönliche Patientenkontakte.
werden Arzneimittel verordnet.
B.
Die Einrichtung besteht zum [Datum Stichtag] seit mehr als drei Jahren:

scrollen
ja
nein

1a.
Definieren Sie regelmäßig praxisinterne Qualitätsziele zur Patientenversorgung oder Praxisorganisation?

scrollen
ja
nein
1b.
Erheben und bewerten Sie regelmäßig die Zielerreichung Ihrer praxisinternen Qualitätsziele im Rahmen einer Selbstbewertung?

scrollen
ja
nein
1c.
Dokumentieren Sie für interne Zwecke das Ergebnis der Selbstbewertungen?

scrollen
ja
nein
2.
Zu welchen praxisinternen Qualitätszielen erfassen Sie Kennzahlen?
(Mehrfachnennungen möglich):

scrollen
Reduzierung der Anzahl an Beschwerden
Reduzierung der Anzahl von kritischen Ereignissen
Steigerung der Anzahl von durchgeführten präventiven Leistungen
Reduzierung von Therapie-Abbrüchen (z. B. in der Psychotherapie)
Steigerung des Anteils der Rauchenden, denen Maßnahmen zum Beenden des Rauchens empfohlen wurden
Steigerung des Anteils der übergewichtigen Patienten, die eine Beratung hinsichtlich Maßnahmen zur Gewichtsabnahme erhielten
Die Dokumentation von Medikamentenallergien und unerwünschten Arzneimittelwirkungen erfolgt nach einem Standardverfahren.
Steigerung des Anteils der über 60-jährigen Patienten, denen eine Influenza-Impfung angeboten wurde
Steigerung des Anteils der Patienten, in deren Patientenakte eine Tetanus-/​Diphtherie-Impfung für die letzten 10 Jahre dokumentiert wurde
Die Abbildung von zwei risikobehafteten internen Prozessen zur Verbesserung der Patientensicherheit ist umgesetzt.
Reduzierung der durch Patienten nicht abgesagten Termine
Steigerung der Anzahl von Patienten, die auf evidenzbasierte Gesundheitsinformationen hingewiesen wurden
Reduzierung der Rückfragen anderer Praxen oder Einrichtungen aufgrund fehlender, nicht weitergeleiteter oder nicht mitgegebener Unterlagen
Steigerung der Anzahl der vom gesamten Team besuchten Fortbildungen, z. B. Notfalltraining, Hygienekurs etc.
Reduzierung der Anzahl der Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sonstige: FREITEXTFELD
Wir erfassen keine Kennzahlen.
3.
Haben Sie aus den Ergebnissen der Selbstbewertungen in der Vergangenheit Konsequenzen für Ihre Praxis gezogen (z. B. Veränderungen von Prozessen oder Strukturen)? Denken Sie dabei an die letzten 12 Monate.

scrollen
ja
nein

[Frage überspringen, sofern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden]

4.
Wie sind in Ihrer Praxis Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festgelegt?

scrollen
schriftlich
schriftlich und mündlich
nur mündlich
5.
Sind in Ihrer Praxis wesentliche Prozesse und Abläufe schriftlich festgelegt?

scrollen
ja
nein
6.
Für welche der folgenden Themen sind in Ihrer Praxis die wesentlichen Prozesse/​Abläufe schriftlich festgelegt?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
erstmalige Vorstellung von Patientinnen und Patienten
der Ablauf der häufigsten Untersuchungen
der Ablauf der häufigsten Behandlungen
Notfallversorgung/​Erste Hilfe
Patientenaufklärung
Terminmanagement
Behandlung von Schmerzen
Folgeverordnungen von Arzneimitteln
Prüfung der Arzneimittelsicherheit (Polypharmazie, Risikoarzneimittel)
Vermeidung von Stürzen
Umgang mit personenbezogenen Daten
Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Organisation der Praxis (z. B. Abrechnung, Materialbestellung)
sonstige: FREITEXTFELD
7.
Zu welchen der unten genannten Punkte haben Sie Regelungen zur koordinierten Zusammenarbeit aller Be­teiligten (Schnittstellenmanagement) getroffen?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
Rückfragen bei vor-, mit- und nachbehandelnden Ärzten sowie Psycho- und anderen Therapeuten (z. B. aktuelle Medikation, Begleiterkrankungen, Konsiliarbericht)
Kontakt mit Apotheken (z. B. bei Klärungsbedarf zu Verordnungen)
Kontakt mit anderen Bereichen ohne Patientenkontakt (z. B. Labor, externe Pathologie)
Kontakt mit Pflegepersonen oder -einrichtungen (z. B. Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst, Angehörige)
Einweisung in stationäre Behandlung
sonstige externe Schnittstellen (z. B. KVen, Krankenkassen, Medizinischer Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst): FREITEXTFELD
Es sind keine Schnittstellen geregelt.
8.
Werden in Ihrer Praxis zu einem oder mehreren der folgenden Themen Checklisten genutzt?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
strukturierte Anamnese
Einschätzung der Dringlichkeit zur Terminvergabe
Kontrolle der Notfallausstattung
Übergabe von Informationen zur Einweisung ins Krankenhaus
Einschätzung des Sturzrisikos von Patientinnen und Patienten
Vorbereitung von operativen Eingriffen
sonstige Tätigkeiten ohne unmittelbaren Patientenbezug (z. B. Reinigung der Praxis, Dosierung von Reinigungsmitteln): FREITEXTFELD
Nein, es werden keine Checklisten eingesetzt.

