Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung der §§ 8, 10, 12 bis 13, 16 bis 17,
Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2022 und
Aufhebung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2019
sowie der Anlage 3 und ihres Anhangs
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 beschlossen, die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 7. Dezember 2022 (BAnz AT 11.01.2023 B6) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Qb-R werden wie folgt geändert:
- 1.
-
§ 8 wird wie folgt geändert:
- a)
-
In Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „im Kapitel C-1“ durch die Wörter „in den Kapiteln C-1 und C-9“ ersetzt.
- b)
-
Folgender Absatz 7 wird angefügt:„Die Daten zum Kapitel C-9 der Anlage werden dem Krankenhaus bis zum 15. Oktober des Erstellungsjahres direkt vom Institut nach § 137a Absatz 1 SGB V zur abschließenden Prüfung und Kommentierung zur Verfügung gestellt. Die Krankenhäuser erhalten bis zum 31. Oktober des Erstellungsjahres die Gelegenheit zur abschließenden Prüfung und Kommentierung ihrer Daten. Das Institut nach § 137a Absatz 1 SGB V kann Korrekturen auf Grundlage der Rückmeldungen der Krankenhäuser vornehmen. Es übermittelt die finalen Datensätze standortbezogen bis zum 15. November des Erstellungsjahres an die Annahmestelle Qb.“
- 2.
-
In § 10 Absatz 1 werden nach den Wörtern „sowie den weiteren nach § 136b Absatz 1 Satz 3 SGB V zu beteiligenden Organisationen“ die Wörter „und dem Institut nach § 137a Absatz 1 SGB V“ eingefügt.
- 3.
-
§ 12 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:„Das Institut nach § 137a Absatz 1 SGB V kann ein bis zum 15. November übermitteltes Kapitel C-9 durch Anzeige gegenüber der Annahmestelle Qb bis zum 28. Februar des Veröffentlichungsjahres berichtigen. Die Annahmestelle Qb bestimmt in Abstimmung mit dem Institut nach § 137a Absatz 1 SGB V ein Zeitfenster von mindestens zwei Wochen, innerhalb dessen die berichtigten Daten zu übermitteln sind. Für die übermittelten berichtigten Daten gilt § 9 dieser Regelungen entsprechend. Bei Berichtigungen des C-9-Kapitels durch das Institut nach § 137a Absatz 1 SGB V hat dieses das betroffene Krankenhaus zu informieren. Dem Krankenhaus ist entsprechend § 8 Absatz 7 Satz 2 die Möglichkeit zur Fehlerprüfung und Kommentierung des berichtigten C-9-Kapitels zu geben.“
- b)
-
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
- 4.
-
§ 13 wird wie folgt geändert:
- a)
-
In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „des C-1-Kapitels gemäß § 8 Absatz 6“ durch die Wörter „des C-1- oder des C-9-Kapitels gemäß § 8 Absatz 6 und 7“ ersetzt.
- b)
-
In Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „Datenlieferungen zum Kapitel C-1 erfolgt sind“ durch die Wörter „Datenlieferungen zu den Kapiteln C-1 und C-9 erfolgt sind“ ersetzt.
- c)
-
In Absatz 7 werden die Wörter „keine C-1-Daten vorliegen, kann der G-BA die zuständige übermittelnde Stelle auffordern, hierzu eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und die C-1-Daten nachzuliefern“ durch die Wörter „keine C-1- oder C-9-Daten vorliegen, kann der G-BA die zuständige übermittelnde Stelle auffordern, hierzu eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und die C-1- oder C-9-Daten nachzuliefern“ ersetzt.
- 5.
-
In § 16 Absatz 3 werden die Wörter „für das Berichtsjahr 2020“ durch die Wörter „für die Berichtsjahre 2020 und 2021“ ersetzt.
- 6.
-
In § 17 werden die Wörter „für die Berichtsjahre 2019, 2020 und 2021“ durch die Wörter „für die Berichtsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022“ ersetzt.
Die Anlagen werden wie folgt geändert:
- 1.
-
Die Anlage 1: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2019 wird aufgehoben.
- 2.
-
Nach der Anlage: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2021 wird die Anlage: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2022 gemäß Anlage 1 zum Beschluss eingefügt.
- 3.
-
Der Anhang 1 zur Anlage 1: Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2019 wird aufgehoben.
- 4.
-
Der Anhang 2 zur Anlage 1: Auswahllisten für das Berichtsjahr 2019 wird aufgehoben.
- 5.
-
Nach dem Anhang 2 zur Anlage: Auswahllisten für das Berichtsjahr 2021 wird der Anhang 2 zur Anlage: Auswahllisten für das Berichtsjahr 2022 gemäß Anlage 2 zum Beschluss eingefügt.
- 6.
-
Der Anhang 3 zur Anlage 1: Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V für das Berichtsjahr 2019 wird aufgehoben.
- 7.
-
Der Anhang 4 zur Anlage 1: Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2019 wird aufgehoben.
- 8.
-
Die Anlage 2: Annahmestelle und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2019 wird aufgehoben.
- 9.
-
Die Anlage 3: Verfahren zur Veröffentlichung der Berichtspflicht und zur Erstellung einer Liste nach § 8 Absatz 1 ab dem Berichtsjahr 2015 wird aufgehoben.
- 10.
-
Der Anhang zu Anlage 3 Qb-R Formular zur Begründung eines Antrags gemäß § 2 Anlage 3 wird aufgehoben.
Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2022
Allgemeine Hinweise | ||
1 | Erläuterungen zur Berichterstellung | |
2 | Umfang und Format des Qualitätsberichts | |
3 | Struktur der Inhalte des Qualitätsberichts | |
A | Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses bzw. des Krankenhausstandorts | |
A-1 | Allgemeine Kontaktdaten des Krankenhauses | |
A-2 | Name und Art des Krankenhausträgers | |
A-3 | Universitätsklinikum oder akademisches Lehrkrankenhaus | |
A-4 | [unbesetzt] | |
A-5 | Medizinisch-pflegerische Leistungsangebote des Krankenhauses | |
A-6 | Weitere nicht-medizinische Leistungsangebote des Krankenhauses | |
A-7 | Aspekte der Barrierefreiheit | |
A-7.1 | Ansprechpartner für Menschen mit Beeinträchtigungen | |
A-7.2 | Konkrete Aspekte der Barrierefreiheit | |
A-8 | Forschung und Lehre des Krankenhauses | |
A-8.1 | Forschung und akademische Lehre | |
A-8.2 | Ausbildung in anderen Heilberufen | |
A-9 | Anzahl der Betten | |
A-10 | Gesamtfallzahlen | |
A-11 | Personal des Krankenhauses | |
A-11.1 | Ärztinnen und Ärzte | |
A-11.2 | Pflegepersonal | |
A-11.3 | Angaben zu ausgewähltem therapeutischen Personal in Psychiatrie und Psychosomatik | |
A-11.4 | Spezielles therapeutisches Personal | |
A-12 | Umgang mit Risiken in der Patientenversorgung | |
A-12.1 | Qualitätsmanagement | |
A-12.1.1 | Verantwortliche Person | |
A-12.1.2 | Lenkungsgremium | |
A-12.2 | Klinisches Risikomanagement | |
A-12.2.1 | Verantwortliche Person | |
A-12.2.2 | Lenkungsgremium | |
A-12.2.3 | Instrumente und Maßnahmen | |
A-12.2.3.1 | Einsatz eines einrichtungsinternen Fehlermeldesystems | |
A-12.2.3.2 | Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen | |
A-12.3 | Hygienebezogene und infektionsmedizinische Aspekte | |
A-12.3.1 | Hygienepersonal | |
A-12.3.2 | Weitere Informationen zur Hygiene | |
A-12.3.2.1 | Vermeidung gefäßkatheterassoziierter Infektionen | |
A-12.3.2.2 | Durchführung von Antibiotikaprophylaxe und Antibiotikatherapie | |
A-12.3.2.3 | Umgang mit Wunden | |
A-12.3.2.4 | Händedesinfektion | |
A-12.3.2.5 | Umgang mit Patientinnen und Patienten mit multiresistenten Erregern (MRE) | |
A-12.3.2.6 | Hygienebezogenes Risikomanagement | |
A-12.4 | Patientenorientiertes Lob- und Beschwerdemanagement | |
A-12.5 | Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) | |
A-12.5.1 | Verantwortliches Gremium | |
A-12.5.2 | Verantwortliche Person | |
A-12.5.3 | Pharmazeutisches Personal | |
A-12.5.4 | Instrumente und Maßnahmen | |
A-12.6 | Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt | |
A-12.6.1 | Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen | |
A-13 | Besondere apparative Ausstattung | |
A-14 | Teilnahme am gestuften System der Notfallversorgung des G-BA gemäß § 136c Absatz 4 SGB V | |
A-14.1 | Teilnahme an einer Notfallstufe | |
A-14.2 | Teilnahme an der Speziellen Notfallversorgung | |
A-14.3 | Teilnahme am Modul Spezialversorgung | |
A-14.4 | Kooperation mit Kassenärztlicher Vereinigung (gemäß § 6 Absatz 3 der Regelungen zu den Notfallstrukturen) | |
B | Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen | |
B-[X].1 | Name der Organisationseinheit/Fachabteilung | |
B-[X].2 | Zielvereinbarungen mit leitenden Ärztinnen und Ärzten | |
B-[X].3 | Medizinische Leistungsangebote der Organisationseinheit/Fachabteilung | |
B-[X].4 | [unbesetzt] | |
B-[X].5 | Fallzahlen der Organisationseinheit/Fachabteilung | |
B-[X].6 | Hauptdiagnosen nach ICD | |
B-[X].7 | Durchgeführte Prozeduren nach OPS | |
B-[X].8 | Ambulante Behandlungsmöglichkeiten | |
B-[X].9 | Ambulante Operationen nach § 115b SGB V | |
B-[X].10 | Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft | |
B-[X].11 | Personelle Ausstattung | |
B-[X].11.1 | Ärztinnen und Ärzte | |
B-[X].11.2 | Pflegepersonal | |
B-[X].11.3 | Angaben zu ausgewähltem therapeutischen Personal in Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychosomatik | |
C | Qualitätssicherung | |
C-1 | Teilnahme an Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V | |
C-1.1.[Y] | Leistungsbereiche mit Fallzahlen und Dokumentationsrate | |
C-1.1.1 | Anforderungen an die Darstellung der Leistungsbereiche und Dokumentationsraten | |
C-1.1.2 | Übermittlung der Daten | |
C-1.1.3 | Besonderheiten in einzelnen Leistungsbereichen | |
C-1.2.[Z] | Ergebnisse der Qualitätssicherung | |
C-1.2.1 | Ergebnisse für Qualitätsindikatoren und Kennzahlen | |
C-2 | Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht gemäß § 112 SGB V | |
C-3 | Qualitätssicherung bei Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP) nach § 137f SGB V | |
C-4 | Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung | |
C-5 | Umsetzung der Mindestmengenregelungen (Mm-R) nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V | |
C-5.1 | Umsetzung der Mm-R im Berichtsjahr | |
C-5.2 | Angaben zum Prognosejahr | |
C-5.2.1 | Leistungsberechtigung für das Prognosejahr | |
C-5.2.1.a | Ergebnis der Prognoseprüfung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen | |
C-5.2.1.b | Erstmalige oder erneute Erbringung einer Leistung (§ 6 Mm-R) | |
C-5.2.1.c | Erlaubnis der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung (§ 136b Absatz 5a SGB V) | |
C-6 | Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V | |
C-7 | Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V | |
C-8 | Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) im Berichtsjahr | |
C-8.1 | Monatsbezogener Erfüllungsgrad der PpUG | |
C-8.2 | Schichtbezogener Erfüllungsgrad der PpUG | |
C-9 | Umsetzung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) | |
C-9.1 | Zeitraum des Nachweises | |
C-9.2 | Vollständige und fristgerechte Nachweisführung | |
C-9.3 | Einrichtungstyp | |
C-9.3.1 | Strukturangaben zur Einrichtung | |
C-9.3.1.1 | Regionale Pflichtversorgung | |
C-9.3.1.2 | Strukturangaben zu den vorhandenen Stationen | |
C-9.3.1.3 | Behandlungsumfang und Behandlungsbereiche | |
C-9.3.2 | Tatsächliche Personalausstattung nach Berufsgruppen | |
C-9.3.3 | Einhaltung der Mindestvorgaben und Umsetzungsgrad | |
C-9.3.3.1 | Einhaltung der Mindestvorgabe in der Einrichtung | |
C-9.3.3.2 | Einhaltung der Mindestvorgaben und Umsetzungsgrad in den Berufsgruppen | |
C-9.3.3.3 | Umsetzungsgrad in der Einrichtung | |
C-9.3.3.4 | Ausnahmetatbestände | |
C-10 | Umsetzung von Anforderungen an die Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien |
Allgemeine Hinweise
In diesem Dokument werden Inhalte, Umfang und Datenformat des strukturierten Qualitätsberichts nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V beschrieben.
Sofern keine Aussagen zur Darstellung bestimmter Inhalte des Qualitätsberichts gemacht werden, liegt die Darstellung im Ermessen des Bericht erstattenden Krankenhauses.
1 Erläuterungen zur Berichterstellung
Benennung des Qualitätsberichts
Der Qualitätsbericht trägt die Bezeichnung „Strukturierter Qualitätsbericht gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V über das Berichtsjahr [JJJJ]“ (jeweiliges Berichtsjahr). Das Datum der Erstellung ist aufzuführen.
Benennung der Lieferdateien: Dateinamenskonvention
- a)
-
Standortberichte
Die Dateien sind von den übermittelnden Stellen folgendermaßen zu benennen:
Berichtsteil A, B, C-2ff. <Haupt-IK>-77<XXXX>000-<JAHR>-xml.xml
Berichtsteil C-1 DeQS <Haupt-IK>-77<XXXX>000-<JAHR>-das.xml
Berichtsteil C-9 <Haupt-IK>-77<XXXX>000-<JAHR>-IQTIG.xml
Gesamtberichte
Die Dateien sind von der Annahmestelle Qb folgendermaßen zu benennen:
Gesamtbericht Berichtsteil A, B, C-2ff. <Haupt-IK>-<Jahr>-xml.xml
Gesamtbericht Berichtsteil C-1 DeQS <Haupt-IK>-<Jahr>-das.xml
Gesamtbericht Berichtsteil C-9 <Haupt-IK>-<Jahr>IQTIG.xml
2 Umfang und Format des Qualitätsberichts
Format
Der Qualitätsbericht ist in einem maschinenverwertbaren standardisierten Datensatzformat gemäß § 6 Qb-R und den in Anhang 1 definierten Vorgaben zu erstellen.
Der Vermerk „[Version für die „mit der Durchführung der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beauftragte Stelle“]“ kennzeichnet die Berichtsteile, die gemäß den §§ 7 und 8 Qb-R von den jeweiligen Stellen erstellt und an die Annahmestelle Qb übermittelt werden.
Umfang
Um den Umfang des Qualitätsberichts zweckmäßig zu begrenzen, sind an einigen Stellen Zeichenbegrenzungen vorgesehen. Es wird empfohlen, auf weitergehende Informationen bzw. andere Informationsquellen (z. B. Unternehmensberichte, Broschüren, Internetseite, Ansprechperson) zu verweisen, sofern das Krankenhaus hierzu Angaben machen möchte.
3 Struktur der Inhalte des Qualitätsberichts
Gliederung des Qualitätsberichts
Der Qualitätsbericht besteht aus drei Teilen:
- –
-
Teil A über die Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses,
- –
-
Teil B über die Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen,
- –
-
Teil C über die Qualitätssicherung.
Freiwillige Angaben
Für freiwillige Angaben stehen die Felder „Kommentar/Erläuterung“ zur Verfügung. Für alle Freitextangaben sollen möglichst umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet werden.
Einige Kapitel des Qualitätsberichts müssen nur ausgefüllt werden, wenn diese auf das Krankenhaus zutreffen (z. B. Kapitel C-5 Umsetzung der Mindestmengenregelungen nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V).
Um eine technisch möglichst einfache Struktur der Datenbankversion zu erreichen, sind die Hinweise „trifft nicht zu“/„entfällt“ in den meisten Fällen nicht explizit aufzunehmen, sondern über die technischen Vorgaben der XML-Struktur beschrieben.
Auswahllisten
Zu einigen Kapiteln (z. B. zu den Kapiteln A-5, A-6) sind in Anhang 2 Auswahllisten vorgegeben. Die Auswahllisten dienen durch die Verwendung standardisierter Informationen der besseren Vergleichbarkeit und Auffindbarkeit der relevanten Informationen in den Qualitätsberichten.
Kontaktdaten
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Angabe von personen- oder standortbezogenen Kontaktdaten sind sie standardisiert zu erfassen.
Das heißt im Einzelnen:
„Kontakt/Person lang“ enthält:
- –
-
Name
- –
-
Vorname
- –
-
Titel (freiwillig)
- –
-
Funktion/Arbeitsschwerpunkt
- –
-
Telefon
- –
-
Telefax (freiwillig)
- –
-
E-Mail
„Kontakt/Person kurz“ enthält:
- –
-
Name
- –
-
Vorname
- –
-
Titel (freiwillig)
- –
-
Funktion/Arbeitsschwerpunkt
- –
-
Telefon (freiwillig)
- –
-
Telefax (freiwillig)
- –
-
E-Mail (freiwillig)
„Kontakt/Adresse“ enthält:
- –
-
Straße
- –
-
Hausnummer (freiwillig)
alternativ: Postfach (freiwillig)
- –
-
Adresszusatz (freiwillig)
- –
-
Postleitzahl
- –
-
Ort
„Kontakt/Zugang“ enthält:
- –
-
Straße
- –
-
Hausnummer
- –
-
Postleitzahl
- –
-
Ort
- –
-
Adress-Link (freiwillig)
In der folgenden Beschreibung der Inhalte werden entsprechend nur noch die Kurzformen angegeben:
„Kontakt/Person lang“
„Kontakt/Person kurz“
„Kontakt/Adresse“
„Kontakt/Zugang“
Einleitung des Qualitätsberichts
Hier sind folgende Angaben zu machen:
- –
-
Datum der Erstellung des Berichts
- –
-
Name des Herstellers der Software zur Erstellung des XML
- –
-
Verwendete Software mit Versionsangabe
- –
-
Für die Erstellung des Qualitätsberichts verantwortliche Person: [„Kontakt/Person lang“]
- –
-
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Qualitätsbericht verantwortliche Person: Krankenhausleitung, vertreten durch [„Kontakt/Person lang“]
- –
-
Weiterführende Links (z. B. zur Internetseite des Krankenhauses, zu Broschüren, Unternehmensberichten), sofern diese nicht an geeigneter Stelle im Qualitätsbericht eingefügt werden können (freiwillig)
A Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses bzw. des Krankenhausstandorts
Hinweis: Nachfolgende Textpassage ist von der Erfassungssoftware automatisch zu übernehmen und im Rahmen der Veröffentlichung darzustellen:
Hinweis zur COVID-19-Pandemie im Berichtsjahr 2022:
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat der G-BA seit März 2020 die Inhalte und Verfahren unterschiedlicher Qualitätssicherungsverfahren an die besonderen Rahmenbedingungen angepasst (vgl. G-BA-Beschluss vom 27. März 2020 bzw. 21. April 2022). Aber auch jenseits der Qualitätssicherungsverfahren hat die Pandemie im Jahr 2022 bedeutsam Einfluss auf die Versorgung in Krankenhäusern genommen. Diese Effekte können sich auch in den Qualitätsberichten im Berichtsjahr 2022 widerspiegeln. So können etwa die Angaben in einigen Berichtsteilen deutlich von den Angaben aus den vorherigen Berichtsjahren abweichen, was einen direkten Vergleich einzelner Berichtsjahre nicht immer möglich macht.
Dennoch stellen die Angaben im Qualitätsbericht die Strukturen und das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern für das Berichtsjahr 2022 transparent dar und erfüllen damit eine wichtige Aufgabe für Patientinnen und Patienten sowie die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte.
A-1 Allgemeine Kontaktdaten des Krankenhauses
Hier müssen vollständige Angaben zur Erreichbarkeit gemacht werden.
Verpflichtend sind folgende Kontaktdaten anzugeben:
- I.
-
Angaben zum Krankenhaus
Diese Angaben beziehen sich auf das Krankenhaus und sind in jedem Qualitätsbericht zu machen.
- 1.
-
Name und Hausanschrift des Krankenhauses [„Kontakt/Zugang“]; zusätzlich: Zentrale Telefonnummer; zentrale E-Mailadresse, zusätzlich optional: Postanschrift [„Kontakt/Adresse“]
- 2.
-
Institutionskennzeichen
- a)
-
Institutionskennzeichen (Haupt-IK gemäß Standortverzeichnis)Hier ist das Haupt-IK gemäß Standortverzeichnis anzugeben, das sowohl für die Identifikation bei der Annahmestelle Qb als auch bei den mit der Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen verwendet wurde. Liefert das Krankenhaus keine Daten für die externe vergleichende Qualitätssicherung, ist nur darauf zu achten, dass an dieser Stelle dasselbe Institutionskennzeichen angegeben wird, welches als Identifikation bei der Annahmestelle Qb verwendet wird.
- b)
-
Weitere relevante InstitutionskennzeichenHier können weitere, z. B. in der Vergangenheit genutzte Institutionskennzeichen angegeben werden.
- 3.
-
Bei Krankenhäusern mit nur einem Standort:
- a)
-
Standortnummer aus dem Standortverzeichnis
- b)
-
Standortnummer (alt)
Hier ist – falls vorhanden – die im Berichtsjahr 2019 verwendete Nummer anzugeben. - 4.
-
Angaben zur Leitung des Krankenhauses: Ärztliche Leitung, Pflegedienstleitung und Verwaltungsleitung mit Daten zur Erreichbarkeit [„Kontakt/Person lang“]
Bei Krankenhäusern mit mehreren Standorten zusätzlich:
- II.
-
Angaben zum Standort, über den berichtet wird
- 1.
-
Name und Hausanschrift des Krankenhausstandorts [„Kontakt/Zugang“]; zusätzlich optional: Postanschrift [„Kontakt/Adresse“]
- 2.
-
Institutionskennzeichen (Haupt-IK gemäß Standortverzeichnis)
- 3.
-
Standortnummer gemäß Standortverzeichnis
- 4.
-
Standortnummer (alt)
Hier ist – falls vorhanden – die im Berichtsjahr 2019 verwendete Nummer für diesen Standort anzugeben. - 5.
-
Angaben zur Leitung des Krankenhausstandorts: Ärztliche Leitung, Pflegedienstleitung und Verwaltungsleitung mit Daten zur Erreichbarkeit [„Kontakt/Person lang“]
A-2 Name und Art des Krankenhausträgers
Hier ist der Name des Krankenhausträgers und die Art der Trägerschaft anzugeben: freigemeinnützig, öffentlich oder privat. Lässt sich der Krankenhausträger mit diesen Kategorien nicht fassen, ist die Art des Trägers (ebenso wie der Name) als Freitext anzugeben.
A-3 Universitätsklinikum oder akademisches Lehrkrankenhaus
(nur wenn zutreffend)
Hier gibt das Krankenhaus an, ob es Universitätsklinikum oder akademisches Lehrkrankenhaus ist.
Ein akademisches Lehrkrankenhaus muss zusätzlich die zugehörige Universität (Name, Ort) angeben.
A-4 [unbesetzt]
A-5 Medizinisch-pflegerische Leistungsangebote des Krankenhauses
Bei den Angaben zu medizinisch-pflegerischen Leistungsangeboten liegt der Schwerpunkt auf den nicht-ärztlichen Leistungen. Es sind alle medizinisch-pflegerischen Leistungsangebote des Krankenhauses darzustellen. Basis der Angaben bildet die Auswahlliste „Medizinisch-pflegerische Leistungsangebote“ (Kapitel A-5) des Anhangs 2. Dort sind die entsprechenden medizinisch-pflegerischen Leistungsangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.
Zu jedem medizinisch-pflegerischen Leistungsangebot können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind auf maximal 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
A-6 Weitere nicht-medizinische Leistungsangebote des Krankenhauses
Angaben zu weiteren nicht-medizinischen Leistungsangeboten werden – sofern vorhanden – für das gesamte Krankenhaus (allgemein) gemacht. Sie werden aus der Auswahlliste „Weitere nicht-medizinische Leistungsangebote“ (Kapitel A-6) des Anhangs 2 übernommen. Darüber hinaus können jeweils ergänzende Angaben (z. B. zur Anzahl der jeweiligen Patientenzimmer oder über relevante Internetseiten des Krankenhauses) gemacht werden. Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Beispiel:
Nr. | Leistungsangebot | Kommentar |
---|---|---|
NM66 | Berücksichtigung von besonderen Ernährungsbedarfen | z. B. jüdische/muslimische Ernährung, vegetarische/vegane Küche, glutenfreie Ernährung |
A-7 Aspekte der Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Behinderungen entstehen aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren und hindern diese an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft.
Die Aspekte der Barrierefreiheit sind für den Krankenhausstandort anzugeben.
Wenn die genannten Aspekte der Barrierefreiheit nicht umfassend, sondern nur eingeschränkt verwirklicht sind (z. B. auf spezielle Organisationseinheiten bezogen), ist dies verpflichtend zu kommentieren.
A-7.1 Ansprechpartner für Menschen mit Beeinträchtigungen
Hier sind die Kontaktdaten der Person oder Einrichtung anzugeben, die Menschen mit Beeinträchtigung oder ihre Angehörigen im Hinblick auf die Krankenhausbehandlung berät und unterstützt.
[„Kontakt/Person lang“]
A-7.2 Konkrete Aspekte der Barrierefreiheit
Die Angaben sind aus der Auswahlliste „Aspekte der Barrierefreiheit“ (Kapitel A-7.2) des Anhangs 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.
„Besondere personelle Unterstützung“ ist dann anzugeben, wenn das Pflegepersonal besondere Weiterbildungen im Umgang mit Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen hat oder besonders geschult ist. In diesem Fall ist zu erläutern, auf welches Personal sich die Angabe bezieht.
Dolmetscherdienste sind nur dann anzugeben, wenn es eine vertragliche Beziehung zu einem gewerblichen Dolmetscher oder einer gewerblichen Dolmetscherin gibt. Dies umfasst auch Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherdienste.
Es können zu jedem Aspekt der Barrierefreiheit ergänzende Angaben gemacht werden. Diese Kommentare sind auf jeweils 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Beispiel:
Nr. | Aspekt der Barrierefreiheit | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
BF01 | Kontrastreiche Beschriftungen in erhabener Profilschrift und/oder Blindenschrift/Brailleschrift | z. B. Beschriftung liegt vor in Patientenzimmern, in Behandlungsräumen, in Funktionsräumen |
A-8 Forschung und Lehre des Krankenhauses
A-8.1 Forschung und akademische Lehre
Werden Angaben zur Forschung und akademischen Lehre gemacht, sind die entsprechenden Inhalte aus der Auswahlliste „Forschung und akademische Lehre“ (Kapitel A-8.1) des Anhangs 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.
Zu jeder Nennung können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
A-8.2 Ausbildung in anderen Heilberufen
Werden Angaben zum Ausbildungsangebot gemacht, sind aus der Auswahlliste „Ausbildung in anderen Heilberufen“ (Kapitel A-8.2) des Anhangs 2 die entsprechenden Heilberufe auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.
Zu jedem Heilberuf können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
A-9 Anzahl der Betten
Hier wird die Anzahl der Akut-Betten nach den §§ 108, 109 SGB V zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres angegeben.
Reha-Betten werden nicht berücksichtigt.
A-10 Gesamtfallzahlen
Anzugeben sind:
Gesamtzahl der im Berichtsjahr behandelten Fälle:
- a)
-
Vollstationäre Fallzahl
- b)
-
Teilstationäre Fallzahl
- c)
-
Ambulante Fallzahl
- d)
-
Fallzahl der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB)
Die Gesamtzahl der im Berichtsjahr behandelten Fälle muss > 0 sein (SUMME aus den Buchstaben a, b, c, d). Für die Regelung zur Fallzählung werden die gesetzlichen Vorgaben und Bundesvereinbarungen zu den Abrechnungsbestimmungen zugrunde gelegt:
Zählung der voll-, teilstationären und StäB-Fälle:
Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, richtet sich die Fallzählung der voll- und teilstationären Fälle nach § 9 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) des jeweiligen Berichtsjahres.
Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche im Anwendungsbereich der BPflV richtet sich die Fallzählung nach § 1 Absatz 5 der Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPPV) des jeweiligen Berichtsjahres.
Zählung der ambulanten Fälle:
Es sind alle ambulanten Fälle – einschließlich der Fälle der Privatambulanz – anzugeben.
Vorstationäre, teilstationäre und nachstationäre Fälle sowie ambulante Operationen werden an dieser Stelle nicht mitgezählt. Ambulante Operationen werden in Kapitel B-[X].9 dargestellt.
