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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung und Spezifikationsempfehlungen

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme:
Anpassung und Spezifikationsempfehlungen

Vom 20. Juni 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 beschlossen, die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) in der Fassung vom 19. Juli 2018 (BAnz AT 18.10.2018 B3), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 12. Mai 2023 (BAnz AT 06.07.2023 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die oKFE-RL wird wie folgt geändert:

1.
Der Abschnitt VI der Anlage III „Aufstellung der zur Programmbeurteilung zu dokumentierenden Daten“ wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 Buchstabe a wird die Angabe „256-SHA“ durch die Angabe „SHA-256-Hash“ ersetzt.
b)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Nach Buchstabe n wird folgender Buchstabe o eingefügt:

„o)
TNM-Version“.
bb)
Die bisherigen Buchstaben o bis s werden die Buchstaben p bis t und die bisherigen Buchstaben t bis v werden die Buchstaben v bis x.
cc)
Nach dem neuen Buchstaben t wird folgender Buchstabe u eingefügt:

„u)
Todesursache ICD-Version“.
2.
Die Anlage VII „Aufstellung der zur Programmbeurteilung zu dokumentierenden Daten“ wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt II Nummer 7 Buchstabe c werden nach den Wörtern „iii) gegebenenfalls Histologie“ die folgenden Wörter eingefügt:

„–
Normalbefund
CIN 1, 2, 3
AIS
Invasives Plattenepithelkarzinom
Invasives Adenokarzinom
anderer Befund
nicht beurteilbar
Endometriumkarzinom
anderes Karzinom“.
b)
Der Abschnitt III wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 6 Buchstabe i wird nach den Wörtern „– Postoperative Veränderungen“ das Wort „– Gravidität“ eingefügt und die Wörter „Sonstige (Freitext)“ werden durch die Wörter „sonstige weitere Befunde“ ersetzt.
bb)
Die Nummer 8 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Buchstabe f werden die Wörter „sonstige Befunde (Freitext)“ durch die Wörter „anderer Befund“ ersetzt.
bbb)
Nach Buchstabe g wird folgender Buchstabe h eingefügt:

„h)
Endometriumkarzinom“
ccc)
Der bisherige Buchstabe h wird der Buchstabe i.
ddd)
In dem neuen Buchstaben i wird das Wort „(Freitext)“ gestrichen.
cc)
In Nummer 9 wird Buchstabe c wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 2 wird das Wort „(Freitext)“ gestrichen.
bbb)
In Nummer 3 werden die Wörter „weitere Therapieempfehlungen (Freitext)“ durch die Wörter „andere Therapieempfehlung“ ersetzt.
ccc)
Folgende Nummer 4 wird angefügt: „(4) Therapieempfehlung nicht möglich“.
c)
In Abschnitt IV wird die Nummer 7 wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe f werden die Wörter „sonstige Befunde“ durch die Wörter „anderer Befund“ ersetzt.
bb)
Nach Buchstabe f wird folgender Buchstabe g eingefügt:

„g)
Endometriumkarzinom“.
cc)
Die bisherigen Buchstaben g bis i werden die Buchstaben h bis j.
d)
Der Abschnitt VII wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 Buchstabe a wird die Angabe „256-SHA“ durch die Angabe „SHA-256-Hash“ ersetzt.
bb)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aaa)
Nach Buchstabe n werden folgende Buchstaben o und p eingefügt:

„o)
TNM-Version
p)
UICC Stadium“.
bbb)
Die bisherigen Buchstaben o bis r werden die Buchstaben q bis t und die bisherigen Buchstaben s bis u werden die Buchstaben v bis x.
ccc)
Nach dem neuen Buchstaben t wird folgender Buchstabe u eingefügt:

„u)
Todesursache ICD-Version“.
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

III.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 20. Juni 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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