Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie
zum Bauchaortenaneurysma:
Änderungen in den §§ 4 und 8
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. November 2023 beschlossen, die Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma in der Fassung vom 13. März 2008 (BAnz. S. 1706), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 7. Dezember 2022 (BAnz AT 12.01.2023 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Richtlinie wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In § 4 Absatz 3 wird die Angabe „2015“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
- 2.
-
In § 8 werden die Wörter „Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information“ durch die Wörter „vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebene Operations- und Prozedurenschlüssels (OPS)“ ersetzt.
Die Änderungen der Richtlinie treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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