Es wird jeder ambulante Kontakt eines Patienten oder einer Patientin mit den Organisationseinheiten/Fachabteilungen eines Krankenhauses gezählt.
A-11 Personal des Krankenhauses
Hier gibt das Krankenhaus seine personelle Ausstattung als Vollkräfte umgerechnet auf den Jahresdurchschnitt an.
Grundsätzlich folgt die Berechnung des Personals in den Berichtsteilen A und B den nachfolgenden Regeln.
Die Gesamtzahl der Vollkräfte im Jahresdurchschnitt ergibt sich aus der Summe der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Teilzeitkräfte, der umgerechneten kurzfristig oder geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und der Beschäftigten, die im gesamten Jahr bei voller tariflicher Arbeitszeit eingesetzt waren. Überstunden und Bereitschaftsdienste werden nicht in die Berechnung mit einbezogen.
Es wird nur das Personal, welches in der Patientenversorgung tätig ist, gezählt. Dazu gehören neben dem ärztlichen, pflegerischen und psychologischen/psychotherapeutischen Personal insbesondere der medizinisch-technische Dienst und der Funktionsdienst. Nicht dazu gehören Personen, die ausschließlich administrativ und organisatorisch tätig sind und nicht unmittelbar oder mittelbar in die Diagnostik und Therapie der im Krankenhaus behandelten Patienten und Patientinnen eingebunden sind und nicht mit der Heilbehandlung und Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasst sind. Darunter fallen z. B. das Personal in der Verwaltung, Wirtschafts- und Versorgungsdienst und technischer Dienst.
Es werden nur besetzte Stellen gezählt. Tätigkeitsunterbrechungen von mehr als sechs Wochen im Berichtsjahr durch z. B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. werden nicht einberechnet.
Die maßgeblichen wöchentlichen tariflichen Arbeitszeiten für das in der Patientenversorgung tätige Personal (ärztliches und Pflegepersonal) werden nachrichtlich angegeben.
Die Kosten für nicht fest angestelltes Personal werden in durchschnittlich eingesetztes Personal umgerechnet und gesondert ausgewiesen. Sie werden nach den gleichen Regeln wie die hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte in Vollkräfte im Jahresdurchschnitt umgerechnet. Nichthauptamtliche Ärztinnen und Ärzte (Belegärztinnen und Belegärzte und Konsiliarärztinnen und Konsiliarärzte) sind nicht einzubeziehen. Analog werden das nicht fest angestellte Pflegepersonal und sonstige Personalzahlen nicht fest angestellter Personen umgerechnet.
Berufsgruppen, wie Belegärzte und Beleghebammen, für die kein Zeitäquivalent in Vollkräften errechnet wird, werden als Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres gezählt.
Personal aus einem Personal-Pool, welches fachabteilungs- und/oder stationsübergreifend eingesetzt wird, und weiteres Personal, wie z. B. aus Intensivstationen, Ambulanzen, OP-Personal, Funktionspersonal, Radiologie etc., welches nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet ist oder zugeordnet werden kann, ist gesondert auszuweisen.
Die Erfassung des Personals erfolgt getrennt nach „stationäre Versorgung“ und „ambulante Versorgungsformen“.
Ambulanzpersonal wird, sofern es eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet werden kann, bei dieser gezählt.
Die Gesamtzahl der Vollkräfte des Krankenhauses muss der Anzahl der Vollkräfte aller Organisationseinheiten/Fachabteilungen (Kapitel B-[X].11), addiert mit der Anzahl Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zuzuordnen sind, entsprechen. Dies gilt nur für die in den Kapiteln A-11.1 bis A-11.3 anzugebenden Berufsgruppen.
A-11.1 Ärztinnen und Ärzte
Anzugeben ist die Zahl der:
- –
-
Ärztinnen und Ärzte insgesamt (ohne Belegärzte) in Vollkräften
- –
-
davon Fachärztinnen und Fachärzte in Vollkräften
- –
-
Belegärztinnen und Belegärzte (nach § 121 SGB V) in Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres
- –
-
Ärztinnen und Ärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind, in Vollkräften
Belegärzte und Belegärztinnen sind für jeden Standort anzugeben, an dem sie tätig sind. Im Gesamtbericht kann daher die Anzahl der Belegärzte und Belegärztinnen von der Summe der Anzahl der Belegärzte und Belegärztinnen der Standorte abweichen.
Die Erfassung des ärztlichen Personals erfolgt getrennt nach „stationäre Versorgung“ und „ambulante Versorgungsformen“.
Die Gesamtzahl der ärztlichen Vollkräfte des Krankenhauses muss der Anzahl der ärztlichen Vollkräfte aller Abteilungen (Kapitel B-[X].11.1), addiert mit der Anzahl ärztlicher Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zuzuordnen sind, entsprechen.
Zu jeder Angabe können Konkretisierungen vorgenommen werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Angaben zu weiteren ärztlichen Abschlüssen und Zusatzqualifikationen können fachabteilungsbezogen in Kapitel B-[X].11.1 gemacht werden.
A-11.2 Pflegepersonal
Die pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
Anzugeben ist die Zahl der:
- –
-
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Altenpflegerinnen und Altenpfleger (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Pflegefachfrau, Pflegefachmann (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Pflegefachfrau B. Sc., Pflegefachmann B. Sc. (sieben bis acht Semester)
- –
-
Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten (Ausbildungsdauer zwei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer (Ausbildungsdauer ein Jahr) in Vollkräften
- –
-
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer (Ausbildungsdauer ab 200 Stunden Basiskurs) in Vollkräften
- –
-
Hebammen und Entbindungspfleger (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Beleghebammen und Belegentbindungspfleger in Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres
- –
-
Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Medizinische Fachangestellte (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
Beleghebammen und Belegentbindungspfleger sind für jeden Standort anzugeben, an dem sie tätig sind. Im Gesamtbericht kann daher die Anzahl der Beleghebammen und Belegentbindungspfleger von der Summe der Anzahl der Hebammen und Entbindungspfleger der Standorte abweichen.
Die Anzahl des Pflegepersonals, welches keiner Fachabteilung zuzuordnen ist, ist gesondert anzugeben.
Die Erfassung des Pflegepersonals erfolgt getrennt nach „stationäre Versorgung“ und „ambulante Versorgungsformen“.
Die Gesamtzahl der pflegerischen Vollkräfte des Krankenhauses muss der Anzahl der pflegerischen Vollkräfte aller Abteilungen (Kapitel B-[X].11.2), addiert mit der Anzahl pflegerischer Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zuzuordnen sind, entsprechen.
Zu jeder Angabe können Konkretisierungen vorgenommen werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Weitere Angaben zu Abschlüssen und Zusatzqualifikationen können fachabteilungsbezogen in Kapitel B-[X].11.2 gemacht werden.
A-11.3 Angaben zu ausgewähltem therapeutischen Personal in Psychiatrie und Psychosomatik
Zusätzlich zu den Angaben zum gesamten speziellen therapeutischen Personal in Kapitel A-11.4 ist für alle psychiatrischen und psychosomatischen Fachabteilungen das therapeutische Personal als Vollkräfte im Jahresdurchschnitt anzugeben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur einmal entsprechend der jeweils höchsten Qualifikation zuzuordnen.
Anzugeben ist die Zahl der:
- –
-
Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen
- –
-
Klinische Neuropsychologinnen und Klinische Neuropsychologen
- –
-
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten
- –
-
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- –
-
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung während der praktischen Tätigkeit (gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 3 des Psychotherapeutengesetzes – PsychThG)
- –
-
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- –
-
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- –
-
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
Die Berufsbezeichnungen mit Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie an den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern in der im jeweiligen Berichtsjahr gültigen Fassung.
Unter „Klinische Neuropsychologin und Klinischer Neuropsychologe“ sind nur Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die über eine von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannte abgeschlossene Zusatzweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie verfügen, einzutragen. Fachkundenachweise, andere Fort- und Weiterbildungskurse etc. sollen hier nicht abgebildet werden. Davon abweichende Qualifikationen (insbesondere ältere Berufsbezeichnungen) sollen sinngemäß zugeordnet werden.
Die Erfassung des psychologischen/psychotherapeutischen Personals erfolgt getrennt nach „stationäre Versorgung“ und „ambulante Versorgungsformen“.
Zu jeder Berufsgruppe können Ergänzungen zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Die hier ausgewiesene Gesamtzahl der psychologischen/psychotherapeutischen Vollkräfte muss der Summe der psychologischen/psychotherapeutischen Vollkräfte aller psychiatrischen/psychosomatischen Fachabteilungen (Kapitel B-[X].11.3) entsprechen.
A-11.4 Spezielles therapeutisches Personal
Die entsprechenden Personalqualifikationen sind aus der Auswahlliste „Spezielles therapeutisches Personal“ (Kapitel A-11.4) des Anhangs 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Anzugeben ist jeweils die Anzahl in Vollkräften im Jahresdurchschnitt.
In Kapitel A-11.4 ist das in Kapitel A-11.3 erfasste Personal ebenfalls zu zählen.
Der Schwerpunkt soll dabei auf Berufsgruppen liegen, die direkt an der Therapie beteiligt sind.
Zu jeder Berufsgruppe des therapeutischen Personals können Ergänzungen zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
A-12 Umgang mit Risiken in der Patientenversorgung
A-12.1 Qualitätsmanagement
A-12.1.1 Verantwortliche Person
Verantwortliche Person des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
Hier sind die Kontaktdaten der für das zentrale einrichtungsinterne Qualitätsmanagement verantwortlichen Person anzugeben [„Kontakt/Person lang“].
A-12.1.2 Lenkungsgremium
Darüber hinaus ist anzugeben, ob es eine zentrale Arbeitsgruppe in Form eines Lenkungsgremiums bzw. einer Steuergruppe gibt, die sich regelmäßig zum Thema austauscht.
Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja,
- –
-
Beteiligte Abteilungen/Funktionsbereiche
Angabe als Freitext mit einer Zeichenbegrenzung von 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) - –
-
Tagungsfrequenz des Gremiums
Auswahloptionen: wöchentlich; monatlich; quartalsweise; halbjährlich; jährlich; bei Bedarf; andere Frequenz
A-12.2 Klinisches Risikomanagement
Klinisches Risikomanagement beschreibt die Strukturen, Prozesse, Instrumente und Aktivitäten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Krankenhaus unterstützen, medizinische/pflegerische/therapeutische Risiken bei der Patientenversorgung zu erkennen und zu bewältigen. In diesem Abschnitt sind entsprechend verantwortliche Personen, Instrumente sowie patienten- bzw. hygienebezogene Maßnahmen zu benennen.
A-12.2.1 Verantwortliche Person
Hier ist die für das klinische Risikomanagement verantwortliche Person anzugeben.
Auswahloptionen: entspricht den Angaben zum Qualitätsmanagement; eigenständige Position für Risikomanagement; keine Person benannt
Ist das Qualitätsmanagement gemäß Stellen- bzw. Aufgabenprofil auch für das klinische Risikomanagement verantwortlich, werden die Kontaktdaten durch die Software aus Kapitel A-12.1.1 übernommen.
Handelt es sich um eine eigenständige Position, sind die entsprechenden Kontaktdaten anzugeben [„Kontakt/Person lang“].
A-12.2.2 Lenkungsgremium
Darüber hinaus ist anzugeben, ob es eine zentrale Arbeitsgruppe in Form eines Lenkungsgremiums bzw. einer Steuergruppe gibt, die sich regelmäßig zum Thema Risikomanagement austauscht.
Auswahloptionen: ja – wie Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement; ja – Arbeitsgruppe nur Risikomanagement; nein
Wird „ja – Arbeitsgruppe nur Risikomanagement“ ausgewählt, ist zusätzlich anzugeben:
- –
-
Beteiligte Abteilungen/Funktionsbereiche
Angabe als Freitext mit einer Zeichenbegrenzung von 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) - –
-
Tagungsfrequenz des Gremiums
Auswahloptionen: wöchentlich; monatlich; quartalsweise; halbjährlich; jährlich; bei Bedarf; andere Frequenz
Entspricht das Gremium dem des Qualitätsmanagements, werden die entsprechenden Daten durch die Software aus Kapitel A-12.1.2 übernommen.
A-12.2.3 Instrumente und Maßnahmen
Die Angaben zu den Instrumenten und Maßnahmen des klinischen Risikomanagements sind aus der Auswahlliste [Kapitel A-12.2.3] des Anhangs 2 zu übernehmen und – wo angegeben – um die jeweils aufgeführten verpflichtenden Zusatzangaben zu ergänzen.
Grundlage der dort gelisteten Instrumente und Maßnahmen des klinischen Risikomanagements sind anerkannte Expertenstandards bzw. Leitlinien und Handlungsempfehlungen von relevanten nationalen (z. B. Aktionsbündnis Patientensicherheit) oder internationalen Fachgesellschaften. Diese werden an die Besonderheiten der eigenen Organisation angepasst, schriftlich dokumentiert, an die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommuniziert, regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Die Umsetzung erfolgt in der Regel über Verfahrensbeschreibungen bzw. Standard Operating Procedures (SOP), die einzeln erstellt oder in einer übergreifenden, elektronischen oder papierbasierten QM- bzw. RM-Dokumentation zusammengefasst werden. Um die risikominimierenden Aktivitäten einer Einrichtung möglichst konkret abzubilden, gibt es die Möglichkeit, diese entweder als einzelne Maßnahme oder als Bestandteil einer QM/RM-Gesamtdokumentation anzugeben. Voraussetzung für die Angabe als Teil einer Gesamtdokumentation ist die Auswahl „Übergreifende Qualitäts- und/oder Risikomanagement-Dokumentation liegt vor“ mit der Angabe des Namens und letzten Aktualisierungsdatums. Diese Werte werden – wählt man bei den Zusatzangaben die Option „Teil der QM/RM-Dokumentation“ – entsprechend durch die Software übertragen.
A-12.2.3.1 Einsatz eines einrichtungsinternen Fehlermeldesystems
Hier ist anzugeben, ob in der Einrichtung ein internes Fehlermeldesystem eingesetzt wird. Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja,
- –
-
Gremium, das die gemeldeten Ereignisse regelmäßig bewertet
Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja,
- –
-
Tagungsfrequenz des Gremiums
Auswahloptionen: wöchentlich; monatlich; quartalsweise; halbjährlich; jährlich; bei Bedarf; andere Frequenz - –
-
Umgesetzte Veränderungsmaßnahmen bzw. sonstige konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit. Diese Angaben sind auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Weitere Angaben zum „Einsatz eines einrichtungsinternen Fehlermeldesystems“ sind aus der gleichnamigen Auswahlliste [Kapitel A-12.2.3.1] des Anhangs 2 zu übernehmen und – wo angegeben – um die dort aufgeführten verpflichtenden Zusatzangaben zu ergänzen.
A-12.2.3.2 Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen
Hier ist anzugeben, ob das Krankenhaus zusätzlich zum internen Fehlermeldesystem auch ein einrichtungsübergreifendes (Critical Incident Reporting System/CIRS) nutzt. Einrichtungsübergreifend bedeutet die aktive Beteiligung an einem Fehlermeldesystem, in dem sowohl die anonymisierten Meldungen als auch die fachlichen Bewertungen öffentlich zugänglich sind (Beispiel CIRSmedical). Dies kann geografisch und/oder fachlich organisiert sein.
Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem
Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja,
- –
-
Angabe des genutzten Systems gemäß Auswahlliste Kapitel A-12.2.3.2 des Anhangs 2. Nimmt eine Einrichtung an verschiedenen (z. B. fachlich spezialisierten) Systemen teil, können mehrere angegeben werden.
- –
-
Ist das eingesetzte System nicht in der Auswahlliste enthalten, kann es unter „Sonstiges“ frei angegeben werden. Diese Angaben sind auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Darüber hinaus ist anzugeben, ob es ein Gremium gibt, das die gemeldeten Ereignisse regelmäßig bewertet.
Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja,
- –
-
Tagungsfrequenz des GremiumsAuswahloptionen: wöchentlich; monatlich; quartalsweise; halbjährlich; jährlich; bei Bedarf; andere Frequenz
A-12.3 Hygienebezogene und infektionsmedizinische Aspekte
A-12.3.1 Hygienepersonal
Anzugeben ist hier die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemäß den Vorgaben der einzelnen Krankenhaushygieneverordnungen der Bundesländer mit der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention betraut sind. Dabei werden auch die landesspezifischen Übergangsvorschriften berücksichtigt. Bei der Veröffentlichung nach § 9 Qb-R ist auf Folgendes hinzuweisen: „Gemäß § 23 Absatz 8 Satz 2 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben die Landesregierungen durch Rechtsverordnung für Krankenhäuser insbesondere Regelungen zu treffen über die erforderliche personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern und die Bestellung von hygienebeauftragten Ärzten einschließlich bis längstens zum 31. Dezember 2019 befristeter Übergangsvorschriften zur Qualifikation einer ausreichenden Zahl geeigneten Fachpersonals.“
- –
-
Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhaushygieniker (Anzahl Personen)
- –
-
Hygienebeauftragte Ärztinnen und hygienebeauftragte Ärzte (Anzahl Personen)
- –
-
Hygienefachkräfte (HFK) (Anzahl Personen)
- –
-
Hygienebeauftragte in der Pflege (Anzahl Personen)
Es ist jeweils die Gesamtzahl der Personen anzugeben, die von Seiten des Krankenhauses beauftragt sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an mehreren Standorten tätig sind, sind auch mehrfach anzugeben. Hier kann die Summe der einzelnen Standorte die Gesamtsumme übersteigen.
Die Aufgaben des Hygienefachpersonals ergeben sich in der Regel direkt aus den einzelnen Krankenhaushygieneverordnungen der Bundesländer. Zur weiteren Orientierung dient die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu „Personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ (Stand 2009).
Bei Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung aufgrund einer landesspezifischen Übergangsvorschrift bzw. aufgrund eines in der Verordnung explizit formulierten Bestandsschutzes ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen. Diese Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Darüber hinaus ist anzugeben, ob eine Hygienekommission eingerichtet wurde:
Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja,
- –
-
Angabe des oder der Kommissionsvorsitzenden [„Kontakt/Person kurz“]
- –
-
Tagungsfrequenz des GremiumsAuswahloptionen: monatlich; quartalsweise; halbjährlich; jährlich; bei Bedarf
A-12.3.2 Weitere Informationen zur Hygiene
Hier ist anzugeben, welche hygienebezogenen Maßnahmen zur Risikoreduktion, zur Verbesserung der Patientensicherheit und zur Reduzierung von Infektionen im Krankenhaus ergriffen werden. Die Angaben beziehen sich dabei auf standortspezifische, fachabteilungsübergreifende Standards, die für den gesamten Standort des Berichts gelten. Diese Standards können gegebenenfalls durch fachabteilungsspezifische oder auch einzelne fachabteilungsübergreifende Standards ergänzt werden. Bei den einzelnen Maßnahmen ist nur dann „ja“ anzugeben, wenn die jeweiligen Standards mit den entsprechenden Dokumenten für alle betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach verfügbar und ganzjährig in Kraft waren. In Entwicklung befindliche oder unterjährig in Kraft gesetzte Standards, Arbeitsanweisungen oder hausinterne Leitlinien können nicht berücksichtigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das jeweilige Dokument elektronisch oder in gedruckter Form zur Verfügung steht.
Die Ärztliche Direktorin oder der Ärztliche Direktor ist als Teil der Geschäftsführung anzusehen.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
A-12.3.2.1 Vermeidung gefäßkatheterassoziierter Infektionen
- 1.
-
Standortspezifischer Standard zur Hygiene bei ZVK-Anlage liegt vor.Werden am Standort keine zentralen Venenkatheter eingesetzt, ist „kein Einsatz ZVK“ anzugeben.Auswahloptionen: ja; nein; kein Einsatz ZVKWenn ja:Der Standard thematisiert insbesondere
- a)
-
Hygienische Händedesinfektion
- b)
-
Hautdesinfektion (Hautantiseptik) der Kathetereinstichstelle mit adäquatem Hautantiseptikum
- c)
-
Beachtung der Einwirkzeit
- d)
-
Anwendung weiterer Hygienemaßnahmen:
- –
-
sterile Handschuhe
- –
-
steriler Kittel
- –
-
Kopfhaube
- –
-
Mund-Nasen-Schutz
- –
-
steriles Abdecktuch
Auswahloptionen: ja; nein; teilweiseDer Standard wurde durch die Geschäftsführung oder die Hygienekommission autorisiert.Auswahloptionen: ja; nein
- 2.
-
Standortspezifischer Standard für die Überprüfung der Liegedauer von zentralen Venenverweilkathetern liegt vor.Auswahloptionen: ja; nein; kein Einsatz ZVKDer Standard wurde durch die Geschäftsführung oder die Hygienekommission autorisiert.Auswahloptionen: ja; nein
A-12.3.2.2 Durchführung von Antibiotikaprophylaxe und Antibiotikatherapie
Die Antibiotikaprophylaxe und Antibiotikatherapie dürfen in einer gemeinsamen internen Leitlinie geregelt sein. Als Orientierung können die Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und insbesondere Kapitel 2.1 der S3-Leitlinie „Strategien zur Sicherung rationaler Antibiotika-Anwendung im Krankenhaus“ (2013) der Paul-Ehrlich-Gesellschaft oder die Empfehlungen einer Expertenkommission der Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie e. V. zur „Perioperative Antibiotika-Prophylaxe“ (2010) dienen. Aktualisierungen berücksichtigen neben der gültigen wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der auftretenden Infektionserreger (NI), des Antibiotikaverbrauchs und der Resistenzlage (siehe IfSG und Länder-Hygieneverordnungen).
Standortspezifische Leitlinie zur Antibiotikatherapie liegt vor.
Auswahloptionen: ja; nein
Die Leitlinie ist an die aktuelle lokale/hauseigene Resistenzlage angepasst.
Auswahloptionen: ja; nein
Die Leitlinie wurde durch die Geschäftsführung oder die Arzneimittelkommission oder die Hygienekommission autorisiert.
Auswahloptionen: ja; nein
Standortspezifischer Standard zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe liegt vor.
Auswahloptionen: ja; nein; keine Durchführung Operationen
- 1.
-
Der Standard thematisiert insbesondere:
- a)
-
Indikationsstellung zur Antibiotikaprophylaxe
- b)
-
Zu verwendende Antibiotika (unter Berücksichtigung des zu erwartenden Keimspektrums und der lokalen/regionalen Resistenzlage)
- c)
-
Zeitpunkt/Dauer der Antibiotikaprophylaxe
Auswahloptionen: ja; nein; teilweise - 2.
-
Der Standard wurde durch die Geschäftsführung oder die Arzneimittelkommission oder die Hygienekommission autorisiert.Auswahloptionen: ja; nein
- 3.
-
Die standardisierte Antibiotikaprophylaxe wird bei jeder operierten Patientin und jedem operierten Patienten mittels Checkliste (z. B. anhand der „WHO Surgical Checklist“ oder anhand eigener/adaptierter Checklisten) strukturiert überprüft.Auswahloptionen: ja; nein
A-12.3.2.3 Umgang mit Wunden
Der interne Standard zu Wundversorgung und Verbandwechsel soll sich sowohl auf chronische als auch auf traumatische und postoperative Wunden erstrecken und die einrichtungsindividuellen Besonderheiten berücksichtigen.
Standortspezifischer Standard zur Wundversorgung und Verbandwechsel liegt vor.
Wird am Standort keine Wundversorgung durchgeführt, ist „keine Durchführung Wundversorgung“ anzugeben.
Auswahloptionen: ja; nein; keine Durchführung Wundversorgung
Der interne Standard thematisiert insbesondere:
- a)
-
Hygienische Händedesinfektion (vor, gegebenenfalls während und nach dem Verbandwechsel)
- b)
-
Verbandwechsel unter aseptischen Bedingungen (Anwendung aseptischer Arbeitstechniken (No-Touch-Technik, sterile Einmalhandschuhe))
- c)
-
Antiseptische Behandlung von infizierten Wunden
- d)
-
Prüfung der weiteren Notwendigkeit einer sterilen Wundauflage
- e)
-
Meldung an die Ärztin oder den Arzt und Dokumentation bei Verdacht auf eine postoperative Wundinfektion
Auswahloptionen: ja; nein; teilweise
Der interne Standard wurde durch die Geschäftsführung oder die Arzneimittelkommission oder die Hygienekommission autorisiert.
Auswahloptionen: ja; nein
A-12.3.2.4 Händedesinfektion
Hier ist der Verbrauch von Händedesinfektionsmitteln in Millilitern pro Patiententag anzugeben.
Die Erhebung orientiert sich am Erhebungsprotokoll von HAND-KISS (www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/hand-kiss/).
Als Patiententage zählen im DRG-System die Belegungstage auf den Stationen. Ein Patiententag wird folgendermaßen definiert: Der Aufnahmetag zählt als erster Patiententag; der Entlassungstag wird nicht mehr gezählt.
Als Surrogat der Verbrauchsmenge auf Station ist die während eines Jahres auf diese Station gelieferte, d. h. auf die Kostenstelle der Station verbuchte Menge an Händedesinfektionsmittel anzugeben. Eine Inventur am Jahresende mit Bestimmung der Rest-Lagermenge auf Station ist nicht erforderlich.
Als Intensivstation zählen alle Bereiche mit „Betten zur intensivmedizinischen Versorgung“. Zur Abgrenzung einer Station von Einzelbetten ist es erforderlich, dass eine eigene interne Kostenstelle für diesen Bereich geführt wird, die es u. a. erlaubt, die Bestell-/Liefermenge des Händedesinfektionsmittels aus der Abrechnung zu identifizieren.
Knochenmarktransplantationsstationen werden den Intensivstationen zugeordnet.
Aufwachbereiche/-stationen oder Intermediate Care Stationen (Stroke Unit oder andere) zählen als Allgemeinstationen.
Der Händedesinfektionsmittelverbrauch wurde für das Berichtsjahr erhoben.
Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja,
- –
-
Händedesinfektionsmittelverbrauch auf allen Intensivstationen
- –
-
Auswahloptionen: Einheit: ml/Patiententag; keine Intensivstation vorhanden
- –
-
Händedesinfektionsmittelverbrauch auf allen Allgemeinstationen
- –
-
Einheit: ml/Patiententag
Die Erfassung des Händedesinfektionsmittelverbrauchs erfolgt auch stationsbezogen.
Auswahloptionen: ja; nein; teilweise
A-12.3.2.5 Umgang mit Patientinnen und Patienten mit multiresistenten Erregern (MRE)
Die standardisierte Information der Patientinnen und Patienten mit einer bekannten Besiedlung oder Infektion durch Methicillin-resistente Staphylokokkus aureus (MRSA) erfolgt z. B. durch die Flyer der MRSA-Netzwerke
(www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Netzwerke/Netzwerke_node.html).
Auswahloptionen: ja; nein
Ein standortspezifisches Informationsmanagement bzgl. MRSA-besiedelter Patientinnen und Patienten liegt vor (standortspezifisches Informationsmanagement meint, dass strukturierte Vorgaben existieren, wie Informationen zu Besiedelung oder Infektionen mit resistenten Erregern am Standort anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standorts zur Vermeidung der Erregerverbreitung kenntlich gemacht werden).
Auswahloptionen: ja; nein
Es erfolgt ein risikoadaptiertes Aufnahmescreening auf der Grundlage der aktuellen RKI-Empfehlungen.
Auswahloptionen: ja; nein; teilweise
Es erfolgen regelmäßige und strukturierte Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit von MRSA/MRE/Noro-Viren besiedelten Patientinnen und Patienten.
Auswahloptionen: ja; nein; teilweise
A-12.3.2.6 Hygienebezogenes Risikomanagement
Hier ist anzugeben, welche hygienebezogenen Maßnahmen zur Risikoreduktion/zur Verbesserung der Patientensicherheit/zur Reduzierung von Infektionen im Krankenhaus ergriffen werden.
Zusätzliche Angaben sind aus der Auswahlliste „Hygienebezogenes Risikomanagement“ (Kapitel A-12.3.2.6) des Anhangs 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Soweit in der Auswahlliste vorgesehen, sind zusätzliche Angaben zur Durchführung der entsprechenden Maßnahme zu machen. Zusätzlich können zu jedem Aspekt freiwillige Erläuterungen ergänzt werden. Diese Kommentare sind auf jeweils 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
A-12.4 Patientenorientiertes Lob- und Beschwerdemanagement
Hier erfolgen Angaben zum Lob- und Beschwerdemanagement:
Im Krankenhaus ist ein strukturiertes Lob- und Beschwerdemanagement eingeführt.
Auswahloptionen: ja; nein
Im Krankenhaus existiert ein schriftliches, verbindliches Konzept zum Beschwerdemanagement (Beschwerdestimulierung, Beschwerdeannahme, Beschwerdebearbeitung, Beschwerdeauswertung).