[Frage überspringen, sofern keine operativen Eingriffe unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung durchgeführt werden]

9.
Werden OP-Checklisten eingesetzt (z. B. zur Identifizierung von Patienten-, Eingriffsverwechslungen oder von OP-Risiken)?

Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
ja, bei allen operativen Eingriffen
ja, bei einem Teil der operativen Eingriffe (z. B. bei hohem Risiko)
ja, bei operativen Eingriffen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärztinnen/​Ärzten
ja, bei operativen Eingriffen unter Sedierung
nein

[Frage überspringen, sofern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden]

10.
Werden in Ihrer Praxis Teambesprechungen durchgeführt?

scrollen
ja, regelmäßig in festgelegten wiederkehrenden Abständen
ja, unregelmäßig
nein

[Frage überspringen, sofern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden]

11.
Bilden sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig mit unmittelbarem Bezug zu ihrer Tätigkeit fort?

scrollen
ja
nein

[Frage überspringen, sofern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden]

12.
Wie wird der Fortbildungs- und Schulungsbedarf in Ihrer Praxis erhoben?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
Einschätzung durch die Praxisleitung
Meldung des Bedarfs durch einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
individuelle Mitarbeitergespräche
Teambesprechungen
Sonstiges: FREITEXTFELD
Es erfolgt keine Erfassung des Fortbildungs- und Schulungsbedarfs.

[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]

13.
Führen Sie Patientenbefragungen durch?

scrollen
ja, fortlaufend
ja, regelmäßig in festgelegten wiederkehrenden Abständen
ja, unregelmäßig
nein

[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt oder wenn Frage 13 mit „nein“ beantwortet wurde]

14.
Wie häufig hat Ihre Praxis in den letzten 3 Jahren Patientenbefragungen durchgeführt?

scrollen
mehrfach
einmalig
In den letzten 3 Jahren wurde keine Patientenbefragung durchgeführt.

[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]

15.
Gibt es in Ihrer Praxis Regelungen zum Umgang mit Patientenbeschwerden (Beschwerdemanagement)?

scrollen
ja
nein

[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]

16.
Für welche der folgenden Themen werden den Patientinnen und Patienten in Ihrer Praxis schriftliche, zuver­lässige und verständliche Informationen zur Verfügung gestellt?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
für die häufigsten Erkrankungen
für Behandlungsoptionen
zum Ablauf einer Psychotherapie
vor operativen Eingriffen
zur Prävention von Erkrankungen
zur Gesundheitsförderung
zu Angeboten von Selbsthilfeorganisationen
zu Angeboten von Beratungsstellen
sonstige Themen: FREITEXTFELD
Es werden keine schriftlichen Patienteninformationen zur Verfügung gestellt.

[Frage überspringen, sofern kein Patientenkontakt erfolgt oder Frage 16 mit „Es werden keine Patienteninfor­mationen zur Verfügung gestellt“ beantwortet wurde]

17.
Wie stellen Sie sicher, dass die schriftlichen Patienteninformationen verständlich sind?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
eigene Beurteilung
Nachfrage bei den entsprechenden Patientinnen und Patienten
Nutzung von Rückmeldungen aus der Patientenbefragung
externe Unterstützung bei der Beurteilung (z. B. Nutzung von Materialien der ärztlichen Körperschaften oder des Ärztlichen Zentrums für Qualität)
Sonstiges: FREITEXTFELD
Bisher sind keine Maßnahmen zur Sicherstellung der Verständlichkeit festgelegt.
18.
Haben Sie in Ihrer Praxis Regelungen zum Umgang mit potentiellen Risiken (z. B. bei fehlenden Unterlagen/​Vorbefunden, bei Sprachbarrieren, bei unklarer Medikation, zur Vermeidung von Verwechslungen, zum Erkennen von Risikopatienten, zur Einschätzung der Dringlichkeit der Behandlung, bei potentieller Suizidalität, bei Un­sicherheiten in Diagnostik und Therapie, bei personellen oder wirtschaftlichen Unsicherheiten)?

