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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode bei Menorrhagie

stux (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung:
Hochfrequenzablation des Endometriums
mittels Netzelektrode bei Menorrhagie

Vom 19. Mai 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2022 beschlossen, die Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (KHMe-RL) in der Fassung vom 21. März 2006 (Banz. S. 4466), die zuletzt am 17. Februar 2022 (BAnz AT 10.05.2022 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage I (Methoden, die für die Versorgung mit Krankenhausbehandlung erforderlich sind) wird folgende Nummer angefügt:

„18.
Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode bei Menorrhagie.“

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundes­anzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 19. Mai 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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