Auswahloptionen: ja; nein
Das Beschwerdemanagement regelt den Umgang mit mündlichen Beschwerden.
Auswahloptionen: ja; nein
Das Beschwerdemanagement regelt den Umgang mit schriftlichen Beschwerden.
Auswahloptionen: ja; nein
Die Zeitziele für die Rückmeldung an die Beschwerdeführerinnen oder Beschwerdeführer sind schriftlich definiert.
Auswahloptionen: ja; nein
Eine Ansprechperson für das Beschwerdemanagement mit definierten Verantwortlichkeiten und Aufgaben ist benannt. [Kontakt/Person lang] und Link zum Bericht (optional)
Eine Patientenfürsprecherin oder ein Patientenfürsprecher mit definierten Verantwortlichkeiten und Aufgaben ist benannt. [Kontakt/Person lang]
Anonyme Eingabemöglichkeiten von Beschwerden
Auswahloptionen: ja; nein
Es werden regelmäßig Patientenbefragungen durchgeführt.
Auswahloptionen: ja; nein
Link zur Internetseite (optional)
Es werden regelmäßig Einweiserbefragungen durchgeführt.
Auswahloptionen: ja; nein
Link zur Internetseite (optional)
Zu jedem dieser Aspekte können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
A-12.5 Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Hinweis: Obenstehende Textpassage ist von der Erfassungssoftware automatisch zu übernehmen und im Rahmen der Veröffentlichung darzustellen.
A-12.5.1 Verantwortliches Gremium
Es ist anzugeben, ob es ein zentrales Gremium oder eine zentrale Arbeitsgruppe gibt, das oder die sich regelmäßig zum Thema Arzneimitteltherapiesicherheit austauscht.
Auswahloptionen: ja – Arzneimittelkommission; ja – Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement; ja – andere; nein
Entspricht das Gremium dem oder die Arbeitsgruppe der des Qualitätsmanagements, werden die entsprechenden Daten durch die Software aus Kapitel A-12.1.2 übernommen.
Wird „ja – andere“ ausgewählt, ist zusätzlich anzugeben:
- –
-
Name des verantwortlichen Gremiums oder der verantwortlichen Arbeitsgruppe [Angabe als Freitext mit einer Zeichenbegrenzung von 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen)]
- –
-
Beteiligte Abteilungen/Funktionsbereiche [Angabe als Freitext mit einer Zeichenbegrenzung von 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen)]
A-12.5.2 Verantwortliche Person
Wurde die Verantwortlichkeit für das Gremium bzw. für die zentrale Arbeitsgruppe zur Arzneimitteltherapiesicherheit einer konkreten Person übertragen?
Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja, ist zusätzlich anzugeben:
- –
-
entspricht den Angaben zum Qualitätsmanagement; oder
- –
-
eigenständige Position für das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit
Ist das Qualitätsmanagement gemäß Stellen- bzw. Aufgabenprofil auch für das Gremium bzw. die Arbeitsgruppe zur Arzneimitteltherapiesicherheit verantwortlich, werden die Kontaktdaten durch die Software aus Kapitel A-12.1.1 übernommen.
Handelt es sich um eine eigenständige Position, sind die entsprechenden Kontaktdaten anzugeben [„Kontakt/Person lang“].
A-12.5.3 Pharmazeutisches Personal
Anzugeben ist hier die Anzahl
- –
-
der Apothekerinnen und Apotheker (Anzahl Personen)
- –
-
des weiteren pharmazeutischen Personals (Anzahl Personen)
Es ist jeweils die Gesamtzahl der Personen anzugeben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an mehreren Standorten tätig sind, sind auch mehrfach anzugeben. Hier kann die Summe der einzelnen Standorte die Gesamtsumme übersteigen.
Es können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
A-12.5.4 Instrumente und Maßnahmen
Die Angaben zu den Instrumenten und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit sind aus der Auswahlliste [Kapitel A-12.5.4] des Anhangs 2 zu übernehmen und – wo angegeben – um die jeweils aufgeführten Zusatzangaben zu ergänzen.
Hinweis: Der folgende Text ist von der Erfassungssoftware automatisch zu übernehmen und mit den ausgewählten Instrumenten und Maßnahmen darzustellen.
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z. B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat.
Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- –
-
Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- –
-
Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung.
Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- –
-
Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
A-12.6 Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt
Hinweis: Der folgende Text ist von der Erfassungssoftware automatisch zu übernehmen:
„Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.“
Werden Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu Missbrauch und Gewalt als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorgesehen?
Auswahloptionen: ja; nein
[Krankenhäuser können an dieser Stelle ergänzende Angaben tätigen. Die Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.]
A-12.6.1 Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen
Hinweis: Der folgende Text ist von der Erfassungssoftware automatisch zu übernehmen:
„Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.“
Auswahloptionen: Es werden keine Kinder und/oder Jugendliche versorgt. Es werden Kinder und/oder Jugendliche versorgt.
Wenn „Es werden Kinder und/oder Jugendliche versorgt.“, ist zusätzlich anzugeben:
Es liegt ein auf Basis einer Gefährdungsanalyse erstelltes Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen vor, das mindestens die Elemente Prävention, Interventionsplan und Aufarbeitung gemäß Teil B Abschnitt I § 1 Satz 9 QM-RL umfasst.
Auswahloptionen: ja; nein
[Krankenhäuser können an dieser Stelle ergänzende Angaben tätigen. Die Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.]
Wenn „ja“, sind zusätzlich Instrumente und Maßnahmen im Rahmen des Schutzkonzeptes aus der Auswahlliste „Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen“ des Anhangs 2 gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern anzugeben. Die Angaben werden differenziert nach Prävention, Intervention und Aufarbeitung dargestellt.
A-13 Besondere apparative Ausstattung
Hier erfolgt die Darstellung der besonderen Geräteausstattung der Einrichtung auf Basis der Auswahlliste „Besondere apparative Ausstattung“ (Kapitel A-13) des Anhangs 2. Dort sind die entsprechenden Geräte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer und umgangssprachlichen Bezeichnung in den Qualitätsbericht zu übernehmen.
In der Auswahlliste ist jedes Gerät mit einem „X“ markiert, für das Angaben zur 24-Stunden-Notfallverfügbarkeit zu machen sind. Bei Auswahl eines solchen Geräts ist die Zusatzangabe verpflichtend, ob es auch tatsächlich 24 Stunden zur Verfügung steht (Ja/Nein).
Der Schwerpunkt liegt auf Geräten, die nicht zur üblichen apparativen Ausstattung eines Krankenhauses gehören. Es können auch Geräte angegeben werden, die nicht vom Krankenhaus betrieben werden, auf die das Krankenhaus aber ständigen Zugriff hat. In diesem Fall ist ein entsprechender Kommentar aufzunehmen.
Zu jedem Gerät können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Beispiel:
Nr. | Vorhandene Geräte (X = Zusatzangabe verpflichtend) |
Umgangssprachliche Bezeichnung |
Zusatzangabe: 24-Stunden- Notfallverfügbarkeit |
Kommentar |
---|---|---|---|---|
AA14 | Gerät für Nierenersatzverfahren (X) | Gerät zur Blutreinigung bei Nierenversagen (Dialyse) | Ja/Nein | |
AA26 | Positronenemissionstomograph (PET)/PET-CT | Schnittbildverfahren in der Nuklearmedizin | in Kooperation mit niedergelassenem Radiologen |
A-14 Teilnahme am gestuften System der Notfallversorgung des G-BA gemäß § 136c Absatz 4 SGB V
Der G-BA hat in seinen Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V (Regelungen zu den Notfallstrukturen) die Voraussetzungen für die Teilnahme und Nichtteilnahme von Krankenhäusern an der strukturierten Notfallversorgung festgelegt.
Hinweis: Nachfolgende Textpassage ist von der Erfassungssoftware automatisch zu übernehmen und im Rahmen der Veröffentlichung darzustellen:
„Alle Krankenhäuser gewährleisten Notfallversorgung und haben allgemeine Pflichten zur Hilfeleistung im Notfall. Darüber hinaus hat der Gemeinsame Bundesausschuss ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern im entgeltrechtlichen Sinne geregelt. Das bedeutet, dass Krankenhäuser, die festgelegte Anforderungen an eine von drei Notfallstufen erfüllen, durch Vergütungszuschläge finanziell unterstützt werden. Krankenhäuser, die die Anforderungen an eine der drei Stufen nicht erfüllen, erhalten keine Zuschläge. Nimmt ein Krankenhaus nicht am gestuften System von Notfallstrukturen teil und gewährleistet es nicht eine spezielle Notfallversorgung, sieht der Gesetzgeber Abschläge vor.“
In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die an dem gestuften System der Notfallversorgung gemäß den Regelungen zu den Notfallstrukturen teilnehmen, an, in welcher Form und in welchem Umfang sie daran teilnehmen.
A-14.1 Teilnahme an einer Notfallstufe
An dieser Stelle ist anzugeben, welcher Stufe der Notfallversorgung das Krankenhaus zugeordnet ist.
Auswahloptionen: Basisnotfallversorgung (Stufe 1), Erweiterte Notfallversorgung (Stufe 2), Umfassende Notfallversorgung (Stufe 3); Erfüllung der Voraussetzungen des Moduls der Spezialversorgung (siehe Kapitel A-14.3); Nichtteilnahme an der strukturierten Notfallversorgung; Notfallstufe oder Nichtteilnahme wurde noch nicht vereinbart
Wenn Stufe 1, Stufe 2 oder Stufe 3 ausgewählt wurde, ist der Umstand anzugeben, der zu der Zuordnung des Krankenhauses zur jeweiligen Notfallstufe führt:
- 1.
-
Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Notfallstufe
- 2.
-
Zuordnung zur jeweiligen Notfallstufe aufgrund der Erfüllung der Voraussetzungen eines Moduls der Speziellen Notfallversorgung (siehe Kapitel A-14.2)
- 3.
-
Zuordnung zu einer der Stufen aufgrund der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 3 der Regelungen zu den Notfallstrukturen
[Krankenhäuser können an dieser Stelle ergänzende Angaben tätigen. Die Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.]
A-14.2 Teilnahme an der Speziellen Notfallversorgung
Wenn das Krankenhaus an mindestens einem Modul der Speziellen Notfallversorgung gemäß den Regelungen zu den Notfallstrukturen teilnimmt, sind Angaben zu dem oder den vorhandenen Modulen der Speziellen Notfallversorgung zu machen. Das oder die vorhandenen Module sind aus der Auswahlliste „Module der Speziellen Notfallversorgung“ gemäß Anhang 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.
A-14.3 Teilnahme am Modul Spezialversorgung
Wenn das Krankenhaus gemäß den Vorgaben in § 26 der Regelungen zu den Notfallstrukturen an der strukturierten Notfallversorgung teilnimmt, ist der Tatbestand anzugeben, der dazu führt, dass das Krankenhaus gemäß den Vorgaben in § 26 der Regelung zu den Notfallstrukturen die Voraussetzungen des Moduls Spezialversorgung erfüllt.
Auswahloptionen:
- –
-
Krankenhäuser und selbstständig gebietsärztlich geleitete Abteilungen für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die nicht in das DRG-Vergütungssystem einbezogen sindoder
- –
-
Besondere Einrichtung gemäß § 17b Absatz 1 Satz 10 KHG, sofern sie im Landeskrankenhausplan als besondere Einrichtungen in der Notfallversorgung ausgewiesen sind und zu jeder Zeit an der Notfallversorgung teilnehmenoder
- –
-
Krankenhäuser, die aufgrund krankenhausplanerischer Festlegung als Spezialversorger ausgewiesen sind, oder Krankenhäuser ohne Sicherstellungszuschlag, die nach Feststellung der Landeskrankenhausplanungsbehörde für die Gewährleistung der Notfallversorgung zwingend erforderlich sind und 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche an der Notfallversorgung teilnehmen
A-14.4 Kooperation mit Kassenärztlicher Vereinigung (gemäß § 6 Absatz 3 der Regelungen zu den Notfallstrukturen)
Das Krankenhaus verfügt über eine Notdienstpraxis, die von der Kassenärztlichen Vereinigung in oder an dem Krankenhaus eingerichtet wurde.
Auswahloptionen: ja; nein
Die Notfallambulanz des Krankenhauses ist gemäß § 75 Absatz 1b Satz 2 Halbsatz 2 Alternative 2 SGB V in den vertragsärztlichen Notdienst durch eine Kooperationsvereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung eingebunden.
Auswahloptionen: ja; nein
B Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen
Die Organisationseinheiten/Fachabteilungen sind jeweils komplett gemäß nachfolgender Gliederung darzustellen und fortlaufend zu nummerieren. Die Darstellung nicht bettenführender Abteilungen ist ebenfalls möglich. Der Begriff „Organisationseinheit/Fachabteilung“ ist durch den entsprechenden krankenhausindividuellen Namen der Organisationseinheit/Fachabteilung zu ersetzen.
Die Organisationseinheit/Fachabteilung ist anhand von Fachabteilungsschlüsseln gemäß § 301 SGB V darzustellen. Zur Darstellung des tatsächlichen Fachspektrums der Organisationseinheit/Fachabteilung ist die Nennung mehrerer Fachabteilungsschlüssel nach § 301 SGB V möglich.
Pro Organisationseinheit/Fachabteilung ist mindestens ein Schlüssel nach § 301 SGB V verpflichtend anzugeben. Mit der differenzierten Nutzung der dritten und vierten Stelle des Fachabteilungsschlüssels besteht die Möglichkeit, die medizinischen Schwerpunkte der Organisationseinheiten/Fachabteilungen auszuweisen. Ziel ist es, modernen Organisationsformen im Krankenhaus Rechnung zu tragen und durch Zuordnung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V (unabhängig von den zu Abrechnungszwecken verwendeten Schlüsseln) das tatsächliche Leistungsspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung abzubilden, um den Nutzerinnen und Nutzern einer Qualitätsberichtsdatenbank eine möglichst genaue Suche nach der gewünschten Abteilung zu ermöglichen. So ist auch die Angabe desselben spezifischen Schlüssels nach § 301 SGB V für mehrere Organisationseinheiten/Fachabteilungen eines Krankenhauses möglich. Wenn der Organisationseinheit/Fachabteilung kein spezifischer Schlüssel nach § 301 SGB V zu Abrechnungszwecken zugeordnet wurde, ist als Schlüssel 3700 „Sonstige Fachabteilung“ oder ein dem Fachspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V anzugeben.
B-[X].1 Name der Organisationseinheit/Fachabteilung
- –
-
Fachabteilungsschlüssel (mindestens ein Schlüssel/vierstellig)
Art der Organisationseinheit/Fachabteilung
Auswahloptionen:
- –
-
Hauptabteilung
- –
-
Belegabteilung
- –
-
Gemischte Haupt- und Belegabteilung
- –
-
Nicht bettenführende Abteilung/sonstige Organisationseinheit
Ärztliche Leitung
Auswahloptionen:
- –
-
Chefärztin oder Chefarzt [„Kontakt/Person lang“] und [„Kontakt/Zugang“]
- –
-
Belegärztin oder Belegarzt [„Kontakt/Person lang“] und [„Kontakt/Zugang“]
Die Stellvertretung ist nicht anzugeben.
B-[X].2 Zielvereinbarungen mit leitenden Ärztinnen und Ärzten
Hier ist verpflichtend anzugeben, ob sich das Krankenhaus bei der Vereinbarung von Verträgen mit leitenden Ärztinnen und Ärzten dieser Organisationseinheit/Fachabteilung an die Empfehlungen der DKG vom 17. September 2014 nach § 135c SGB V hält.
Auswahloptionen: ja; nein; keine Vereinbarung geschlossen
Bei „nein“ sind die Leistungen, Leistungskomplexe oder Leistungsaggregationen oder Case-Mix-Volumina, für die leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen wurden, als Freitext allgemeinverständlich anzugeben.
Wichtig ist vor allem die Angabe von Operationen/Eingriffen oder Leistungen, für die finanzielle Anreize vereinbart wurden, da diese die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen beeinflussen können.
Zu jeder leistungsbezogenen Zielvereinbarung können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
B-[X].3 Medizinische Leistungsangebote der Organisationseinheit/Fachabteilung
An dieser Stelle sind die fachabteilungsbezogenen medizinischen Leistungsangebote der jeweiligen Organisationseinheit/Fachabteilung darzustellen. Hierzu sind aus der Auswahlliste Kapitel B-[X].3 in Anhang 2 die zutreffenden medizinischen Leistungsangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Dabei können die Nummern für „Sonstiges“ (z. B. VR00) mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsbezogene medizinische Leistungsangebote darzustellen.
Zu jedem Versorgungsschwerpunkt können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Die Gliederung der Auswahlliste in Fachgebiete dient ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit. Eine Organisationseinheit/Fachabteilung kann hier aus allen Fachgebieten, d. h. aus der gesamten Auswahlliste zu Kapitel B-[X].3, ihre individuellen Versorgungsschwerpunkte auswählen.
B-[X].4 [unbesetzt]
B-[X].5 Fallzahlen der Organisationseinheit/Fachabteilung
Angegeben werden müssen:
- a)
-
Vollstationäre Fallzahl
- b)
-
Teilstationäre Fallzahl
Teilstationäre Fälle werden nicht in die Fallzahl der vollstationären Fälle eingerechnet, werden aber gesondert dargestellt. Die Regelung zur Fallzählung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben und den Bundesvereinbarungen zu den Abrechnungsbestimmungen.
Zählung der voll- und teilstationären Fälle:
Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, richtet sich die Fallzählung der voll- und teilstationären Fälle nach § 9 FPV des jeweiligen Berichtsjahres.
Bei internen Verlegungen in verschiedene Organisationseinheiten/Fachabteilungen bzw. der bei der Teilnahme an der medizinischen Versorgung durch nicht-bettenführende Abteilungen wird der Fall derjenigen Fachabteilung zugeordnet, aus der die Patientin oder der Patient nach extern entlassen/verlegt wird.
Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche im Anwendungsbereich der BPflV richtet sich die Fallzählung nach § 1 Absatz 5 der Vereinbarung über die PEPPV des jeweiligen Berichtsjahres.
B-[X].6 Hauptdiagnosen nach ICD
Hier sind alle Hauptdiagnosen nach ICD-10 mit der jeweiligen Fallzahl in absteigender Häufigkeit anzugeben.
Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, sind die Hauptdiagnosen gemäß ICD-10-GM nach den Deutschen Kodierrichtlinien anzugeben. Im BPflV-Bereich ist die Hauptdiagnose diejenige, die bei der Abrechnung eines Falls angegeben wurde. Es sind hier nur vollstationäre Fälle zu berücksichtigen. Die Hauptdiagnose eines Falls ist von der Organisationseinheit/Fachabteilung anzugeben, die den Fall gemäß der Zuordnung der Fallzahlen in Kapitel B-[X].5 zählt.
Alle ICD-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung sind endstellig (z. B. G20.21) und mit Fallzahl (Zahl > 0) anzugeben. Es ist die jeweils für das Berichtsjahr aktuelle amtliche ICD-10-GM-Version zu verwenden. Abweichend hiervon kann für die Abbildung von Überliegern die amtliche ICD-10-GM-Version des Vorjahres zugrunde gelegt werden.
B-[X].7 Durchgeführte Prozeduren nach OPS
Hier sind alle durchgeführten Prozeduren mit ihrer jeweiligen OPS-Ziffer anzugeben. Zu jeder Prozedur ist darzustellen, wie häufig sie im Berichtsjahr durchgeführt wurde. Alle OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung sind endstellig (z. B. 5-877.20) in absteigender Häufigkeit anzugeben.
Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Organisationseinheiten/Fachabteilungen ist die OPS-Darstellung freiwillig.
Es ist der jeweils für das Berichtsjahr aktuelle amtliche OPS-Katalog zu verwenden. Abweichend hiervon kann für die Abbildung von Überliegern der amtliche OPS-Katalog des Vorjahres zugrunde gelegt werden.
Die Häufigkeit einer OPS-Ziffer in einer Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die entsprechende Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer bei der Fachabteilung, die die Leistung erbracht hat. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden.
Es werden nur die OPS-Ziffern der voll- und teilstationären Fälle berücksichtigt, die auch in Kapitel A-10 gezählt werden. OPS-Ziffern, die im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen erfasst wurden, sind hier nicht anzugeben. Verbringungsleistungen sind nicht vom beauftragenden Krankenhaus darzustellen, da sie nicht von diesem unmittelbar durchgeführt wurden. Im Qualitätsbericht des beauftragten Krankenhauses hingegen können sie an entsprechender Stelle aufgenommen werden.
B-[X].8 Ambulante Behandlungsmöglichkeiten
Hier können grundsätzlich alle ambulanten ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten unabhängig von der gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage und der Art der Abrechnung dargestellt werden. Die entsprechenden Ambulanzarten sind aus der Auswahlliste „Ambulante Behandlungsmöglichkeiten“ zu Kapitel B-[X].8 in Anhang 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Neben der Fach- bzw. Vertragsbezeichnung kann eine kurze alltagssprachliche Bezeichnung der Ambulanz angegeben werden (z. B. Diabetes-Ambulanz oder Schrittmacher-Ambulanz).
Die jeweils ambulant angebotenen Leistungen sind aus der Auswahlliste für die fachabteilungsbezogenen medizinischen Leistungsangebote zu Kapitel B-[X].3 in Anhang 2 auszuwählen und mit der entsprechenden Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Hinweise zu Kapitel B-[X].3 gelten entsprechend.
Abweichend davon sind die angebotenen Leistungen für die Ambulanzart AM06 „Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ und AM17 „Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V“ aus dem entsprechenden Abschnitt der Auswahlliste „Leistungen im Katalog nach § 116b SGB V“ zu Kapitel B-[X].8 in Anhang 2 auszuwählen und mit den jeweiligen Nummern anzugeben.
Zu jeder Ambulanzart können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Sofern angebotene Leistungen nicht für alle Patientinnen und Patienten zugänglich sind (z. B. Verträge mit einzelnen Krankenkassen), sollte ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden. Krankenhausinterne Konsilleistungen sind hier nicht anzugeben.
Beispiel:
Nummer | Art der Ambulanz | Bezeichnung | Nr. der Leistung | Angebotene Leistungen |
Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
AM04 | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V (alte Fassung) bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten) |
Diabetes-Ambulanz | VI10 | Diagnostik und Therapie von endokrinen Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten |
z. B. Diabetes, Schilddrüse |
… | … | ||||
AM04 | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V (alte Fassung) bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten) |
Schrittmacher-Ambulanz | VI03 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Formen der Herzkrankheit |
|
… | … | ||||
… | … | … | … | … |
Ambulante Operationen sind im Kapitel B-[X].9 darzustellen.
Beispiele für die Ambulanzart AM06 und AM17:
Nummer | Art der Ambulanz | Bezeichnung | Nr. der Leistung | Angebotene Leistungen |
Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
AM06 | Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V | Angebote zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (alt) | LK01 | CT-/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen | |
… | … | ||||
AM17 | Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V | Beteiligung an einem Team zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (neu) | LK29 | onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle |
B-[X].9 Ambulante Operationen nach § 115b SGB V
Hier ist die Anzahl der ambulanten Operationen mit der jeweiligen OPS-Ziffer anzugeben. Alle OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung sind endstellig (z. B. 5-877.2) anzugeben.
Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Fachabteilungen/Krankenhäuser ist die OPS-Darstellung freiwillig.
Die Häufigkeit der jeweiligen OPS-Ziffer in der jeweiligen Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die jeweilige Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer in der Fachabteilung, von der die Leistung erbracht wurde. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden.
Die OPS-Prozeduren sind gemäß der jeweils für das Berichtsjahr geltenden Fassung des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des Vertrags nach § 115b Absatz 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus [AOP-Vertrag]) anzugeben. Berücksichtigt werden hier nur die OPS-Ziffern, die in den Abschnitten 1 und 2 des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des AOP-Vertrags) aufgeführt sind.
Die Leistungen des Abschnitts 3 des Katalogs (ohne OPS-Zuordnung) können in Kapitel B-[X].8 dargestellt werden.
B-[X].10 Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft
Hier soll angegeben werden, ob es in der Organisationseinheit/Fachabteilung eine Zulassung zum D-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft gibt.
Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja, ist anzugeben, ob
- –
-
es eine Ärztin oder einen Arzt mit ambulanter D-Arzt-Zulassung gibt und/oder
- –
-
eine stationäre BG-Zulassung vorliegt.
B-[X].11 Personelle Ausstattung
Hier gibt das Krankenhaus die personelle Ausstattung der jeweiligen Organisationseinheit/Fachabteilung als Vollkräfte umgerechnet auf den Jahresdurchschnitt an.
Grundsätzlich folgt die Berechnung des Personals in den Berichtsteilen A und B den nachfolgenden Regeln.
Die Gesamtzahl der Vollkräfte im Jahresdurchschnitt ergibt sich aus der Summe der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Teilzeitkräfte, der kurzfristig oder geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und der Beschäftigten, die im gesamten Jahr bei voller tariflicher Arbeitszeit eingesetzt waren. Überstunden und Bereitschaftsdienste werden nicht in die Berechnung mit einbezogen.
Es wird nur das Personal, welches in der Patientenversorgung tätig ist, gezählt. Dazu gehören neben dem ärztlichen, pflegerischen und psychologischen/psychotherapeutischen Personal insbesondere der medizinisch-technische Dienst und der Funktionsdienst. Nicht dazu gehören Personen, die ausschließlich administrativ und organisatorisch tätig sind und nicht unmittelbar oder mittelbar in die Diagnostik und Therapie der im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten eingebunden sind und nicht mit der Heilbehandlung und Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasst sind. Darunter fallen z. B. das Personal in der Verwaltung, Wirtschafts- und Versorgungsdienst und technischer Dienst.
Es werden nur besetzte Stellen gezählt. Tätigkeitsunterbrechungen von mehr als sechs Wochen im Berichtsjahr durch z. B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. werden nicht einberechnet.
Die maßgeblichen wöchentlichen tariflichen Arbeitszeiten für das in der Patientenversorgung tätige Personal (ärztliches und Pflegepersonal) werden nachrichtlich angegeben.
Die Kosten für nicht fest angestelltes Personal werden in durchschnittlich eingesetztes Personal umgerechnet und gesondert ausgewiesen. Sie werden nach den gleichen Regeln wie die hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte in Vollkräfte im Jahresdurchschnitt umgerechnet. Nichthauptamtliche Ärztinnen und Ärzte (Belegärztinnen und Belegärzte und Konsiliarärztinnen und Konsiliarärzte) sind nicht einzubeziehen. Analog werden das nicht fest angestellte Pflegepersonal und sonstige Personalzahlen nicht fest angestellter Personen umgerechnet.
Berufsgruppen, wie Belegärzte und Beleghebammen, für die kein Zeitäquivalent in Vollkräften errechnet wird, werden als Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres gezählt.
Personal aus einem Personal-Pool, welches fachabteilungs- und/oder stationsübergreifend eingesetzt wird, und weiteres Personal, wie z. B. aus Intensivstationen, Ambulanzen, OP-Personal, Funktionspersonal, Radiologie etc., welches nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet ist oder zugeordnet werden kann, wird ausschließlich im A-Teil ausgewiesen.
Die Erfassung des Personals erfolgt getrennt nach „stationäre Versorgung“ und „ambulante Versorgungsformen“.
Ambulanzpersonal wird, sofern es eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet werden kann, bei dieser gezählt.
B-[X].11.1 Ärztinnen und Ärzte
Hier ist nur das ärztliche Personal zu erfassen, das dieser Abteilung zugeordnet werden kann. Ärztliches Personal, welches nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet ist oder zugeordnet werden kann, ist in Kapitel A-11.1 Ärztinnen und Ärzte als „Anzahl Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind“ zu erfassen. Die Gesamtzahl der ärztlichen Vollkräfte des Krankenhauses muss der Anzahl der ärztlichen Vollkräfte aller Organisationseinheiten/Fachabteilungen (Kapitel B-[X].11.1), addiert mit der Anzahl ärztlicher Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zuzuordnen sind, entsprechen. Es ist sicherzustellen, dass das jeweilige ärztliche Personal nur einmal gezählt wird.
Anzugeben ist die Zahl der:
- –
-
Ärztinnen und Ärzte insgesamt (ohne Belegärztinnen und Belegärzte) in Vollkräften
- –
-
davon Fachärztinnen und Fachärzte in Vollkräften
- –
-
Belegärztinnen und Belegärzte (nach § 121 SGB V) in Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres
Belegärztinnen und Belegärzte sind für jede Organisationseinheit/Fachabteilung anzugeben, in der sie tätig sind.
Die Erfassung des ärztlichen Personals erfolgt getrennt nach „stationäre Versorgung“ und „ambulante Versorgungsformen“.