scrollen
ja
nein
19.
Wie besprechen Sie in Ihrer Praxis Fehler und kritische Ereignisse?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
anlassbezogen (z. B. direkt, wenn ein Fehler oder kritisches Ereignis aufgetreten ist)
unregelmäßig als Thema in Besprechungen
regelmäßig als fester Tagesordnungspunkt (z. B. der Teambesprechungen)
Sonstiges: FREITEXTFELD
Hierzu gibt es keine Regelung.
20.
Nutzen Sie in der Praxis ein Fehlerberichts- und Lernsystem (Fehlermeldesystem)?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
ja, www.cirsmedical.de
ja, www.jeder-fehler-zaehlt.de
ja, Sonstiges: FREITEXTFELD
nein
21.
Haben Sie Regelungen für medizinische Notfallsituationen?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
Vollständigkeit und Aktualität der Notfallausstattung (z. B. Prüfung von Verfallsdaten und auf fehlende Utensilien)
Kriterien, um dringliche Fälle bei telefonischem Kontakt mit Patientinnen und Patienten zu erkennen
Umgang mit Patientinnen und Patienten bei akuter Suizidalität/​in Krisensituationen
[sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden] Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erkennen von Notfällen
[sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden] Durchführung eines Notfalltrainings (z. B. Handhabung der Notfallausstattung, Kommunikation bei Notfällen, Notfallbehandlung)
sonstige: FREITEXTFELD
keine spezifischen Regelungen zu Notfällen
22.
Zu welchen der folgenden Aspekte von Hygiene und Infektionsschutz gibt es in Ihrer Praxis – in Abhängigkeit Ihrer Fachrichtung – Regelungen?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
Aufbereitung von Medizinprodukten, die direkt an der Patientin oder direkt am Patienten verwendet werden
Händewaschen und Handpflege
Händedesinfektion
Reinigung und Desinfektion von Räumlichkeiten und Ausstattung
Hygieneplan für die gesamte Praxis
Umgang mit Patientinnen und Patienten mit meldepflichtigen Erkrankungen (z. B. separater Wartebereich)
Maßnahmen für einen rationalen Antibiotikaeinsatz
sonstige Aspekte: FREITEXTFELD
keine spezifischen Regelungen zum Hygienemanagement

[Frage überspringen, sofern grundsätzlich keine Arzneimittel verordnet werden]

23.
Was nutzen Sie in Ihrer Praxis, um den Umgang mit Arzneimitteln sicherer zu machen?
Mehrfachnennungen möglich:

scrollen
Medikationspläne
Rote-Hand-Briefe, Wirkstoff Aktuell u. a. Fachpublikationen
Arbeitsanweisungen für die Anwendung von Hochrisikoarzneimitteln (z. B. Zytostatika, Immunsuppressiva)
systematische Prüfung Arzneimittelrisiken (z. B. Frage nach Allergien, Wechselwirkungen mit Vormedikation oder Kontraindikationen)
elektronische Verordnung von Arzneimitteln
Fortbildung und Schulung zur Arzneimitteltherapiesicherheit
Informationsmaterial für Patientinnen und Patienten zur sicheren Arzneimitteltherapie
sonstige Aspekte: FREITEXTFELD
keine der genannten

[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]

24.
Gibt es in Ihrer Praxis Regelungen zum Schmerzmanagement?

scrollen
ja
nein
Wir behandeln keine Schmerzpatienten.

[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]

25.
Gibt es in Ihrer Praxis Regelungen zum postoperativen Akutschmerzmanagement?

scrollen
ja
nein
Wir führen keine Interventionen durch, die mit postoperativem Akutschmerz einhergehen können.

[Frage überspringen, sofern grundsätzlich kein Patientenkontakt erfolgt]

26.
Haben Sie Ihre Praxis in den letzten zwei Jahren auf Sturzrisiken analysiert (z. B. Stolperfallen)?

scrollen
ja, alle Bereiche
ja, manche Bereiche
nein“
III.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 20. April 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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