Zu jeder Angabe können Konkretisierungen vorgenommen werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Darüber hinaus ist das Verhältnis der in Kapitel B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung zu den Vollkräften bzw. Personen anzugeben.
Zu jeder Angabe können Ergänzungen zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Ärztliche Fachexpertise der Abteilung
Unter „Ärztliche Fachexpertise der Abteilung“ sollen die Facharztqualifikationen und Zusatzweiterbildungen gemäß den Auswahllisten zu Kapitel B-[X].11.1 in Anhang 2 angegeben werden. Die vorliegenden Facharztqualifikationen und Zusatzweiterbildungen sind aus diesen Listen auszuwählen und mit ihren Nummern in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Es soll hier nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern nur deren Vorliegen in der Abteilung (als Expertise) angegeben werden.
Die Schlüssel in der Auswahlliste orientieren sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO in der im jeweiligen Berichtsjahr gültigen Fassung) und bilden die „offiziellen“ Facharztbezeichnungen mit Schwerpunkten und die derzeit gültigen Zusatzweiterbildungen ab. Fachkundenachweise, Weiterbildungskurse etc. sollen hier nicht abgebildet werden. Davon abweichende Qualifikationen (insbesondere ältere Facharztbezeichnungen) sollen sinngemäß zugeordnet werden.
Beispiele:
- –
-
Fachärztin oder Facharzt für Nervenheilkunde ist Fachärztin oder Facharzt für Neurologie und Psychiatrie = AQ42 + AQ51
- –
-
Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin ist Fachärztin oder Facharzt für Anästhesiologie und Zusatzweiterbildung Intensivmedizin = AQ01 + ZF15
Zu jeder Facharztbezeichnung bzw. Zusatzweiterbildung können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
B-[X].11.2 Pflegepersonal
Hier ist nur das Pflegepersonal zu erfassen, das dieser Abteilung zugeordnet werden kann. Pool-Personal, welches fachabteilungs- und/oder stationsübergreifend eingesetzt wird, und weiteres Personal, wie z. B. aus Intensivstationen, Ambulanzen, OP-Personal, Funktionspersonal, Radiologie etc., sofern es nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet ist oder zugeordnet werden kann, ist in Kapitel A-11.2 Pflegepersonal „Anzahl Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind“ zu erfassen. Die Gesamtzahl der pflegerischen Vollkräfte des Krankenhauses muss der Anzahl der pflegerischen Vollkräfte aller Organisationseinheiten/Fachabteilungen (Kapitel B-[X].11.2), addiert mit der Anzahl pflegerischer Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zuzuordnen sind, entsprechen.
Die pflegerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Es ist sicherzustellen, dass jede Vollkraft nur einmal gezählt wird.
Anzugeben ist die Zahl der:
- –
-
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Altenpflegerinnen und Altenpfleger (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Pflegefachfrau, Pflegefachmann (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
- –
-
Pflegefachfrau B. Sc., Pflegefachmann B. Sc. (sieben bis acht Semester)
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Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten (Ausbildungsdauer zwei Jahre) in Vollkräften
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Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer (Ausbildungsdauer ein Jahr) in Vollkräften
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Pflegehelferinnen und Pflegehelfer (Ausbildungsdauer ab 200 Stunden Basiskurs) in Vollkräften
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Hebammen und Entbindungspfleger (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
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Beleghebammen und -entbindungspfleger in Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres
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Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
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Medizinische Fachangestellte (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
Darüber hinaus ist das Verhältnis der in Kapitel B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung zu den Vollkräften bzw. Personen anzugeben.
Die Erfassung des pflegerischen Personals erfolgt getrennt nach „stationäre Versorgung“ und „ambulante Versorgungsformen“.
Sofern der Organisationseinheit/Fachabteilung Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege und Krankenpflegehilfe zugeordnet sind, werden diese nicht in die Anzahl der Vollkräfte eingerechnet. Sie können zusätzlich zur jeweiligen Berufsgruppe angegeben werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
Fachweiterbildungen und Zusatzqualifikationen können unter „Pflegerische Fachexpertise der Abteilung“ angegeben werden.
Bei der Darstellung des Pflegepersonals ist nur das in den Organisationseinheiten/Fachabteilungen eingesetzte Pflegepersonal, d. h. nicht die Mitglieder der Pflegedienstleitung, der Verwaltung, des Qualitätsmanagements oder der innerbetrieblichen Krankentransporte zu berücksichtigen. Bei einer interdisziplinär belegten Station, d. h. einer Station, auf der Patientinnen oder Patienten mehrerer Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen liegen (z. B. interdisziplinäre Intensivstation) und die nicht als eigene Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird, erfolgt die Darstellung des Personals anteilsmäßig bezogen auf die jeweilige Organisationseinheit bzw. Fachabteilung. Pflegerisches Personal, das in der direkten Patientenversorgung tätig ist, jedoch in keiner eigenen Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird (z. B. „OP-Personal“ oder „Personal der Radiologie“), kann einer passenden Fachabteilung zugeordnet oder in Kapitel A-11.2 eingetragen werden. Das Personal aus Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen kooperierender Krankenhäuser ist nicht auszuweisen.
Pflegerische Fachexpertise der Abteilung
Unter „Pflegerische Fachexpertise der Abteilung“ sollen die pflegebezogenen anerkannten Fachweiterbildungen/zusätzlichen akademischen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen, die auf einer pflegerischen Ausbildung beruhen, gemäß den Auswahllisten in Kapitel B-[X].11.2 in Anhang 2 angegeben werden. Die vorliegenden Fachweiterbildungen/zusätzlichen akademischen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen sind aus diesen Listen auszuwählen und mit ihren Nummern in den Qualitätsbericht zu übernehmen.
Grundlage für die Fachweiterbildung „Pädiatrische Intensivpflege“ ist die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft („DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege“ vom 11. Mai 1998 oder „DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie vom 29. September 2015) oder ein Abschluss auf Basis einer gleichwertigen landesrechtlichen Regelung. Die DKG gibt zur Gleichwertigkeit der einzelnen landesrechtlichen Regelungen jeweils eine Einschätzung ab.
Es soll hier nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern nur deren Vorliegen in der Abteilung (als Expertise) angegeben werden.
Zu jeder Fachweiterbildung/jedem zusätzlichen akademischen Abschluss bzw. Zusatzqualifikation können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
B-[X].11.3 Angaben zu ausgewähltem therapeutischen Personal in Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychosomatik
Für alle psychiatrischen und psychosomatischen Fachabteilungen ist das therapeutische Personal als Vollkräfte im Jahresdurchschnitt anzugeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur einmal entsprechend ihrer jeweils höchsten Qualifikation zuzuordnen.
Anzugeben ist die Zahl der:
- –
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Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen in Vollkräften
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Klinische Neuropsychologinnen und Klinische Neuropsychologen in Vollkräften
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Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten in Vollkräften
- –
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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Vollkräften
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Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung während der praktischen Tätigkeit (gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 3 PsychThG) in Vollkräften
- –
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Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten in Vollkräften
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Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Vollkräften
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Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Vollkräften
Die Erfassung des psychologischen/psychotherapeutischen Personals erfolgt getrennt nach „stationäre Versorgung“ und „ambulante Versorgungsformen“.
Für jede Kategorie sind die Anzahl der Vollkräfte und das Verhältnis von der in Kapitel B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung zu den Vollkräften anzugeben.
Die Berufsbezeichnungen mit Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie an den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern in der im jeweiligen Berichtsjahr gültigen Fassung.
Unter „Klinische Neuropsychologin und Klinischer Neuropsychologe“ sind nur Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die über eine von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannte abgeschlossene Zusatzweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie verfügen, einzutragen. Fachkundenachweise, andere Fort- und Weiterbildungskurse etc. sollen hier nicht abgebildet werden. Davon abweichende Qualifikationen (insbesondere ältere Berufsbezeichnungen) sollen sinngemäß zugeordnet werden.
Zu jeder Berufsgruppe des therapeutischen Personals können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
C Qualitätssicherung
C-1 Teilnahme an Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V
Hinweis:
Die Übermittlung der Angaben zu Kapitel C-1.1[Y] und zu Kapitel C-1.2[Z] für die Qualitätsindikatoren und Kennzahlen des Anhangs 3 erfolgt gemäß § 8 Absatz 4 bis 6 durch die DeQS-Datenannahmestellen und gemäß Übergangsregelung in § 16 Qb-R durch die nach QSKH-RL auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen.
Voraussetzung für eine Zusammenführung der C-1-Daten mit den Berichtsteilen A, B und C-2ff., die durch die Krankenhäuser selbst übermittelt werden, ist die Verwendung einheitlicher identifizierender Daten (Institutionskennzeichen und Standortnummer). Um die Übereinstimmung zu gewährleisten, können die übermittelnden Stellen über die Annahmestelle Qb miteinander in Kontakt treten.
Angaben zum Krankenhaus bzw. Standort: | |
– | Institutionskennzeichen (Haupt-IK gemäß Standortverzeichnis) |
– | Standortnummer |
Diese Angaben dienen der eindeutigen Identifikation des Krankenhauses oder Standortes, zu dem die nachfolgend berichteten Daten gehören. |
Hinweis zum Datenschutz:
- –
-
Die Anforderungen zum Datenschutz sind erfüllt, wenn die „Grundgesamtheit/Fallzahl“ oder „beobachtete Ereignisse/beobachtet“ zwischen 1 und einschließlich 3 liegen.
C-1.1.[Y] Leistungsbereiche mit Fallzahlen und Dokumentationsrate
Die Übermittlung der Daten zu Kapitel C-1.1 erfolgt für die Verfahren gemäß DeQS-RL durch die DeQS-Datenannahmestellen.
Hier sind die Fallzahlen und Dokumentationsraten für die bundesweit verpflichtenden Leistungsbereiche anzugeben. Dies umfasst auch die Meldung von Fallzahlen = 0.
C-1.1.1 Anforderungen an die Darstellung der Leistungsbereiche und Dokumentationsraten
Folgende Anforderungen sind zu beachten:
- –
-
Liegen für ein Krankenhaus keine erbrachten Leistungen in einem der bundesweit verpflichtenden Leistungsbereiche vor (Soll und Ist = 0), ist das Feld „Dokumentationsrate“ leer zu lassen und der Kommentar „In diesem Leistungsbereich wurde keine dokumentationspflichtige Leistung erbracht.“ anzugeben.
- –
-
Ist eine Dokumentationsrate nicht berechenbar (Soll = 0 und Ist > 0), ist das Feld „Dokumentationsrate“ leer zu lassen und der Kommentar „Dokumentationsrate nicht berechenbar“ anzugeben.
- –
-
In den standortspezifischen Qualitätsberichten und im Gesamtbericht wird eine krankenhausbezogene Dokumentationsrate je Leistungsbereich berechnet, die anzugeben ist. Bei Krankenhäusern mit mehr als einem Standort ist in den Standortberichten und im Gesamtbericht der Hinweis „Die Dokumentationsrate wurde krankenhausbezogen berechnet“ hinzuzufügen.
C-1.1.2 Übermittlung der Daten
Die Daten werden wie folgt übermittelt:
- –
-
Die Daten sind gemäß „Aufstellung der Zahl der zu dokumentierenden Datensätze (Soll)“ gemäß Teil 1 § 15 Absatz 2 DeQS-RL (Meldung zur Sollstatistik) für bundesweit verpflichtende Leistungsbereiche des jeweiligen Berichtsjahres zu übermitteln, sofern Anhang 3 zur Anlage eine Veröffentlichung von QS-Ergebnissen für diese Leistungsbereiche vorsieht. Für Leistungsbereiche, für die in der Sollstatistik aufgrund von Überliegern zwei Fallzahlen angegeben werden, ist die Summe aus beiden zu bilden und anzugeben.
- –
-
„Leistungsbereich“: Hier sind das Kürzel und die Bezeichnung der Leistungsbereiche aus Tabelle D in Anhang 3 zu übernehmen.
- –
-
„Fallzahl des Krankenhauses“: Hier ist die Fallzahl der erbrachten dokumentationspflichtigen Leistungen (Soll) anzugeben. Bei Fallzahlen von 1 bis einschließlich 3 ist die Fallzahl nicht anzugeben und auf den Datenschutz zu verweisen.
- –
-
„Dokumentationsrate des Krankenhauses“: Hier ist die Dokumentationsrate im Leistungsbereich in Prozent (%) anzugeben. Bei Fallzahlen von 1 bis einschließlich 3 ist die Dokumentationsrate nicht anzugeben und auf den Datenschutz zu verweisen. Aufgrund der Systematik des Verfahrens können Dokumentationsraten von über 100 % erreicht werden.
- –
-
„Datensätze des Standortes“: Hier ist die Anzahl der dokumentierten Datensätze des Auswertungsstandortes (ohne Minimaldatensätze) im Leistungsbereich (Ist) anzugeben. Bei Fallzahlen von 1 bis einschließlich 3 ist die Fallzahl nicht anzugeben und auf den Datenschutz zu verweisen.
- –
-
„Kommentar/Erläuterung des Krankenhauses“: Hier ist, soweit vorhanden, der Kommentar des Krankenhauses anzugeben. Die Angaben sind auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
C-1.1.3 Besonderheiten in einzelnen Leistungsbereichen
- 1.
-
Für die Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (KCHK, Modul HCH) und die Pankreas-Nieren-Transplantation (PNTX) stellen die angegebenen Dokumentationsraten aggregierte Soll- und Ist-Zahlen für mehrere in den Auswertungen weiter differenzierte Leistungsbereiche dar.Die Ergebnisse in Kapitel C-1.2 sind entsprechend den folgenden Bereichen differenziert:
- –
-
Die Dokumentationsraten der Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (Modul HCH) beziehen sich auf die Auswertungen zu „Isolierte Koronarchirurgie“, „Kombinierte Koronar- und Herzklappenchirurgie“, „Kathetergestützte isolierte Aortenklappenchirurgie“, „Offen-chirurgische isolierte Aortenklappenchirurgie“, „Kathetergestützte isolierte Mitralklappeneingriffe“, „Offen-chirurgische isolierte Mitralklappeneingriffe“, „Kombinierte Herzklappenchirurgie“ und „Kathetergestützte kombinierte Herzklappeneingriffe“.
- –
-
Die Dokumentationsraten der Pankreas-Nieren-Transplantation beziehen sich auf die Bereiche „Nierentransplantation“ und „Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantation“.
- 2.
-
Für die QS-Verfahren der Hüft- und Knieendoprothesenversorgung (HEP, KEP) erfolgt eine weitere Differenzierung der Fallzahlen (Soll) für Erstimplantationen („HEP_IMP“, „KEP_IMP“) und Wechseleingriffe („HEP_WE“, „KEP_WE“).
- 3.
-
Beim QS-Verfahren Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen erfolgt eine differenzierte Darstellung der Fallzahlen (Soll). Dabei werden „Offenchirurgische Aortenklappeneingriffe“ (HCH_AK_CHIR), „Kathetergestützte Aortenklappeneingriffe“ (HCH_AK_KATH), „Koronarchirurgische Operationen“ (HCH_KC), „Offenchirurgische Mitralklappeneingriffe“ (HCH_MK_CHIR) sowie „Kathetergestützte Mitralklappeneingriffe“ (HCH_MK_KATH) unterschieden.
- 4.
-
Für den Leistungsbereich der Herztransplantation und Herzunterstützungssysteme (HTXM) erfolgt eine weitere Differenzierung der Fallzahlen (Soll) für Herztransplantationen („HTXM_TX“) und Herzunterstützungssysteme („HTXM_MKU“).
Eine differenzierte Darstellung der Fallzahlen erfolgt jeweils nur, sofern Anhang 3 zur Anlage eine Veröffentlichung von QS-Ergebnissen für diese Leistungsbereiche vorsieht. Eine detaillierte Übersicht der Zuordnung der Leistungsbereiche zu den Ergebnissen der Qualitätssicherung (Kapitel C-1.2.[Z]) kann der Tabelle D in Anhang 3 entnommen werden.
C-1.2.[Z] Ergebnisse der Qualitätssicherung
Dargestellt werden die Ergebnisse aus den QS-Verfahren gemäß DeQS-RL und plan. QI-RL.
Die Ergebnisse dieser Qualitätssicherungsverfahren können in Form von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen vorliegen.
- –
-
Qualitätsindikatoren sind QS-Ergebnisse mit Referenzbereich und Bewertung.
- –
-
Kennzahlen sind als QS-Ergebnisse ohne Referenzbereich definiert. Bei diesen Ergebnissen ist keine qualitative Bewertung vorgesehen. Es wird zwischen Transparenzkennzahlen und verfahrensspezifischen, ergänzenden oder kalkulatorischen Kennzahlen unterschieden.
C-1.2.1 Ergebnisse für Qualitätsindikatoren und Kennzahlen
Sofern den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen Daten zu den in Anhang 3 aufgeführten Leistungsbereichen der verpflichtend zu übermittelnden Qualitätsindikatoren und Kennzahlen (Tabelle A) vorliegen, sind die Ergebnisse der entsprechenden Indikatoren und Kennzahlen aufzubereiten.
Folgende Fälle sind für die Darstellung der Ergebnisse zu unterscheiden:
- –
-
Liegen für ein Krankenhaus keine erbrachten Leistungen der bundesweit verpflichtenden Leistungsbereiche vor, erfolgt keine Angabe zu den Ergebnissen.
- –
-
Liegen für ein Krankenhaus zwar erbrachte Leistungen in einem Leistungsbereich vor, aber keine Fälle zu einem bestimmten Qualitätsindikator bzw. zu einer bestimmten Kennzahl, erfolgt für diesen Qualitätsindikator bzw. für diese Kennzahl keine Angabe zu „rechnerisches Ergebnis“, „Vertrauensbereich (Krankenhaus)“, „Entwicklung Rechnerisches Ergebnis zum vorherigen Berichtsjahr“, „beobachtete Ereignisse/beobachtet“, „erwartete Ereignisse/erwartet“, „Grundgesamtheit/Fallzahl“.
- –
-
Für jedes Krankenhaus mit nur einem Standort wird ein Ergebnis je Qualitätsindikator bzw. Kennzahl übermittelt, das anzugeben ist.
- –
-
Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte, sind die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren bzw. Kennzahlen im Qualitätsbericht des Standorts anzugeben, für den die Auswertung vorgenommen wurde.
- –
-
Liegen für ein Krankenhaus oder einen Krankenhausstandort mehrere Ergebnisse je Qualitätsindikator bzw. je Kennzahl vor (z. B. beim Vorhandensein verschiedener Fachabteilungen/Organisationseinheiten mit eigener Auswertung), ist das entsprechende Ergebnis unter der Auflistung der Auswertungseinheiten anzugeben. Für die Auswertungseinheiten ist eine fortlaufende Nummerierung und eindeutige Benennung anzugeben.
- –
-
Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte, werden im Gesamtbericht die Auswertungen der einzelnen Standorte als Auswertungseinheit aufgeführt.
Es werden folgende Parameter dargestellt:
Für Qualitätsindikatoren und Kennzahlen:
„Nummer“ und „Bezeichnung“: Hier ist nur bei einem Krankenhaus oder einem Krankenhausstandort mit mehreren Auswertungen je Qualitätsindikator bzw. Kennzahl eine fortlaufende Nummer und die Bezeichnung der Auswertungseinheit anzugeben. Bei einem Krankenhaus oder einem Krankenhausstandort mit nur einer Auswertung je Qualitätsindikator bzw. Kennzahl entfällt diese Angabe.
„Leistungsbereich“: Hier ist die Leistungsbereich-ID und bei Veröffentlichungen die allgemeinverständliche Bezeichnung des Leistungsbereichs aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.
„QS-Ergebnis“: Hier ist die Ergebnis-ID und bei Veröffentlichungen die allgemeinverständliche Bezeichnung des Qualitätsindikators bzw. der Kennzahl aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.
„Art des Werts“: Hier wird der Typ des QS-Ergebnisses gekennzeichnet. Dieser ist aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.
„Bezug zum Verfahren“: Hier wird der Bezug des QS-Ergebnisses zu den zugrunde liegenden Richtlinien und Regelungen des G-BA und ihren Zielsetzungen gekennzeichnet. Dieser ist aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.
„Bezug zu anderen QS-Ergebnissen“: Hier wird bei kalkulatorischen oder ergänzenden Kennzahlen die ID des übergeordneten QS-Ergebnisses angegeben, auf die sich diese Kennzahl bezieht. Die ID ist den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.
„Sortierung“: Hier wird bei kalkulatorischen oder ergänzenden Kennzahlen eine laufende Nummer angegeben, die bestimmt, in welcher Reihenfolge diese Kennzahlen bei Veröffentlichung darzustellen sind. Die Nummer ist aus den Tabellen in Anhang 3 zu entnehmen.
„Ergebnis mit Bezug zu Infektionen im Krankenhaus“: Hier sind alle zum Berichtsjahr verfügbaren Indikatoren mit Bezug zu Infektionen im Krankenhaus als solche zu kennzeichnen.
„Fachlicher Hinweis des IQTIG“: Hier ist die Angabe „Fachlicher Hinweis des IQTIG“ aus dem Bericht „Öffentliche Berichterstattung von Ergebnissen der externen stationären Qualitätssicherung in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser“ des Institutes nach § 137a SGB V anzugeben. Dieser wird von dem Institut nach § 137a SGB V jährlich zum 31. März für das Berichtsjahr dem G-BA vorgelegt.
„Einheit“: Hier ist die Einheit des Qualitätsindikators bzw. der Kennzahl anzugeben. Bei Veröffentlichung soll sie den Werten aus „rechnerisches Ergebnis“, „Vertrauensbereich (Krankenhaus)“, „Bundesergebnis“, „Vertrauensbereich (Bundesergebnis)“, „Referenzbereich“ zugeordnet werden.
„Bundesergebnis“: Hier ist das Ergebnis auf Bundesebene anzugeben.
„Vertrauensbereich (Bundesergebnis)“: Hier ist der 95 %-Vertrauensbereich des bundesweiten Ergebnisses anzugeben.
„rechnerisches Ergebnis“: Hier ist das Ergebnis für diesen Qualitätsindikator bzw. diese Kennzahl anzugeben. Sofern die Anforderungen zum Datenschutz erfüllt sind, erfolgt keine Angabe und es ist auf den Datenschutz zu verweisen. Ausgenommen sind hiervon O/E-Indikatoren. Bei diesem Indikatortyp wird das rechnerische Ergebnis angegeben. Bei Qualitätsindikatoren gemäß plan. QI-RL sind die nach Datenvalidierung und Neuberechnung gemäß den §§ 9 und 10 plan. QI-RL ermittelten Ergebnisse anzugeben.
„Vertrauensbereich (Krankenhaus)“: Hier ist der 95 %-Vertrauensbereich des Ergebnisses für diesen Qualitätsindikator bzw. für diese Kennzahl gemäß der bundeseinheitlichen Rechenregeln nach § 14a DeQS-RL anzugeben. Bei Ergebnissen gemäß plan. QI-RL ist vom IQTIG sicherzustellen, dass die zuständige QS-Stelle auch den 95 %-Vertrauensbereich erhält. Sofern die Anforderungen zum Datenschutz erfüllt sind, erfolgt keine Angabe und es ist auf den Datenschutz zu verweisen. Ausgenommen sind hiervon O/E-Indikatoren. Bei diesem Indikatortyp wird der Vertrauensbereich angegeben.
„beobachtete Ereignisse/beobachtet“: Hier ist die Anzahl der beobachteten Ereignisse anzugeben. Sofern die Anforderungen zum Datenschutz erfüllt sind, erfolgt keine Angabe und es ist auf den Datenschutz zu verweisen.
„erwartete Ereignisse/erwartet“: Hier ist die Anzahl der rechnerisch erwarteten Ereignisse für risikoadjustierte O/E-Indikatoren anzugeben. Sofern die Anforderungen zum Datenschutz erfüllt sind, erfolgt keine Angabe und es ist auf den Datenschutz zu verweisen.
„Grundgesamtheit/Fallzahl“: Hier ist die Grundgesamtheit einzutragen. Bei Fallzahlen von 1 bis einschließlich 3 ist die Fallzahl nicht anzugeben und auf den Datenschutz zu verweisen.
„risikoadjustierte Rate“: Hier ist die risikoadjustierte Rate ergänzend für einen O/E-Indikator bzw. für eine O/E-Kennzahl anzugeben, sofern diese Angabe vorliegt.
„Kommentar/Erläuterung des Krankenhauses“: Hier können ergänzende Informationen des Krankenhauses bis zu einem Zeichenumfang von 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) aufgenommen werden.
Nur für Qualitätsindikatoren:
„Referenzbereich“: Hier ist der bundesweite Referenzbereich für diesen Qualitätsindikator anzugeben.
„Entwicklung Rechnerisches Ergebnis zum vorherigen Berichtsjahr“: Hier ist anzugeben, ob sich das Ergebnis statistisch signifikant gegenüber dem Ergebnis des vorherigen Berichtsjahres „verbessert“ oder „verschlechtert“ hat, ob es „unverändert“ oder „eingeschränkt/nicht vergleichbar“ ist. Ein statistisch signifikanter Unterschied liegt vor, wenn sich die Vertrauensbereiche der jeweiligen Ergebnisse nicht überschneiden. Zur Berechnung der Vertrauensbereiche sind die bundeseinheitlichen Rechenregeln gemäß § 14a DeQS-RL zu verwenden. Bei den Ergebnissen der DeQS-RL erfolgt die standortbezogene Bewertung der Entwicklung durch das IQTIG (Institut nach § 137a SGB V). Das Ergebnis ist „eingeschränkt/nicht vergleichbar“ mit dem Vorjahr, wenn im Vorjahr kein Ergebnis vorlag oder der Indikator laut dem Dokument „Beschreibung der Qualitätsindikatoren und Kennzahlen nach DeQS-RL (Endgültige Rechenregeln)“ unter https://www.iqtig.org als „eingeschränkt vergleichbar“ oder „nicht vergleichbar“ mit dem Vorjahr eingestuft ist. Für den Vorjahresvergleich der Indikatoren gemäß plan. QI-RL ist sicherzustellen, dass den auf Bundes- und auf Landesebene beauftragten Stellen die jeweiligen Vorjahresdaten zur Verfügung stehen.
„Qualitative Bewertung durch die beauftragten Stellen im Berichtsjahr“: Hier ist die Bewertung des Stellungnahmeverfahrens gemäß plan. QI-RL oder DeQS-RL ebenso wie die nicht vorgesehene Bewertung (Kategorie N) verpflichtend darzustellen. Aus der folgenden Liste sind die zutreffenden Kombinationen aus der Kategorie der Einstufung und aus der Begründung einzutragen (z. B. Bewertung nach Stellungnahmeverfahren als qualitativ unauffällig – Besondere klinische Situation → U61). Bei Veröffentlichung ist sicherzustellen, dass die Kürzel zur Kategorie und Ziffer durch die Einstufung und Begründung ergänzt werden.
Kategorie | Einstufung | Ziffer | Verfahren | Begründung |
---|---|---|---|---|
N | Bewertung nicht vorgesehen | 01 | DeQS | Qualitätsindikator ohne Ergebnis, da entsprechende Fälle nicht aufgetreten sind |
02 | DeQS | Referenzbereich ist für diesen Indikator nicht definiert | ||
99 | DeQS | Sonstiges (im Kommentar erläutert) | ||
R | Ergebnis liegt im Referenzbereich | 10 | DeQS | Ergebnis rechnerisch unauffällig, daher kein Stellungnahmeverfahren erforderlich |
H | Einrichtung auf rechnerisch auffälliges Ergebnis hingewiesen | 99 | DeQS | Sonstiges (im Kommentar erläutert) |
U | Bewertung nach Stellungnahmeverfahren als qualitativ unauffällig |
34 | Plan-QI | zureichend |
61 | DeQS | Besondere klinische Situation (im Kommentar erläutert) | ||
62 | DeQS | Das abweichende Ergebnis erklärt sich durch Einzelfälle | ||
63 | DeQS | Kein Hinweis auf Mängel der med. Qualität (vereinzelte Dokumentationsprobleme) | ||
99 | DeQS | Sonstiges (im Kommentar erläutert) | ||
A | Bewertung nach Stellungnahmeverfahren als qualitativ auffällig |
43 | Plan-QI | unzureichend |
71 | DeQS | Hinweise auf Struktur- und Prozessmängel | ||
72 | DeQS | Keine (ausreichend erklärenden) Gründe für die rechnerische Auffälligkeit benannt | ||
99 | DeQS | Sonstiges (im Kommentar erläutert) | ||
D | Bewertung nicht möglich wegen fehlerhafter Dokumentation | 80 | DeQS | Unvollzählige oder falsche Dokumentation |
81 | DeQS | Softwareprobleme haben eine falsche Dokumentation verursacht | ||
99 | DeQS | Sonstiges (im Kommentar erläutert) | ||
S | Sonstiges | 92 | DeQS | Stellungnahmeverfahren konnte noch nicht abgeschlossen werden |
99 | DeQS | Sonstiges (im Kommentar erläutert) |
„Qualitative Bewertung im Vergleich zum vorherigen Berichtsjahr“: Hier ist anzugeben, ob die qualitative Bewertung eines Qualitätsindikators mit oder ohne Auslösung des Stellungnahmeverfahrens im Vergleich zum letzten Qualitätsbericht „verbessert“, „unverändert“, „verschlechtert“ oder „eingeschränkt/nicht vergleichbar“ ist. Für den Vorjahresvergleich der Qualitätsindikatoren gemäß plan. QI-RL ist sicherzustellen, dass den auf Bundes- und auf Landesebene beauftragten Stellen die jeweiligen Vorjahresdaten zur Verfügung stehen.
Die Einordnung erfolgt auf Basis folgender Matrix:
„Kommentar/Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen“: Hier ist die über die „Qualitative Bewertung durch die beauftragten Stellen im Berichtsjahr“ hinausgehende Kommentierung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen zum Ergebnis des Strukturierten Dialogs und des Stellungnahmeverfahrens als Freitext bis zu einem Zeichenumfang von 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) aufzunehmen. Hier ist einer der Kommentare gemäß § 11 Absatz 9 der plan. QI-RL einzufügen. Ergeben sich in Folge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Einschränkungen in der Aussagekraft oder Vergleichbarkeit der QS-Ergebnisse, sind diese hier zu benennen.
Die Angaben zu
- –
-
Leistungsbereich-ID und allgemeinverständliche Bezeichnung des Leistungsbereichs,
- –
-
Ergebnis-ID und allgemeinverständliche Bezeichnung des Qualitätsindikators bzw. der Kennzahl,
- –
-
Art des Wertes,
- –
-
Bezug zum Verfahren,
- –
-
Ergebnis mit Bezug zu Infektionen,
- –
-
Fachlicher Hinweis des IQTIG,
- –
-
Einheit,
- –
-
Bundesergebnis,
- –
-
Vertrauensbereich (Bundesergebnis)
- –
-
Referenzbereich,
- –
-
Sortierung bei ergänzenden oder kalkulatorischen Kennzahlen und
- –
-
Bezug zu anderen QS-Ergebnissen
finden sich auf der Internetseite des Instituts nach § 137a SGB V unter
https://iqtig.org/qs-berichte/strukturierterqualitaetsbericht/.
Für Qualitätsindikatoren, bei denen die qualitative Bewertung gemäß DeQS-RL oder plan. QI-RL noch nicht abgeschlossen ist und deren Ergebnisse daher für den Vergleich noch nicht geeignet sind, ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse an dieser Stelle ausgeschlossen, um Fehlinterpretationen und Falschinformationen zu vermeiden.
Informationen zur Zuordnung der Ergebnisse der Qualitätsindikatoren zu den in Kapitel C-1.1 darzustellenden Leistungsbereichen sind der Tabelle D in Anhang 3 zu entnehmen.
Tabelle A: siehe Anhang 3
Tabelle B: siehe Anhang 3
Tabelle C: siehe Anhang 3
Tabelle D: siehe Anhang 3
C-2 Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht gemäß § 112 SGB V
Hier gibt das Krankenhaus an, ob auf Landesebene über die nach den §§ 136a und 136b SGB V verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen hinausgehende landesspezifische, verpflichtende Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 SGB V vereinbart wurden.
Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja, sind die für das jeweilige Bundesland relevanten Leistungsbereiche aus der Auswahlliste „Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht“ (Kapitel C-2) des Anhangs 2 auszuwählen und in den Qualitätsbericht zu übernehmen.
Zu jedem Leistungsbereich ist vom Krankenhaus anzugeben, ob es an der entsprechenden externen Qualitätssicherung nach Landesrecht teilnimmt. Gehört ein Bereich nicht zum Leistungsspektrum des Hauses, so ist „trifft nicht zu“ anzugeben.
Auswahloptionen: ja; nein; trifft nicht zu
Die Teilnahme an freiwilligen externen Qualitätssicherungsmaßnahmen kann in Kapitel C-4 angegeben werden.
C-3 Qualitätssicherung bei Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP) nach § 137f SGB V
Gemäß § 137f SGB V werden strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) entwickelt, die den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung chronisch Kranker verbessern sollen. Hierzu gehören auch in diesem Zusammenhang durchzuführende Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Anforderungen an DMP gibt es zu folgenden Indikationen:
- –
-
Diabetes mellitus Typ 1
- –
-
Diabetes mellitus Typ 2
- –
-
Brustkrebs
- –
-
Koronare Herzkrankheit (KHK)
- –
-
Chronische Herzinsuffizienz
- –
-
Asthma bronchiale
- –
-
Chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- –
-
Chronischer Rückenschmerz
- –
-
Depression
- –
-
Osteoporose
- –
-
Rheumatoide Arthritis
An dieser Stelle sind die DMP anzugeben, an denen das Krankenhaus gemäß seinem Leistungsspektrum im Berichtsjahr teilgenommen hat. Zu jeder Angabe können Ergänzungen gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
C-4 Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung
Hier können freiwillige Verfahren der externen Qualitätssicherung (z. B. freiwillige Verfahren auf Landesebene, Verfahren der Fachgesellschaften, Nutzung von Routineabrechnungsdaten) dargestellt werden. Dabei geht es insbesondere um Verfahren, die einen datengestützten Vergleich von Krankenhäusern ermöglichen.
Bei Teilnahme an mehreren Verfahren können diese jeweils nach folgender Logik dargestellt werden:
Werden Ergebnisse von Qualitätssicherungsmaßnahmen angegeben, ist das Zustandekommen der Ergebnisse verständlich und kurz zu erläutern (gegebenenfalls Link auf Internetseite z. B. der Fachgesellschaft). Da an dieser Stelle keine Rechenregeln oder Verfahren zur Risikoadjustierung vorgegeben sind, sollen die Angaben zu den einzelnen Indikatoren um die jeweils verwendete Rechenregel ergänzt werden.
Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
- –
-
Leistungsbereich
- –
-
Bezeichnung des Qualitätsindikators
- –
-
Ergebnis
- –
-
Messzeitraum
- –
-
Datenerhebung
- –
-
Rechenregeln
- –
-
Referenzbereiche
- –
-
Vergleichswerte
- –
-
Quellenangabe zu einer Dokumentation des Qualitätsindikators bzw. des Qualitätsindikatoren-Sets mit Evidenzgrundlage
Es gelten die Anforderungen zum Datenschutz gemäß Kapitel C-1.2.[Z].
Zeichenbegrenzung: Insgesamt 2 000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) pro Verfahren.
C-5 Umsetzung der Mindestmengenregelungen (Mm-R) nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V
Es wird über die Umsetzung der Mindestmengenregelungen (Mm-R) im aktuellen Berichtsjahr und im zweiten auf das Berichtsjahr folgende Jahr („Veröffentlichungsjahr“ gemäß Qb-R, „Prognosejahr“ gemäß Mm-R) berichtet. Für folgende Leistungsbereiche gelten im aktuellen Berichtsjahr und im Prognosejahr die Mm-R nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V:
Leistungsbereich | Mindestmenge im Berichtsjahr (2022) |
Mindestmenge im Prognosejahr (2024) |
---|---|---|
Lebertransplantation (inklusive Teilleber-Lebendspende) | 20 | 20 |
Nierentransplantation (inklusive Lebendspende) | 25 | 25 |
Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus für Erwachsene | 10 | 26 |
Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas für Erwachsene | 10 | 15 |
Stammzelltransplantation | 25 | 25 |
Kniegelenk-Totalendoprothesen | 50 | 50 |
Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht < 1 250 g |
14 | 25 |
Chirurgische Behandlung des Brustkrebses (Mamma-Ca-Chirurgie) | Keine Mindestmenge | 50 |
Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen | Keine Mindestmenge | 40 |
Für den Leistungsbereich „Koronarchirurgische Eingriffe“ wurde bislang keine Mindestmenge definiert, deshalb ist hierzu keine Angabe vorzunehmen.
C-5.1 Umsetzung der Mm-R im Berichtsjahr
Krankenhäuser, die mindestmengenrelevante Leistungen erbringen, geben für diese Leistungsbereiche die jeweils im Berichtsjahr tatsächlich erbrachte Menge an. Eine Übernahme der erbrachten Leistungsmenge aus der vom Krankenhaus gemäß § 5 Absatz 3 Mm-R elektronisch übermittelten Prognosedarlegung wird durch die Erfassungssoftware ermöglicht. Bei Unterschreitung der Mindestmenge ist die jeweilige Begründung aus der Auswahlliste „Umsetzung der Mindestmengenregelungen – Begründungen bei Nichterreichen der Mindestmenge“ (Kapitel C-5.1) gemäß Anhang 2 auszuwählen und in den Qualitätsbericht zu übernehmen.
Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
C-5.2 Angaben zum Prognosejahr
Für alle mindestmengenrelevanten Leistungen gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V sind Angaben zur Leistungsberechtigung für das zweite auf das Berichtsjahr folgende Jahr (Prognosejahr) zu veröffentlichen. Ziel ist, prospektiv darüber zu informieren, ob ein Krankenhaus an seinem Standort oder an seinen Standorten zur Erbringung von mindestmengenrelevanten Leistungen berechtigt ist. Krankenhäuser, die mindestmengenrelevante Leistungen im Prognosejahr erbringen wollen, geben für die mindestmengenrelevanten Leistungsbereiche die Angaben in Kapitel C-5.2 an.
Abweichend von den anderen Kapiteln des Qualitätsberichts werden hierzu Daten erfasst, die sich nicht auf das Berichtsjahr beschränken, sondern sich zusätzlich auf die ersten zwei Quartale des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres erstrecken. Darüber hinaus werden Informationen für das Prognosejahr erfasst.
Zu jedem Leistungsbereich sind standortbezogen folgende Angaben zu machen:
C-5.2.1 Leistungsberechtigung für das Prognosejahr
Es ist anzugeben, ob der Krankenhausstandort im Prognosejahr zur Leistungserbringung berechtigt ist:
Auswahloptionen: ja; nein; Rechtstreit anhängig
Im Folgenden ist die Grundlage für die Leistungsberechtigung anzugeben:
C-5.2.1.a Ergebnis der Prognoseprüfung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen
Ergebnis der Prognoseprüfung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen gemäß § 5 Absatz 5 und 6 Mm-R. An dieser Stelle ist anzugeben, ob die Prognose von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen bestätigt wurde:
Auswahloptionen: ja; nein; Rechtstreit anhängig
Leistungsmenge, die der Krankenhausträger im Rahmen der Prognosedarlegung an die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen übermittelt hat und Gegenstand der Prognoseprüfung war:
- –
-
Angabe der im Berichtsjahr erreichten Leistungsmenge (Hinweis: Automatische Übernahme des Wertes aus Kapitel C-5.1 durch die Erfassungssoftware)
Angabe der in den letzten zwei Quartalen des Berichtsjahres und den ersten zwei Quartalen des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres erreichten Leistungsmenge. Eine Übernahme der erbrachten Leistungsmenge aus der vom Krankenhaus gemäß § 5 Absatz 3 Mm-R elektronisch übermittelten Prognosedarlegung wird durch die Erfassungssoftware ermöglicht.
C-5.2.1.b Erstmalige oder erneute Erbringung einer Leistung (§ 6 Mm-R)
(nur auszufüllen, wenn in C-5.2.1.a „nein“ ausgewählt wurde)
Der Krankenhausträger hat den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen die erstmalige Erbringung der Leistung oder deren erneute Erbringung im Prognosejahr nach einer mindestens 24-monatigen Unterbrechung schriftlich mitgeteilt.
Auswahloptionen: ja; nein
C-5.2.1.c Erlaubnis der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung (§ 136b Absatz 5a SGB V)
(nur auszufüllen, wenn in C-5.2.1.a „nein“ oder „Rechtsstreit anhängig“ ausgewählt wurde)
Die zuständige Krankenhausplanungsbehörde hat zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung gemäß § 136b Absatz 5a SGB V, auf Antrag des Krankenhauses und im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen für die betreffende Leistung entschieden, dass das Leistungserbringungsverbot und der Vergütungsausschluss nach § 136b Absatz 5 Satz 1 und 2 SGB V im Prognosejahr keine Anwendung finden.
Auswahloptionen: ja; nein
C-6 Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V
An dieser Stelle ist die Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V darzustellen. Die Einhaltung der in den Richtlinien vorgegebenen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität ist Voraussetzung für die Erbringung bestimmter Leistungen.
Die Angaben sind stichtagsbezogen, d. h. zum 31. Dezember des Berichtsjahres zu machen. Werden Beschlüsse umgesetzt, so sind aus der Auswahlliste „Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V“ (Kapitel C-6) die entsprechenden Nummern auszuwählen und in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Bei Angaben zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen ist dabei die vorgehaltene Versorgungsstufe zu berücksichtigen.
Wird die Auswahl CQ05, CQ06 oder CQ07 getroffen, ist automatisch jeweils zusätzlich der Hinweis: „Weiterführende standortbezogene Informationen unter: www.perinatalzentren.org“ darzustellen.
Darüber hinaus sind für die Perinatalzentren Level 1 und Level 2 jeweils für die Berichtsjahre 2020, 2021 und 2022 Angaben über die Selbsteinschätzung zur Erfüllung der Personalvorgaben nach Nummer I.2.2 bzw. Nummer II.2.2 Anlage 2 der QFR-RL sowie zur Teilnahme am klärenden Dialog gemäß § 8 QFR-RL zu machen:
- –
-
Das Zentrum hat dem G-BA die Nichterfüllung der Anforderungen an die pflegerische Versorgung gemäß Nummer I.2.2 bzw. Nummer II.2.2 Anlage 2 QFR-RL mitgeteilt.Antwortoptionen: ja; neinWenn ja,
- –
-
Das Zentrum nimmt am klärenden Dialog gemäß § 8 QFR-RL teil.Antwortoptionen: ja; neinWenn ja,
- –
-
Das Zentrum hat den klärenden Dialog gemäß § 8 QFR-RL abgeschlossen:Antwortoptionen: ja; nein
Wenn das Zentrum dem G-BA die Nichterfüllung der Anforderungen an die pflegerische Versorgung gemäß Nummer I.2.2 bzw. Nummer II.2.2 Anlage 2 QFR-RL mitgeteilt hat, ist automatisch der folgende Hinweis darzustellen:
„Der ‚klärende Dialog‘ ist ein Instrument der Qualitätssicherung zur Unterstützung der Perinatalzentren, die nach dem 1. Januar 2017 die in der Richtlinie normierten Anforderungen an die pflegerische Versorgung nicht vollumfänglich erfüllt haben.“
Zu jeder Richtlinie/Vereinbarung können in der Spalte „Kommentar/Erläuterung“ ergänzende Angaben gemacht werden. Die Angaben in der Spalte „Kommentar/Erläuterung“ sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.
C-7 Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V
An dieser Stelle ist die Umsetzung der Regelungen des G-BA zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R) nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V darzustellen. Stichtag ist der 31. Dezember des Berichtsjahres.
Gemäß § 2 Satz 1 der FKH-R müssen fortbildungsverpflichtete Personen innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern bzw. der Psychotherapeutenkammern mit insgesamt mindestens 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden.
Alle fortbildungsverpflichteten Personen, deren fachärztliche Anerkennung bzw. psychotherapeutische Approbation mindestens fünf Jahre zurückliegt, haben den Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht zu erbringen.
Anzugeben ist die Anzahl der Fachärztinnen und Fachärzte, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“ unterliegen (siehe www.g-ba.de).
Aus der Gesamtanzahl der fortbildungsverpflichteten Personen ist dann die Anzahl derjenigen anzugeben, die im Berichtsjahr der Pflicht zum Fortbildungsnachweis unterliegen.
Aus dieser Gruppe ist dann die Anzahl derjenigen anzugeben, die bis zum 31. Dezember des Berichtsjahres den Fortbildungsnachweis erbracht haben.
Beispiel:
Anzahl | ||
---|---|---|
1 | Fachärztinnen und Fachärzte, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht unterliegen (fortbildungsverpflichtete Personen) | ……… Personen |
1.1 |
|
……… Personen |
1.1.1 |
|
……… Personen |
C-8 Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) im Berichtsjahr
Krankenhäuser machen die unten genannten Angaben für jeden Bereich, für den die Ermittlung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einen pflegesensitiven Bereich im Berichtsjahr 2022 ergeben hat. Alle Angaben zu den jährlichen Erfüllungsgraden erfolgen auf Ebene des pflegesensitiven Bereichs, getrennt für alle Stationen des ausgewählten pflegesensitiven Bereichs sowie getrennt für Tag- und Nachtschichten.
Gemäß § 6 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) vom 9. November 2020 (BGBl. I 2357), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. November 2021 (BGBl. I S. 4792) geändert worden ist, wurden für folgende pflegeintensiven Bereiche in Krankenhäusern folgende Personaluntergrenzen schichtbezogen als Verhältnis von Patientinnen und Patienten zu einer Pflegekraft festgelegt, die unter Berücksichtigung der in § 6 Absatz 2 PpUGV genannten Höchstanteile von Pflegekräften und der in § 6 Absatz 2a PpUGV genannten Höchstanteile von Hebammen auf den Stationen oder für die betroffenen intensivmedizinischen Behandlungseinheiten, die einem pflegeintensiven Bereich angehören, stets einzuhalten sind:
Tabelle 1: Pflegepersonaluntergrenzen für das Berichtsjahr ab dem 1. Januar 2022
Pflegesensitiver Bereich | Pflegepersonaluntergrenzen (Patientinnen und Patienten je Pflegekraft) |
|
---|---|---|
Tagschicht | Nachtschicht | |
Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin | 2 | 3 |
Geriatrie | 10 | 20 |
Allgemeine Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie | 10 | 20 |
Innere Medizin und Kardiologie | 10 | 22 |
Herzchirurgie | 7 | 15 |
Neurologie | 10 | 20 |
Neurologie Schlaganfalleinheit | 3 | 5 |
Neurologische Frührehabilitation | 5 | 12 |
Allgemeine Pädiatrie | 6 | 10 |
Spezielle Pädiatrie | 6 | 14 |
Neonatologische Pädiatrie | 3,5 | 5 |
Gynäkologie und Geburtshilfe | 8 | 18 |
Wie aus Tabelle 1 ersichtlich, können Kombinationen von pflegesensitiven Bereichen mit identischen Personalanforderungen auftreten.
Die Angaben in diesem Kapitel basieren auf den Nachweisen der Krankenhäuser zu den Pflegepersonaluntergrenzen gemäß PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 (PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022) vom 12. November 2021 (vgl. https://www.g-drg.de/Pflegepersonaluntergrenzen_2022/PpUG-Nachweis-Vereinbarung_fuer_das_Jahr_2022).
C-8.1 Monatsbezogener Erfüllungsgrad der PpUG
Der Erfüllungsgrad der jeweiligen PpUG ergibt sich für jeden pflegesensitiven Bereich als Anteil der eingehaltenen Monatsdurchschnitte an allen Monatsdurchschnitten pro Jahr, differenziert nach pflegesensitiven Stationen sowie nach der Tag- und Nachtschicht. Damit entspricht der monatsbezogene Erfüllungsgrad dem Erfüllungsgrad 2 gemäß § 5 Absatz 1 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 vom 12. November 2021. Der monatsbezogene Erfüllungsgrad ist wie folgt darzustellen:
Pflegesensitiver Bereich |
Station | Schicht | Monatsbezogener Erfüllungsgrad | Ausnahme- tatbestände |
Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
Angabe gemäß Spalte „Pflegesensitiver Bereich im Krankenhaus gemäß § 3 PpUGV“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 | Stationsbezeichnung gemäß Spalte „Station“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 | Tagschicht | Entspricht dem Wert in Prozent, der für die Tagschichten auf der Station eines pflegesensitiven Bereichs vom InEK berechnet und in der Spalte „Erfüllungsgrad 2“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 angegeben ist. | Anzahl der angegebenen Ausnahmetatbestände für diese Station in der Tagschicht gemäß den Spalten „Ausnahmetatbestand gemäß § 7 PpUGV oder PpUG-Sanktions-Vereinbarung“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 | Es können ergänzende Angaben zu den Ausnahmetatbeständen gemacht werden. Die Angaben sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
Angabe gemäß Spalte „Pflegesensitiver Bereich im Krankenhaus gemäß § 3 PpUGV“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 | Stationsbezeichnung gemäß Spalte „Station“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 | Nachtschicht | Entspricht dem Wert in Prozent, der für die Nachtschichten auf der Station eines pflegesensitiven Bereichs vom InEK berechnet und in der Spalte „Erfüllungsgrad 2“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 angegeben ist. | Anzahl der angegebenen Ausnahmetatbestände für diese Station in der Nachtschicht gemäß den Spalten „Ausnahmetatbestand gemäß § 7 PpUGV oder PpUG-Sanktions-Vereinbarung“ der Anlage 4 der PpUG- Nachweis-Vereinbarung 2022 | Es können ergänzende Angaben zu den Ausnahmetatbeständen gemacht werden. Die Angaben sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
Beispiel: | |||||
Geriatrie | Station 1A | Tagschicht | 50 % Lesehilfe: Auf dieser Station wurden die Pflegepersonaluntergrenzen in der Tagschicht in 50 % der Monate im Monatsdurchschnitt eingehalten. (Hinweis: Mögliche Ausnahmetatbestände sind nicht berücksichtigt) |
||
Geriatrie | Station 1A | Nachtschicht | 58,33 % Lesehilfe: Auf dieser Station wurden die Pflegepersonaluntergrenzen in der Nachtschicht in 58,33 % der Monate im Monatsdurchschnitt eingehalten. (Hinweis: Mögliche Ausnahmetatbestände sind nicht berücksichtigt) |
3 Lesehilfe: Für diese Station wurden 3 Ausnahmetatbestände angegeben, aufgrund derer die PpUG im Monatsdurchschnitt nicht eingehalten wurden. Ausnahmetatbestände können vom Krankenhaus bei Vorliegen der folgenden Umstände geltend gemacht werden:
|
C-8.2 Schichtbezogener Erfüllungsgrad der PpUG
Der Erfüllungsgrad der jeweiligen PpUG ergibt sich für jeden pflegesensitiven Bereich als Anteil der eingehaltenen Schichten pro Jahr an allen Schichten pro Jahr, differenziert nach pflegesensitiven Stationen sowie nach der Tag- und Nachtschicht. Der schichtbezogene Erfüllungsgrad wird getrennt für die Tag- und Nachtschichten jeder Station eines pflegesensitiven Bereichs ausgewiesen und entspricht damit dem Erfüllungsgrad 1 gemäß § 5 Absatz 1 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 vom 12. November 2021.
Der schichtbezogene Erfüllungsgrad ist wie folgt darzustellen:
Pflegesensitiver Bereich | Station | Schicht | Schichtbezogener Erfüllungsgrad |
Kommentare |
---|---|---|---|---|
Angabe gemäß Spalte „Pflegesensitiver Bereich im Krankenhaus gemäß § 3 PpUGV“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 | Stationsbezeichnung gemäß Spalte „Station“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 | Tagschicht | Entspricht dem Wert in Prozent, der für die Tagschichten auf der Station eines pflegesensitiven Bereichs vom InEK berechnet und in der Spalte „Erfüllungsgrad 1“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 angegeben ist. | Die Angaben sind auf 300 Zeichen begrenzt. |
Angabe gemäß Spalte „Pflegesensitiver Bereich im Krankenhaus gemäß § 3 PpUGV“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 | Stationsbezeichnung gemäß Spalte „Station“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 | Nachtschicht | Entspricht dem Wert in Prozent, der für die Nachtschichten auf der Station eines pflegesensitiven Bereichs vom InEK berechnet und in der Spalte „Erfüllungsgrad 1“ der Anlage 4 der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 angegeben ist. | Die Angaben sind auf 300 Zeichen begrenzt. |
Beispiel: | ||||
Geriatrie | Station 1A | Tagschicht | 94,52 % Lesehilfe: Auf dieser Station wurden im Berichtsjahr in 94,52 % aller geleisteten Tagschichten die Pflegepersonaluntergrenzen eingehalten. (Hinweis: Mögliche Ausnahmetatbestände sind nicht berücksichtigt) |
Die Angaben sind auf 300 Zeichen begrenzt. |
Geriatrie | Station 1A | Nachtschicht | 72,05 % Lesehilfe: Auf dieser Station wurden im Berichtsjahr in 72,05 % aller geleisteten Nachtschichten die Pflegepersonaluntergrenzen eingehalten. (Hinweis: Mögliche Ausnahmetatbestände sind nicht berücksichtigt) |
Die Angaben sind auf 300 Zeichen begrenzt. |
C-9 Umsetzung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)
Hinweis: Der folgende Text ist von der Erfassungssoftware automatisch zu übernehmen:
An dieser Stelle ist die Umsetzung des Beschlusses des G-BA zur Qualitätssicherung nach § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V darzustellen (Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal – PPP-RL).
- –
-
Im Auftrag des Gesetzgebers hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der PPP-RL gemäß § 136a Absatz 2 SGB V verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung festgelegt.
- –
-
Die Vorgaben legen eine Mindestpersonalausstattung für das für die Behandlung erforderliche Personal fest. Die Mindestvorgaben sind keine Anhaltszahlen zur Personalbemessung.
- –
-
Die Mindestvorgaben sind gemäß § 2 Absatz 5 PPP-RL quartals- und einrichtungsbezogen einzuhalten. Gemäß der Definition der PPP-RL kann ein Krankenhausstandort bis zu drei Einrichtungen (Erwachsenenpsychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie) umfassen, für die die Einhaltung der Mindestvorgaben getrennt nachzuweisen ist.Für das Berichtsjahr 2022 gilt ein Umsetzungsgrad von 90 %.
C-9.1 Zeitraum des Nachweises
Hier ist das Quartal (1, 2, 3 ,4) anzugeben.
Die Krankenhäuser weisen die Einhaltung der Mindestvorgaben quartalsweise nach. Im jährlichen Qualitätsbericht sind die Angaben aller vier Quartale aufzunehmen. Eine inhaltliche Zusammenführung der Quartalsnachweise eines Jahres ist nicht vorgesehen.
C-9.2 Vollständige und fristgerechte Nachweisführung
Krankenhausstandorte, welche die Nachweise sowie die Erklärung zur Richtigkeit bis zum Ende der Korrekturfrist zum 1. März des dem jeweiligen Erfassungsjahr folgenden Jahres nicht oder nicht vollständig erbracht haben, sind gemäß § 11 Absatz 12 PPP-RL mit folgendem Hinweis zu kennzeichnen:
„Beleg zur Erfüllung nicht (vollständig) geführt.“
C-9.3 Einrichtungstyp
Die Angaben sind getrennt für die folgenden drei differenzierten Einrichtungen gemäß § 2 Absatz 5 PPP-RL anzugeben:
- –
-
Erwachsenenpsychiatrie
- –
-
Psychosomatik
- –
-
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Für jede vorhandene Einrichtung sind folgende Angaben aufzunehmen:
C-9.3.1 Strukturangaben zur Einrichtung
C-9.3.1.1 Regionale Pflichtversorgung
Für die Einrichtung gilt eine durch die zuständige Landesbehörde festgelegte regionale Pflichtversorgung. (ja; nein)
Wenn ja,
- –
-
Die Einrichtung verfügt über geschlossene Bereiche. (ja; nein)
- –
-
Die Einrichtung verfügt über 24-Stunden-Präsenzdienste. (ja; nein)
C-9.3.1.2 Strukturangaben zu den vorhandenen Stationen
Die der Einrichtung zugeordneten Stationen sind mit den folgenden Angaben aus Abschnitt A2 der Anlage 3 der PPP-RL zu charakterisieren:
- –
-
Bezeichnung der Station
- –
-
Planbetten der vollstationären Versorgung
- –
-
Planplätze der teilstationären Versorgung
- –
-
Stationstyp
- –
-
Schwerpunkt der Behandlung
C-9.3.1.3 Behandlungsumfang und Behandlungsbereiche
Für die Einrichtungen ist der Behandlungsumfang (Anzahl der Behandlungstage) sowie die Patientenstruktur (differenziert nach den Behandlungsbereichen) anzugeben. Hierfür ist der Abschnitt A3.3 der Anlage 3 der PPP-RL zu verwenden, die Gesamtbehandlungstage ergeben sich dabei als Summe über alle behandlungsbereichsspezifischen Behandlungstage. Die Angaben sind für das entsprechende Berichtsjahr zu machen.
C-9.3.2 Tatsächliche Personalausstattung nach Berufsgruppen
Für jede Berufsgruppe gemäß § 5 PPP-RL ist der folgende Parameter anzugeben:
- –
-
Tatsächliche Personalausstattung (in Stunden)
C-9.3.3 Einhaltung der Mindestvorgaben und Umsetzungsgrad
C-9.3.3.1 Einhaltung der Mindestvorgabe in der Einrichtung
Die Mindestvorgaben wurden in der Einrichtung insgesamt eingehalten.
Auswahloptionen: ja; nein
C-9.3.3.2 Einhaltung der Mindestvorgaben und Umsetzungsgrad in den Berufsgruppen
Für jede Berufsgruppe gemäß § 5 PPP-RL sind die folgenden Parameter anzugeben:
- –
-
Die Mindestanforderungen der Berufsgruppe sind eingehalten.Auswahloptionen: ja; nein
- –
-
Die geforderte Mindestpersonalausstattung (in Stunden)
- –
-
Umsetzungsgrad (in %)
C-9.3.3.3 Umsetzungsgrad in der Einrichtung
Weiterhin ist der Umsetzungsgrad der Einrichtung (in %) anzugeben.
C-9.3.3.4 Ausnahmetatbestände
Die Krankenhäuser können von den verbindlichen Mindestvorgaben abweichen, wenn einer der in § 10 Absatz 1 PPP-RL beschriebenen Ausnahmetatbestände zutrifft.
Folgende Ausnahmetatbestände wurden angegeben:
- –
-
Ausnahmetatbestand 1: kurzfristige krankheitsbedingte PersonalausfälleAuswahloptionen: ja; nein
- –
-
Ausnahmetatbestand 2: kurzfristig stark erhöhte Anzahl von BehandlungstagenAuswahloptionen: ja; nein
- –
-
Ausnahmetatbestand 3: gravierende strukturelle oder organisatorische VeränderungenAuswahloptionen: ja; nein
[Zum Kapitel C-9 Umsetzung der PPP-RL können Krankenhäuser an dieser Stelle einen Gesamtkommentar tätigen. Der Kommentar ist auf 1 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.]
C-10 Umsetzung von Anforderungen an die Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
An dieser Stelle ist die Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung nach § 136a Absatz 5 SGB V darzustellen (Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien – ATMP-QS-RL). Die Angaben sind jeweils stichtagsbezogen, d. h. zum 31. Dezember des Berichtsjahres zu machen.
Hinweis: Der folgende Text ist von der Erfassungssoftware automatisch zu übernehmen:
Krankenhausstandorte, an denen neue Therapien gemäß den Anlagen der ATMP-QS-RL angewendet werden, müssen die dort vorgegebenen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität erfüllen. Der Medizinische Dienst überprüft die Umsetzung der relevanten Qualitätsanforderungen und stellt dem Krankenhaus eine Bescheinigung aus, wenn diese vollumfänglich erfüllt werden. ATMP nach dieser Richtlinie dürfen ausschließlich von Leistungserbringern angewendet werden, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Am Krankenhausstandort werden Arzneimittel für neuartige Therapien angewendet:
Auswahloptionen: ja; nein
Wenn ja:
Es besteht die grundsätzliche Berechtigung zur Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien für:
Die jeweiligen Arzneimittel sind aus der Auswahlliste „Arzneimittel für neuartige Therapien“ (Kapitel C-10) zu übernehmen und sofern erforderlich um die Konkretisierung der Indikationsgebiete, in denen die Arzneimittel angewendet werden, zu ergänzen.
Anhänge
Anhang 1: Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2022
Anhang 2: Auswahllisten für das Berichtsjahr 2022
Anhang 3: Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V für das Berichtsjahr 2022
Anhang 4: Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2022
Anhang 2 zur Anlage Auswahllisten für das Berichtsjahr 2022
Auswahlliste „Medizinisch-pflegerische Leistungsangebote“ (Kapitel A-5)
Nummer | Medizinisch-pflegerisches Leistungsangebot | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
MP01 | Akupressur | z. B. Akupressurbehandlung bei Kopfschmerzen |
MP02 | Akupunktur | |
MP03 | Angehörigenbetreuung/-beratung/-seminare | |
MP53 | Aromapflege/-therapie | |
MP54 | Asthmaschulung | |
MP04 | Atemgymnastik/-therapie | |
MP55 | Audiometrie/Hördiagnostik | |
MP06 | Basale Stimulation | |
MP56 | Belastungstraining/-therapie/Arbeitserprobung | |
MP08 | Berufsberatung/Rehabilitationsberatung | |
MP09 | Besondere Formen/Konzepte der Betreuung von Sterbenden | z. B. Hospizdienst, Palliative Care, Trauerbegleitung |
MP10 | Bewegungsbad/Wassergymnastik | |
MP11 | Sporttherapie/Bewegungstherapie | z. B. Feldenkrais, Eurhythmie, Tanztherapie |
MP57 | Biofeedback-Therapie | |
MP12 | Bobath-Therapie (für Erwachsene und/oder Kinder) | |
MP14 | Diät- und Ernährungsberatung | z. B. bei Diabetes mellitus |
MP69 | Eigenblutspende | |
MP15 | Entlassmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege | |
MP16 | Ergotherapie/Arbeitstherapie | |
MP17 | Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/Bezugspflege | |
MP18 | Fußreflexzonenmassage | |
MP19 | Geburtsvorbereitungskurse/Schwangerschaftsgymnastik | |
MP59 | Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/ Konzentrationstraining | |
MP20 | Hippotherapie/Therapeutisches Reiten/Reittherapie | |
MP21 | Kinästhetik | |
MP22 | Kontinenztraining/Inkontinenzberatung | |
MP23 | Kreativtherapie/Kunsttherapie/Theatertherapie/Bibliotherapie | |
MP24 | Manuelle Lymphdrainage | |
MP25 | Massage | z. B. Akupunktmassage, Bindegewebsmassage, Shiatsu |
MP26 | Medizinische Fußpflege | |
MP27 | Musiktherapie | |
MP28 | Naturheilverfahren/Homöopathie/Phytotherapie | |
MP29 | Osteopathie/Chiropraktik/Manualtherapie | |
MP30 | Pädagogisches Leistungsangebot | z. B. Unterricht für schulpflichtige Kinder |
MP31 | Physikalische Therapie/Bädertherapie | z. B. medizinische Bäder, Stangerbäder, Vierzellenbäder, Hydrotherapie, Kneippanwendungen, Ultraschalltherapie, Elektrotherapie |
MP32 | Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/oder Gruppentherapie | z. B. Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), Krankengymnastik am Gerät/med. Trainingstherapie |
MP33 | Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse | z. B. Nichtraucher-Kurse, Koronarsportgruppe |
MP60 | Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF) | |
MP34 | Psychologisches/psychotherapeutisches Leistungsangebot/Psychosozialdienst | z. B. psychoonkologische Beratung, Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, Suchttherapie, Konzentrative Bewegungstherapie |
MP61 | Redressionstherapie | |
MP35 | Rückenschule/Haltungsschulung/Wirbelsäulengymnastik | |
MP36 | Säuglingspflegekurse | |
MP37 | Schmerztherapie/-management | |
MP38 | Sehschule/Orthoptik | |
MP62 | Snoezelen | |
MP63 | Sozialdienst | |
MP64 | Spezielle Angebote für die Öffentlichkeit | z. B. Besichtigungen und Führungen (Kreißsaal, Hospiz etc.), Vorträge, Informationsveranstaltungen |
MP39 | Spezielle Angebote zur Anleitung und Beratung von Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen | z. B. Beratung zur Sturzprophylaxe |
MP05 | Spezielle Angebote zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern | z. B. Babyschwimmen, Babymassage, PEKiP |
MP40 | Spezielle Entspannungstherapie | z. B. Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Meditation, Qi Gong, Yoga, Feldenkrais |
MP13 | Spezielles Leistungsangebot für Diabetikerinnen und Diabetiker | |
MP65 | Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien | z. B. Schreiambulanz, Tragetuchkurs, Babymassagekurs, Elterncafé, Erziehungsberatung |
MP66 | Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen | z. B. Forced-Use-Therapie, Taub´sche Therapie, Bewegungsinduktionstherapie, Therapie des Facio-Oralen Traktes (F.O.T.T.), Spiegeltherapie, Schlucktherapie |
MP41 | Spezielles Leistungsangebot von Hebammen/Entbindungspflegern | z. B. Unterwassergeburten, spezielle Kursangebote |
MP42 | Spezielles pflegerisches Leistungsangebot | z. B. Pflegevisiten, Pflegeexpertinnen oder Pflegeexperten, Beratung durch Brustschwester |
MP43 | Stillberatung | |
MP44 | Stimm- und Sprachtherapie/Logopädie | |
MP45 | Stomatherapie/-beratung | |
MP46 | Traditionelle Chinesische Medizin | |
MP47 | Versorgung mit Hilfsmitteln/Orthopädietechnik | |
MP67 | Vojtatherapie für Erwachsene und/oder Kinder | |
MP48 | Wärme- und Kälteanwendungen | |
MP50 | Wochenbettgymnastik/Rückbildungsgymnastik | |
MP51 | Wundmanagement | z. B. spezielle Versorgung chronischer Wunden wie Dekubitus und Ulcus cruris |
MP68 | Zusammenarbeit mit stationären Pflegeeinrichtungen/Angebot ambulanter Pflege/Kurzzeitpflege/Tagespflege | |
MP52 | Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen |
Auswahlliste „Weitere nicht-medizinische Leistungsangebote“ (Kapitel A-6)
Nummer | Leistungsangebot | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
Patientenzimmer | ||
NM02 | Ein-Bett-Zimmer | z. B. Anzahl, Link zur Internetseite mit Angaben zur Ausstattung der Patientenzimmer |
NM03 | Ein-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle | z. B. Anzahl, Link zur Internetseite mit Angaben zur Ausstattung der Patientenzimmer |
NM05 | Mutter-Kind-Zimmer | z. B. Anzahl, Link zur Internetseite mit Angaben zur Ausstattung der Patientenzimmer |
NM10 | Zwei-Bett-Zimmer | z. B. Anzahl, Link zur Internetseite mit Angaben zur Ausstattung der Patientenzimmer |
NM11 | Zwei-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle | z. B. Anzahl, Link zur Internetseite mit Angaben zur Ausstattung der Patientenzimmer |
Besondere Ausstattung des Krankenhauses | ||
NM 69 | Information zu weiteren nicht-medizinischen Leistungsangeboten des Krankenhauses (z. B. Fernseher, WLAN, Tresor, Telefon, Schwimmbad, Aufenthaltsraum) | z. B. Link zur Internetseite des Krankenhauses |
Angebote für schulpflichtige Patientinnen und Patienten | ||
NM62 | Schulteilnahme in externer Schule/Einrichtung | z. B. Kooperationspartner, Link zu Details |
NM63 | Schule im Krankenhaus | |
NM64 | Schule über elektronische Kommunikationsmittel, z. B. Internet | |
NM50 | Kinderbetreuung | z. B. Alter der Kinder, Öffnungszeiten, Link zur Internetseite mit aktuellen Angaben |
Individuelle Hilfs- und Serviceangebote | ||
NM07 | Rooming-in | |
NM09 | Unterbringung Begleitperson (grundsätzlich möglich) | |
NM40 | Empfangs- und Begleitdienst für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | |
NM49 | Informationsveranstaltungen für Patientinnen und Patienten | |
NM60 | Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen | |
NM66 | Berücksichtigung von besonderen Ernährungsbedarfen | z. B. jüdische/muslimische Ernährung, vegetarische/vegane Küche, glutenfreie Ernährung |
NM42 | Seelsorge/spirituelle Begleitung | |
NM68 | Abschiedsraum |
Auswahlliste „Aspekte der Barrierefreiheit“ (Kapitel A-7.2)
Nummer | Aspekt der Barrierefreiheit | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit | ||
BF01 | Kontrastreiche Beschriftungen in erhabener Profilschrift und/oder Blindenschrift/Brailleschrift | z. B. Beschriftung liegt vor in Patientenzimmern, in Behandlungsräumen, in Funktionsräumen |
BF02 | Aufzug mit Sprachansage und/oder Beschriftung in erhabener Profilschrift und/oder Blindenschrift/Brailleschrift | z. B. Konkretisierung, ob Ausstattung der Aufzüge mit Sprachansage, mit kontrastreicher erhabener Profilschrift, mit Blindenschrift-/Braille-Beschriftung |
BF03 | Tastbarer Gebäudeplan | z. B. Angabe, wo sich der tastbare Gebäudeplan befindet |
BF04 | Schriftliche Hinweise in gut lesbarer, großer und kontrastreicher Beschriftung | z. B. Angabe, wo im Haus die Beschriftung vorhanden ist und Konkretisierung zur Beschriftung, ob Piktogramme verwendet werden, ob die Vorgaben der DIN 18040 in Verbindung mit DIN 32975 berücksichtigt werden |
BF05 | Leitsysteme und/oder personelle Unterstützung für sehbehinderte oder blinde Menschen | z. B. Angaben, wo im Haus ein Blinden- bzw. Bodenleitsystem für sehbehinderte oder blinde Menschen installiert ist, wann und wo eine personelle Unterstützung angefordert werden muss, ob die Vorgaben der DIN 18040 in Verbindung mit DIN 32984 berücksichtigt werden |
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen | ||
BF33 | Barrierefreie Erreichbarkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen | z. B. Angabe, ob und wieviele Behindertenparkplätze vorhanden sind, ob barrierefreie Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben ist, ob die Vorgaben der DIN 18040 berücksichtigt werden |
BF34 | Barrierefreie Erschließung des Zugangs- und Eingangsbereichs für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen | z. B. Angabe, ob der Tresen beim Service-/Anmeldeschalter eine Nutzung vom Rollstuhl aus und auch für Kleinwüchsige ermöglicht, ob eine Induktionsschleife am Service-/Anmeldeschalter installiert ist, ob Treppen im Eingangsbereich mit einem beidseitigen Handlauf versehen sind oder ob der Zugang ebenerdig oder über eine Rampe möglich ist, ob die Vorgaben der DIN 18040 berücksichtigt werden |
BF06 | Zimmerausstattung mit rollstuhlgerechten Sanitäranlagen | z. B. Konkretisierung, ob Toiletten von unterschiedlichen Seiten anfahrbar sind, ob die Vorgaben der DIN 18040 berücksichtigt werden |
BF08 | Rollstuhlgerechter Zugang zu Serviceeinrichtungen | z. B. Angabe, welche Serviceeinrichtungen einen rollstuhlgerechten Zugang haben |
BF09 | Rollstuhlgerecht bedienbarer Aufzug (innen/außen) | z. B. Aufzüge mit gut erreichbaren Bedienfeldern |
BF10 | Rollstuhlgerechte Toiletten für Besucherinnen und Besucher | z. B. Angabe, ob Toilette beidseitig anfahrbar ist, ob die Vorgaben der DIN 18040 berücksichtigt werden |
BF11 | Besondere personelle Unterstützung | z. B. Angabe, in welchen Situationen es besondere personelle Unterstützung (beispielsweise Begleitung/Führen eines Rollstuhls) gibt, wo besondere personelle Unterstützung angefordert werden muss, ob bzw. in welchen Situationen die Begleitung individueller Bezugspersonen möglich ist |
Organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit | ||
BF35 | Ausstattung von Zimmern mit Signalanlagen und/oder visuellen Anzeigen | z. B. Angabe, welche visuellen Anzeigen (z. B. Blitzanlage, Anzeige „Hilfe kommt“) vorhanden sind und welche Räume damit ausgestattet sind, ob die Vorgaben der DIN 18040 berücksichtigt werden |
BF36 | Ausstattung der Wartebereiche vor Behandlungsräumen mit einer visuellen Anzeige einer oder eines zur Behandlung aufgerufenen Patientin oder Patienten | z. B. Angabe, welche Behandlungsräume im Haus mit dieser Anzeige ausgestattet sind |
BF37 | Aufzug mit visueller Anzeige | z. B. Konkretisierung, welche visuellen Anzeigen vorhanden sind (z. B. Stockwerksanzeige, visuelle Anzeige für den Notruf „Hilfe kommt“), Angabe, ob die Vorgaben der DIN 18040 berücksichtigt werden |
BF38 | Kommunikationshilfen | z. B. Angabe, ob Gebärdensprachdolmetscher/-in, Schriftdolmetscher/-in vorhanden, technische Kommunikationshilfe vorhanden |
BF13 | Übertragung von Informationen in leicht verständlicher, klarer Sprache | z. B. Angabe, wie eine Übertragung von Informationen in leicht verständliche Sprache abläuft und wo diese angefordert werden können |
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung | ||
BF14 | Arbeit mit Piktogrammen | z. B. Angabe, auf welchen Stationen mit Piktogrammen gearbeitet wird |
BF15 | Bauliche Maßnahmen für Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung | z. B. Angabe, welche baulichen Maßnahmen es für Menschen mit Demenz bzw. mit geistiger Behinderung gibt und wo diese vorhanden sind |
BF16 | Besondere personelle Unterstützung von Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung | z. B. Angabe, welche besondere personelle Unterstützung es für Menschen mit Demenz bzw. mit geistiger Behinderung gibt (beispielsweise bei der Medikamentenapplikation) und wo diese angefordert werden muss |
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße oder massiver körperlicher Beeinträchtigung | ||
BF17 | Geeignete Betten für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße | z. B. Angabe zu maximal Körpergröße und/oder maximal Körpergewicht, ob elektrisch verstellbar |
BF18 | OP-Einrichtungen für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße | z. B. Angabe, welche OP-Einrichtungen entsprechend ausgestattet sind (z. B. Schleusen, OP-Tische), Angabe zu maximal Körpergröße und/oder maximal Körpergewicht |
BF19 | Röntgeneinrichtungen für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße | z. B. Angabe zu maximal Körpergröße und/oder maximal Körpergewicht |
BF20 | Untersuchungseinrichtungen/-geräte für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße | z. B. Körperwaagen, Blutdruckmanschetten |
BF21 | Hilfsgeräte zur Unterstützung bei der Pflege für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße | z. B. Patientenlifter |
BF22 | Hilfsmittel für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße | z. B. Anti-Thrombosestrümpfe |
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Patientinnen oder Patienten mit schweren Allergien | ||
BF23 | Allergenarme Zimmer | z. B. Angabe, auf welchen Stationen es allergenarme Zimmer gibt und ob eine Bekanntgabe von Allergien vor der Aufnahme erforderlich ist |
BF24 | Diätische Angebote | z. B. Angabe, welche Diäten berücksichtigt werden können |
Berücksichtigung von Fremdsprachlichkeit und Religionsausübung | ||
BF25 | Dolmetscherdienste | z. B. Konkretisierung, für welche Sprachen Dolmetscherdienste zur Verfügung stehen |
BF26 | Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachiges Personal | z. B. Konkretisierung, in welchen Sprachen Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachiges Personal möglich sind |
BF29 | Mehrsprachiges Informationsmaterial über das Krankenhaus | z. B. Konkretisierung, in welchen Sprachen Informationsmaterial vorliegt |
BF30 | Mehrsprachige Internetseite | z. B. Konkretisierung, in welchen Sprachen die Internetseite gestaltet ist |
BF31 | Mehrsprachiges Orientierungssystem (Ausschilderung) | z. B. Konkretisierung, in welchen Sprachen die Ausschilderung vorliegt |
BF32 | Räumlichkeiten zur religiösen und spirituellen Besinnung | z. B. Raum der Stille |
Organisatorische Rahmenbedingungen zur Barrierefreiheit | ||
BF39 | Informationen zur Barrierefreiheit auf der Internetseite des Krankenhauses | Link zur Internetseite |
BF40 | Barrierefreie Eigenpräsentation/Informationsdarbietung auf der Krankenhaushomepage | z. B. Angabe, welche Einschränkungen der Nutzer (Sehen, Hören, Bewegen, Verarbeiten von Informationen) bei der Informationsdarbietung berücksichtigt werden |
BF41 | Barrierefreie Zugriffsmöglichkeiten auf Notrufsysteme | z. B. Konkretisierung, wo barrierefreie Zugriffsmöglichkeiten auf Notrufsysteme vorhanden sind (z. B. Patientenzimmer, Behandlungsräume, Sanitäranlagen) |
Auswahlliste „Forschung und akademische Lehre“ (Kapitel A-8.1)
Nummer | Forschung, akademische Lehre und weitere ausgewählte wissenschaftliche Tätigkeiten | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
FL01 | Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Hochschulen und Universitäten | |
FL02 | Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Fachhochschulen | |
FL03 | Studierendenausbildung (Famulatur/Praktisches Jahr) | |
FL04 | Projektbezogene Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten | |
FL05 | Teilnahme an multizentrischen Phase-I/II-Studien | |
FL06 | Teilnahme an multizentrischen Phase-III/IV-Studien | |
FL07 | Initiierung und Leitung von uni-/multizentrischen klinisch-wissenschaftlichen Studien | |
FL08 | Herausgeberschaften wissenschaftlicher Journale/Lehrbücher | |
FL09 | Doktorandenbetreuung |
Auswahlliste „Ausbildung in anderen Heilberufen“ (Kapitel A-8.2)
Nummer | Ausbildung in anderen Heilberufen | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
HB15 | Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent (ATA) | |
HB16 | Diätassistentin und Diätassistent | |
HB10 | Hebamme und Entbindungspfleger | |
HB06 | Ergotherapeutin und Ergotherapeut | |
HB01 | Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger | |
HB19 | Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner | |
HB20 | Pflegefachfrau B. Sc., Pflegefachmann B. Sc. | |
HB21 | Altenpflegerin, Altenpfleger | |
HB02 | Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger | |
HB03 | Krankengymnastin und Krankengymnast/Physiotherapeutin und Physiotherapeut | |
HB17 | Krankenpflegehelferin und Krankenpflegehelfer | |
HB09 | Logopädin und Logopäde | |
HB13 | Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (MTAF) | |
HB12 | Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (MTLA) | |
HB05 | Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTRA) |
|
HB07 | Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent (OTA) | |
HB14 | Orthoptistin und Orthoptist | |
HB11 | Podologin und Podologe | |
HB18 | Notfallsanitäterinnen und -sanitäter (Ausbildungsdauer drei Jahre) |
Auswahlliste „Spezielles therapeutisches Personal“ (Kapitel A-11.4)
Nummer | Spezielles therapeutisches Personal | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
SP04 | Diätassistentin und Diätassistent | |
SP36 | Entspannungspädagogin und Entspannungspädagoge/Entspannungstherapeutin und Entspannungstherapeut/Entspannungstrainerin und Entspannungstrainer (mit psychologischer, therapeutischer und pädagogischer Vorbildung)/Heileurhythmielehrerin und Heileurhythmielehrer/Feldenkraislehrerin und Feldenkraislehrer | |
SP05 | Ergotherapeutin und Ergotherapeut | |
SP06 | Erzieherin und Erzieher | |
SP31 | Gymnastik- und Tanzpädagogin und Gymnastik- und Tanzpädagoge | |
SP08 | Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger | |
SP09 | Heilpädagogin und Heilpädagoge | |
SP39 | Heilpraktikerin und Heilpraktiker | |
SP30 | Hörgeräteakustikerin und Hörgeräteakustiker | |
SP54 | Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut | |
SP57 | Klinische Neuropsychologin und Klinischer Neuropsychologe | |
SP13 | Kunsttherapeutin und Kunsttherapeut | |
SP14 | Logopädin und Logopäde/Klinische Linguistin und Klinischer Linguist/Sprechwissenschaftlerin und Sprechwissenschaftler/Phonetikerin und Phonetiker | |
SP15 | Masseurin/Medizinische Bademeisterin und Masseur/Medizinischer Bademeister | z. B. für Babymassage |
SP43 | Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (MTAF) | |
SP55 | Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (MTLA) | |
SP56 | Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTRA) | |
SP16 | Musiktherapeutin und Musiktherapeut | |
SP17 | Oecotrophologin und Oecothrophologe (Ernährungswissenschaftlerin und Ernährungswissenschaftler) | |
SP18 | Orthopädiemechanikerin und Bandagistin und Orthopädiemechaniker und Bandagist/Orthopädieschuhmacherin und Orthopädieschuhmacher | |
SP19 | Orthoptistin und Orthoptist/Augenoptikerin und Augenoptiker | |
SP20 | Pädagogin und Pädagoge/Lehrerin und Lehrer | |
SP21 | Physiotherapeutin und Physiotherapeut | |
SP22 | Podologin und Podologe (Fußpflegerin und Fußpfleger) | |
SP23 | Diplom-Psychologin und Diplom-Psychologe | |
SP24 | Psychologische Psychotherapeutin und Psychologischer Psychotherapeut | |
SP25 | Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter | |
SP26 | Sozialpädagogin und Sozialpädagoge | |
SP40 | Sozialpädagogische Assistentin und Sozialpädagogischer Assistent/ Kinderpflegerin und Kinderpfleger | |
SP35 | Personal mit Weiterbildung zur Diabetesberaterin/zum Diabetesberater | |
SP32 | Personal mit Zusatzqualifikation nach Bobath oder Vojta | |
SP42 | Personal mit Zusatzqualifikation in der Manualtherapie | |
SP27 | Personal mit Zusatzqualifikation in der Stomatherapie | |
SP28 | Personal mit Zusatzqualifikation im Wundmanagement | |
SP60 | Personal mit Zusatzqualifikation Basale Stimulation | |
SP61 | Personal mit Zusatzqualifikation Kinästhetik | |
SP58 | Psychotherapeutin und Psychotherapeut in Ausbildung während der praktischen Tätigkeit (gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 3 PsychThG) | |
SP59 | Notfallsanitäterinnen und -sanitäter (Ausbildungsdauer drei Jahre) | |
SP62 | Gesundheitspädagogin und -pädagoge |
Auswahlliste „Klinisches Risikomanagement – Instrumente und Maßnahmen“ (Kapitel A-12.2.3)
Nummer | Instrument bzw. Maßnahme | Zusatzangaben |
---|---|---|
RM01 | Übergreifende Qualitäts- und/oder Risikomanagement-Dokumentation (QM/RM-Dokumentation) liegt vor | Name letzte Aktualisierung (Datum) |
RM02 | Regelmäßige Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen | |
RM03 | Mitarbeiterbefragungen | |
RM04 | Klinisches Notfallmanagement | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
RM05 | Schmerzmanagement | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
RM06 | Sturzprophylaxe | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
RM07 | Nutzung eines standardisierten Konzepts zur Dekubitusprophylaxe (z. B. „Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege“) | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
RM08 | Geregelter Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
RM09 | Geregelter Umgang mit auftretenden Fehlfunktionen von Geräten | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
RM10 | Strukturierte Durchführung von interdisziplinären Fallbesprechungen/-konferenzen | Auswahloptionen (Mehrfachangaben möglich):
|
RM12 | Verwendung standardisierter Aufklärungsbögen | |
RM13 | Anwendung von standardisierten OP-Checklisten | |
RM14 | Präoperative Zusammenfassung vorhersehbarer kritischer OP-Schritte, OP-Zeit und erwarteter Blutverlust | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
RM15 | Präoperative, vollständige Präsentation notwendiger Befunde | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
RM16 | Vorgehensweise zur Vermeidung von Eingriffs- und Patientenverwechslungen | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
RM17 | Standards für Aufwachphase und postoperative Versorgung | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
RM18 | Entlassungsmanagement | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP letzte Aktualisierung (Datum) |
Auswahlliste „Einsatz eines einrichtungsinternen Fehlermeldesystems“ (Kapitel A-12.2.3.1)
Nummer | Instrument bzw. Maßnahme | Zusatzangaben |
---|---|---|
IF01 | Dokumentation und Verfahrensanweisungen zum Umgang mit dem Fehlermeldesystem liegen vor | Letzte Aktualisierung (Datum) |
IF02 | Interne Auswertungen der eingegangenen Meldungen | Auswahloptionen:
|
IF03 | Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit dem Fehlermeldesystem und zur Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Fehlermeldesystem | Auswahloptionen:
|
Auswahlliste „Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen“ (Kapitel A-12.2.3.2)
Nummer | Instrument bzw. Maßnahme | Zusatzangaben |
---|---|---|
(Mehrfachauswahl möglich) | ||
EF01 | CIRS AINS (Berufsverband Deutscher Anästhesisten und Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Bundesärztekammer) | |
EF02 | CIRS Berlin (Ärztekammer Berlin, Bundesärztekammer) | |
EF03 | KH-CIRS (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutscher Pflegerat, Bundesärztekammer) | |
EF06 | CIRS NRW (Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Kassenärztliche Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe, Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, Bundesärztekammer) | |
EF08 | CIRS Notfallmedizin (Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Notfallmedizin, Klinikum Kempten) | |
EF10 | CIRS der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) | |
EF11 | CIRS der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) | |
EF12 | „Jeder Fehler zählt“ (Institut für Allgemeinmedizin Frankfurt) | |
EF13 | DokuPIK (Dokumentation Pharmazeutischer Interventionen im Krankenhaus beim Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker [ADKA]) | |
EF14 | CIRS Health Care | |
EF15 | PaSIS (Patientensicherheits- und Informationssystem des Universitätsklinikums Tübingen) | |
EF17 | DGHO-CIRS (Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie) | |
EF00 | Sonstiges | (Freitext maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen) |
Auswahlliste „Hygienebezogenes Risikomanagement“ (Kapitel A-12.3.2.6)
Nummer | Instrument bzw. Maßnahme | Zusatzangaben |
---|---|---|
HM01 | Öffentlich zugängliche Berichterstattung zu Infektionsraten | Link angeben |
HM02 | Teilnahme am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS) des nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen | Auswahloptionen/Module:
(Mehrfachangaben möglich) |
HM03 | Teilnahme an anderen regionalen, nationalen oder internationalen Netzwerken zur Prävention von nosokomialen Infektionen | Name (Freitext maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen) |
HM04 | Teilnahme an der (freiwilligen) „Aktion Saubere Hände“ (ASH) | Auswahloptionen:
|
HM05 | Jährliche Überprüfung der Aufbereitung und Sterilisation von Medizinprodukten | |
HM09 | Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu hygienebezogenen Themen |
Auswahlliste „Arzneimitteltherapiesicherheit“ (Kapitel A-12.5.4)
Nummer | Instrument bzw. Maßnahme | Zusatzangaben | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|---|
Allgemeines | |||
AS01 | Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu AMTS bezogenen Themen | ||
AS02 | Vorhandensein adressatengerechter und themenspezifischer Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten zur ATMS z. B. für chronische Erkrankungen, für Hochrisikoarzneimittel, für Kinder | ||
Aufnahme ins Krankenhaus – inklusive Arzneimittelanamnese | |||
AS03 | Verwendung standardisierter Bögen für die Arzneimittel-Anamnese | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP [letzte Aktualisierung (Datum)] |
|
AS04 | Elektronische Unterstützung des Aufnahme- und Anamnese-Prozesses (z. B. Einlesen von Patientenstammdaten oder Medikationsplan, Nutzung einer Arzneimittelwissensdatenbank, Eingabemaske für Arzneimittel oder Anamneseinformationen) | ||
Medikationsprozess im Krankenhaus | |||
AS05 | Prozessbeschreibung für einen optimalen Medikationsprozess (z. B. Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung) | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP [letzte Aktualisierung (Datum)] |
|
AS06 | SOP zur guten Verordnungspraxis | Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01) oder Name der Verfahrensbeschreibung/SOP [letzte Aktualisierung (Datum)] |
|
AS07 | Möglichkeit einer elektronischen Verordnung, d. h. strukturierte Eingabe von Wirkstoff (oder Präparatename), Form, Dosis, Dosisfrequenz (z. B. im KIS, in einer Verordnungssoftware) | ||
AS08 | Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Arzneimittelinformationssysteme (z. B. Lauer-Taxe®, ifap klinikCenter®, Gelbe Liste®, Fachinfo-Service®) | ||
AS09 | Konzepte zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung von Arzneimitteln | Auswahloptionen:
(Mehrfachauswahl möglich) |
|
AS10 | Elektronische Unterstützung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln |
|
|
AS11 | Elektronische Dokumentation der Verabreichung von Arzneimitteln | ||
AS12 | Maßnahmen zur Minimierung von Medikationsfehlern | Auswahloptionen:
(Mehrfachauswahl möglich) |
|
Entlassung | |||
AS13 | Maßnahmen zur Sicherstellung einer lückenlosen Arzneimitteltherapie nach Entlassung | Auswahloptionen:
(Mehrfachauswahl möglich) |
Auswahlliste „Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen“ (Kapitel A-12.6.1)
Nummer | Instrument bzw. Maßnahme | Zusatzangaben |
---|---|---|
Prävention | ||
SK01 | Informationsgewinnung zur Thematik | z. B. Information über lokale Hilfsangebote, Sichtbarmachen in den Räumlichkeiten (Freitextangabe, maximal 500 Zeichen) |
SK02 | Fortbildungen der Mitarbeiter/-innen | z. B. Angaben zur Durchführung, Umfang und Teilnahmequote an Fortbildungen zum Thema Basiswissen u.a. zum Erkennen von (sexueller) Gewalt und Einleitung entsprechender Hilfen, inkl. des Erwerbs von Wissen zu gesetzlichen Pflichten und zur Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindswohls |
SK03 | Aufklärung | z. B. Team, Patienten und deren Angehörige zur Thematik sensibilisieren (Freitextangabe, maximal 500 Zeichen) |
SK04 | Verhaltenskodex mit Regeln zum achtsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen | Letzte Überprüfung (Datum) |
SK05 | Altersangemessene Beschwerdemöglichkeiten | z. B. interne und externe altersentsprechende Beschwerdemöglichkeiten (Freitextangabe, maximal 500 Zeichen, ggf. Link) |
SK06 | Spezielle Vorgaben zur Personalauswahl | z. B. Kinderschutz in Vorstellungsgesprächen thematisieren, Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 30a BZRG (Freitextangabe, maximal 500 Zeichen) |
SK07 | Sonstiges | z.B. weitere Maßnahmen und Instrumente (Freitextangabe, maximal 500 Zeichen) |
Intervention | ||
SK08 | Interventionsplan Verbindliches Verfahren zum Vorgehen in Kinderschutzfällen und insbesondere beim Verdacht auf (sexuelle) Gewalt |
Letzte Überprüfung (Datum) |
SK09 | Sonstiges | z. B. weitere Maßnahmen und Instrumente (Freitextangabe, maximal 500 Zeichen) |
Aufarbeitung | ||
SK10 | Handlungsempfehlungen zum Umgang/zur Aufarbeitung aufgetretener Fälle | Letzte Überprüfung (Datum) |
SK11 | Sonstiges | z. B. weitere Maßnahmen und Instrumente |
Auswahlliste „Besondere apparative Ausstattung“ (Kapitel A-13)
Nummer | Vorhandene Geräte (X = Zusatzangabe verpflichtend) |
Umgangssprachliche Bezeichnung |
Zusatz- angabe: 24 Stunden- Notfall- verfügbarkeit |
Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|---|---|
AA01 | Angiographiegerät/DSA (X) |
Gerät zur Gefäßdarstellung | Ja/Nein | |
AA38 | Beatmungsgerät zur Beatmung von Früh- und Neugeborenen (X) |
Maskenbeatmungsgerät mit dauerhaft positivem Beatmungsdruck | Ja/Nein | |
AA08 | Computertomograph (CT) (X) |
Schichtbildverfahren im Querschnitt mittels Röntgenstrahlen | Ja/Nein | |
AA09 | Druckkammer für hyperbare Sauerstofftherapie | Druckkammer zur Sauerstoffüberdruckbehandlung | ||
AA10 | Elektroenzephalographiegerät (EEG) (X) |
Hirnstrommessung | Ja/Nein | |
AA43 | Elektrophysiologischer Messplatz mit EMG, NLG, VEP, SEP, AEP | Messplatz zur Messung feinster elektrischer Potenziale im Nervensystem, die durch eine Anregung eines der fünf Sinne hervorgerufen wurden | ||
AA18 | Hochfrequenzthermotherapiegerät | Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik | ||
AA47 | Inkubatoren Neonatologie (X) |
Geräte für Früh- und Neugeborene (Brutkasten) | Ja/Nein | |
AA50 | Kapselendoskop | Verschluckbares Spiegelgerät zur Darmspiegelung | ||
AA21 | Lithotripter (ESWL) | Stoßwellen-Steinzerstörung | ||
AA15 | Gerät zur Lungenersatztherapie/ -unterstützung (X) |
Ja/Nein | z. B. ECMO/ECLA | |
AA22 | Magnetresonanztomograph (MRT) (X) |
Schnittbildverfahren mittels starker Magnetfelder und elektro-magnetischer Wechselfelder | Ja/Nein | |
AA68 | Offener Ganzkörper-Magnetresonanztomograph (X) |
Ja/Nein | ||
AA23 | Mammographiegerät | Röntgengerät für die weibliche Brustdrüse | ||
AA14 | Gerät für Nierenersatzverfahren (X) |
Gerät zur Blutreinigung bei Nierenversagen (Dialyse) | Ja/Nein | z. B. Hämofiltration, Dialyse, Peritonealdialyse |
AA26 | Positronenemissionstomograph (PET)/PET-CT | Schnittbildverfahren in der Nuklearmedizin, Kombination mit Computertomographie möglich | ||
AA56 | Protonentherapie | Bestrahlungen mit Wasserstoff-Ionen | ||
AA57 | Radiofrequenzablation (RFA) und/oder andere Thermoablationsverfahren | Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik | ||
AA30 | Single-Photon-Emissionscomputertomograph (SPECT) | Schnittbildverfahren unter Nutzung eines Strahlenkörperchens | ||
AA32 | Szintigraphiescanner/Gammasonde | Nuklearmedizinisches Verfahren zur Entdeckung bestimmter, zuvor markierter Gewebe, z. B. Lymphknoten | zur Sentinel-Lymph-Node-Detektion | |
AA33 | Uroflow/Blasendruckmessung/Urodynamischer Messplatz | Harnflussmessung | ||
AA69 | Linksherzkatheterlabor (X) |
Gerät zur Darstellung der linken Herzkammer und der Herzkranzgefäße | Ja/Nein | |
AA70 | Behandlungsplatz für mechanische Thrombektomie bei Schlaganfall (X) | Verfahren zur Eröffnung von Hirngefäßen bei Schlaganfällen | Ja/Nein | |
AA71 | Roboterassistiertes Chirurgie-System | Operationsroboter | ||
AA72 | 3D-Laparoskopie-System | Kamerasystem für eine dreidimensionale Darstellung der Organe während der Operation |
Auswahlliste „Module der Speziellen Notfallversorgung“ (Kapitel A-14.2)
Nummer | Module der Speziellen Notfallversorgung | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
(Mehrfachauswahl möglich) | ||
SN01 | Modul Notfallversorgung Kinder (Basis) | |
SN02 | Modul Notfallversorgung Kinder (erweitert) | |
SN03 | Modul Notfallversorgung Kinder (umfassend) | |
SN04 | Modul Schwerverletztenversorgung | |
SN05 | Modul Schlaganfallversorgung (Stroke Unit) | |
SN06 | Modul Durchblutungsstörungen am Herzen (Chest Pain Unit) |
Auswahlliste „Medizinische Leistungsangebote“ (Kapitel B-[X].3 und B-[X].8)
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Augenheilkunde | Kommentar/Erläuterung |
VA01 | Diagnostik und Therapie von Tumoren des Auges und der Augenanhangsgebilde | |
VA02 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Augenlides, des Tränenapparates und der Orbita | |
VA03 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Konjunktiva | |
VA04 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Sklera, der Hornhaut, der Iris und des Ziliarkörpers | z. B. auch Hornhauttransplantation |
VA05 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Linse | |
VA06 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Aderhaut und der Netzhaut | z. B. Behandlung von Gefäßverschlüssen (Rheologie), Diagnostik und Therapie der Frühgeborenenretinopathie |
VA07 | Diagnostik und Therapie des Glaukoms | |
VA08 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Glaskörpers und des Augapfels | z. B. intravitreale Injektionen |
VA09 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Sehnervs und der Sehbahn | |
VA10 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Augenmuskeln, Störungen der Blickbewegungen sowie Akkommodationsstörungen und Refraktionsfehler | z. B. auch refraktive Chirurgie |
VA11 | Diagnostik und Therapie von Sehstörungen und Blindheit | z. B. Sehschule |
VA12 | Ophthalmologische Rehabilitation | |
VA13 | Anpassung von Sehhilfen | |
VA14 | Diagnostik und Therapie von strabologischen und neuroophthalmologischen Erkrankungen | |
VA15 | Plastische Chirurgie | |
VA16 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde | |
VA17 | Spezialsprechstunde | |
VA18 | Laserchirurgie des Auges | |
VA00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Chirurgie | Kommentar/Erläuterung |
Herzchirurgie | ||
VC01 | Koronarchirurgie | z. B. Bypasschirurgie |
VC02 | Chirurgie der Komplikationen der koronaren Herzerkrankung: Ventrikelaneurysma, Postinfarkt-VSD, Papillarmuskelabriss, Ventrikelruptur | |
VC03 | Herzklappenchirurgie | z. B. Klappenkorrektur, Klappenersatz |
VC04 | Chirurgie der angeborenen Herzfehler | |
VC05 | Schrittmachereingriffe | |
VC06 | Defibrillatoreingriffe | |
VC07 | Herztransplantation | |
VC08 | Lungenembolektomie | |
VC09 | Behandlung von Verletzungen am Herzen | |
VC10 | Eingriffe am Perikard | z. B. bei Panzerherz |
Thoraxchirurgie | ||
VC11 | Lungenchirurgie | |
VC12 | Tracheobronchiale Rekonstruktionen bei angeborenen Malformationen | |
VC13 | Operationen wegen Thoraxtrauma | |
VC14 | Speiseröhrenchirurgie | |
VC15 | Thorakoskopische Eingriffe | |
VC59 | Mediastinoskopie | |
Gefäßchirurgie/Viszeralchirurgie | ||
VC16 | Aortenaneurysmachirurgie | |
VC17 | Offen chirurgische und endovaskuläre Behandlung von Gefäßerkrankungen | z. B. Carotischirurgie |
VC18 | Konservative Behandlung von arteriellen Gefäßerkrankungen | |
VC19 | Diagnostik und Therapie von venösen Erkrankungen und Folgeerkrankungen | z. B. Varizenchirurgie (Krampfaderchirurgie), Thrombosen, Ulcus cruris (offenes Bein) |
VC20 | Nierenchirurgie | |
VC21 | Endokrine Chirurgie | z. B. Schilddrüsenchirurgie |
VC22 | Magen-Darm-Chirurgie | z. B. Hernienchirurgie, Koloproktologie |
VC23 | Leber-, Gallen-, Pankreaschirurgie | |
VC24 | Tumorchirurgie | |
VC25 | Transplantationschirurgie | |
VC60 | Adipositaschirurgie | |
VC61 | Dialyseshuntchirurgie | |
VC62 | Portimplantation | |
VC68 | Mammachirurgie | |
Unfall- und Wiederherstellungschirurgie | ||
VC26 | Metall-/Fremdkörperentfernungen | |
VC27 | Bandrekonstruktionen/Plastiken | |
VC28 | Gelenkersatzverfahren/Endoprothetik | |
VC29 | Behandlung von Dekubitalgeschwüren | |
VC30 | Septische Knochenchirurgie | |
VC31 | Diagnostik und Therapie von Knochenentzündungen | |
VC32 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Kopfes | |
VC33 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Halses | |
VC34 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Thorax | |
VC35 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Lumbosakralgegend, der Lendenwirbelsäule und des Beckens | |
VC36 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Schulter und des Oberarmes | |
VC37 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Ellenbogens und des Unterarmes | |
VC38 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Handgelenkes und der Hand | |
VC39 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels | |
VC40 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Knies und des Unterschenkels | |
VC41 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Knöchelregion und des Fußes | |
VC42 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Verletzungen | |
VC63 | Amputationschirurgie | |
VC64 | Ästhetische Chirurgie/Plastische Chirurgie | |
VO15 | Fußchirurgie | |
VO16 | Handchirurgie | |
VO19 | Schulterchirurgie | |
VO20 | Sportmedizin/Sporttraumatologie | |
VC65 | Wirbelsäulenchirurgie | |
VC69 | Verbrennungschirurgie | |
Neurochirurgie | ||
VC43 | Chirurgie der Hirntumoren (gutartig, bösartig, einschließlich Schädelbasis) | |
VC44 | Chirurgie der Hirngefäßerkrankungen | z. B. Aneurysma, Angiome, Kavernome |
VC45 | Chirurgie der degenerativen und traumatischen Schäden der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule | z. B. Vertebroplastie |
VC46 | Chirurgie der Missbildungen von Gehirn und Rückenmark | |
VC47 | Chirurgische Korrektur von Missbildungen des Schädels | |
VC48 | Chirurgie der intraspinalen Tumoren | |
VC49 | Chirurgie der Bewegungsstörungen | |
VC50 | Chirurgie der peripheren Nerven | |
VC51 | Chirurgie chronischer Schmerzerkrankungen | z. B. Trigeminusneuralgie, Tumorschmerzen, chronische Wirbelsäulenschmerzen |
VC52 | Elektrische Stimulation von Kerngebieten bei Schmerzen und Bewegungsstörungen (sogenannte „Funktionelle Neurochirurgie“) | |
VC53 | Chirurgische und intensivmedizinische Akutversorgung von Schädel-Hirn-Verletzungen | |
VC54 | Diagnosesicherung unklarer Hirnprozesse mittels Stereotaktischer Biopsie | |
VC65 | Wirbelsäulenchirurgie | |
VC70 | Kinderneurochirurgie | |
Allgemein | ||
VC55 | Minimalinvasive laparoskopische Operationen | |
VC56 | Minimalinvasive endoskopische Operationen | z. B. auch NOTES (Chirurgie via natürliche Körperöffnungen) |
VC57 | Plastisch-rekonstruktive Eingriffe | |
VC58 | Spezialsprechstunde | |
VC66 | Arthroskopische Operationen | |
VC67 | Chirurgische Intensivmedizin | |
VC71 | Notfallmedizin | |
VC00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Dermatologie | Kommentar/Erläuterung |
VD01 | Diagnostik und Therapie von Allergien | |
VD02 | Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen und HIV-assoziierten Erkrankungen | |
VD03 | Diagnostik und Therapie von Hauttumoren | z. B. Photodynamische Tumortherapie |
VD04 | Diagnostik und Therapie von Infektionen der Haut und der Unterhaut | |
VD05 | Diagnostik und Therapie von bullösen Dermatosen | |
VD06 | Diagnostik und Therapie von papulosquamösen Hautkrankheiten | |
VD07 | Diagnostik und Therapie von Urtikaria und Erythemen | |
VD08 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Haut und der Unterhaut durch Strahleneinwirkung | |
VD09 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Hautanhangsgebilde | z. B. Schweiß- und Talgdrüsenerkrankungen |
VD10 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Haut und Unterhaut | z. B. auch Kollagenosen, altersbedingte Hautveränderungen |
VD11 | Spezialsprechstunde | |
VD12 | Dermatochirurgie | z. B. auch ästhetische Dermatochirurgie |
VD13 | Ästhetische Dermatologie | |
VD14 | Andrologie | |
VD15 | Dermatohistologie | |
VD16 | Dermatologische Lichttherapie | |
VD17 | Diagnostik und Therapie von Dermatitis und Ekzemen | z. B. auch Extrakorporale Photopherese |
VD18 | Diagnostik und Therapie bei Hämangiomen | |
VD19 | Diagnostik und Therapie von sexuell übertragbaren Krankheiten (Venerologie) | |
VD20 | Wundheilungsstörungen | |
VD00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe |
Kommentar/Erläuterung |
VG01 | Diagnostik und Therapie von bösartigen Tumoren der Brustdrüse | |
VG02 | Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren der Brustdrüse | |
VG03 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Erkrankungen der Brustdrüse | |
VG04 | Kosmetische/Plastische Mammachirurgie | |
VG05 | Endoskopische Operationen | z. B. Laparoskopie, Hysteroskopie |
VG06 | Gynäkologische Chirurgie | |
VG07 | Inkontinenzchirurgie | |
VG08 | Diagnostik und Therapie gynäkologischer Tumoren | z. B. Zervix-, Corpus-, Ovarial-, Vulva-, Vaginalkarzinom |
VG09 | Pränataldiagnostik und -therapie | |
VG10 | Betreuung von Risikoschwangerschaften | |
VG11 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes | |
VG12 | Geburtshilfliche Operationen | |
VG13 | Diagnostik und Therapie von entzündlichen Krankheiten der weiblichen Beckenorgane | |
VG14 | Diagnostik und Therapie von nichtentzündlichen Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes | z. B. Endometriose |
VG15 | Spezialsprechstunde | |
VG16 | Urogynäkologie | |
VG17 | Reproduktionsmedizin | |
VG18 | Gynäkologische Endokrinologie | |
VG19 | Ambulante Entbindung | |
VG00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich HNO | Kommentar/Erläuterung |
Ohr | ||
VH01 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des äußeren Ohres | |
VH02 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Mittelohres und des Warzenfortsatzes | |
VH03 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Innenohres | |
VH04 | Mittelohrchirurgie | z. B. Hörverbesserung, implantierbare Hörgeräte |
VH05 | Cochlearimplantation | |
VH06 | Operative Fehlbildungskorrektur des Ohres | |
VH07 | Schwindeldiagnostik/-therapie | |
VH27 | Pädaudiologie | |
Nase | ||
VH08 | Diagnostik und Therapie von Infektionen der oberen Atemwege | |
VH09 | Sonstige Krankheiten der oberen Atemwege | |
VH10 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Nasennebenhöhlen | |
VH11 | Transnasaler Verschluss von Liquorfisteln | |
VH12 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Tränenwege | |
VH13 | Plastisch-rekonstruktive Chirurgie | |
VI 32 | Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen/Schlafmedizin | |
Mund/Hals | ||
VH14 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Mundhöhle | |
VH15 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Kopfspeicheldrüsen | |
VH16 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Kehlkopfes | z. B. auch Stimmstörungen |
VH17 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Trachea | |
VH24 | Diagnostik und Therapie von Schluckstörungen | |
VH25 | Schnarchoperationen | |
Onkologie | ||
VH18 | Diagnostik und Therapie von Tumoren im Kopf-Hals-Bereich | |
VH19 | Diagnostik und Therapie von Tumoren im Bereich der Ohren | |
VH20 | Interdisziplinäre Tumornachsorge | |
Rekonstruktive Chirurgie | ||
VH21 | Rekonstruktive Chirurgie im Kopf-Hals-Bereich | |
VH22 | Rekonstruktive Chirurgie im Bereich der Ohren | |
Allgemein | ||
VH23 | Spezialsprechstunde | |
VH26 | Laserchirurgie | |
VI22 | Diagnostik und Therapie von Allergien | |
VH00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Innere Medizin | Kommentar/Erläuterung |
VI01 | Diagnostik und Therapie von ischämischen Herzkrankheiten | z. B. Herzkatheter, perkutane transluminale koronare Angioplastie (PTCA) |
VI02 | Diagnostik und Therapie der pulmonalen Herzkrankheit und von Krankheiten des Lungenkreislaufes | |
VI03 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Formen der Herzkrankheit | |
VI04 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren | |
VI05 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Venen, der Lymphgefäße und der Lymphknoten | |
VI06 | Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Krankheiten | |
VI07 | Diagnostik und Therapie der Hypertonie (Hochdruckkrankheit) | |
VI08 | Diagnostik und Therapie von Nierenerkrankungen | |
VI09 | Diagnostik und Therapie von hämatologischen Erkrankungen | |
VI10 | Diagnostik und Therapie von endokrinen Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten | z. B. Diabetes, Schilddrüse |
VI11 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes (Gastroenterologie) | |
VI12 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Darmausgangs | |
VI13 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Peritoneums | |
VI14 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Leber, der Galle und des Pankreas | |
VI15 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Atemwege und der Lunge | |
VI16 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Pleura | |
VI17 | Diagnostik und Therapie von rheumatologischen Erkrankungen | |
VI18 | Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen | z. B. Diagnostik und Therapie von Lungenkrebs |
VI19 | Diagnostik und Therapie von infektiösen und parasitären Krankheiten | |
VI20 | Intensivmedizin | |
VI21 | Betreuung von Patientinnen und Patienten vor und nach Transplantation | |
VI22 | Diagnostik und Therapie von Allergien | |
VI23 | Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Immundefekterkrankungen (einschließlich HIV und AIDS) | |
VI24 | Diagnostik und Therapie von geriatrischen Erkrankungen | |
VI25 | Diagnostik und Therapie von psychischen und Verhaltensstörungen | |
VI26 | Naturheilkunde | |
VI27 | Spezialsprechstunde | |
VI28 | Anthroposophische Medizin | |
VI29 | Behandlung von Blutvergiftung/Sepsis | |
VI30 | Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen | |
VI31 | Diagnostik und Therapie von Herzrhythmusstörungen | |
VI32 | Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen/Schlafmedizin | |
VI33 | Diagnostik und Therapie von Gerinnungsstörungen | |
VI34 | Elektrophysiologie | |
VI35 | Endoskopie | z. B. auch Kapselendoskopie |
VI36 | Mukoviszidosezentrum | |
VI37 | Onkologische Tagesklinik | |
VI38 | Palliativmedizin | |
VI39 | Physikalische Therapie | |
VI40 | Schmerztherapie | |
VI41 | Shuntzentrum | |
VI42 | Transfusionsmedizin | |
VI43 | Chronisch entzündliche Darmerkrankungen | z. B. Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn |
VI44 | Geriatrische Tagesklinik | |
VI45 | Stammzelltransplantation | |
VI00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Neurologie | Kommentar/Erläuterung |
VN01 | Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Erkrankungen | |
VN02 | Diagnostik und Therapie von sonstigen neurovaskulären Erkrankungen | |
VN03 | Diagnostik und Therapie von entzündlichen ZNS-Erkrankungen | |
VN04 | Diagnostik und Therapie von neuroimmunologischen Erkrankungen | |
VN05 | Diagnostik und Therapie von Anfallsleiden | |
VN06 | Diagnostik und Therapie von malignen Erkrankungen des Gehirns | |
VN07 | Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren des Gehirns | |
VN08 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Hirnhäute | |
VN09 | Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Neurostimulatoren zur Hirnstimulation | |
VN10 | Diagnostik und Therapie von Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen | |
VN11 | Diagnostik und Therapie von extrapyramidalen Krankheiten und Bewegungsstörungen | |
VN12 | Diagnostik und Therapie von degenerativen Krankheiten des Nervensystems | |
VN13 | Diagnostik und Therapie von demyelinisierenden Krankheiten des Zentralnervensystems | z. B. Multiple Sklerose |
VN14 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Nerven, der Nervenwurzeln und des Nervenplexus | z. B. von Hirnnerven |
VN15 | Diagnostik und Therapie von Polyneuropathien und sonstigen Krankheiten des peripheren Nervensystems | |
VN16 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels | |
VN17 | Diagnostik und Therapie von zerebraler Lähmung und sonstigen Lähmungssyndromen | |
VN18 | Neurologische Notfall- und Intensivmedizin | |
VN19 | Diagnostik und Therapie von geriatrischen Erkrankungen | |
VN20 | Spezialsprechstunde | |
VN21 | Neurologische Frührehabilitation | |
VN22 | Schlafmedizin | |
VN23 | Schmerztherapie | |
VN24 | Stroke Unit | |
VN00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Orthopädie | Kommentar/Erläuterung |
VO01 | Diagnostik und Therapie von Arthropathien | |
VO02 | Diagnostik und Therapie von Systemkrankheiten des Bindegewebes | |
VO03 | Diagnostik und Therapie von Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens | |
VO04 | Diagnostik und Therapie von Spondylopathien | |
VO05 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens | |
VO06 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Muskeln | |
VO07 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Synovialis und der Sehnen | |
VO08 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Weichteilgewebes | |
VO09 | Diagnostik und Therapie von Osteopathien und Chondropathien | |
VO10 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes | |
VO11 | Diagnostik und Therapie von Tumoren der Haltungs- und Bewegungsorgane | |
VO12 | Kinderorthopädie | |
VO13 | Spezialsprechstunde | |
VO14 | Endoprothetik | |
VO15 | Fußchirurgie | |
VO16 | Handchirurgie | |
VO17 | Rheumachirurgie | |
VO18 | Schmerztherapie/Multimodale Schmerztherapie | |
VO19 | Schulterchirurgie | |
VO20 | Sportmedizin/Sporttraumatologie | |
VC26 | Metall-/Fremdkörperentfernungen | |
VC65 | Wirbelsäulenchirurgie | |
VC66 | Arthroskopische Operationen | |
VO21 | Traumatologie | |
VO00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Pädiatrie | Kommentar/Erläuterung |
VK01 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Herzerkrankungen | |
VK02 | Betreuung von Patientinnen und Patienten vor und nach Transplantation | |
VK03 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Gefäßerkrankungen | |
VK04 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) pädiatrischen Nierenerkrankungen | |
VK05 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der endokrinen Drüsen (Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Nebenniere, Diabetes) | |
VK06 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts | |
VK07 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der Leber, der Galle und des Pankreas | |
VK08 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der Atemwege und der Lunge | |
VK09 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) rheumatischen Erkrankungen | |
VK10 | Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen | |
VK11 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) hämatologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen | |
VK12 | Neonatologische/Pädiatrische Intensivmedizin | |
VK13 | Diagnostik und Therapie von Allergien | |
VK14 | Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Immundefekterkrankungen (einschließlich HIV und AIDS) | |
VK15 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Stoffwechselerkrankungen | |
VK16 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neurologischen Erkrankungen | |
VK17 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neuromuskulären Erkrankungen | |
VK18 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neurometabolischen/neurodegenerativen Erkrankungen | |
VK20 | Diagnostik und Therapie von sonstigen angeborenen Fehlbildungen, angeborenen Störungen oder perinatal erworbenen Erkrankungen | |
VK21 | Diagnostik und Therapie chromosomaler Anomalien | z. B. Ullrich-Turner-Syndrom, Klinefelter-Syndrom, Prader-Willi-Syndrom, Marfan-Syndrom |
VK22 | Diagnostik und Therapie spezieller Krankheitsbilder Frühgeborener und reifer Neugeborener | |
VK23 | Versorgung von Mehrlingen | |
VK24 | Perinatale Beratung Hochrisikoschwangerer im Perinatalzentrum gemeinsam mit Frauenärztinnen und Frauenärzten | |
VK25 | Neugeborenenscreening | z. B. Hypothyreose, Adreno-genitales Syndrom (AGS) |
VK26 | Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen im Säuglings-, Kleinkindes- und Schulalter | |
VK27 | Diagnostik und Therapie von psychosomatischen Störungen des Kindes | |
VK28 | Pädiatrische Psychologie | |
VK29 | Spezialsprechstunde | |
VK30 | Immunologie | |
VK31 | Kinderchirurgie | |
VK32 | Kindertraumatologie | |
VK33 | Mukoviszidosezentrum | |
VK34 | Neuropädiatrie | |
VK35 | Sozialpädiatrisches Zentrum | |
VK36 | Neonatologie | |
VK37 | Diagnostik und Therapie von Wachstumsstörungen | |
VK00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Psychiatrie/Psychosomatik |
Kommentar/Erläuterung |
VP01 | Diagnostik und Therapie von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen | z. B. durch Alkohol oder andere Suchtmittel |
VP02 | Diagnostik und Therapie von Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen | |
VP03 | Diagnostik und Therapie von affektiven Störungen | |
VP04 | Diagnostik und Therapie von neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen | |
VP05 | Diagnostik und Therapie von Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren | |
VP06 | Diagnostik und Therapie von Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen | |
VP07 | Diagnostik und Therapie von Intelligenzstörungen | |
VP08 | Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen | |
VP09 | Diagnostik und Therapie von Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend | |
VP10 | Diagnostik und Therapie von gerontopsychiatrischen Störungen | |
VP11 | Diagnostik, Behandlung, Prävention und Rehabilitation psychischer, psychosomatischer und entwicklungsbedingter Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter | |
VP12 | Spezialsprechstunde | |
VP13 | Psychosomatische Komplexbehandlung | |
VP14 | Psychoonkologie | |
VP15 | Psychiatrische Tagesklinik | |
VP16 | Psychosomatische Tagesklinik | |
VP00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Radiologie | Kommentar/Erläuterung |
VR01 | Konventionelle Röntgenaufnahmen | |
Ultraschalluntersuchungen | ||
VR02 | Native Sonographie | |
VR03 | Eindimensionale Dopplersonographie | |
VR04 | Duplexsonographie | |
VR05 | Sonographie mit Kontrastmittel | |
VR06 | Endosonographie | |
Projektionsradiographie | ||
VR07 | Projektionsradiographie mit Spezialverfahren (Mammographie) | |
VR08 | Fluoroskopie/Durchleuchtung als selbstständige Leistung | |
VR09 | Projektionsradiographie mit Kontrastmittelverfahren | z. B. Myelographie, Bronchographie, Ösophagographie, Gastrographie, Cholangiographie, Kolonkontrastuntersuchung, Urographie, Arthrographie |
Computertomographie (CT) | ||
VR10 | Computertomographie (CT), nativ | |
VR11 | Computertomographie (CT) mit Kontrastmittel | |
VR12 | Computertomographie (CT), Spezialverfahren | |
VR13 | Elektronenstrahltomographie (EBT) | |
Optische Verfahren | ||
VR14 | Optische laserbasierte Verfahren | |
Darstellung des Gefäßsystems | ||
VR15 | Arteriographie | |
VR16 | Phlebographie | |
VR17 | Lymphographie | |
Nuklearmedizinische diagnostische Verfahren | ||
VR18 | Szintigraphie | |
VR19 | Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT) | |
VR20 | Positronenemissionstomographie (PET) mit Vollring-Scanner | |
VR21 | Sondenmessungen und Inkorporationsmessungen | |
Magnetresonanztomographie (MRT) | ||
VR22 | Magnetresonanztomographie (MRT), nativ | |
VR23 | Magnetresonanztomographie (MRT) mit Kontrastmittel | |
VR24 | Magnetresonanztomographie (MRT), Spezialverfahren | |
Andere bildgebende Verfahren | ||
VR25 | Knochendichtemessung (alle Verfahren) | |
Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren | ||
VR26 | Computergestützte Bilddatenanalyse mit 3D-Auswertung | |
VR27 | Computergestützte Bilddatenanalyse mit 4D-Auswertung | |
VR28 | Intraoperative Anwendung der Verfahren | |
VR29 | Quantitative Bestimmung von Parametern | |
Strahlentherapie | ||
VR30 | Oberflächenstrahlentherapie | |
VR31 | Orthovoltstrahlentherapie | |
VR32 | Hochvoltstrahlentherapie | z. B. Intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT) |
VR33 | Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden | |
VR34 | Radioaktive Moulagen | |
VR35 | Konstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie | |
VR36 | Bestrahlungssimulation für externe Bestrahlung und Brachytherapie | |
VR37 | Bestrahlungsplanung für perkutane Bestrahlung und Brachytherapie | |
Nuklearmedizinische Therapie | ||
VR38 | Therapie mit offenen Radionukliden | |
VR39 | Radiojodtherapie | |
Allgemein | ||
VR40 | Spezialsprechstunde | |
VR41 | Interventionelle Radiologie | |
VR42 | Kinderradiologie | |
VR43 | Neuroradiologie | |
VR44 | Teleradiologie | |
VR45 | Intraoperative Bestrahlung | |
VR46 | Endovaskuläre Behandlung von Hirnarterienaneurysmen, zerebralen und spinalen Gefäßmissbildungen | |
VR47 | Tumorembolisation | |
VR00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Urologie und Nephrologie |
Kommentar/Erläuterung |
VU01 | Diagnostik und Therapie von tubulointerstitiellen Nierenkrankheiten | |
VU02 | Diagnostik und Therapie von Niereninsuffizienz | |
VU03 | Diagnostik und Therapie von Urolithiasis | |
VU04 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Niere und des Ureters | |
VU05 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Harnsystems | |
VU06 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der männlichen Genitalorgane | |
VU07 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Urogenitalsystems | |
VU08 | Kinderurologie | |
VU09 | Neuro-Urologie | |
VU10 | Plastisch-rekonstruktive Eingriffe an Niere, Harnwegen und Harnblase | |
VU11 | Minimalinvasive laparoskopische Operationen | |
VU12 | Minimalinvasive endoskopische Operationen | |
VU13 | Tumorchirurgie | |
VU14 | Spezialsprechstunde | |
VU15 | Dialyse | |
VU16 | Nierentransplantation | |
VU17 | Prostatazentrum | |
VU18 | Schmerztherapie | |
VU19 | Urodynamik/Urologische Funktionsdiagnostik | |
VG16 | Urogynäkologie | |
VU00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Zahnheilkunde/Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie |
Kommentar/Erläuterung |
VZ01 | Akute und sekundäre Traumatologie | |
VZ02 | Ästhetische Zahnheilkunde | |
VZ03 | Dentale Implantologie | |
VZ04 | Dentoalveoläre Chirurgie | |
VZ05 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Mundhöhle | |
VZ06 | Diagnostik und Therapie von dentofazialen Anomalien | |
VZ17 | Diagnostik und Therapie von Spaltbildungen im Kiefer- und Gesichtsbereich | |
VZ07 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Kopfspeicheldrüsen | |
VZ08 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Zähne | |
VZ09 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Zahnhalteapparates | |
VZ18 | Diagnostik und Therapie von Störungen der Zahnentwicklung und des Zahndurchbruchs | |
VZ16 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Kiefers und Kiefergelenks | |
VZ10 | Diagnostik und Therapie von Tumoren im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich | |
VZ11 | Endodontie | z. B. Wurzelkanalbehandlungen |
VZ12 | Epithetik | z. B. Rekonstruktion des Gesichts durch Gesichtsepithesen |
VZ13 | Kraniofaziale Chirurgie | |
VZ19 | Laserchirurgie | |
VZ14 | Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen | |
VZ15 | Plastisch-rekonstruktive Chirurgie | |
VZ20 | Zahnärztliche und operative Eingriffe in Vollnarkose | |
VZ00 | („Sonstiges“) | |
Nummer | Versorgungsschwerpunkte in sonstigen medizinischen Bereichen |
Kommentar/Erläuterung |
VX00 | („Sonstiges“) |
Auswahlliste „Ambulante Behandlungsmöglichkeiten“ Kapitel (B-[X].8)
Nummer | Art der Ambulanz (Mehrfachnennungen möglich) |
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AM01 | Hochschulambulanz nach § 117 SGB V |
AM02 | Psychiatrische Institutsambulanz nach § 118 SGB V |
AM03 | Sozialpädiatrisches Zentrum nach § 119 SGB V |
AM04 | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten) |
AM05 | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V bzw. § 31 Absatz 1a Ärzte-ZV (Unterversorgung) |
AM06 | Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V |
AM17 | Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V |
AM07 | Privatambulanz |
AM08 | Notfallambulanz (24 Stunden) |
AM09 | D-Arzt-/Berufsgenossenschaftliche Ambulanz |
AM10 | Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V |
AM11 | Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V |
AM12 | Ambulanz im Rahmen eines Vertrages zur Integrierten Versorgung nach § 140a Absatz 1 SGB V |
AM13 | Ambulanz nach § 311 SGB V (DDR-Altverträge) |
AM14 | Ambulanz im Rahmen von DMP |
AM15 | Belegarztpraxis am Krankenhaus |
AM16 | Heilmittelambulanz nach § 124 Absatz 3 SGB V (Abgabe von Physikalischer Therapie, Podologischer Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Ergotherapie) |
AM18 | Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c SGB V |
AM19 | Geriatrische Institutsambulanz (GIA) nach § 118a SGB V |
Auswahlliste „Leistungen im Katalog nach § 116b SGB V“ (Kapitel B-[X].8)
Nummer | Nummer der Anlage zur Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V |
Angebotene Leistungen | Kommentar/ Erläuterung |
---|---|---|---|
LK01 | Anlage 1 Nummer 1 | CT-/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen | |
LK02 | Anlage 1 Nummer 2 | Brachytherapie | |
LK04 | Anlage 2 Nummer 2 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Gerinnungsstörungen (z. B. Hämophilie) (mit Ablauf 3. Juli 2022 keine Anwendung mehr in ABK-RL) |
|
LK05 | Anlage 2 Nummer 3 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Fehlbildungen, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen | |
LK06 | Anlage 2 Nummer 4 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden immunologischen Erkrankungen | |
LK07 | Anlage 2 Nummer 5 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Swyer-James-/McLeod-Syndrom (spezielle Form des Lungenemphysems) | |
LK11 | Anlage 2 Nummer 9 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Transsexualismus | |
LK12 | Anlage 2 Nummer 10 | Diagnostik und Versorgung von Kindern mit folgenden angeborenen Stoffwechselstörungen: a) Adrenogenitales Syndrom b) Hypothyreose c) Phenylketonurie d) Medium-chain-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel (MCAD-Mangel) e) Galactosaemie |
|
LK26 | Anlage 2 Nummer 14 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen | |
LK27 | Anlage 2 Nummer 15 | Diagnostik und Therapie von Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom | |
LK28 | Anlage 2 Nummer 16 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten vor oder nach Lebertransplantation | |
LK15_2 | Anlage 3 Nummer 1 | 2. Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Tumoren der Lunge und des Thorax | |
LK15_3 | Anlage 3 Nummer 1 | 3. Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren | |
LK15_4 | Anlage 3 Nummer 1 | 4. Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Hauttumoren (mit Ablauf 10. Mai 2022 keine Anwendung mehr in ABK-RL) |
|
LK15_5 | Anlage 3 Nummer 1 | 5. Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven | |
LK15_6 | Anlage 3 Nummer 1 | 6. Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Kopf- oder Halstumoren | |
LK15_7 | Anlage 3 Nummer 1 | 7. Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Augentumoren | |
LK15_10 | Anlage 3 Nummer 1 | 10. Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung | |
LK15_11 | Anlage 3 Nummer 1 | 11. Diagnostik und Versorgung von Tumoren bei Kindern und Jugendlichen | |
LK16 | Anlage 3 Nummer 2 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit HIV/AIDS | |
LK18 | Anlage 3 Nummer 4 | Spezialisierte Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz (NYHA-Stadium 3 bis 4) | |
LK20 | Anlage 3 Nummer 6 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose | |
LK21 | Anlage 3 Nummer 7 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Anfallsleiden | |
LK22 | Anlage 3 Nummer 8 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie | |
LK23 | Anlage 3 Nummer 9 | Diagnostik und Versorgung von Frühgeborenen mit Folgeschäden | |
LK24 | Anlage 3 Nummer 10 | Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Querschnittslähmung bei Komplikationen, die eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen |
Nummer | Nummer der Anlage zur Richtlinie über die ambulante spezialfach- ärztliche Versorgung nach § 116b SGB V |
Angebotene Leistungen | Kommentar/ Erläuterung |
---|---|---|---|
LK29 | Anlage 1.1 a | onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle | |
LK30 | Anlage 2 a | Tuberkulose und atypische Mykobakteriose | |
LK31 | Anlage 2 k | Marfan-Syndrom | |
LK32 | Anlage 2 I | pulmonale Hypertonie | |
LK33 | Anlage 1.1 a | onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren | |
LK34 | Anlage 2 b | Mukoviszidose | |
LK35 | Anlage 1.1 b | Rheumatologische Erkrankungen | |
LK36 | Anlage 1.1 a | onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 3: urologische Tumoren | |
LK37 | Anlage 2 h | Morbus Wilson | |
LK38 | Anlage 2 o | ausgewählte seltene Lebererkrankungen | |
LK39 | Anlage 1.1 a | onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 4: Hauttumoren | |
LK40 | Anlage 2 c | Hämophilie | |
LK41 | Anlage 1.1 a | onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax | |
LK42 | Anlage 2 e | schwerwiegende immunologische Erkrankungen: Erkrankungsgruppe 1 – Sarkoidose | |
LK43 | Anlage 1.1 a | onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren | |
LK44 | Anlage 2 d | Neuromuskuläre Erkrankungen |
Auswahlliste „Ärztliche und zahnärztliche Fachexpertise der Abteilung“ (Kapitel B-[X].11.1)
Nummer | Facharztbezeichnung (Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) |
Kommentar/Erläuterung (z. B. Weiterbildungsbefugnisse) |
AQ06 | Allgemeinchirurgie | |
AQ63 | Allgemeinmedizin | |
AQ01 | Anästhesiologie | |
AQ02 | Anatomie | |
AQ03 | Arbeitsmedizin | |
AQ04 | Augenheilkunde | |
AQ05 | Biochemie | |
AQ14 | Frauenheilkunde und Geburtshilfe | |
AQ15 | Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin | |
AQ16 | Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Onkologie | |
AQ17 | Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin | |
AQ07 | Gefäßchirurgie | |
AQ18 | Hals-Nasen-Ohrenheilkunde | |
AQ20 | Haut- und Geschlechtskrankheiten | |
AQ08 | Herzchirurgie | |
AQ21 | Humangenetik | |
AQ22 | Hygiene und Umweltmedizin | |
AQ23 | Innere Medizin | |
AQ24 | Innere Medizin und Angiologie | |
AQ25 | Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie | |
AQ26 | Innere Medizin und Gastroenterologie | |
AQ27 | Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie | |
AQ75 | Innere Medizin und Infektiologie | |
AQ28 | Innere Medizin und Kardiologie | |
AQ29 | Innere Medizin und Nephrologie | |
AQ30 | Innere Medizin und Pneumologie | |
AQ31 | Innere Medizin und Rheumatologie | |
AQ65 | Kieferorthopädie | |
AQ32 | Kinder- und Jugendmedizin | |
AQ33 | Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Hämatologie und -Onkologie | |
AQ69 | Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie | |
AQ34 | Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Kardiologie | |
AQ70 | Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder- und Jugend-Kardiologie | |
AQ35 | Kinder- und Jugendmedizin, SP Neonatologie | |
AQ36 | Kinder- und Jugendmedizin, SP Neuropädiatrie | |
AQ37 | Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie | |
AQ09 | Kinderchirurgie | |
AQ71 | Kinder- und Jugendchirurgie | |
AQ47 | Klinische Pharmakologie | |
AQ38 | Laboratoriumsmedizin | |
AQ39 | Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie | |
AQ40 | Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie | |
AQ41 | Neurochirurgie | |
AQ42 | Neurologie | |
AQ43 | Neuropathologie | |
AQ44 | Nuklearmedizin | |
AQ45 | Öffentliches Gesundheitswesen | |
AQ66 | Oralchirurgie | |
AQ10 | Orthopädie und Unfallchirurgie | |
AQ46 | Pathologie | |
AQ48 | Pharmakologie und Toxikologie | |
AQ67 | Phoniatrie und Pädaudiologie | |
AQ49 | Physikalische und Rehabilitative Medizin | |
AQ50 | Physiologie | |
AQ11 | Plastische und Ästhetische Chirurgie | |
AQ68 | Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie | |
AQ51 | Psychiatrie und Psychotherapie | |
AQ52 | Psychiatrie und Psychotherapie, SP Forensische Psychiatrie | |
AQ53 | Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | |
AQ54 | Radiologie | |
AQ55 | Radiologie, SP Kinderradiologie | |
AQ72 | Radiologie, SP Kinder- und Jugendradiologie | |
AQ56 | Radiologie, SP Neuroradiologie | |
AQ57 | Rechtsmedizin | |
AQ19 | Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen | |
AQ58 | Strahlentherapie | |
AQ12 | Thoraxchirurgie | |
AQ59 | Transfusionsmedizin | |
AQ60 | Urologie | |
AQ13 | Viszeralchirurgie | |
AQ73 | Parodontologie | |
AQ74 | Allgemeine Zahnheilkunde | |
Nummer | Zusatzweiterbildung | Kommentar/Erläuterung |
ZF01 | Ärztliches Qualitätsmanagement | |
ZF02 | Akupunktur | |
ZF03 | Allergologie | |
ZF04 | Andrologie | |
ZF50 | Balneologie und Medizinische Klimatologie | |
ZF05 | Betriebsmedizin | |
ZF06 | Dermatohistologie | |
ZF51 | Dermatopathologie | |
ZF07 | Diabetologie | |
ZF52 | Ernährungsmedizin | |
ZF08 | Flugmedizin | |
ZF09 | Geriatrie | |
ZF10 | Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie | |
ZF11 | Hämostaseologie | |
ZF12 | Handchirurgie | |
ZF13 | Homöopathie | |
ZF53 | Immunologie | |
ZF14 | Infektiologie | |
ZF15 | Intensivmedizin | |
ZF54 | Kardiale Magnetresonanztomographie | |
ZF16 | Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie | |
ZF55 | Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie | |
ZF17 | Kinder-Gastroenterologie | |
ZF56 | Kinder- und Jugend-Gastroenterologie | |
ZF18 | Kinder-Nephrologie | |
ZF57 | Kinder- und Jugend-Nephrologie | |
ZF19 | Kinder-Orthopädie | |
ZF58 | Kinder- und Jugend-Orthopädie | |
ZF20 | Kinder-Pneumologie | |
ZF59 | Kinder- und Jugend-Pneumologie | |
ZF21 | Kinder-Rheumatologie | |
ZF60 | Kinder- und Jugend-Rheumatologie | |
ZF61 | Klinische Akut- und Notfallmedizin | |
ZF62 | Krankenhaushygiene | |
ZF22 | Labordiagnostik – fachgebunden – | |
ZF70 | Magnetresonanztomographie | |
ZF23 | Magnetresonanztomographie – fachgebunden – | |
ZF71 | Manuelle Medizin | |
ZF24 | Manuelle Medizin/Chirotherapie | |
ZF25 | Medikamentöse Tumortherapie | |
ZF26 | Medizinische Informatik | |
ZF27 | Naturheilverfahren | |
ZF28 | Notfallmedizin | |
ZF63 | Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen | |
ZF29 | Orthopädische Rheumatologie | |
ZF30 | Palliativmedizin | |
ZF31 | Phlebologie | |
ZF72 | Physikalische Therapie | |
ZF32 | Physikalische Therapie und Balneologie | |
ZF33 | Plastische Operationen | |
ZF64 | Plastische und Ästhetische Operationen | |
ZF34 | Proktologie | |
ZF35 | Psychoanalyse | |
ZF73 | Psychotherapie | |
ZF36 | Psychotherapie – fachgebunden – | |
ZF37 | Rehabilitationswesen | |
ZF38 | Röntgendiagnostik – fachgebunden – | |
ZF65 | Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner | |
ZF39 | Schlafmedizin | |
ZF66 | Sexualmedizin | |
ZF40 | Sozialmedizin | |
ZF67 | Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) | |
ZF68 | Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie | |
ZF41 | Spezielle Orthopädische Chirurgie | |
ZF42 | Spezielle Schmerztherapie | |
ZF43 | Spezielle Unfallchirurgie | |
ZF49 | Spezielle Viszeralchirurgie | |
ZF44 | Sportmedizin | |
ZF45 | Suchtmedizinische Grundversorgung | |
ZF69 | Transplantationsmedizin | |
ZF46 | Tropenmedizin |
Auswahlliste „Pflegerische Fachexpertise der Abteilung“ (Kapitel B-[X].11.2)
Nummer | Anerkannte Fachweiterbildung/ zusätzlicher akademischer Abschluss |
Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
PQ01 | Bachelor | z. B. Pflegemanagement, Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft |
PQ02 | Diplom | z. B. Pflegewissenschaften |
PQ04 | Intensiv- und Anästhesiepflege | |
PQ05 | Leitung einer Station/eines Bereichs | |
PQ06 | Master | z. B. Pflegemanagement, Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft |
PQ11 | Pflege in der Nephrologie | |
PQ07 | Pflege in der Onkologie | |
PQ08 | Pflege im Operationsdienst | |
PQ09 | Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege | |
PQ10 | Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie | |
PQ12 | Notfallpflege | |
PQ13 | Hygienefachkraft | |
PQ14 | Hygienebeauftragte in der Pflege | |
PQ15 | Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege | |
PQ16 | Familienhebamme und Familienentbindungspfleger | |
PQ17 | Pflege in der Rehabilitation | |
PQ18 | Pflege in der Endoskopie | |
PQ19 | Gemeindekrankenpflege/Ambulante Pflege | |
PQ20 | Praxisanleitung | |
PQ21 | Casemanagement | z. B. Weiterbildung nach DGCC |
PQ22 | Intermediate Care Pflege | |
Nummer | Zusatzqualifikation | Kommentar/Erläuterung |
ZP01 | Basale Stimulation | |
ZP02 | Bobath | |
ZP03 | Diabetesberatung (DDG) | z. B. Diabetesberatung |
ZP04 | Endoskopie/Funktionsdiagnostik | |
ZP05 | Entlassungsmanagement | z. B. Überleitungspflege |
ZP06 | Ernährungsmanagement | |
ZP07 | Geriatrie | z. B. Zercur |
ZP08 | Kinästhetik | |
ZP09 | Kontinenzmanagement | |
ZP13 | Qualitätsmanagement | |
ZP14 | Schmerzmanagement | z. B. Algesiologische Fachassistenz; Algesiologische Fachassistenz Pädiatrie; Pflegeexpertin und Pflegeexperte Schmerzmanagement; Pain Nurse |
ZP22 | Atmungstherapie | |
ZP23 | Breast Care Nurse | |
ZP24 | Deeskalationstraining | z. B. Deeskalationstrainerin und Deeskalationstrainer in der Notaufnahme, Psychiatrie |
ZP25 | Gerontopsychiatrie | |
ZP26 | Epilepsieberatung | |
ZP27 | OP-Koordination/OP-Management | |
ZP28 | Still- und Laktationsberatung | z. B. Still- und Laktationsberaterin und Laktationsberater (IBCLC) |
ZP29 | Stroke Unit Care | |
ZP30 | Pflegeexpertin und Pflegeexperte Herzinsuffizienz (DGGP) | |
ZP31 | Pflegeexpertin und Pflegeexperte Neurologie | z. B. Parkinson Nurse |
ZP15 | Stomamanagement | |
ZP16 | Wundmanagement | z. B. Wundmanagement nach ICW/DGfW |
ZP18 | Dekubitusmanagement | |
ZP19 | Sturzmanagement | |
ZP20 | Palliative Care | |
ZP32 | Gefäßassistentin und Gefäßassistent DGG® |
Auswahlliste „Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht“ (Kapitel C-2)
Bundesland | Leistungsbereich | Zusatzangaben |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Schlaganfall: Akutbehandlung | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
MRE | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
|
Universelles Neugeborenen-Hörscreening | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
|
Bayern | Schlaganfall | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
Hamburg | Anästhesiologie | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
Schlaganfall | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
|
Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
|
Hessen | MRE | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
Schlaganfall: Akutbehandlung | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
|
Schlaganfall: neurologische Frührehabilitation | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
|
Rheinland-Pfalz | Schlaganfall | Auswahloptionen: Ja = Krankenhaus nimmt teil Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum |
Auswahlliste „Umsetzung der Mindestmengenregelungen – Begründungen bei Nichterreichen der Mindestmenge“ (Kapitel C-5.1)
Nummer | Begründungen | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
MM01 | Das Krankenhaus war zur Erbringung der mindestmengenrelevanten Leistung berechtigt, weil die Leistung gemäß § 4 Absatz 4 Satz 3 Mm-R im Notfall erbracht wurde oder eine Verlegung der Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus, das die Mindestmenge erfüllt, medizinisch nicht vertretbar war. | |
MM04 | Das Krankenhaus war zur Erbringung der mindestmengenrelevanten Leistung berechtigt, weil gemäß § 136b Absatz 5 SGB V eine Erlaubnis der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung vorgelegen hat. | |
MM06 | Das Krankenhaus war zur Erbringung der mindestmengenrelevanten Leistung berechtigt, weil es die mindestmengenrelevante Leistung erstmalig erbringt und den Beginn der Leistungserbringung vorab den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen schriftlich mitgeteilt hat (vgl. §§ 6, 7 Mm-R). | |
MM07 | Das Krankenhaus war zur Erbringung der mindestmengenrelevanten Leistung berechtigt, weil es die mindestmengenrelevante Leistung nach einer mindestens 24-monatigen Unterbrechung erneut erbringt und den Beginn der Leistungserbringung vorab den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen schriftlich mitgeteilt hat (vgl. §§ 6, 7 Mm-R). | |
MM08 | Das Krankenhaus war zur Erbringung der mindestmengenrelevanten Leistung berechtigt, weil die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen die Prognose des Krankenhauses für das Berichtsjahr bestätigt hatten. Die Mindestmenge wurde im Berichtsjahr jedoch entgegen der mengenmäßigen Erwartung nicht erreicht. | z. B. auf Grund von personellen oder strukturellen Veränderungen oder der COVID-19-Pandemie |
MM09 | Leistungserbringung trotz Nichtvorliegens einer positiven Prognose und ohne einschlägigen Ausnahmegrund. |
Auswahlliste „Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V“ (Kapitel C-6)
Nummer | Beschluss | Kommentar/Erläuterung |
---|---|---|
CQ01 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma | |
CQ02 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten | |
CQ03 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) und solide Lungenrundherde | |
CQ04 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Protonentherapie in Krankenhäusern bei der Indikation Rektumkarzinom | |
CQ05 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – Perinatalzentrum LEVEL 1 | |
CQ06 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – Perinatalzentrum LEVEL 2 | |
CQ07 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – Perinataler Schwerpunkt | |
CQ08 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen gemäß § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V | |
CQ30 | Qualitätssicherungs-Richtlinie zur interstitiellen LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil (seit dem 8. Januar 2021 in Kraft) |
|
CQ24 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom (gültig bis zum 30. Juni 2022) | |
CQ25 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen gemäß § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser | |
CQ26 | Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung | |
CQ27 | Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung mit Verfahren der bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem (QS-Richtlinie bronchoskopische LVR/QS-RL BLVR) | |
CQ28 | Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III (QS-RL Liposuktion) |
Auswahlliste „Arzneimittel für neuartige Therapien“ (Kapitel C-10)
Nummer | Arzneimittel für neuartige Therapien | Konkretisierung der Indikationen (Zusatzangaben) |
---|---|---|
ANT01 | CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien (Anlage I der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie/ATMP-QS-RL) |
Auswahloptionen:
(Mehrfachauswahl möglich) |
ANT02 | Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie (Anlage II der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie/ATMP-QS-RL) |
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